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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Händlerbereichs des mobile.de Dienstes (AGB-HB)


Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Händlerbereichs des mobile.de Dienstes (AGB-HB)

Willkommen bei der mobile.de GmbH (im Folgenden: "mobile.de"), Albert-Einstein-Ring 26, 14532 Kleinmachnow.

Diese AGB sind gültig ab 1.1.2024

Die bis 31.12.2023 gültigen AGB finden Sie hier


Willkommen bei der mobile.de GmbH (im Folgenden: "mobile.de"), Albert-Einstein-Ring 26, 14532 Kleinmachnow.

Diese AGB-HB regeln das Vertragsverhältnis zwischen mobile.de und den Nutzern des Händlerbereichs (HB) des von mobile.de angebotenen Online-Portals einschließlich der dazugehörigen Apps und sonstigen Anwendungen (im Folgenden "mobile.de Dienst"). Die Nutzung des mobile.de Dienstes unterliegt darüber hinaus dem Kodex für den Fahrzeughandel im Internet, dessen Geltung jeder Teilnehmer mit der Zustimmung zu diesen AGB-HB ausdrücklich anerkennt.

§ 1 Allgemeines

1. mobile.de betreibt über das Internet zugängliche Datenbanken, in die über den sog. Händlerbereich von angemeldeten Automobilhändlern, Motorradhändlern sowie Baumaschinenhändlern (im Folgenden gemeinsam: "Teilnehmer") Kraftfahrzeuge kostenpflichtig zum Verkauf oder als Leasing-Angebot eingestellt (Inseratsfunktion) und in denen von Automobilhändlern Kraftfahrzeuge mit der von mobile.de zur Verfügung gestellten Suchfunktion gesucht werden können.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB-HB") gelten ausschließlich zwischen mobile.de und den Teilnehmern des Händlerbereichs der von mobile.de betriebenen Datenbanken (Pkw-, Lkw/Nutzfahrzeug-, Wohnmobil-/Wohnwagen- und Motorradmarkt). Entgegenstehende Geschäftsbedingungen eines Teilnehmers haben keine Geltung.

3. Für die Nutzung des Öffentlichen Bereiches gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Öffentlichen Bereich ("AGB-ÖB").

4. mobile.de stellt in Form der Datenbanken lediglich die technischen Voraussetzungen zur Übermittlung von Informationen (Inseraten) zur Verfügung. Auf den Inhalt der Inserate nimmt mobile.de keinen Einfluss. Insbesondere ist mobile.de nicht selbst Anbieter der von Teilnehmern eingestellten Fahrzeuge. Soweit mobile.de in Ausnahme hierzu selbst Fahrzeuge im Rahmen des mobile.de Online-Kaufs zum Kauf anbietet (vgl. Nr. 7 dieses § 1), wird mobile.de in den jeweiligen Inseraten klar als Anbieter gekennzeichnet.

5. mobile.de ist in die Beziehung zwischen Teilnehmer und Interessent oder Käufer/Leasing-Nehmer weder als Partei noch als Vertreter einer Partei eingebunden.

6. Verträge, die infolge eines über den mobile.de Dienst von Teilnehmern geschalteten Inserats angebahnt wurden, werden ohne Beteiligung von mobile.de abgeschlossen und erfüllt.

7. Die Teilnahme am mobile.de Online-Kauf ist Gegenstand eines gesonderten, zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und mobile.de geschlossenen Vertrags. Soweit in diesem gesondert geschlossenen Vertrag nicht explizit anders vorgesehen, finden diese AGB-HB auf den mobile.de Online-Kauf und die in dessen Rahmen erstellten Inserate keine Anwendung.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

1. Die von mobile.de geschuldete Leistung besteht darin, eine Eingabemaske für Inserate bereitzustellen, die über die Eingabemaske eingestellten Inserate freizuschalten und die Abrufbarkeit der Inserate aus den mobile.de Datenbanken über das Internet für den mit dem Teilnehmer vereinbarten Zeitraum zu ermöglichen.

2. Jeder Teilnehmer kann beliebig viele Inserate in die mobile.de Datenbanken einstellen. mobile.de bietet den Teilnehmern zudem die Möglichkeit, aus verschiedenen Leistungspaketen sowie Dienstleistungen zu wählen. Die Inanspruchnahme der zur Verfügung gestellten Leistungspakete und Dienstleistungen erfolgt auf der Grundlage der hierfür geltenden Preisliste für den Händlerbereich.

3. mobile.de veröffentlicht und bewirbt den mobile.de Dienst und die von den Teilnehmern eingestellten Inserate selbst und durch Dritte (insbesondere andere Plattformen, einschließlich sozialer Netzwerke), zum Beispiel durch Einbindung der Inserate oder Ausschnitten davon auf anderen Plattformen, Webseiten, in anderen Software-Applikationen ("Apps"), in E-Mails oder in Print- und Fernsehwerbekampagnen, zum Zwecke der Bewerbung und Steigerung der Reichweite des mobile.de Dienstes. mobile.de ermöglicht auch Dritten, ihre Angebote und Dienstleistungen über den mobile.de Dienst zu bewerben.

4. Im Rahmen des mobile.de Dienstes hat mobile.de Zugang zu verschiedenen Informationen über Teilnehmer, einschließlich personenbezogener Daten. Hierzu gehören insbesondere solche Informationen, die Teilnehmer im Rahmen des mobile.de Dienstes eingeben und an mobile.de übermitteln (wie z. B. Kontaktinformationen sowie Informationen zu den inserierten Fahrzeugen, einschließlich der Fahrzeug-Identifizierungsnummern ("FIN", engl. vehicle identification number, VIN)) sowie solche, die bei der Erbringung und Nutzung des mobile.de Dienstes generiert werden (wie z. B. Bewertungen, Analysen, Kommunikation). Der Teilnehmer kann zur Erstellung der Inserate erforderliche Informationen auch über eine technische Schnittstelle an mobile.de übermitteln (nähere Informationen hier).

Teilnehmer erhalten über den mobile.de Dienst in ihrem Teilnehmerkonto und in Bezug auf bestimmte Daten (wie Inseratsdaten sowie Nachrichten und Kontaktinformationen eines Interessenten) auch über technische Schnittstellen Informationen, die für die Erbringung und Nutzung des mobile.de Dienstes erforderlich sind. Teilnehmer haben in ihrem Teilnehmerkonto zudem Zugang zu wichtigen von ihnen an mobile.de übermittelten Informationen (insbesondere Kontaktdaten, Unternehmensdaten und den Fahrzeugbestand). Je nach gebuchtem Händlerpaket erhält der Teilnehmer auch aggregierte Daten, insbesondere Analysedaten (z. B. Anzahl von Parkungen, Aufrufen oder Anfragen) zu seinen Inseraten im Rahmen der mobile.de Analysewerkzeuge.

mobile.de gibt die Inserate einschließlich der hierin enthaltenen Informationen über Teilnehmer sowie andere Informationen aus den mobile.de Datenbanken an Dritte nur weiter bzw. stellt Dritten einen Zugang zu diesen Informationen nur zur Verfügung, sofern das für die Erbringung des mobile.de Dienstes erforderlich (wie z. B. zur Steigerung der Reichweite im Falle der vorbeschriebenen Bewerbung des mobile.de Dienstes und der Veröffentlichung der Inserate über Dritte) oder mobile.de hierzu gesetzlich oder vertraglich berechtigt ist. Die Weitergabe bzw. die Zurverfügungstellung eines Zugangs zu den Informationen kann auch mittels technischer Schnittstellen erfolgen (nähere Informationen hier). Nach Beendigung des Nutzungsvertrages werden die von dem jeweiligen Teilnehmer bereitgestellten oder durch seine Nutzung des mobile.de Dienstes generierten Daten in dessen Teilnehmerkonto gelöscht. mobile.de bewahrt diese Informationen auch nach Vertragsende auf, soweit mobile.de hierzu gesetzlich verpflichtet ist oder hieran ein berechtigtes Interesse hat. Aggregierte Daten, die mithilfe der von dem Teilnehmer bereitgestellten Daten generiert wurden (z. B. Statistiken über Inseratsaufrufe in einer Kategorie) werden grundsätzlich auch nach Vertragsende weiterhin aufbewahrt. Über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch mobile.de einschließlich der Übermittlung an Dritte und den Rechten des Teilnehmers als Betroffener informiert mobile.de in der mobile.de Datenschutzerklärung.

5. mobile.de hat das unterlizenzierbare Recht, die vom Teilnehmer übermittelten Inhalte zum Zwecke der Bereitstellung (auch auf mobilen Endgeräten oder in Apps), der Bewerbung und der Steigerung der Reichweite des mobile.de Dienstes und der Inserate des Teilnehmers online und offline (z. B. in Printmedien) zu verwerten, insbesondere die Inhalte im Rahmen des mobile.de Dienstes sowie auf Dritt-Plattformen (siehe oben Nr. 3 dieses § 2) öffentlich zugänglich zu machen und zu diesen Zwecken zu speichern, zu vervielfältigen, zu verbreiten, mit anderen Inhalten zu verbinden und (technisch) zu bearbeiten sowie die (verbundenen oder bearbeiteten) Inhalte in vorstehendem Umfang zu nutzen. mobile.de wird die inhaltlichen Aussagen und Angaben des Teilnehmers zum Inserat hierbei in keinem Fall verändern. Die Inhalte des Teilnehmers dürfen zu den in dieser Regelung genannten Zwecken im Hinblick auf ausländische Webseiten und Apps auch automatisiert übersetzt werden.

Sofern der Teilnehmer mobile.de im Rahmen der Nutzung des mobile.de Dienstes (z. B. bei der Erstellung oder der automatisierten Übertragung eines Inserats) die FIN von inserierten oder verwalteten Fahrzeugen übermittelt, räumt er mobile.de mit dieser Übermittlung das Recht ein, die FIN dauerhaft zu speichern und für Analysezwecke sowie zur Produktverbesserung (Steigerung der Qualität der Inserate, Transparenz, Betrugsprävention) zu verwenden und zu diesen Zwecken an Dritte sowie im Rahmen der Vermittlung von Kfz-Darlehen oder sonstigen Finanzdienstleistungen auch an Finanzierungspartner (z. B. kooperierende Banken oder Finanzdienstleister) zur eindeutigen Identifizierbarkeit des Fahrzeugs zu übermitteln. Der Teilnehmer ist verpflichtet, ausschließlich gültige FIN zu übertragen, d. h. ausschließlich in gültigem Format und solche FIN, die zu dem inserierten oder verwalteten Fahrzeug gehören. Verstößt der Teilnehmer hiergegen, kann mobile.de eine ggf. vereinbarte Erstattung für die Kosten von FIN-Abfragen verweigern. Weitere Rechte behält sich mobile.de vor.

Der Teilnehmer versichert, dass er die in den mobile.de Dienst eingestellten Inhalte selbst angefertigt hat und/oder zur Weitergabe an mobile.de im Umfang der Regelung dieser Nr. 5 berechtigt zu sein.

6. Der Anspruch auf Nutzung des mobile.de Dienstes und ihrer Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Standes der Technik. Aus technischen Gründen kann es zeitweise nicht oder nur eingeschränkt möglich sein, freigeschaltete Inserate abzurufen (unvorhergesehene Systemausfälle). Die §§ 15 und 16 dieser AGB-HB bleiben unberührt.

7. mobile.de kann die Nutzung des mobile.de Dienstes oder einzelner Funktionen des mobile.de Dienstes oder den Umfang, in dem einzelne Funktionen und Services genutzt werden können, an bestimmte Voraussetzungen knüpfen, wie z. B. Prüfung der Anmeldedaten, Dauer der Vertragsbeziehung, Art und Umfang der Nutzung, und von der Erfüllung bestimmter Sicherheitsvorkehrungen abhängig machen.

8. mobile.de behält sich ferner vor, zwecks Verbesserung des Nutzererlebnisses neue oder veränderte Funktionen und Features beschränkt auf bestimmte Nutzergruppen zu testen, soweit dies den Teilnehmern unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen von mobile.de zumutbar ist. Dies kann zu unterschiedlichen Darstellungen bei verschiedenen Nutzern führen.

9. mobile.de behält sich vor, die tägliche Anzahl an Einspielungen von Datensätzen durch einen Teilnehmer zu begrenzen, sofern dies aus technischen Gründen, insbesondere aus Kapazitätsgründen, erforderlich ist. Dies gilt insbesondere für die Datenübertragung über die von mobile.de hierfür zur Verfügung gestellten Schnittstellen.

10. mobile.de bietet über den mobile.de Dienst auch die Vermittlung von Finanzdienstleistungen an, insbesondere zur Finanzierung von inserierten Fahrzeugen. Bei der sog. Händlerfinanzierung erfolgt die Vermittlung an die mit dem Händler und mobile.de kooperierende Partnerbank, im Übrigen an bzw. über andere mit mobile.de kooperierende Banken und sonstige Finanzdienstleister. Darüber hinaus steht es Teilnehmern frei, im Rahmen der hierfür von mobile.de entgeltlich angebotenen Funktion die Vermittlung einer Finanzierung mit anderen Banken oder Finanzdienstleistern anzubieten, mit denen der Teilnehmer kooperiert. Im Übrigen ist Teilnehmern das Angebot bzw. die Vermittlung einer Finanzierung oder sonstigen Finanzdienstleistung über den mobile.de Dienst nicht gestattet.

11. Integraler Bestandteil des mobile.de Dienstes ist die Zurverfügungstellung einer virtuellen Rufnummer für jeden Teilnehmer, die automatisch im Inserat des Teilnehmers angezeigt wird und auf die vom Teilnehmer in seinem Teilnehmerkonto hinterlegte(n) Kontakt-Rufnummer(n) umgeleitet wird. Die Darstellung der ursprünglichen Rufnummer des Teilnehmers im Impressum des Inserats bleibt hiervon unberührt.

12. mobile.de ermöglicht es den Nutzern, die Suchergebnisse anhand verschiedener Kriterien (z. B. nach dem Fahrzeugpreis) zu sortieren, die die Nutzer auf der Seite mit den Suchergebnissen selbst auswählen und ändern können. Trifft ein Nutzer keine Auswahl, so richtet sich die Reihenfolge der Suchergebnisse in der Standard-Sortierung unter anderem nach den folgenden Hauptparametern: a. Suchanfrage und bisherige Suchen sowie aufgerufene Inserate; b. Standort bzw. Lieferort des Fahrzeuges, Zustand des Fahrzeuges, Fahrleistung, Erstzulassung, Anzahl der Vorbesitzer, Preis, Verbrauch, Ausstattung, Farbe.

Oben in den Suchergebnissen werden solche Inserate angezeigt, die am besten zu der Suchanfrage und den bisher von dem jeweiligen Nutzer durchgeführten Suchen und angesehenen Inseraten passen und daher die größte Relevanz für den Nutzer haben.

Bei ähnlicher Relevanz können Inserate abhängig vom gebuchten Händler-Paket (und weiterer hinzubuchbarer Optionen) weiter oben angezeigt werden.

mobile.de ermöglicht es den Nutzern zudem, die Suche derart einzustellen, dass in den mobile.de Suchergebnissen auch Inserate der Kategorie Leasing-Angebote angezeigt werden. Hierbei werden auch solche Leasing-Angebote angezeigt, die von Teilnehmern ursprünglich über eine andere mit mobile.de verbundene Plattform eingestellt wurden. Die Reihenfolge aller Leasing-Angebote in den Suchergebnissen richtet sich dabei nach den folgenden Hauptparametern: a. Datum des Einstellens, b. Verhältnis von Kilometerstand zum Fahrzeugalter, c. nutzerpräferierte Automarke, d. nutzerpräferiertes Fahrzeugmodell, e. Leasing-Faktor, f. monatliche Leasingrate.

Mehr Informationen zu den mobile.de Nachfragewerkzeugen.

13. Im Rahmen des mobile.de Online-Kauf von mobile.de selbst eingestellte Inserate werden von mobile.de bei der Sortierung der Suchergebnisse mit Inseraten der Teilnehmer gleichbehandelt. Dem Nutzer wird allerdings die Möglichkeit eingeräumt, bei der Suche nach mobile.de Online-Kauf-Inseraten zu filtern und in einer gesonderten Rubrik nach mobile.de Online-Kauf-Inseraten zu suchen.

§ 3 Anmeldung und Vertragsschluss, Teilnehmerkonto und Zugangsdaten

1. Durch die Anmeldung und Übermittlung der Daten des Teilnehmers über das von mobile.de zu diesem Zweck online bereitgestellte Formular erfolgt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung des Händlerbereichs unter Geltung dieser AGB-HB. Vor der Übermittlung seiner Daten hat der Teilnehmer die Möglichkeit, seine Daten zu kontrollieren und ggfs. mittels der angezeigten technischen Mittel zu berichtigen. Als Teilnehmer im Sinne dieser AGB-HB gilt neben dem Hauptgeschäft auch der einzelne Filialbetrieb, Verkaufsplatz oder sonstige Standort. Für jeden dieser Standorte ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich und es wird eine Einzelabrechnung für jeden der angegebenen Standorte durch mobile.de vorgenommen. Ein Teilnehmerkonto ist nicht übertragbar und darf nicht von verschiedenen Filialen oder Standorten als gemeinsames Teilnehmerkonto verwendet werden (siehe Nr. 9 dieses § 3 für den Login in andere Teilnehmerkonten).

2. mobile.de entscheidet nach Zugang des Angebots über dessen Annahme nach freiem Ermessen. Die Annahme des Angebots erfolgt durch Auftragsbestätigung oder durch Übermittlung der Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) für den Händlerbereich.

3. Für den Vertragsschluss stehen die deutsche und die englische Sprache zur Verfügung. Der Vertragstext (diese AGB-HB) ist hier abrufbar.

4. Die Anmeldung ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen und Personengesellschaften erlaubt. Insbesondere Minderjährigen ist eine Anmeldung untersagt. Die anmeldende Person muss bevollmächtigt sein, für den Teilnehmer entsprechende Verträge abzuschließen.

5. Die anmeldende Person ist verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

6. Im Rahmen der Anmeldung und des laufenden Vertragsverhältnisses ist mobile.de berechtigt, die Vorlage eines Handelsregister- und/oder Gewerberegisterauszuges und anderer Unterlagen und Auskünfte zu verlangen, die für die Anmeldung oder Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses geboten oder zweckmäßig erscheinen.

7. Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist der Teilnehmer verpflichtet, mobile.de hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Mitteilung kann nur schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erfolgen.

8. Der Teilnehmer hat die angegebenen Daten bei der erstmaligen Anmeldung und bei jeder Änderung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Vor der Übermittlung seiner Daten hat der Teilnehmer die Möglichkeit, seine Daten zu kontrollieren und ggfs. mittels der angezeigten technischen Mittel zu berichtigen.

9. mobile.de kann Teilnehmern nach eigenem Ermessen die Möglichkeit bieten, dass sich auch Nutzer eines anderen Teilnehmers (z. B. eines anderen Unternehmens derselben Unternehmensgruppe oder eines anderen Standorts des Teilnehmers) mit ihren Zugangsdaten in das Teilnehmerkonto einloggen und dies nutzen können. Voraussetzung hierfür ist eine Authentifizierung und Berechtigung des Nutzers, die mobile.de gegenüber zu belegen ist, auf Anforderung von mobile.de durch entsprechende Belege und/oder Erklärungen des Teilnehmers. mobile.de wird die Kontaktperson(en) des Teilnehmers über die Einrichtung eines jeden solchen Zugangs informieren.

10. Der Teilnehmer muss sein Passwort geheim halten und seine Zugangsdaten sorgfältig sichern. Er ist darüber hinaus verpflichtet, mobile.de umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass seine Zugangsdaten von Dritten missbraucht wurden. Dies gilt auch für Zugangsdaten einzelner Nutzer eines Teilnehmers, sofern ein Teilnehmer über mehrere Zugänge verfügt.

11. mobile.de wird das Passwort eines Teilnehmers nicht an Dritte weitergeben und den Teilnehmer nie per E-Mail oder Telefon nach dem Passwort fragen.

12. Der Teilnehmer haftet grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten oder von ihm nach Nr. 8 dieses § 3 autorisierten Nutzerzugängen zu seinem Teilnehmerkonto vorgenommen werden, insbesondere auch für sämtliche Aktivitäten seiner einzelnen Nutzer, sofern ein Teilnehmer über mehrere Zugänge verfügt. Hat der Teilnehmer den Missbrauch der Zugangsdaten nicht zu vertreten, weil eine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten nicht vorliegt, so haftet er nicht.

§ 4 Überprüfung; Löschung von Angeboten, Sperrung, Kündigung und sonstige Maßnahmen

1. Das Verhalten von Teilnehmern sowie die von ihnen in den mobile.de Dienst eingestellten Inhalte dürfen nicht gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, diese AGB-HB oder in diese AGB-HB einbezogene Bestimmungen (wie dem Kodex für den Fahrzeughandel im Internet) oder die AGB-ÖB verstoßen. mobile.de ist nicht verpflichtet, die von Teilnehmern übermittelten oder gespeicherten Inhalte zu überwachen oder aktiv nach Umständen zu forschen, die auf einen solchen Verstoß hindeuten. mobile.de behält sich jedoch vor, die von den Teilnehmern übermittelten und gespeicherten Inhalte freiwillig auf Eigeninitiative hin nach pflichtgemäßem Ermessen und sorgfältig zu untersuchen sowie andere Maßnahmen zur Erkennung, Feststellung und Entfernung rechtswidriger Inhalte oder zur Sperrung des Zugangs zu rechtswidrigen Inhalten zu treffen oder die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen. mobile.de kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn ein Teilnehmer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese AGB-HB oder in diese AGB-HB einbezogene Bestimmungen (wie den Kodex für den Fahrzeughandel im Internet) oder die AGB-ÖB verletzt:

  • Löschen von rechts- oder vertragswidrigen Inseraten oder sonstigen Inhalten, die in den mobile.de Dienst eingestellt worden sind;
  • Verzögerung der Veröffentlichung von rechts- oder vertragswidrigen Inhalten, die in den mobile.de Dienst eingestellt worden sind;
  • Verwarnung von Teilnehmern
  • Be-/Einschränkung der Nutzung des mobile.de Dienstes, soweit die Einschränkung geeignet ist, die Auswirkungen des Verstoßes zu begrenzen oder erneute Verstöße durch den Teilnehmer zu verhindern.

2. Sofern der Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, diese AGB-HB oder in diese AGB-HB einbezogene Bestimmungen (wie den Kodex für den Fahrzeughandel im Internet) oder die AGB-ÖB für mobile.de einen wichtigen Grund darstellt, kann mobile.de auch folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Vorläufige Sperrung von Teilnehmern;
  • Endgültige Sperrung von Teilnehmern;
  • Endgültige Beendigung des Nutzungsverhältnisses (Kündigung);
  • Löschung des Teilnehmerkontos.

Ein wichtiger Grund für mobile.de liegt vor, wenn der Teilnehmer einen gewichtigen Verstoß trotz entsprechender Aufforderung durch mobile.de nicht innerhalb einer von mobile.de gesetzten angemessenen Frist abstellt, der Teilnehmer trotz vorangegangener Verwarnung durch mobile.de erneut einen gewichtigen Verstoß begeht, oder wenn es mobile.de unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der beiderseitigen Interessen aus sonstigen Gründen nicht zumutbar wäre, das Vertragsverhältnis ohne Ergreifung der Maßnahme fortzusetzen.

3. Bei der Wahl der Maßnahme berücksichtigt mobile.de die berechtigten Interessen des betroffenen Teilnehmers, insbesondere ob der Teilnehmer den Verstoß nicht verschuldet hat. Wenn mobile.de eine der vorstehenden Maßnahmen ergreift, wird mobile.de den betroffenen Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen über die Maßnahme und etwaige dem Teilnehmer zustehenden Rechtsbehelfe mit einer Begründung informieren. mobile.de setzt bei der Moderation von Inhalten der Teilnehmer verschiedene Verfahren und Werkzeuge ein. Unter anderem werden alle von Teilnehmern und sonstigen Nutzern eingestellten Inseratsinhalte nach bestimmten Kriterien automatisiert gefiltert und auffällige Inseratsinhalte werden ggf. von dem Kundenservice von mobile.de manuell auf Rechtsverstöße überprüft.

4. Im Falle des Zahlungsverzuges, des Widerrufs einer Einzugsermächtigung oder einer Rücklastschrift ist mobile.de berechtigt, die eigene Leistung zurückzuhalten und das Fahrzeugangebot des betreffenden vorläufig Teilnehmers zu sperren, so dass ein Abruf dessen Inserate aus den Datenbanken nicht mehr erfolgen kann. Die Rechte von mobile.de aus Nr. 2 und 6 dieses § 4 bleiben unberührt.

5. In dem Fall, dass ein Teilnehmer häufig und offensichtlich Inhalte bereitstellt, die gegen anwendbare gesetzliche Bestimmungen, diese AGB-HB oder in diese AGB-HB einbezogene Bestimmungen (wie den Kodex für den Fahrzeughandel im Internet) oder die AGB-ÖB verstoßen ("rechtswidrige Inhalte") - beispielsweise durch bewusst falsche Angaben hinsichtlich des inserierten Fahrzeugs, wie etwa zum Verbrauch, zur Kilometerleistung oder zu Vorschäden des Fahrzeugs oder durch gezielt manipulierte Bewertungen im Rahmen des Bewertungssystems nach § 12 dieser AGB-HB -, setzt mobile.de die Erbringung des mobile.de Dienstes für diesen Teilnehmer nach vorheriger Warnung aus. Bei der Entscheidung über die Aussetzung bewertet mobile.de von Fall zu Fall zeitnah, sorgfältig und in objektiver Weise, ob der Teilnehmer häufig und offensichtlich rechtswidrige Inhalte bereitstellt, wobei mobile.de alle einschlägigen Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die aus den mobile.de vorliegenden Informationen ersichtlich sind. Zu solchen Umständen gehören zumindest (i) die absolute Anzahl der offensichtlich rechtswidrigen Inhalte, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums bereitgestellt bzw. eingereicht wurden; (ii) deren relativer Anteil an der Gesamtzahl der in einem bestimmten Zeitraum bereitgestellten Inhalte; (iii) die Schwere der Fälle, einschließlich der Art der rechtswidrigen Inhalte, und deren Folgen; sowie (iv) die von dem Teilnehmer verfolgten Absichten, sofern diese Absichten ermittelt werden können. Die Aussetzung erfolgt für einen angemessenen Zeitraum, der sich insbesondere auch nach den vorgenannten Umständen richtet (beispielsweise zunächst drei Tage und bei weiteren Verstößen – oder bei besonders schwerwiegenden Verstößen direkt – dann 14 Tage oder mehr).

6. Das zwischen mobile.de und dem Teilnehmer bestehende Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsteilen mit einer Frist von 30 Tagen ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich an die mobile.de GmbH, Albert-Einstein-Ring 26 in 14532 Kleinmachnow oder per E-Mail zu erfolgen an: service@team.mobile.de

mobile.de wird die ordentliche Kündigung begründen, wobei sich die möglichen Gründe unter anderem aus Nr. 1, 2 und 5 dieses § 4 in Verbindung mit der jeweiligen Bestimmung, gegen die verstoßen wurde, ergeben können. Das Recht von mobile.de zur Löschung einzelner Anzeigen, zur Sperrung von Teilnehmern und zur Durchführung sonstiger Maßnahmen nach diesem § 4 sowie das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt. Des Weiteren steht es den Parteien frei, in separaten Zusatzvereinbarungen, die jedoch auf diese AGB-HB Bezug nehmen, von den vorliegend vereinbarten Kündigungsfristen abzuweichen; in diesem Falle gehen die Bestimmungen der jeweiligen Zusatzvereinbarung vor.

7. Bei einer endgültigen Sperrung oder Kündigung wird mobile.de den Teilnehmer über diesen Umstand 30 Tage vor dem Wirksamwerden der Sperrung informieren und diesen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail) begründen, sofern dem keine zwingenden Gründe entgegenstehen. Die vorgenannte Frist gilt nicht, sofern die Kündigung oder endgültige Sperrung aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung erfolgt oder mobile.de nachweisen kann, dass der Teilnehmer wiederholt gegen diese AGB-HB verstoßen hat, was zur Kündigung bzw. endgültigen Sperrung geführt hat.

8. Ergreift mobile.de eine der Maßnahmen gemäß diesem § 4, insbesondere bei einer Einschränkung, Sperrung oder Beendigung bzw. Kündigung, haben die Teilnehmer die Möglichkeit, die einer solchen Maßnahmen zugrunde liegenden Tatsachen und Umstände im Rahmen des internen Beschwerdemanagementverfahrens von mobile.de (vgl. § 13 Nr. 3 dieser AGB-HB) zu klären.

9. Für den Fall der Wiederaufnahme der Vertragsbeziehungen und Wiedereinrichtung eines Teilnehmers nach einer berechtigten Kündigung oder endgültigen Sperrung durch mobile.de nach Nr. 2 dieses § 4, ist mobile.de berechtigt, eine Wiedereinrichtungsgebühr gemäß der jeweils gültigen Preisliste für den Händlerbereich zu verlangen.

§ 5 Abrechnung, Fälligkeit und Höhe der Vergütung, Zahlung

1. Die monatliche Teilnahmegebühr berechnet sich nach der jeweils geltenden Preisliste und wird von mobile.de im Nachhinein für den abgelaufenen Kalendermonat berechnet. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg durch Übersendung einer Rechnung per E-Mail. Der in der Rechnung ausgewiesene Endbetrag ist nach Zugang der Rechnung sofort zur Zahlung fällig.

2. Zudem erhält mobile.de vom Teilnehmer für jede Anfrage, die ein Nutzer im Rahmen des mobile.de Dienstes zu einem Leasingangebot des Teilnehmers stellt und die mobile.de an den Teilnehmer übermittelt ("Leasinganfrage"), eine Gebühr ("Leasinganfragegebühr"), deren Höhe sich aus der jeweils geltenden mobile.de Preisliste ergibt. Die Abrechnung der Leasinganfragegebühr erfolgt zusammen mit den anderen vom Teilnehmer geschuldeten Kosten und Gebühren und jeweils im Nachhinein für den vorangegangenen Monat gemäß § 5 Nr. 1 AGB-HB.

Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, über die hierzu vorgesehene Funktion in seinem Teilnehmerkonto eine Leasinganfrage zu reklamieren (wie in der Preisliste näher beschrieben). mobile.de wird jede Reklamation im Einzelfall prüfen, sich ggfs. mit dem Teilnehmer in Kontakt setzen und weitere Nachweise anfordern und schließlich nach billigem Ermessen entscheiden. Bei etwaigen Uneinigkeiten steht dem Teilnehmer das interne Beschwerdemanagementsystem von mobile.de zur Verfügung (siehe § 13 Nr. 3 AGB-HB).

3. Für zusätzliche Leistungen von mobile.de hat der Teilnehmer Zusatzgebühren zu zahlen. Solche Leistungen von mobile.de können auch über Kooperationspartner von mobile.de (z. B. Toolanbieter, Datendienstleister) gebucht werden; die Gebühren werden auch in diesem Fall von mobile.de in Rechnung gestellt. Leistungsumfang, Zusatzbedingungen und die Höhe der einzelnen Zusatzgebühren richten sich nach der jeweils geltenden Preisliste.

4. Wird ein Inserat gemäß § 4 dieser AGB-HB von mobile.de aufgrund eines von dem Teilnehmer zu vertretenden Umstandes gelöscht, findet eine Rückerstattung der Einstellgebühr oder eine Gutschrift auf das Leistungskontingent nicht statt, es sei denn der Teilnehmer weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Das gelöschte Inserat wird bei der Berechnung der monatlichen Teilnahmegebühr mitgezählt.

5. Die Begleichung der von einem Teilnehmer zu zahlenden Gebühren erfolgt grundsätzlich im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens. Dazu erteilt der Teilnehmer mobile.de im Rahmen der Anmeldung ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat. Eine andere Zahlungsweise bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen mobile.de und dem Teilnehmer.

6. Bei der Zahlung im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens wird der in der Rechnung ausgewiesene Endbetrag nach Fälligkeit vom Konto des Teilnehmers abgebucht. Die Höhe des Endbetrags und Fälligkeit werden dem Teilnehmer mindestens fünf Tage vor Fälligkeit angekündigt; die Frist für die SEPA-Vorabinformation wird dementsprechend auf fünf Tage verkürzt. Der Teilnehmer hat jederzeit für eine entsprechende Deckung seines Kontos zu sorgen.

7. Der Teilnehmer hat alle Kosten zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass eine Lastschrift nicht eingelöst wird und der Teilnehmer dies zu vertreten hat.

§ 6 Preisänderungen / Änderung der AGB-HB

1. Preisänderungen werden von mobile.de so rechtzeitig angekündigt, dass der Teilnehmer das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist mit Beendigungszeitpunkt vor Geltung der neuen Preise beenden kann. Soweit er dieses Recht nicht ausübt und die Leistungen von mobile.de nach dem Geltungsdatum der Preisänderung weiter in Anspruch nimmt, wird die Preisänderung für beide Vertragspartner verbindlich. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der Preisänderung.

2. mobile.de kann den Teilnehmern Änderungen dieser AGB-HB mit einer angemessenen Frist anbieten ("Änderungsangebot"), die jedoch die Dauer von 15 Tagen nicht unterschreiten darf. Die geänderten Bedingungen werden den Teilnehmern auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) spätestens 15 Tage vor ihrem Wirksamwerden zur Verfügung gestellt. Das Änderungsangebot von mobile.de gilt als angenommen, sofern der Änderung nicht innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntgabe in Textform (z. B. per Brief, Telefax oder E-Mail) widersprochen wird. Wenn der Teilnehmer mit den Änderungen nicht einverstanden ist, steht ihm bis zu dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein fristloses und kostenfreies Kündigungsrecht zu. mobile.de weist den Teilnehmer in der Nachricht, mit der die Änderungen angeboten werden, auch noch einmal besonders auf das Ablehnungsrecht, die Frist dafür und die Möglichkeit zur Kündigung hin. Die geänderten AGB-HB werden zusätzlich auf der Website von mobile.de veröffentlicht.

§ 7 Anforderungen an die Inhalte und Aufmachung der Inserate

1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, ein Fahrzeug nur in die dafür vorgesehene Rubrik (Pkw-, Lkw/Nutzfahrzeug-, Wohnmobil/Wohnwagen-, Motorrad-, oder Elektroradmarkt) einzustellen. Gestattet ist ausschließlich die Aufgabe von Inseraten, die auf den Verkauf von Fahrzeugen und Fahrzeuganhängern sowie auf selbstfahrende und nicht selbstfahrende, motorbetriebene Maschinen abzielen sowie hierauf bezogene Leasing-Angebote.

Im Einzelnen:

  • Pkw-Markt: Pkw
  • Lkw/Nutzfahrzeugmarkt: Lkw, Lkw-Anhänger, Pkw-Anhänger, Auflieger, Fahrgestelle, Pritschen, Baufahrzeuge und Baugeräte, Stapler, Landwirtschaftliche Fahrzeuge
  • Wohnmobil/Wohnwagenmarkt: Wohnmobile und Wohnwagen
  • Motorradmarkt: Motorräder, Gespanne, Seitenwagen, Trikes, andere motorbetriebene Zweiräder
  • Elektroradmarkt (soweit angeboten, ggfs. bedarf es hierzu des Abschlusses einer Zusatzvereinbarung durch den Teilnehmer): Elektro-Fahrräder/Pedelecs mit bis zu 25 km/h, Kraftfahrzeuge/Speed-Pedelecs mit bis zu 45 km/h, E-Bikes (mit bis zu 20, 25 oder 45 km/h)

Insbesondere nicht gestattet ist die Aufgabe von Inseraten, die gerichtet sind auf

  • den Abschluss eines Miet- oder Mietkaufvertrags oder eine sonstige Form der Finanzierung oder Gebrauchsüberlassung von Fahrzeugen, es sei denn dies geschieht im Rahmen einer von mobile.de explizit hierzu angebotenen Leistung oder Funktion (wie etwa bei Leasing-Angeboten nach Maßgabe der nachfolgenden Nr. 2 dieses § 7 oder bei Finanzierungsangeboten gemäß § 2 Nr. 10 dieser AGB-HB). § 2 Nr. 10 dieser AGB-HB bleibt hiervon unberührt;
  • die Übernahme von Fahrzeugkauf- oder Leasingverträgen;
  • den Ankauf von Fahrzeugen oder anderen Gegenständen jeder Art;
  • den Verkauf von Fahrzeugersatzteilen und Fahrzeugzubehör;
  • den Verkauf oder die Bewerbung von Software;
  • die Bewerbung von Dienstleistungen.

2. Teilnehmer können mit den hierzu zur Verfügung gestellten und in dem Teilnehmerkonto näher beschriebenen Funktionen Fahrzeuge auch im Leasingmodell anbieten. Dabei dürfen die Kosten für die Nutzer ausschließlich auf Basis der gefahrenen Kilometer berechnet werden (reines Kilometerleasing). Das Anbieten anderer Leasingmodelle ist unzulässig. Das gilt insbesondere für Restwertleasingangebote sowie für Leasingangebote, bei denen der Teilnehmer bzw. der jeweilige Leasinggeber sich besondere Andienungsrechte vorbehält, und für sämtliche sonstigen Leasingangebote, die eine entgeltliche Finanzierungshilfe im Sinne von § 506 Abs. 2 BGB darstellen.

3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben in Bezug auf das Fahrzeug (insb. Datum der Erstzulassung/Baujahr und Kilometerstand), den Preis, die Rechtsverhältnisse an dem Fahrzeug und im Hinblick auf den übrigen Inseratsinhalt zu machen. Ist das Fahrzeug mit einem Austauschmotor ausgestattet, so ist dies kenntlich zu machen. Anzugeben ist in diesem Fall stets die tatsächliche Laufleistung des Fahrzeugs. Irrtümlich unrichtige Angaben (z. B. Tippfehler, Einordnung in unrichtige Kategorien) sind nach deren Entdeckung unverzüglich über die Funktion "Bearbeiten" zu berichtigen.

4. Beim Inserieren ist anzugeben, in welchem Zustand sich das Fahrzeug befindet, insbesondere ob das inserierte Fahrzeug nichtreparierte Beschädigungen in nicht unerheblichem Umfang aufweist. Dazu ist das Fahrzeug beim Inserieren über die Auswahl der Funktionen gesondert zu kennzeichnen. Als eine erhebliche, nicht reparierte Beschädigung sind z. B. Schäden an Motor und Getriebe, Schäden durch Verkehrsunfälle, Brand, Hagel oder Wasser zu verstehen, deren Behebung nicht oder nur unter Einsatz erheblicher Geldmittel möglich ist. Hierzu zählen insbesondere sog. Bastlerfahrzeuge. Bagatellschäden sind hiervon ausgenommen und sollen in dem Bemerkungsfeld im Wege des Freitextes eingegeben werden. Unberührt hiervon bleibt die Offenbarungspflicht für bekannte reparierte Vorschäden nicht unerheblichen Umfanges. Das inserierte Fahrzeug kann abhängig von der Eingabe nur bei Wahl der jeweiligen Suchoption in der Suchmaske gefunden werden.

5. Fahrzeuge, welche ausschließlich für den Export oder an gewerbliche Abnehmer verkauft oder verleast werden, müssen über die entsprechende(n) Funktion(en) gekennzeichnet werden.

6. Es ist nicht gestattet, innerhalb eines Inserats mehrere Fahrzeuge einzeln oder als Paket anzubieten.

7. Es ist nicht gestattet, dasselbe Fahrzeug zur gleichen Zeit in einer Kategorie mehrfach zu inserieren. Dies gilt auch dann, wenn dasselbe Fahrzeug unter Zusammenwirkung von unterschiedlichen Teilnehmern zur gleichen Zeit mehrfach eingestellt wird. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die nicht sofort lieferbar sind.

8. Der Teilnehmer muss während der Laufzeit des Inserates in der Lage sein, sofort einen rechtswirksamen Kaufvertrag mit einem Interessenten über das angebotene Fahrzeug abzuschließen und das Fahrzeug zum angegebenen Verfügbarkeitszeitpunkt bzw. Lieferzeitpunkt zu übergeben und zu übereignen. Das gilt insbesondere auch dann, wenn ein Fahrzeug mittels einer von mobile.de zur Verfügung gestellten Funktionalität standortübergreifend an mehreren Standorten des Teilnehmers angeboten wird. Bei Leasingangeboten muss der Teilnehmer dafür Sorge tragen, dass ein Vertrag mit dem jeweiligen Leasinggeber - bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen - zu den im Inserat ausgewiesenen Konditionen ohne Verzögerung geschlossen werden kann, und dass das das Fahrzeug zum angegebenen Verfügbarkeitszeitpunkt bzw. Lieferzeitpunkt übergeben werden kann.

9. Die Inserate können mit Fotos illustriert werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nur solche Fotos in die mobile.de Datenbanken einzustellen, die er uneingeschränkt verwenden darf und die nicht mit Rechten Dritter - insbesondere nicht mit Urheberrechten Dritter - belastet sind. Die verwendeten Fotos dürfen nicht irreführend sein und müssen den tatsächlichen Zustand des angebotenen Fahrzeugs widerspiegeln. Besondere Merkmale (z. B. Schäden) sollen bildlich dargestellt werden. Verwendet der Teilnehmer Katalogbilder, so muss er dies gesondert kenntlich machen.

10. Sofern mobile.de bestimmte Qualitätssiegel, Garantiezeichen oder sonstige Vertrauenssymbole zur Verfügung stellt, ist ein Teilnehmer verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass diese ausschließlich in Inseraten von dafür qualifizierten Fahrzeugen angezeigt werden. Sonstige Vertrauenssymbole dürfen nur verwendet werden, sofern diese von mobile.de autorisiert wurden.

11. Das Inserat darf durch Formulierung, Inhalt, optische Aufmachung und den verfolgten Zweck nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen. Gewerbetreibende müssen insbesondere die Regelungen des Urheber- und Markengesetzes, des Telemediengesetzes (Impressumspflicht) und der Pkw-EnVKV beachten.

12. Der Teilnehmer ist verpflichtet, richtige und wahrheitsgemäße Preisangaben zu machen. Dabei sind insbesondere die Regelungen der Preisangabenverordnung (PAngV) zu beachten. Nach § 3 Absatz 1 PAngV sind Endpreise anzugeben, die insbesondere die Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile (z. B. Überführungskosten) beinhalten müssen. Endpreise dürfen darüber hinaus keine Leistungen durch den Händler oder Dritte (bspw. Prämien oder Förderungen) berücksichtigen, deren Erhalt an noch zu erfüllende Voraussetzungen geknüpft ist. Inserate mit unrichtiger oder irreführender Preisangabe sind unzulässig.

13. In Bezug auf von ihm eingestellte Leasing-Angebote garantiert der Teilnehmer, dass (i) er, sofern er nicht selbst der Leasinggeber ist, mit dem jeweils angegebenen Leasinggeber kooperiert und in diesem Rahmen insbesondere berechtigt ist, das Leasingangebot unter Nennung des Leasinggebers im mobile.de Dienst einzustellen und (ii) es sich bei dem inserierten Leasingangebot nicht um eine entgeltliche Finanzierungshilfe im Sinne von § 506 Abs. 2 BGB handelt.

14. Es ist grundsätzlich nicht gestattet, Verweise (Links) auf externe Websites, andere Dienste und Informationsquellen in ein Inserat einzufügen, es sei denn diese sind gesetzlich zwingend erforderlich. Als Links gelten dabei auch E-Mail-Adressen und nicht aktivierte Web-Adressen (URLs) und Teile davon. Ausgenommen sind in den Freitext des Inserats eingefügte Links zu eigenen, extern abgelegten Fahrzeugbildern, PDF-Dateien und Videos, wenn diese Zusatzinformationen über das angebotene Fahrzeug enthalten (z. B. Fahrzeuggutachten, Betriebsanleitung, etc.).

15. Unzulässig ist die Angabe von Telefonnummern, insbesondere der Rufnummernbereiche (0)900 und (0)180, durch deren Anwahl beim Anrufer erhöhte Telefongebühren entstehen.

§ 8 Datenschutz

Der Teilnehmer verpflichtet sich, personenbezogene Daten von anderen Nutzern, welche er über den mobile.de Dienst (z. B. über die Nachrichtenfunktion) erhält, lediglich für die Bearbeitung und Beantwortung der jeweiligen Anfrage zu verarbeiten und zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung dieser Daten, darf nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen erfolgen, für werbliche Zwecke z. B. nach Einholung der erforderlichen Einwilligung(en) der Betroffenen (siehe auch die mobile.de Datenschutzerklärung).

§ 9 Verantwortlichkeit für den Inhalt der Inserate; Upload von Fahrzeugen

1. Verantwortlich für den Inhalt der Inserate ist ausschließlich der Teilnehmer. Weder die Richtigkeit noch die Vollständigkeit des Inhalts der Inserate werden von mobile.de überprüft. mobile.de übernimmt für Richtigkeit und Vollständigkeit der Inserate keine Gewähr.

2. Sofern ein Teilnehmer seinen gesamten Fahrzeugbestand oder einzelne Inserate über eine Schnittstelle oder sonst von mobile.de für die automatische Übertragung vorgesehenen Weg auf den mobile.de Dienst überträgt, ist er verpflichtet, die übertragenen Daten auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. mobile.de übernimmt aufgrund der unterschiedlichen technischen Spezifikationen der verschiedenen Dateiformate keine Gewähr dafür, dass die Daten vollständig und fehlerfrei übertragen werden. Der Teilnehmer ist ferner verpflichtet, eine solche Übertragung – auch wenn diese durch einen Datendienstleister des Teilnehmers erfolgt – ausschließlich in dem jeweils für diese Übertragung von mobile.de veröffentlichten aktuellen Format vorzunehmen. Für Inserate, die nicht dem aktuellen Format entsprechen, besteht seitens mobile.de keine Pflicht zur Veröffentlichung und Anzeige; sie stellen dennoch kostenpflichtige, neu eingestellte Inserate i. S. v. § 5 Nr. 1 dieser AGB-HB und der Preisliste dar.

3. mobile.de übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung dafür, dass die Inserate den gesetzlichen Bestimmungen genügen.

4. mobile.de übernimmt insbesondere keine Gewährleistung oder Haftung dafür, dass Kauf- oder Leasingverträge, die im Zusammenhang mit mobile.de Inseraten angebahnt oder abgeschlossen werden, nach dem nationalen Recht eines berührten Staates durchsetzbar sind oder in sonstiger Weise bei einer oder beiden Vertragsparteien des Kauf- oder Leasingvertrages die gewünschten rechtlichen oder wirtschaftlichen Folgen hat.

§ 10 Datenbankaktualität, Fahrzeugsuche, Löschen von Inseraten, Administrieren, Sicherungskopien

1. Um die Fahrzeugsuche möglichst interessant und erfolgreich zu gestalten, ist mobile.de um Datenaktualität bemüht. Aus diesem Grunde sollen Fahrzeuginserate, sobald das angebotene Fahrzeug verkauft oder verleast wurde oder aus anderen Gründen nicht mehr verfügbar ist, von dem Teilnehmer gelöscht werden. Zur besseren Auffindbarkeit von Fahrzeugen mit bestimmten Ausstattungsmerkmalen kann mobile.de Angaben zur Ausstattung aus dem Freitext des Inserats als auswählbare Ausstattungsmerkmale in der Detailsuche anzeigen.

2. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, den über mobile.de inserierten Fahrzeugbestand aktualisiert zu halten und regelmäßig innerhalb eines Zeitraumes von zwei Wochen im Händlerbereich zu administrieren. Soweit eine Administration innerhalb dieses Zeitraumes nicht erfolgt, behält sich mobile.de das Recht vor, das Angebot des Teilnehmers inaktiv zu schalten, so dass das Angebot mangels Datenaktualität über die Suchmaske des Öffentlichen Bereichs aus der Datenbank nicht mehr abrufbar und sichtbar ist. Eine Freischaltung erfolgt automatisch durch selbständiges Administrieren durch den Teilnehmer.

3. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, Sicherungskopien von seinem Datenbestand einschließlich der Fahrzeugfotos zu erstellen, um im Falle des Datenverlustes die Inserate schnell wiederherstellen zu können. Die Datensicherung erfolgt im Händlerbereich über den Menüpunkt "Bestand" und den Unterpunkt "Datensicherung".

4. Jeder Teilnehmer ist dafür verantwortlich, mittels der mobile.de Dienste einsehbare und von mobile.de gespeicherte Informationen, die er zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung oder zu anderen Zwecken benötigt, auf einem von mobile.de unabhängigen Speichermedium zu archivieren.

§ 11 Manipulationen der Fahrzeugsuche, Scraping und Störung der Systemintegrität

1. Teilnehmer dürfen Fahrzeuge in dem mobile.de Dienst ausschließlich mittels der von mobile.de angebotenen Suchmasken suchen. Nicht statthaft ist die Fahrzeugsuche unter Umgehung der Suchmasken, insbesondere durch Verwendung von nicht von mobile.de autorisierter Suchsoftware, die auf die Datenbanken von mobile.de zugreift. Die Inhalte des mobile.de Dienstes dürfen weder ganz noch teilweise extrahiert, wiederverwendet, in eine andere Webseite integriert, verlinkt und/oder auf andere Weise verknüpft werden. Der Einsatz von Data Mining, Robots, Grabbing, Scraping und/oder ähnlichen Datensammel- und Extraktionsprogrammen und -techniken ist untersagt, insbesondere auch im Hinblick auf die im Händlerbereich zugänglichen Inhalte. Zuwiderhandlungen werden unter anderem unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zivilrechtlich verfolgt und können unter dem Gesichtspunkt des unerlaubten Eingriffs in verwandte Schutzrechte nach den §§ 108 ff. des Urhebergesetzes strafrechtliche Konsequenzen haben.

2. Aktivitäten, die darauf gerichtet sind, den mobile.de Dienst zu beeinträchtigen, sind untersagt. Der Teilnehmer darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Infrastruktur von mobile.de zur Folge haben können. Es ist dem Teilnehmer nicht gestattet, von mobile.de generierte Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren oder in sonstiger Weise störend in den mobile.de Dienst einzugreifen.

3. Die Suche im mobile.de Dienst dient Nutzern zum gezielten und schnellen Finden von Fahrzeugangeboten. Damit die Nutzer über geeignete Suchwörter die gewünschten Suchergebnisse erhalten, müssen sich die Textinhalte eines Inserats eindeutig auf das angebotene Fahrzeug beziehen. Es ist Teilnehmern daher untersagt, die Ergebnisse der Fahrzeugsuche des mobile.de Dienstes durch falsche oder irreführende Angaben oder Begriffe, durch das Einstellen in eine falsche Rubrik, durch technische Maßnahmen oder einen sonstigen Missbrauch von Funktionalitäten des mobile.de Dienstes zu verfälschen oder zu manipulieren. Insbesondere ist auch das sog. Keyword-Spamming untersagt. Unter Keyword-Spamming versteht man die Verwendung von Begriffen, die das eigentliche Fahrzeug nicht oder nur teilweise beschreiben und nur darauf ausgelegt sind, Interessenten zu dem Inserat zu locken. Das gilt auch für versteckte HTML-Texte und den unrechtmäßigen Gebrauch von Markennamen.

§ 12 Bewertungssystem

1. mobile.de stellt ein System zur Bewertung von Händlern zur Verfügung. Das Bewertungssystem ermöglicht Nutzern von mobile.de die Bewertung von Teilnehmern. Ferner können Teilnehmer eine Antwort auf die Bewertungen der mobile.de Nutzer geben. Das Bewertungssystem ist integraler Bestandteil des mobile.de Dienstes. Die Bewertungen des Teilnehmers werden im Zusammenhang mit den Inseraten und dem Auftritt des jeweiligen Händlers im Rahmen des mobile.de Dienstes angezeigt; eine Möglichkeit zur Deaktivierung besteht nicht. Abhängig vom gewählten Leistungsumfang kann dem Teilnehmer die Möglichkeit angeboten werden, die erhaltenen Bewertungen im Rahmen des eigenen Onlineangebots darzustellen. Die Nutzung des Bewertungssystems richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen sowie nach dem Grundsatz für Händlerbewertungen.

2. Der Teilnehmer darf das Bewertungssystem nicht missbräuchlich nutzen. Eine missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere vor, wenn

  • der Teilnehmer seine Bewertungsergebnisse oder die anderer Teilnehmer durch selbst erstellte oder in Auftrag gegebene Bewertungen, durch Verbreitung falscher Informationen, durch die Einräumung von Sonderkonditionen oder sonstigen Anreizen oder durch Drohungen oder vergleichbare Beeinflussungen von mobile.de Nutzern positiv beeinflusst,
  • der Teilnehmer die Bewertungsergebnisse anderer Teilnehmer durch selbst erstellte oder in Auftrag gegebene Bewertungen, durch Verbreitung falscher Informationen oder durch Drohungen oder vergleichbare Beeinflussungen von mobile.de Nutzern negativ beeinflusst,
  • oder der Teilnehmer an einem Verstoß gegen die in dem Grundsatz für Händlerbewertungen niedergelegten Bestimmungen beteiligt ist.

3. mobile.de stellt mit dem Bewertungssystem lediglich die technischen Voraussetzungen zur Übermittlung von Informationen (Bewertungen und Antworten) zur Verfügung. Auf den Inhalt der Bewertungen nimmt mobile.de keinen Einfluss.

4. Sollte ein Teilnehmer und/oder ein Nutzer der Auffassung sein, dass eine Bewertung gegen gesetzliche Vorgaben, gegen diese AGB-HB oder die AGB-ÖB oder gegen die in der Grundsatz für Händlerbewertungen niedergelegten Bestimmungen verstößt, kann der Teilnehmer bzw. der Nutzer mobile.de die Bewertung im Rahmen des Meldeverfahrens nach § 13 Nr. 2 dieser AGB-HB melden. . Entsprechendes gilt in dem Fall, dass ein Teilnehmer oder ein sonstiger Nutzer der Auffassung ist, dass eine Antwort eines anderen Teilnehmers gegen gesetzliche Vorgaben, diese AGB-HB oder die AGB-ÖB oder den Grundsatz für Händlerbewertungen verstößt. Sollte ein Verstoß nur einen Teil einer Bewertung oder einer Antwort betreffen, wird ggfs. nur der jeweils betroffene Teil gelöscht und entsprechend gekennzeichnet; im Übrigen bleibt die Bewertung bzw. die Antwort bestehen.

5. Der Teilnehmer ist im Falle der Meldung einer Bewertung oder Antwort verpflichtet, an der Aufklärung des Sachverhalts nach besten Kräften mitzuwirken. Zu diesem Zweck muss der Teilnehmer insbesondere bestimmte, im Meldeverfahren näher beschriebene Angaben zu dem vermeintlichen Verstoß machen und darüber hinausgehende Anfragen von mobile.de zum Sachverhalt binnen 14 Tagen per E-Mail oder schriftlich (nach Wunsch von mobile.de) beantworten.

6. Soweit der Teilnehmer einen Kunden über eine von mobile.de per E-Mail versandte Bewertungsanfrage um eine Bewertung bitten möchte, ist dies nur zulässig, sofern dieser Kunde zuvor eine persönliche Serviceerfahrung mit dem Teilnehmer gemacht hat und der Teilnehmer bei dem jeweiligen Kunden zuvor eine ausdrückliche Einwilligung zum Erhalt der Bewertungsanfrage von mobile.de und zur Weitergabe der E-Mail-Adresse des Kunden an mobile.de zum Zwecke des Versands der Bewertungsanfrage eingeholt hat, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Sollte mobile.de aufgrund einer fehlenden Einwilligung von einem Dritten in Anspruch genommen werden, wird der Teilnehmer mobile.de von diesen Ansprüchen gem. § 14 dieser AGB-HB freistellen.

7. mobile.de kann das Bewertungssystem als Teil des mobile.de Dienstes selbst und durch Dritte gem. der in § 2 Nr. 3 dieser AGB-HB niedergelegten Bestimmungen bewerben. Dem Teilnehmer ist eine Einbindung der Inhalte des Bewertungssystems (z. B. der Bewertungsergebnisse) außerhalb des mobile.de Dienstes untersagt, sofern mobile.de der Einbindung nicht schriftlich oder anderweitig (z. B. im Rahmen eines gewählten Service-Modells) ausdrücklich zugestimmt hat. Der Teilnehmer ist ohne entsprechende Zustimmung von mobile.de insbesondere nicht berechtigt, die Inhalte auf anderen Webseiten (z. B. seiner Homepage) oder in sonstige Werbematerialien einzubinden oder Verweise auf das Bewertungssystem bzw. dessen Inhalte aufzunehmen, etwa um das Vertrauen in sein Angebot zu erhöhen. Sofern die Einbindung mit Zustimmung durch mobile.de erfolgt, ist der Teilnehmer verpflichtet, die Einbindung unter Beachtung der ggf. gesondert dargestellten Bedingungen sowie gesetzlichen Regelungen vorzunehmen.

§ 13 Kundenservice, Meldeverfahren und internes Beschwerdemanagementsystem

1. Für etwaige Anmerkungen oder Rückfragen im Zusammenhang mit den angebotenen Leistungen von mobile.de steht den Teilnehmern der mobile.de Kundenservices kostenlos zur Verfügung.

2. Soweit Teilnehmer oder sonstige Nutzer Inhalte, die andere Teilnehmer oder Nutzer innerhalb des mobile.de Dienstes veröffentlicht haben, als rechtswidrig ansehen, steht ihnen im Rahmen des mobile.de Dienstes ein Meldeverfahren zur Verfügung, über das die als rechtswidrig angesehenen Inhalte bei mobile.de gemeldet werden können. Die meldenden Teilnehmer oder Nutzer müssen die Meldungen hinreichend genau und angemessen begründen und hierzu insbesondere die im Rahmen des Meldeverfahrens beschriebenen Elemente bezüglich des als rechtswidrig angesehenen Inhalts zur Verfügung stellen. Enthält die Meldung die elektronische Kontaktangabe des meldenden Teilnehmers oder Nutzers, so schickt mobile.de diesen unverzüglich eine Empfangsbestätigung. mobile.de steht es frei, den Inhalt der Meldung sowie die bei der Meldung abgegebenen Daten an den Teilnehmer oder sonstigen Nutzer weiterzuleiten, der den gemeldeten Inhalt eingestellt hat. Die Identität des meldenden Teilnehmers oder sonstigen Nutzers wird dabei nur dann offengelegt, wenn dies unbedingt erforderlich ist. mobile.de bearbeitet alle Meldungen und entscheidet zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv über die gemeldeten Informationen. Anschließend teilt mobile.de der betreffenden Person unverzüglich die Entscheidung in Bezug auf die gemeldeten Informationen mit und weist dabei auf die möglichen Rechtsbehelfe gegen diese Entscheidung hin. Soweit mobile.de bei der Bearbeitung von Inhalten oder der diesbezüglichen Entscheidungsfindung automatisierte Mittel einsetzt, wird mobile.de den hiervon betroffenen Teilnehmer oder sonstigen Nutzer auf den Einsatz dieser automatisierten Mittel hinweisen. Meldungen, die von in ihrem ausgewiesenen Fachgebiet tätigen vertrauenswürdigen Hinweisgebern im Sinne der Verordnung (EU) 2022/2065 (sog. Trusted Flagger) über die hierfür vorgesehenen Verfahren übermittelt werden, werden von mobile.de vorrangig behandelt, unverzüglich bearbeitet und einer Entscheidung zugeführt.

3. Darüber hinaus hat mobile.de ein internes Beschwerdemanagementsystem eingerichtet, das Teilnehmern insbesondere die Möglichkeit bietet, Beschwerden in Bezug auf die folgenden Probleme direkt bei mobile.de einzureichen, soweit sich diese auf den Teilnehmer auswirken: (i) mutmaßliche Nichteinhaltung der mobile.de treffenden gesetzlichen Vorschriften, (ii) technische Probleme, die in direktem Zusammenhang mit der Bereitstellung des mobile.de Dienstes stehen, sowie (iii) Maßnahmen oder Verhaltensweisen von mobile.de, die in direktem Zusammenhang mit der Bereitstellung des mobile.de Dienstes stehen. Das interne Beschwerdemanagement bietet betroffenen Teilnehmern außerdem die Möglichkeit, Beschwerde einzureichen gegen Entscheidungen von mobile.de darüber, (i) ob gemeldete Information entfernt oder der Zugang dazu gesperrt oder beschränkt wird, (ii) ob die Erbringung des mobile.de Dienstes gegenüber den betroffenen Teilnehmern vollständig oder teilweise ausgesetzt oder beendet wird; und (iii) ob das (Teilnehmer-)Konto des betroffenen Teilnehmers ausgesetzt oder geschlossen wird. Beschwerden gegen die vorgenannten Entscheidungen sind nur innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt möglich, an dem der Teilnehmer von der Entscheidung in Kenntnis gesetzt wurde. mobile.de bearbeitet Beschwerden, die über das interne Beschwerdemanagementsystem eingereicht werden, zeitnah, diskriminierungsfrei, sorgfältig und frei von Willkür. Enthält eine Beschwerde ausreichende Gründe für die Annahme, dass die Entscheidung, auf eine Meldung hin nicht tätig zu werden, unbegründet ist oder dass die Informationen, auf die sich die Beschwerde bezieht, weder rechtswidrig sind noch gegen diese AGB-HB oder gegen in diese AGB-HB einbezogene Bestimmungen (wie dem Kodex für den Fahrzeughandel im Internet) verstoßen, oder enthält sie Informationen, aus denen hervorgeht, dass das Verhalten des sich beschwerenden Teilnehmers oder sonstigen Nutzers keine Aussetzung oder Kündigung des mobile.de Dienstes oder Schließung des Teilnehmerkontos rechtfertigt, so macht mobile.de die jeweilige Entscheidung unverzüglich rückgängig. Nach Bearbeitung des Beschwerde-Falls informiert mobile.de den Teilnehmer oder sonstigen Nutzer unverzüglich über das Ergebnis der Bearbeitung und begründet seine Entscheidung. Zudem weist mobile.de in der begründeten Entscheidung auf die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung (vgl. § 19 Nr. 4 dieser AGB-HB) und etwaige andere verfügbare Rechtmittel hin. mobile.de stellt sicher, dass Beschwerden, die in Vertretung von Teilnehmern oder sonstigen Nutzern durch entsprechend gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065 qualifizierte Einrichtungen, Organisationen oder Vereinigungen übermittelt werden, vorrangig und umgehend bearbeitet und entschieden werden. mobile.de überprüft sein internes Beschwerdemanagementsystem regelmäßig und hält die Wirksamkeit des internen Beschwerdemanagement in einem Bericht (hier) fest.

4. Soweit Teilnehmer häufig offensichtlich unbegründete Meldungen oder Beschwerden einreichen, setzt mobile.de die Bearbeitung von Meldungen und Beschwerden für einen angemessenen Zeitraum nach vorheriger Warnung aus. Das unter § 4 Nr. 5 dieser AGB-HB dargestellte Verfahren und die dortigen Hinweise gelten entsprechend für häufig offensichtlich unbegründete Meldungen und Beschwerden nach Satz 1.

§ 14 Freistellung

Der Teilnehmer stellt mobile.de von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte durch sein Inserat oder wegen der sonstigen Nutzung des mobile.de Dienstes durch den Teilnehmer gegen mobile.de geltend machen. Der Teilnehmer übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung durch mobile.de einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Rechtsverletzung nicht von dem Teilnehmer zu vertreten ist.

§ 15 Gewährleistung

1. mobile.de übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität der Daten, die die Teilnehmer in die mobile.de Datenbanken einstellen. Die mobile.de Datenbanken sind mindestens zu 97% im Monatsdurchschnitt verfügbar. Aufgrund der Durchführung von notwendigen Wartungsarbeiten und Verbesserungen kann es vorkommen, dass einzelne Funktionen kurzzeitig nicht zur Verfügung stehen.

2. mobile.de ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich von Leitungsgebern, sonstige technische Störungen, auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern oder bei vom Anbieter autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten. Ansprüche ergeben sich für den Teilnehmer bei nicht durch von mobile.de zu verantwortenden Ausfällen nicht.

§ 16 Haftungsbeschränkung

1. Gegenüber Unternehmern haftet mobile.de für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit mobile.de, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet mobile.de abweichend von vorstehender Regelung für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen. Der Begriff der „wesentlichen Vertragspflichten" bezeichnet solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

2. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung von mobile.de der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

3. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von mobile.de.

4. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch mobile.de und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

§ 17 Urheber- und Nutzungsrechte

1. Alle Daten, Informationen, Firmenzeichen, Texte, Programme und Bilder der über den mobile.de Dienst eingestellten Inserate und sonstiger Inhalte (z. B. Bewertungen und Antworten im Rahmen des Bewertungssystems) können dem Urheberrecht unterliegen. Ferner unterliegen auch die sonstigen über den mobile.de Dienst abrufbaren Bilder dem Urheberrecht. Die Veränderung, Weiterverarbeitung und Nutzung in Medien aller Art durch Dritte ist nicht gestattet. Die Rechte des jeweiligen Urhebers und des Teilnehmers bleiben hiervon unberührt.

2. Sofern der Teilnehmer von mobile.de angebotene Services oder Tools zur Erstellung von Videos oder sonstigen Inhalten zur Nutzung in seinen Inseraten in Anspruch nimmt, ist eine Nutzung der solchermaßen erstellten Videos oder sonstigen Inhalte außerhalb der Inserate des Teilnehmers nur mit vorheriger Zustimmung von mobile.de gestattet.

§ 18 Ausübung der Rechte durch Dritte, Vertragsübernahme

1. Zum Zwecke der Vertragserfüllung und Ausübung der aus diesem Nutzungsvertrag erwachsenden Rechte kann sich mobile.de verbundener Unternehmen bedienen.

2. mobile.de ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist der Teilnehmer berechtigt, den Nutzungsvertrag zu kündigen.

§ 19 Schlussbestimmungen

1. Der Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB-HB unterliegt in Anwendung und Auslegung ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den Internationalen Warenverkauf vom 11. April 1998 ist ausgeschlossen.

2. Erfüllungsort ist 14532 Kleinmachnow. Für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB-HB wird Potsdam als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart, sofern es sich bei dem Teilnehmer um einen Kaufmann, eine juristische Person, oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

3. mobile.de ist bereit, mit den hier aufgeführten Mediatoren zusammenzuarbeiten, um eine außergerichtliche Beilegung etwaiger Streitigkeiten mit gewerblichen Nutzern zu erzielen; vor Einleitung eines solchen Mediationsverfahrens empfiehlt mobile.de den Teilnehmern jedoch zu versuchen, ihr Anliegen mit dem Kundenservice von mobile.de oder dem internen Beschwerdemanagementsystem (siehe § 13 Nr. 3 dieser AGB-HB) zu klären.

4. Teilnehmer, die von Entscheidungen im Sinne des § 13 Nr. 3 dieser AGB-HB betroffen sind, haben das Recht, zur Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Entscheidungen sowie mit Beschwerden, die nicht mit den Mitteln des in § 13 Nr. 3 dieser AGB-HB genannten internen Beschwerdemanagementsystems gelöst wurden, eine hierzu nach Art. 21 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/2065 zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle zu wählen. Das Recht aus Nr. 3 dieses § 19 bleibt hiervon unberührt. mobile.de arbeitet nach Treu und Glauben mit der ausgewählten zertifizierten außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle zusammen, um die Streitigkeit beizulegen. mobile.de kann die Zusammenarbeit mit einer solchen außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle verweigern, wenn ein Streit bezüglich derselben Informationen und derselben Gründe für die mutmaßliche Rechtswidrigkeit der Inhalte oder ihre mutmaßliche Unvereinbarkeit mit diesen AGB-HB oder in diese AGB-HB einbezogene Bestimmungen (wie dem Kodex für den Fahrzeughandel im Internet) bereits beigelegt wurde oder wenn die Streitigkeit deshalb nicht mittels des in § 13 Nr. 3 dieser AGB-HB genannten internen Beschwerdemanagementsystems gelöst werden konnte, weil der Teilnehmer seine Beschwerde nicht innerhalb der in § 13 Nr. 3 AGB-HB genannten sechsmonatigen Frist eingereicht hat. Die zugelassene außergerichtliche Streitbeilegungsstelle ist nicht befugt, dem jeweiligen Teilnehmer und mobile.de eine bindende Streitbeilegung aufzuerlegen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB-HB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser AGB-HB tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt.