AGB – Öffentlicher Bereich
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Öffentlichen Bereichs des mobile.de Dienstes (AGB-ÖB)
Willkommen bei mobile.de GmbH (im Folgenden: "mobile.de"), Albert-Einstein-Ring 26, 14532 Kleinmachnow.
Diese AGB sind gültig ab 26. Januar 2024.
Für die Nutzung des Öffentlichen Bereichs des mobile.de Dienstes gelten die nachfolgenden AGB-ÖB.
Wenn Sie den mobile.de Dienst als Verbraucher nutzen und entgeltliche Verträge mit mobile.de abschließen, haben Sie das folgende Widerrufsrecht:
WIDERRUFSBELEHRUNG
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (mobile.de GmbH, Albert-Einstein-Ring 26, 14532 Kleinmachnow, Telefonnummer: 030 8109 7601, E-Mail: service@team.mobile.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
§ 1 Allgemeines
1. mobile.de betreibt über das Internet zugängliche Datenbanken, in die über den sog. "Öffentlichen Bereich" von jeder unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen oder juristischen Person oder Personengesellschaft (im Folgenden "Teilnehmer") (Kraft-)Fahrzeuge (im Folgenden „Fahrzeuge“) zum Verkauf eingestellt (im Folgenden "Inseratsfunktion") und in denen Fahrzeuge im Rahmen von Kauf- oder Leasing-Angeboten mit der von mobile.de zur Verfügung gestellten Suchfunktion gesucht werden können. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB-ÖB") regeln den Dienst von mobile.de für den Internetauftritt, lokale und mobile Applikationen und Anwendungen (im Folgenden "mobile.de Dienst"). Bestimmte Funktionalitäten und Zusatzoptionen stehen möglicherweise nicht bei allen mobile.de Diensten zur Verfügung bzw. erfordern die Anmeldung eines mobile.de Nutzerkontos.
2. Der Öffentliche Bereich von mobile.de steht grundsätzlich privaten Teilnehmern und gewerblichen bzw. freiberuflich tätigen Teilnehmern ("gewerbliche Teilnehmer") offen, sofern es sich nicht um Fahrzeughändler handelt. Inserate von Fahrzeughändlern dürfen ausschließlich im "Händlerbereich" von mobile.de eingestellt werden. Minderjährigen ist die Nutzung des Öffentlichen Bereichs nicht gestattet.
3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-ÖB) gelten ausschließlich zwischen mobile.de und den Teilnehmern des Öffentlichen Bereiches der von mobile.de betriebenen Datenbanken (Pkw-, Lkw/Nutzfahrzeug-, Wohnmobil-/Wohnwagen-, Motorradmarkt und – soweit angeboten – Elektroradmarkt). Entgegenstehende Geschäftsbedingungen eines Teilnehmers haben keine Geltung, soweit diese nicht ausdrücklich in Textform vereinbart werden.
4. Für die Nutzung des Händlerbereichs gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Händlerbereich (AGB-HB).
5. mobile.de stellt in Form der Datenbanken lediglich die technischen Voraussetzungen zur Übermittlung von Informationen (Inseraten) zur Verfügung. Auf den Inhalt der Inserate nimmt mobile.de keinen Einfluss. Insbesondere ist mobile.de nicht selbst Anbieter der eingestellten Fahrzeuge. Soweit mobile.de in Ausnahme hierzu selbst Fahrzeuge im Rahmen des mobile.de Online-Kaufs zum Kauf anbietet, wird mobile.de in den jeweiligen Inseraten klar als Anbieter gekennzeichnet.
6. mobile.de ist in die Beziehung zwischen Anbieter und Interessent oder Käufer/Leasingnehmer weder als Vermittler noch als Partei oder als Vertreter einer Partei eingebunden.
7. Die über den mobile.de Dienst angebahnten Verträge zwischen einem Teilnehmer und einem Interessenten werden ohne Beteiligung von mobile.de und nicht im Rahmen des mobile.de Dienstes abgeschlossen und erfüllt.
§ 2 Leistungsbeschreibung
1. Die von mobile.de geschuldete Leistung besteht darin, eine Eingabemaske für Inserate bereitzustellen, die über die Eingabemaske eingestellten Inserate freizuschalten und die Abrufbarkeit der Inserate aus den mobile.de Datenbanken über das Internet zu ermöglichen. mobile.de kann im eigenen Ermessen darüber hinaus zusätzliche Leistungen anbieten, z. B. auf Wunsch des Teilnehmers anhand der Basis-Angaben zum Fahrzeug auch direkt den Kontakt zu potentiell an dem Erwerb des Fahrzeugs interessierten Händlern herstellen (abhängig vom zu verkaufenden Fahrzeug). Darstellung und Funktionsumfang können sich je nach Zugangsart – beispielsweise auf der Internetseite oder in einer mobilen Applikation – unterscheiden.
2. Soweit verfügbar, kann mobile.de dem Teilnehmer bei der Eingabe eines Inserats die Möglichkeit bieten, anhand der Eingabe bestimmter Basis-Angaben zu dem zu verkaufenden Fahrzeug (z. B. Marke, Modell, Erstzulassung etc.) automatisch einen Preis für das Fahrzeug ermitteln zu lassen. Der angezeigte Preis beruht auf Erfahrungswerten von mobile.de, kann je nach Verkaufskanal (Inserat oder Direktverkauf an Händler) variieren und stellt lediglich einen Richtwert dar, der Teilnehmer und Händler bei der Ermittlung eines fairen und marktgerechten Kaufpreises unterstützen soll. Der wahre Wert des Fahrzeugs hängt von vielen weiteren, mobile.de nicht bekannten Faktoren wie der konkreten Ausstattung und dem konkreten Zustand des Fahrzeugs ab. mobile.de übernimmt keine Haftung dafür, dass der wahre Wert des Fahrzeugs oder der im Falle des Abschlusses eines Kaufvertrags vereinbarte Preis dem angezeigten Preis entspricht oder nahekommt.
3. Sofern mobile.de die entsprechende Funktion anbietet, kann der Teilnehmer entscheiden, ob er anstelle oder zusätzlich zur Freischaltung seines Inserats für die Öffentlichkeit auf Basis seiner Eingaben passende Händler in seiner Nähe ermitteln lassen möchte. Dem Teilnehmer werden dann auf Basis seiner Angaben passende Händler (soweit verfügbar) sowie bei diesen Händlern verfügbare Termine angezeigt. Soweit mehrere Händler verfügbar sind, richtet sich die Reihenfolge der Darstellung der Händler nach deren Entfernung zur vom Teilnehmer angegebenen Postleitzahl. Durch die Angabe einer anderen Postleitzahl werden weitere Händler bzw. dieselben Händler in einer entsprechend anderen Reihenfolge angezeigt. Der Teilnehmer kann einen der angezeigten Händler sowie einen verfügbaren Termin auswählen und nach Eingabe bestimmter Kontaktdaten einen Termin bei dem betreffenden Händler vereinbaren. mobile.de wird daraufhin mit dem Teilnehmer Kontakt aufnehmen, um die Kontaktaufnahme durch den Händler zu vermitteln und den Teilnehmer nach dem Termin kontaktieren, um zu erfahren, ob der Termin zu seiner Zufriedenheit verlaufen ist. Die vom Teilnehmer eingegebenen Termin-, Kontakt- und Fahrzeugdaten werden zusammen mit dem ermittelten Preis an den Händler weitergegeben.
4. Soweit mobile.de den Kontakt zu einem Händler herstellt, gibt weder der Teilnehmer noch der Händler über den mobile.de Dienst ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab. Auch die Weitergabe der Daten des Teilnehmers an den Händler oder die Vereinbarung eines Termins stellen insoweit kein Angebot dar. Weder Teilnehmer noch Händler sind verpflichtet, das Fahrzeug zu dem von mobile.de ermittelten Preis zu verkaufen bzw. zu kaufen. Verhandlungen über den Abschluss eines Kaufvertrags werden unmittelbar zwischen Teilnehmer und Händler geführt. § 1 Nr. 6 und 7 dieser AGB-ÖB gelten entsprechend.
5. Im Rahmen der mobile.de Safe Pay Funktion haben Teilnehmer die Möglichkeit, die Kaufpreiszahlung für einen über den mobile.de Dienst angebahnten und außerhalb des mobile.de Dienstes abgeschlossenen Fahrzeugkaufvertrag abzuwickeln. Der Service der Kaufpreisabwicklung wird von der MANGOPAY S.A., 2 Avenue Amélie, L-1125 Luxemburg (im Folgenden „Mangopay“) in eigener Verantwortung erbracht. Zur Nutzung des Services als Verkäufer ist der Abschluss eines Vertrags mit Mangopay nach Maßgabe der bei Vertragsabschluss im Rahmen der Safe Pay Funktion einsehbaren allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mangopay erforderlich.
6. mobile.de veröffentlicht und bewirbt den mobile.de Dienst und die von den Teilnehmern eingestellten Inserate selbst und durch Dritte (insbesondere andere Plattformen einschließlich sozialer Netzwerke), zum Beispiel durch Einbindung der Inserate oder Ausschnitte davon auf Plattformen, Webseiten, Software-Applikationen ("Apps"), in E-Mails oder durch Print- und Fernsehwerbekampagnen, zum Zwecke der Bewerbung und Steigerung der Reichweite des mobile.de Dienstes. Zu diesem Zweck kann mobile.de auch Dritten Zugang zu den über den mobile.de Dienst veröffentlichten Daten, Informationen und Inhalten zur Verfügung stellen. Der Teilnehmer erklärt sich auch damit einverstanden, dass zu diesem Zweck für die Einbindung in ausländische Webseiten, Apps und anderen, vergleichbaren Diensten Übersetzungen seiner Inserate vorgenommen werden dürfen.
7. Im Rahmen des mobile.de Dienstes hat mobile.de Zugang zu verschiedenen Informationen über Teilnehmer, einschließlich personenbezogener Daten. Hierzu gehören insbesondere solche Informationen, die Teilnehmer im Rahmen des mobile.de Dienstes eingeben und an mobile.de übermitteln (wie z. B. Kontaktinformationen sowie Informationen zu den inserierten Fahrzeugen) sowie solche, die bei der Erbringung und Abwicklung des mobile.de Dienstes generiert werden (wie z. B. Bewertungen, Analysen, Kommunikation). Teilnehmer erhalten über den mobile.de Dienst Informationen, die für die Erbringung des mobile.de Dienstes erforderlich sind (insbesondere die Nachrichten und Kontaktinformationen eines interessierten Käufers). Teilnehmer können Ihre Inseratsdaten auch über von mobile.de angebotene technische Schnittstellen abrufen. Teilnehmer haben über Mein mobile.de zudem Zugang zu wichtigen von ihnen übermittelten Informationen (insbesondere unter Konto bearbeiten, Mein Inserat, Meine Suchen, Mein Parkplatz) sowie zur Inserats-Statistik (z. B. Anzahl der Aufrufe der eigenen Inserate). Ein darüber hinausgehender Zugang zu aggregierten Daten besteht nicht. mobile.de gibt die Inserate einschließlich der hierin enthaltenen Informationen über Teilnehmer sowie andere Informationen aus den mobile.de Datenbanken nur dann an Dritte weiter bzw. stellt Dritten einen Zugang zu diesen Informationen zur Verfügung, sofern das für die Erbringung des mobile.de Dienstes erforderlich (wie z. B. zur Steigerung der Reichweite im Falle der Bewerbung des mobile.de Dienstes und der Veröffentlichung der Inserate über Dritte gemäß § 2 Nr. 5 dieser AGB-ÖB) oder mobile.de hierzu gesetzlich oder vertraglich berechtigt ist. Die Weitergabe bzw. die Zurverfügungstellung eines Zugangs hierzu kann auch mittels technischer Schnittstellen erfolgen (nähere Informationen hier). Nach Beendigung des Nutzungsvertrages werden die von dem jeweiligen Teilnehmer bereitgestellten oder durch seine Nutzung des mobile.de Dienstes generierten Daten in dessen Nutzerkonto gelöscht. Abweichend hiervon bewahrt mobile.de diese Informationen auch nach Vertragsende auf, soweit mobile.de hierzu gesetzlich verpflichtet ist oder hieran ein berechtigtes Interesse hat. Aggregierte Daten, die durch die Teilnehmer generiert wurden (z. B. Statistiken über Inseratsaufrufe in einer Kategorie) werden grundsätzlich auch nach Vertragsende weiterhin aufbewahrt. Über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch mobile.de einschließlich der Übermittlung an Dritte und den Rechten des Teilnehmers als Betroffener informiert mobile.de in der mobile.de Datenschutzerklärung.
8. Der Anspruch auf Nutzung des mobile.de Dienstes und dessen Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik.
9. mobile.de behält sich vor, die Eingabemöglichkeit und Abrufbarkeit von Inseraten zeitweilig zu beschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). mobile.de berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen aller Teilnehmer, insbesondere durch Vorabinformationen.
10. Insbesondere aus technischen Gründen kann es zeitweise nicht oder nur eingeschränkt möglich sein, freigeschaltete Inserate abzurufen (unvorhergesehene Systemausfälle).
11. mobile.de ermöglicht es den Teilnehmern, die Suchergebnisse anhand verschiedener Kriterien (z. B. Fahrzeugpreis) zu sortieren, die die Teilnehmer auf der Seite mit den Suchergebnissen selbst auswählen und ändern können. Trifft ein Teilnehmer keine Auswahl, so richtet sich die Reihenfolge der Suchergebnisse in der Standard-Sortierung unter anderem nach den folgenden Hauptparametern: a. Suchanfrage und bisherige Suchen sowie aufgerufene Inserate; b. Standort des Fahrzeuges, Zustand des Fahrzeuges, Fahrleistung, Erstzulassung, Anzahl der Vorbesitzer, Preis, Verbrauch, Ausstattung, Farbe. Oben in den Suchergebnissen werden solche Inserate angezeigt, die am besten zu der Suchanfrage und den bisher von dem jeweiligen Teilnehmer durchgeführten Suchen und angesehenen Inseraten passen und daher die größte Relevanz für den Teilnehmer haben. Bei ähnlicher Relevanz können Inserate von Fahrzeughändlern abhängig vom gebuchten Händler-Paket (und weiterer zubuchbarer Optionen) weiter oben angezeigt werden. Darüber hinaus werden in den Suchergebnissen auch Inserate angezeigt, für deren hervorgehobene Darstellung (z. B. als “Seite-1-Inserat”) sich der jeweilige Teilnehmer zur Zahlung einer Gebühr bereit erklärt hat. mobile.de ermöglicht es den Teilnehmern zudem, die Suche derart einzustellen, dass in den mobile.de Suchergebnissen auch Inserate der Kategorie Leasing-Angebot angezeigt werden. Hierbei werden auch solche Leasing-Angebote angezeigt, die von gewerblichen Teilnehmern ursprünglich über eine andere mit mobile.de verbundene Plattform eingestellt wurden. Die Reihenfolge aller Leasing-Angebote in den Suchergebnissen richtet sich dabei nach den folgenden Hauptparametern: a. Datum des Einstellens, b. Verhältnis von Kilometerstand zum Fahrzeugalter, c. nutzerpräferierte Automarke, d. nutzerpräferiertes Fahrzeugmodell, e. Leasing-Faktor, f. monatliche Leasingrate. Mehr Informationen zu den möglichen Optionen zur hervorgehobenen Darstellung im Rahmen der Inseratspakete finden Sie in der Preisliste. Für Fahrzeughändler stehen verschiedene Händler-Pakete mit zusätzlichen Einflussmöglichkeiten auf das Ranking zur Verfügung (hierzu mehr in den AGB-HB)
12. Für etwaige Anmerkungen oder Rückfragen im Zusammenhang mit den angebotenen Leistungen von mobile.de steht den Teilnehmern der mobile.de Kundenservice kostenlos zur Verfügung. Darüber hinaus hat mobile.de speziell für Beschwerden gewerblicher Teilnehmer ein internes Beschwerdemanagementsystem eingerichtet. Hierbei kann sich der gewerbliche Teilnehmer je nach Kundenstatus an seinen Ansprechpartner telefonisch oder per E-Mail wenden oder falls ein solcher nicht ausdrücklich durch mobile.de mitgeteilt wurde, seine Beschwerde über folgenden E-Mail-Adresse einreichen: service@team.mobile.de. Jede Beschwerde wird als eigener Fall an die entsprechend qualifizierte Abteilung weitergeleitet, dokumentiert und durch diese innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens bearbeitet. Der gewerbliche Teilnehmer wird über das Ergebnis der Bearbeitung informiert. mobile.de überprüft sein internes Beschwerdemanagementsystem regelmäßig und hält die Wirksamkeit des internen Beschwerdemanagement in einem Bericht (hier) fest.
13. Im Rahmen des mobile.de Online-Kauf von mobile.de selbst eingestellte Inserate werden von mobile.de bei der Sortierung der Suchergebnisse mit Inseraten der Teilnehmer gleichbehandelt. Dem Teilnehmer wird allerdings die Möglichkeit eingeräumt, bei der Suche nach mobile.de Online-Kauf Inseraten zu filtern und in einer gesonderten Rubrik nach mobile.de Online-Kauf Inseraten zu suchen.
14. Die §§ 15 und 16 dieser AGB-ÖB bleiben unberührt.
§ 3 Registrierung und Nutzerkonto
1. Die Nutzung des mobile.de Dienstes setzt eine Registrierung voraus. Die Registrierung ist kostenlos. Mit dem Absenden der Registrierung und der anschließenden Bestätigungsmail von mobile.de kommt zwischen mobile.de und dem Teilnehmer ein Vertrag über die Nutzung des Öffentlichen Bereichs des mobile.de Dienstes (im Folgenden: “Nutzungsvertrag”) zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht. Für den Vertragsschluss stehen die deutsche und die englische Sprache zur Verfügung. Der Vertragstext (diese AGB-ÖB) ist hier abrufbar.
2. Die Registrierung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht bei mobile.de registrieren.
3. Die von mobile.de bei der Registrierung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seinen Status als privater oder gewerblicher Anbieter wahrheitsgemäß anzugeben. Vor der Übermittlung seiner Daten hat der Teilnehmer die Möglichkeit, seine Daten zu kontrollieren und ggfs. mittels der angezeigten technischen Mittel zu berichtigen. Die Registrierung wird durch die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse und der Wahl eines persönlichen Passworts abgeschlossen. Das persönliche Passwort ist geheim zu halten und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
4. Ändern sich die bei der Registrierung angegebenen Daten, so ist der Teilnehmer verpflichtet, diese umgehend in seinem Nutzerkonto zu aktualisieren.
5. Der Teilnehmer hat die angegebenen Daten nach der erstmaligen Registrierung und bei jeder Änderung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
6. Jeder Teilnehmer darf sich nur einmal bei mobile.de registrieren. Die gleichzeitige Registrierung mehrerer Nutzerkonten ist nicht erlaubt. Eine Umgehung dieser Regelung, insbesondere durch die Verwendung abweichender Daten, ist unzulässig. Ein Nutzerkonto ist nicht übertragbar.
7. mobile.de behält sich das Recht vor, Nutzerkonten, welche für einen Zeitraum von 12 Monaten inaktiv waren, zu löschen. mobile.de wird den Teilnehmer mindestens 30 Tage vor Löschung des Nutzerkontos entsprechend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) benachrichtigen.
§ 4 Einstellen und Verlängern von Inseraten
1. Ein als privat gekennzeichneter Teilnehmer kann innerhalb eines Kalendermonats nur maximal zwei unterschiedliche Inserate im Öffentlichen Bereich des mobile.de Dienstes einstellen. Ein Missbrauch, insbesondere durch die Verwendung mehrerer Nutzerkonten, berechtigt mobile.de zur Löschung von Inseraten und zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages.
2. Ein als gewerblich gekennzeichneter Teilnehmer kann innerhalb eines Kalendermonats nur maximal zehn unterschiedliche Inserate im Öffentlichen Bereich des mobile.de Dienstes einstellen. Ein Missbrauch, insbesondere durch die Verwendung mehrerer Nutzerkonten, berechtigt mobile.de zur Löschung von Inseraten und zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages.
3. Inserate können jeweils für eine bestimmte Dauer (Laufzeit) aufgegeben und verlängert werden. Die Laufzeit eines Inserats kann beliebig oft verlängert werden. Abgelaufene Inserate bleiben bis zu 90 Tage nach deren Ende über die mobile.de Suchfunktionen auffindbar.
4. Bei der Berechnung der Inseratsdauer wird der Tag, an dem das Inserat aufgeben oder verlängert wird, nicht mitgezählt. Die Frist beginnt um 0:00 Uhr des Tages, der auf den Tag der Inseratsaufgabe oder Inseratsverlängerung folgt und endet mit Ablauf des letzten Tages der Inseratsdauer.
5. Der jeweilig zu zahlende Inseratspreis wird dem Teilnehmer vor dem Einstellen bzw. dem Verlängern eines Fahrzeuginserats angezeigt.
6. Zulässige Änderungen an einem Inserat während der Laufzeit sind kostenlos und können über den Menüpunkt "Mein Inserat" durchgeführt werden.
7. Ein Inserat kann vom Teilnehmer jederzeit gelöscht werden. Im Falle der Löschung eines Inserats durch den Teilnehmer erfolgt keine Rückerstattung eines bereits gezahlten Inseratspreises, es sei denn der Teilnehmer weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
§ 5 Abrechnung, Fälligkeit der Inseratsvergütung, Zahlung
1. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg durch Übersendung einer Rechnung per E-Mail. Die Zahlung eines Inseratspreises kann insbesondere mittels Kreditkarte oder PayPal erfolgen. Sofern mobile.de eine Zahlung per SEPA-Lastschrift anbietet, wird der in der Rechnung ausgewiesene Endbetrag nach Fälligkeit vom Konto des Teilnehmers abgebucht. Die Höhe des Endbetrags und Fälligkeit werden dem Teilnehmer mindestens fünf Tage vor Fälligkeit angekündigt; die Frist für die SEPA-Vorabinformation wird dementsprechend auf fünf Tage verkürzt. Der Teilnehmer hat jederzeit für eine entsprechende Deckung seines Kontos zu sorgen. Die Vergütung ist im Voraus fällig, d.h. vor Aufnahme des Inserates in die Datenbank, wobei die rechtzeitige Einräumung eines Einzuges per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift genügt.
2. Schlägt der Forderungseinzug fehl, so hat der Teilnehmer mobile.de die dafür anfallenden Mehrkosten zu erstatten, es sei denn, dass er das Fehlschlagen nicht zu vertreten hat bzw. nachweisen kann, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
§ 6 Überprüfung; Löschung von Angeboten, Sperrung, Kündigung und sonstige Maßnahmen
1. Das Verhalten von Teilnehmern sowie die von ihnen in den mobile.de Dienst eingestellten Inhalte dürfen nicht gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, diese AGB-ÖB oder in diese AGB-ÖB einbezogene Bestimmungen (wie dem Kodex für den Fahrzeughandel im Internet) verstoßen. mobile.de ist nicht verpflichtet, die von Teilnehmern übermittelten oder gespeicherten Inhalte zu überwachen oder aktiv nach Umständen zu forschen, die auf einen solchen Verstoß hindeuten. mobile.de behält sich jedoch vor, die von den Teilnehmern übermittelten und gespeicherten Inhalte freiwillig auf Eigeninitiative hin nach pflichtgemäßem Ermessen und sorgfältig zu untersuchen sowie andere Maßnahmen zur Erkennung, Feststellung und Entfernung rechtswidriger Inhalte oder zur Sperrung des Zugangs zu rechtswidrigen Inhalten zu treffen oder die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen. mobile.de kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Teilnehmer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese AGB-ÖB oder in diese AGB-ÖB einbezogene Bestimmungen (wie den Kodex für den Fahrzeughandel im Internet) verletzt:
- Löschen von rechts- oder vertragswidrigen Inseraten oder sonstigen Inhalten, die bei mobile.de eingestellt worden sind
- Verzögerung der Veröffentlichung von Inhalten über den mobile.de Dienst
- Verwarnung von Teilnehmern
- Be-/Einschränkung der Nutzung des mobile.de Dienstes, soweit die Be-/Einschränkung geeignet ist, die Auswirkungen des Verstoßes zu begrenzen oder erneute Verstöße durch den Teilnehmer zu verhindern.
2. Sofern der Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, diese AGB-ÖB oder in diese AGB-ÖB einbezogene Bestimmungen (wie den Kodex für den Fahrzeughandel im Internet) für mobile.de einen wichtigen Grund darstellt, kann mobile.de auch folgende Maßnahmen ergreifen:
- Vorläufige Sperrung von Teilnehmern
- Dauerhafte Sperrung von Teilnehmern
- Beendigung des Nutzungsverhältnisses (Kündigung)
- Löschung des Nutzerkontos
Ein wichtiger Grund für mobile.de liegt vor, wenn der Teilnehmer einen gewichtigen Verstoß trotz entsprechender Aufforderung durch mobile.de nicht innerhalb einer von mobile.de gesetzten angemessenen Frist abstellt, der Teilnehmer trotz vorangegangener Verwarnung durch mobile.de erneut einen gewichtigen Verstoß begeht, oder wenn es mobile.de unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der beiderseitigen Interessen aus sonstigen Gründen nicht zumutbar wäre, das Vertragsverhältnis ohne Ergreifung der Maßnahme fortzusetzen.
3. Bei der Wahl der Maßnahme berücksichtigt mobile.de die berechtigten Interessen des betroffenen Teilnehmers, insbesondere ob der Teilnehmer den Verstoß nicht verschuldet hat. Wenn mobile.de eine der vorstehenden Maßnahmen ergreift, wird mobile.de den betroffenen Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen über die Maßnahme und etwaige dem Teilnehmer zustehenden Rechtsbehelfe mit einer Begründung informieren. mobile.de setzt bei der Moderation von Inhalten der Teilnehmer verschiedene Verfahren und Werkzeuge ein. Unter anderem werden alle von Teilnehmern eingestellten Inseratsinhalte nach bestimmten Kriterien automatisiert gefiltert und auffällige Inseratsinhalte werden ggf. von dem Kundenservice von mobile.de manuell auf Rechtsverstöße überprüft.
4. Soweit mobile.de Inserate oder sonstige Inhalte löscht, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückzahlung eines etwaig bereits gezahlten Inseratspreises, sofern er die Löschung zu vertreten hat.
5. In dem Fall, dass ein Teilnehmer häufig und offensichtlich Inhalte bereitstellt, die gegen anwendbare gesetzliche Bestimmungen, diese AGB-ÖB oder in diese AGB-ÖB einbezogene Bestimmungen (wie den Kodex für den Fahrzeughandel im Internet) ('rechtswidrige Inhalte') verstoßen (beispielsweise durch bewusst falsche Angaben hinsichtlich des inserierten Fahrzeugs, wie etwa zum Verbrauch, zur Kilometerleistung oder zu Vorschäden des Fahrzeugs), setzt mobile.de die Erbringung des mobile.de Dienstes für diesen Teilnehmer nach vorheriger Warnung aus. Bei der Entscheidung über die Aussetzung bewertet mobile.de von Fall zu Fall zeitnah, sorgfältig und in objektiver Weise, ob der Teilnehmer häufig und offensichtlich rechtswidrige Inhalte bereitstellt, wobei mobile.de alle einschlägigen Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die aus den mobile.de vorliegenden Informationen ersichtlich sind. Zu solchen Umständen gehören zumindest (i) die absolute Anzahl der offensichtlich rechtswidrigen Inhalte, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums bereitgestellt bzw. eingereicht wurden; (ii) deren relativer Anteil an der Gesamtzahl der in einem bestimmten Zeitraum bereitgestellten Inhalte; (iii) die Schwere der Fälle, einschließlich der Art der rechtswidrigen Inhalte, und deren Folgen; sowie (iv) die von dem Teilnehmer verfolgten Absichten, sofern diese Absichten ermittelt werden können. Die Aussetzung erfolgt für einen angemessenen Zeitraum, der sich insbesondere auch nach den vorgenannten Umständen richtet (beispielsweise zunächst drei Tage und bei weiteren Verstößen – oder bei besonders schwerwiegenden Verstößen direkt – dann 14 Tage oder mehr).
6. Bei einer vorläufigen oder dauerhaften Sperrung wird mobile.de den Teilnehmer über diesen Umstand 30 Tage vor dem Wirksamwerden der Sperrung informieren und die Sperrung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) begründen, sofern dem keine zwingenden Gründe entgegenstehen. Die vorgenannte Frist gilt nicht, sofern die Kündigung oder dauerhafte Sperrung aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung erfolgt oder mobile.de nachweisen kann, dass der Teilnehmer wiederholt gegen diese AGB-ÖB verstoßen hat, was zur Kündigung bzw. endgültigen Sperrung geführt hat.
7. Sobald ein Teilnehmer gesperrt wurde, darf dieser Teilnehmer den mobile.de Dienst nicht mehr nutzen und sich auch nicht erneut registrieren.
8. Teilnehmer können den Nutzungsvertrag jederzeit kündigen. Dazu kann ein Teilnehmer sein Nutzerkonto jederzeit selbst löschen.
9. mobile.de kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen kündigen. Ist zwischen dem Teilnehmer und mobile.de eine Vereinbarung über eine kostenpflichtige, mit einer bestimmten Laufzeit verbundenen Zusatzleistung zustande gekommen, und endet die vereinbarte Laufzeit erst nach dem in Satz 1 bestimmten Zeitpunkt, ist eine Kündigung durch mobile.de nur mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der vereinbarten Laufzeit der Zusatzleistung möglich. Das Recht zur Sperrung bleibt hiervon unberührt. Gegenüber gewerblichen Teilnehmern, wird mobile.de die Kündigung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) begründen, wobei sich die Gründe unter anderem aus § 6 Nr. 1, 2 und 5 AGB-ÖB in Verbindung mit der jeweiligen Bestimmung, gegen die verstoßen wurde, ergeben können. Der Teilnehmer darf ab Zugang einer durch mobile.de erklärten Kündigung keine neuen Leistungen von mobile.de mehr in Anspruch nehmen. Das Recht von mobile.de zur Löschung einzelner Anzeigen, zur Sperrung von Teilnehmern und zur Durchführung sonstiger Maßnahmen nach diesem § 6 sowie das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
10. Ergreift mobile.de eine der in diesem § 6 aufgeführten Maßnahmen – insbesondere Einschränkung, Sperrung oder Beendigung bzw. Kündigung – haben die Teilnehmer die Möglichkeit, die der Maßnahmen zugrunde liegenden Tatsachen und Umstände im Rahmen des internen Beschwerdemanagementverfahrens von mobile.de (vgl. § 13 Nr. 3 dieser AGB-ÖB) zu klären.
§ 7 Änderungen der AGB-ÖB und von dauerhaft bereitgestellten digitalen Produkten
1. mobile.de kann dem Teilnehmer jederzeit eine Änderung dieser AGB-ÖB vorschlagen. Änderungen dieser AGB-ÖB werden den Teilnehmern spätestens 30 Tage vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z. B. per E-Mail) angeboten. Die dem Teilnehmer angebotenen Änderungen treten nur in Kraft, wenn der Teilnehmer diesen wie folgt zustimmt:
- Handelt es sich um eine wesentliche Änderung, bittet mobile.de den Teilnehmer um seine ausdrückliche Zustimmung zu dieser Änderung. Eine wesentliche Änderung ist eine solche Änderung dieser AGB-ÖB (insbesondere der Bestimmungen über Art und generellen Umfang der vereinbarten Leistungen oder über Laufzeit und Kündigung) zu Gunsten von mobile.de, die das bisher vereinbarte Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung erheblich zum Nachteil des Teilnehmers verschiebt oder dem Abschluss eines völlig neuen Vertrags gleichkommen würde. Eine Änderung dieser AGB-ÖB aufgrund einer geänderten Gesetzeslage, eines rechtskräftigen Gerichtsurteils oder einer einstweiligen Verfügung stellt keine wesentliche Änderung dar.
- Handelt es sich bei einer vorgeschlagenen Änderung nicht um eine wesentliche Änderung im vorgenannten Sinne, gilt die Zustimmung des Teilnehmers als erteilt, wenn der Teilnehmer die Änderung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen gegenüber mobile.de in Textform (z.B. per E-Mail) ablehnt. Wenn der Teilnehmer mit den Änderungen nicht einverstanden ist, steht ihm bis zu dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein fristloses und kostenfreies Kündigungsrecht zu. mobile.de weist den Teilnehmer in der Nachricht, mit der die Änderungen angeboten werden, im Voraus auch noch einmal besonders auf das Ablehnungsrecht, die Frist dafür und die Folgen der Versäumung dieser Frist sowie die Möglichkeit zur Kündigung hin. Die geänderten AGB-ÖB werden zusätzlich auf der Website von mobile.de veröffentlicht.
2. Bei einer dauerhaften Bereitstellung von digitalen Produkten kann mobile.de außerdem Änderungen an diesen digitalen Produkten vornehmen, um die Sicherheit, das Nutzungserlebnis für die Teilnehmer sowie die Performance des mobile.de Dienstes zu verbessern. Dem Teilnehmer entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten. mobile.de wird den Teilnehmer klar und verständlich über eine solche Änderung informieren.
Bei Änderungen von digitalen Produkten, die die Zugriffsmöglichkeit des Teilnehmers auf das digitale Produkt oder die Nutzbarkeit des digitalen Produkts mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, wird mobile.de den Teilnehmer zudem innerhalb einer angemessenen Frist vor dem Zeitpunkt der Änderung mittels eines dauerhaften Datenträgers (z.B. per E-Mail) über die Merkmale und den Zeitpunkt der Änderung und das nachfolgend beschriebene Recht des Teilnehmers zur Kündigung informieren. Bei solchen Änderungen kann der Teilnehmer den Vertrag innerhalb von 30 Tagen unentgeltlich beenden. Der Lauf der Frist beginnt mit dem Zugang der vorbeschriebenen Information. Erfolgt die Änderung nach dem Zugang dieser Information, so tritt an die Stelle des Zeitpunkts des Zugangs der Information der Zeitpunkt der Änderung. Das Kündigungsrecht des Teilnehmers ist ausgeschlossen, wenn dem Teilnehmer die Zugriffsmöglichkeit auf das unveränderte digitale Produkt und die Nutzbarkeit des unveränderten digitalen Produkts ohne zusätzliche Kosten erhalten bleiben.
§ 8 Anforderungen an die Inhalte und Aufmachung der Inserate
1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, ein Fahrzeug nur in die dafür vorgesehene Rubrik (Pkw-, Lkw/Nutzfahrzeug-, Wohnmobil/Wohnwagen-, Motorrad-m) einzustellen. Gestattet ist ausschließlich die Aufgabe von Inseraten, die auf den Verkauf von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie auf selbstfahrende und nicht selbstfahrende, motorbetriebene Maschinen abzielen. Im Einzelnen:
- Pkw-Markt: Pkw;
- Lkw/Nutzfahrzeugmarkt: Lkw, Lkw-Anhänger, Pkw-Anhänger;
- Auflieger, Fahrgestelle, Pritschen, Baufahrzeuge und Baugeräte, Stapler, Landwirtschaftliche Fahrzeuge;
- Wohnmobil/ Wohnwagenmarkt: Wohnmobile und Wohnwagen;
- Motorradmarkt: Motorräder, Gespanne, Seitenwagen, Trikes, andere motorbetriebene Zweiräder.
Insbesondere nicht gestattet ist die Aufgabe von Inseraten, die gerichtet sind auf
- den Abschluss eines Leasing-, Miet- oder Mietkaufvertrags oder eine sonstige Form der Finanzierung oder Gebrauchsüberlassung, es sei denn dies geschieht im Rahmen einer von mobile.de explizit hierzu angebotenen Leistung oder Funktion,
- die Übernahme von Fahrzeugkauf- oder Leasingverträgen,
- den Ankauf von Fahrzeugen oder anderen Gegenständen jeder Art,
- den Verkauf von Fahrzeugersatzteilen und Fahrzeugzubehör,
- den Verkauf oder die Bewerbung von Software, oder
- die Bewerbung von Dienstleistungen.
2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben in Bezug auf das Fahrzeug (insb. Datum der Erstzulassung/Baujahr und Kilometerstand), die Rechtsverhältnisse an dem Fahrzeug und im Hinblick auf den übrigen Inseratsinhalt zu machen. Ist das Fahrzeug mit einem Austauschmotor ausgestattet, so ist dies kenntlich zu machen. Anzugeben ist in diesem Fall stets die tatsächliche Laufleistung des Fahrzeugs. Irrtümlich unrichtige Angaben (z. B. Tippfehler, Einordnung in unrichtige Kategorien) sind nach deren Entdeckung unverzüglich über den Menüpunkt "Mein Inserat" zu berichtigen.
3. Beim Inserieren ist anzugeben, in welchem Zustand sich das Fahrzeug befindet, insbesondere ob das inserierte Fahrzeug nichtreparierte Beschädigungen in nicht unerheblichem Umfang aufweist. Dazu ist das Fahrzeug beim Inserieren über die Auswahl der Funktionen gesondert zu kennzeichnen. Als eine erhebliche, nicht reparierte Beschädigung sind z. B. Schäden an Motor und Getriebe, Schäden durch Verkehrsunfälle, Brand, Hagel oder Wasser zu verstehen, deren Behebung nicht oder nur unter Einsatz erheblicher Geldmittel möglich ist. Hierzu zählen insbesondere sog. Bastlerfahrzeuge. Bagatellschäden sind hiervon ausgenommen und sollen in dem Bemerkungsfeld im Wege des Freitextes eingegeben werden. Unberührt hiervon bleibt die Offenbarungspflicht für bekannte reparierte Vorschäden nicht unerheblichen Umfanges. Das inserierte Fahrzeug kann abhängig von der Eingabe nur bei Wahl der jeweiligen Suchoption in der Suchmaske gefunden werden. Fahrzeuge, welche ausschließlich für den Export oder an gewerbliche Abnehmer verkauft werden, müssen über die entsprechende(n) Funktion(en) gekennzeichnet werden.
4. Es ist nicht gestattet, innerhalb eines Inserats mehrere Fahrzeuge einzeln oder als Paket anzubieten.
5. Es ist nicht gestattet, dasselbe Fahrzeug zur gleichen Zeit in einer Kategorie mehrfach zu inserieren. Dies gilt auch dann, wenn dasselbe Fahrzeug unter Zusammenwirkung von unterschiedlichen Teilnehmern zur gleichen Zeit mehrfach eingestellt wird.
6. Der Teilnehmer muss während der Laufzeit des Inserates in der Lage sein, sofort einen rechtswirksamen Kaufvertrag mit einem Interessenten über das angebotene Fahrzeug abzuschließen und das Fahrzeug zum angegebenen Verfügbarkeitszeitpunkt (Gebrauchtfahrzeuge) bzw. Lieferzeitpunkt (Neufahrzeuge) zu übergeben und zu übereignen.
7. Die Inserate können mit Fotos illustriert werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nur solche Fotos in die mobile.de Datenbanken einzustellen, die er uneingeschränkt verwenden darf und die nicht mit Rechten Dritter - insbesondere nicht mit Urheberrechten Dritter - belastet sind. Die verwendeten Fotos dürfen nicht irreführend sein und müssen den tatsächlichen Zustand des angebotenen Fahrzeugs widerspiegeln. Verwendet der Teilnehmer Katalogbilder, so muss er dies gesondert kenntlich machen.
8.Sofern mobile.de bestimmte Qualitätssiegel, Garantiezeichen oder sonstige Vertrauenssymbole zur Verfügung stellt, ist ein Teilnehmer verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass diese ausschließlich in Inseraten von dafür qualifizierten Fahrzeugen angezeigt werden. Sonstige Vertrauenssymbole dürfen nur verwendet werden, sofern diese von mobile.de autorisiert wurden.
9. Das Inserat darf durch Formulierung, Inhalt, optische Aufmachung und den verfolgten Zweck nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen. Gewerbetreibende müssen insbesondere die Regelungen des Urheber- und Markengesetzes, des Telemediengesetzes (Impressumspflicht) und des Wettbewerbsrechts beachten.
10. Der Teilnehmer ist verpflichtet, richtige und wahrheitsgemäße Preisangaben zu machen. Dabei sind insbesondere die Regelungen der Preisangabenverordnung (PAngV) zu beachten. Nach § 1 Absatz 1 PAngV sind Endpreise anzugeben, die insbesondere die Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile (z. B. Überführungskosten) beinhalten müssen. Inserate mit offenkundig unrichtiger oder irreführender Preisangabe sind unzulässig.
11. Es ist grundsätzlich nicht gestattet, Verweise (Links) auf externe Webseiten, andere Dienste und Informationsquellen in ein Inserat einzufügen, es sei denn diese sind gesetzlich zwingend erforderlich. Als Links gelten dabei auch nicht aktivierte Web-Adressen (URLs) und Teile davon. Ausgenommen sind in den Freitext des Inserats eingefügte Links zu eigenen, extern abgelegten Fahrzeugbildern, PDF-Dateien und Multimediapräsentationen, wenn diese Zusatzinformationen über das angebotene Fahrzeug enthalten (z. B. Fahrzeuggutachten, Betriebsanleitung, etc.) oder wenn die Angabe gesetzlich verpflichtend ist.
12. Unzulässig ist die Angabe von Telefonnummern, insbesondere der Rufnummernbereiche (0)900 und (0)180, durch deren Anwahl beim Anrufer erhöhte Telefongebühren entstehen.
§ 9 Verantwortlichkeit für den Inhalt der Inserate
1. Verantwortlich für den Inhalt der Inserate ist ausschließlich der Teilnehmer. Weder die Richtigkeit noch die Vollständigkeit des Inhalts der Inserate werden von mobile.de überprüft. mobile.de übernimmt für Richtigkeit und Vollständigkeit der Inserate keine Gewähr.
2. mobile.de schließt jede Gewährleistung und Haftung dafür aus, dass die Inserate den gesetzlichen Bestimmungen genügen.
3. mobile.de, schließt insbesondere jegliche Gewährleistung und Haftung aus, die sich daraus ergeben kann, dass Kaufverträge, die im Zusammenhang mit mobile.de Inseraten angebahnt oder abgeschlossen werden, nach dem nationalen Recht eines berührten Staates nicht durchsetzbar sind oder in sonstiger Weise bei einer oder beiden Vertragsparteien des Kaufvertrages zu rechtlichen oder wirtschaftlichen Nachteilen führen.
§ 10 Datenbankaktualität, Fahrzeugsuche, Löschen von Inseraten, Sicherungskopien
1. Um die Fahrzeugsuche möglichst interessant und erfolgreich zu gestalten, ist mobile.de um Datenaktualität bemüht. Aus diesem Grunde sollen Fahrzeuginserate, sobald das angebotene Fahrzeug verkauft worden oder aus anderen Gründen nicht mehr verfügbar ist, von dem Teilnehmer gelöscht werden. Zur besseren Auffindbarkeit von Fahrzeugen mit bestimmten Ausstattungsmerkmalen kann mobile.de Angaben zur Ausstattung aus dem Freitext des Inserats als auswählbare Ausstattungsmerkmale in der Detailsuche anzeigen.
2. Jeder Teilnehmer ist dafür verantwortlich, mittels der mobile.de Dienste einsehbare und von mobile.de gespeicherte Informationen, die er zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung oder zu anderen Zwecken benötigt, auf einem von mobile.de unabhängigen Speichermedium zu archivieren.
§ 11 Manipulationen der Fahrzeugsuche, Scraping und Störung der Systemintegrität
1. Teilnehmer dürfen Fahrzeuge in dem mobile.de Dienst ausschließlich mittels der von mobile.de angebotenen Suchmasken suchen. Nicht statthaft ist die Fahrzeugsuche unter Umgehung der Suchmasken, insbesondere durch Verwendung von nicht von mobile.de autorisierter Suchsoftware, die auf die Datenbanken von mobile.de zugreift. Die Inhalte des mobile.de Dienstes dürfen weder ganz noch teilweise extrahiert, wiederverwendet, in eine andere Webseite integriert, verlinkt und/oder auf andere Weise verknüpft werden. Der Einsatz von Data Mining, Robots, Grabbing, Scraping und/oder ähnlichen Datensammel- und Extraktionsprogrammen und -techniken ist untersagt, insbesondere auch im Hinblick auf die im Händlerbereich zugänglichen Inhalte. Zuwiderhandlungen werden unter anderem unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zivilrechtlich verfolgt und können unter dem Gesichtspunkt des unerlaubten Eingriffs in verwandte Schutzrechte nach den §§ 108 ff. des Urhebergesetzes strafrechtliche Konsequenzen haben.
2. Aktivitäten, die darauf gerichtet sind, den mobile.de Dienst zu beeinträchtigen, sind untersagt. Der Teilnehmer darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Infrastruktur von mobile.de zur Folge haben können. Es ist dem Teilnehmer nicht gestattet, von mobile.de generierte Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren oder in sonstiger Weise störend in den mobile.de Dienst einzugreifen.
3. Die Suche im mobile.de Dienst dient Teilnehmern zum gezielten und schnellen Finden von Fahrzeugangeboten. Damit die Teilnehmer über geeignete Suchwörter die gewünschten Suchergebnisse erhalten, müssen sich die Textinhalte eines Inserats eindeutig auf das angebotene Fahrzeug beziehen. Es ist Teilnehmern daher untersagt, die Ergebnisse der Fahrzeugsuche des mobile.de Dienstes durch falsche oder irreführende Angaben oder Begriffe, durch das Einstellen in eine falsche Rubrik, durch technische Maßnahmen oder einen sonstigen Missbrauch von Funktionalitäten des mobile.de Dienstes zu verfälschen oder zu manipulieren. Insbesondere ist auch das sog. Keyword-Spamming untersagt. Unter Keyword-Spamming versteht man die Verwendung von Begriffen, die das eigentliche Fahrzeug nicht oder nur teilweise beschreiben und nur darauf ausgelegt sind, Interessenten zu dem Inserat zu locken. Das gilt auch für versteckte HTML-Texte und den unrechtmäßigen Gebrauch von Markennamen.
§ 12 Bewertungssystem
1. mobile.de stellt ein Bewertungssystem zur Verfügung. Das Bewertungssystem ermöglicht Teilnehmern die Bewertung von Fahrzeughändlern. Ferner können Fahrzeughändler eine Antwort auf die Bewertungen der (anderen) Teilnehmer geben. Das Bewertungssystem ist integraler Bestandteil des mobile.de Dienstes. Die Bewertungen des Fahrzeughändlers werden im Zusammenhang mit den Inseraten und dem Auftritt des jeweiligen Fahrzeughändlers im Rahmen des mobile.de Dienstes angezeigt. Die Nutzung des Bewertungssystems richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen sowie nach dem Grundsatz für Händlerbewertungen.
2. mobile.de stellt mit dem Bewertungssystem lediglich die technischen Voraussetzungen zur Übermittlung von Informationen (Bewertungen und Antworten) zur Verfügung. Auf den Inhalt der Bewertungen nimmt mobile.de keinen Einfluss.
3. Sollte ein Fahrzeughändler und/oder ein sonstiger Teilnehmer der Auffassung sein, dass eine Bewertung gegen gesetzliche Vorgaben, gegen diese AGB-ÖB oder gegen die in dem Grundsatz für Händlerbewertungen niedergelegten Bestimmungen verstößt, kann der Fahrzeughändler bzw. der Teilnehmer mobile.de die Bewertung im Rahmen des Meldeverfahrens nach § 13 Nr. 2 dieser AGB-HB melden. Entsprechendes gilt in dem Fall, dass ein Teilnehmer der Auffassung ist, dass die Antwort eines Teilnehmers gegen gesetzliche Vorgaben, diese AGB-ÖB oder den Grundsatz für Händlerbewertungen verstößt. Sollte ein Verstoß nur einen Teil einer Bewertung oder einer Antwort betreffen, wird ggfs. nur der jeweils betroffene Teil gelöscht und entsprechend gekennzeichnet; im Übrigen bleibt die Bewertung bzw. die Antwort bestehen.
4. Der Teilnehmer ist im Falle der Meldung einer Bewertung oder Antwort verpflichtet, an der Aufklärung des Sachverhalts nach besten Kräften mitzuwirken. Zu diesem Zweck muss der Teilnehmer insbesondere bestimmte, im Meldeverfahren näher beschriebene Angaben zu dem vermeintlichen Verstoß machen und darüber hinausgehende Anfragen von mobile.de zum Sachverhalt binnen 14 Tagen per E-Mail oder schriftlich (nach Wunsch von mobile.de) beantworten.
5. mobile.de kann das Bewertungssystem als Teil des mobile.de Dienstes selbst und durch Dritte gem. der in § 2 Nr. 6 niedergelegten Bestimmungen bewerben.
§ 13 Kundenservice, Meldeverfahren und internes Beschwerdemanagementsystem
1. Für etwaige Anmerkungen oder Rückfragen im Zusammenhang mit den angebotenen Leistungen von mobile.de steht den Teilnehmern der mobile.de Kundenservice kostenlos zur Verfügung.
2. Soweit Teilnehmer Inhalte, die andere Teilnehmer innerhalb des mobile.de Dienstes veröffentlicht haben, als rechtswidrig ansehen, steht ihnen im Rahmen des mobile.de Dienstes ein Meldeverfahren zur Verfügung, über das die als rechtswidrig angesehenen Inhalte bei mobile.de gemeldet werden können. Die meldenden Teilnehmer müssen die Meldungen hinreichend genau und angemessen begründen und hierzu insbesondere die im Rahmen des Meldeverfahrens beschriebenen Elemente bezüglich des als rechtswidrig angesehenen Inhalts zur Verfügung stellen. Enthält die Meldung die elektronische Kontaktangabe des meldenden Teilnehmers, so schickt mobile.de diesen unverzüglich eine Empfangsbestätigung. mobile.de steht es frei, den Inhalt der Meldung sowie die bei der Meldung abgegebenen Daten an den Teilnehmer weiterzuleiten, der den gemeldeten Inhalt eingestellt hat. Die Identität des meldenden Teilnehmers wird dabei nur dann offengelegt, wenn dies unbedingt erforderlich ist. mobile.de bearbeitet alle Meldungen und entscheidet zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv über die gemeldeten Informationen. Anschließend teilt mobile.de dem betreffenden Teilnehmer unverzüglich die Entscheidung in Bezug auf die gemeldeten Informationen mit und weist dabei auf die möglichen Rechtsbehelfe gegen diese Entscheidung hin. Soweit mobile.de bei der Bearbeitung von Inhalten oder der diesbezüglichen Entscheidungsfindung automatisierte Mittel einsetzt, wird mobile.de den hiervon betroffenen Teilnehmer auf den Einsatz dieser automatisierten Mittel hinweisen. Meldungen, die von in ihrem ausgewiesenen Fachgebiet tätigen vertrauenswürdigen Hinweisgebern im Sinne der Verordnung (EU) 2022/2065 (sog. Trusted Flagger) über die hierfür vorgesehenen Verfahren übermittelt werden, werden von mobile.de vorrangig behandelt, unverzüglich bearbeitet und einer Entscheidung zugeführt.
3. Darüber hinaus hat mobile.de ein internes Beschwerdemanagementsystem eingerichtet, das Teilnehmern insbesondere die Möglichkeit bietet, Beschwerden in Bezug auf die folgenden Probleme direkt bei mobile.de einzureichen, soweit sich diese auf den Teilnehmer auswirken: (i) mutmaßliche Nichteinhaltung der mobile.de treffenden gesetzlichen Vorschriften, (ii) technische Probleme, die in direktem Zusammenhang mit der Bereitstellung des mobile.de Dienstes stehen, sowie (iii) Maßnahmen oder Verhaltensweisen von mobile.de, die in direktem Zusammenhang mit der Bereitstellung des mobile.de Dienstes stehen. Das interne Beschwerdemanagementsystem bietet betroffenen Teilnehmern außerdem die Möglichkeit, Beschwerde einzureichen gegen Entscheidungen von mobile.de darüber, (i) ob gemeldete Information entfernt oder der Zugang dazu gesperrt oder beschränkt wird, (ii) ob die Erbringung des mobile.de Dienstes gegenüber den betroffenen Teilnehmern vollständig oder teilweise ausgesetzt oder beendet wird; und (iii) ob das (Teilnehmer-)Konto des betroffenen Teilnehmers ausgesetzt oder geschlossen wird. Beschwerden gegen die vorgenannten Entscheidungen sind nur innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt möglich, an dem der Teilnehmer von der Entscheidung in Kenntnis gesetzt wurde.
mobile.de bearbeitet Beschwerden, die über das interne Beschwerdemanagementsystem eingereicht werden, zeitnah, diskriminierungsfrei, sorgfältig und frei von Willkür. Enthält eine Beschwerde ausreichende Gründe für die Annahme, dass die Entscheidung, auf eine Meldung hin nicht tätig zu werden, unbegründet ist oder dass die Informationen, auf die sich die Beschwerde bezieht, weder rechtswidrig sind noch gegen diese AGB-ÖB oder gegen in diese AGB-HB einbezogene Bestimmungen (wie dem Kodex für den Fahrzeughandel im Internet) verstoßen, oder enthält sie Informationen, aus denen hervorgeht, dass das Verhalten des sich beschwerenden Teilnehmers keine Aussetzung oder Kündigung des mobile.de Dienstes oder Schließung des Nutzerkontos rechtfertigt, so macht mobile.de die jeweilige Entscheidung unverzüglich rückgängig. Nach Bearbeitung des Beschwerde-Falls informiert mobile.de den Teilnehmer unverzüglich über das Ergebnis der Bearbeitung und begründet seine Entscheidung. Zudem weist mobile.de in der begründeten Entscheidung auf die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung (vgl. § 19 Nr. 5 dieser AGB-ÖB) und etwaige andere verfügbare Rechtsmittel hin. mobile.de stellt sicher, dass Beschwerden, die in Vertretung von Teilnehmern durch entsprechend gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065 qualifizierte Einrichtungen, Organisationen oder Vereinigungen übermittelt werden, vorrangig und umgehend bearbeitet und entschieden werden. mobile.de überprüft sein internes Beschwerdemanagementsystem regelmäßig und hält die Wirksamkeit des internen Beschwerdemanagement in einem Bericht (hier) fest.
4. Soweit Teilnehmer häufig offensichtlich unbegründete Meldungen oder Beschwerden einreichen, setzt mobile.de die Bearbeitung von Meldungen und Beschwerden für einen angemessenen Zeitraum nach vorheriger Warnung aus. Das unter § 6 Nr. 5 dieser AGB-ÖB dargestellte Verfahren und die dortigen Hinweise gelten entsprechend für häufig offensichtlich unbegründete Meldungen und Beschwerden nach Satz 1.
§ 14 Freistellung
Der Teilnehmer stellt mobile.de von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte durch sein Inserat oder wegen der sonstigen Nutzung des mobile.de Dienstes durch den Teilnehmer gegen mobile.de geltend machen. Der Teilnehmer übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung durch mobile.de einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Rechtsverletzung nicht von dem Teilnehmer zu vertreten ist.
§ 15 Gewährleistung
1. Stehen dem Teilnehmer gesetzliche Gewährleistungsansprüche zu, so ist mobile.de zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Diese erfolgt dadurch, dass die Inseratsdauer für das konkret eingestellte Inserat verlängert wird.
2. mobile.de ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich von Leitungsgebern, sonstige technische Störungen, auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern oder bei vom Anbieter autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten. Ansprüche ergeben sich für den Teilnehmer bei nicht durch von mobile.de zu verantwortenden Ausfällen nicht.
§ 16 Haftungsbeschränkung
1. Gegenüber Unternehmern haftet mobile.de für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit mobile.de, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet mobile.de für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen. Der Begriff der „wesentlichen Vertragspflichten" bezeichnet solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
2. Gegenüber Verbrauchern haftet mobile.de nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (wie oben unter 1. definiert), des Schuldnerverzugs oder der von mobile.de zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet mobile.de jedoch für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen.
3. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung von mobile.de der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
4. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von mobile.de.
5. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch mobile.de und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. Ebenso bleiben die dem Teilnehmer als Verbraucher zustehenden gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte, insbesondere in Fällen, in denen digitale Produkte mangelhaft sind, von den vorgenannten Haftungsausschlüssen unberührt.
§ 17 Urheber- und Nutzungsrechte
1. Alle Daten, Informationen, Firmenzeichen, Texte, Programme und Bilder der über die mobile.de Dienste eingestellten Inserate und sonstiger Inhalte (z. B. Bewertungen und Antworten im Rahmen des Bewertungssystems) können dem Urheberrecht unterliegen. Ferner unterliegen auch die sonstigen über den mobile.de Dienst abrufbaren Bilder dem Urheberrecht. Die Veränderung, Weiterverarbeitung und Nutzung in Medien aller Art durch Dritte ist nicht gestattet. Die Rechte des jeweiligen Urhebers und des Teilnehmers bleiben hiervon unberührt. Sofern der Teilnehmer von mobile.de angebotene Services oder Tools zur Erstellung von Videos oder sonstigen Inhalten zur Nutzung in seinen Inseraten in Anspruch nimmt, ist eine Nutzung der solchermaßen erstellten Videos oder sonstigen Inhalte außerhalb der Inserate des Teilnehmers nur mit vorheriger Zustimmung von mobile.de gestattet.
2. Sofern der Teilnehmer von mobile.de angebotene Services oder Tools zur Erstellung von Videos oder sonstigen Inhalten zur Nutzung in seinen Inseraten in Anspruch nimmt, ist eine Nutzung der solchermaßen erstellten Videos oder sonstigen Inhalte außerhalb der Inserate des Teilnehmers nur mit vorheriger Zustimmung von mobile.de gestattet.
§ 18 Ausübung der Rechte durch Dritte, Vertragsübernahme
1. Zum Zwecke der Vertragserfüllung und Ausübung der aus diesem Vertrag erwachsenden Rechte kann sich mobile.de verbundener Unternehmen bedienen.
2. mobile.de ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist der Teilnehmer berechtigt, den Nutzungsvertrag zu kündigen. Zu diesem Zweck kann der Teilnehmer sein Nutzerkonto jederzeit löschen.
§ 19 Schlussbestimmungen
1. Der Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB-ÖB unterliegt in Anwendung und Auslegung dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den Internationalen Warenverkauf vom 11. April 1998 ist ausgeschlossen. Für Verbraucher mit Wohnsitz in der EU finden zusätzlich die zwingenden Bestimmungen des Verbraucherschutzrechts des Mitgliedstaats Anwendung, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, sofern diese vorteilhafter für den Verbraucher sind als die Bestimmungen des deutschen Rechts.
2. Sofern es sich bei dem Teilnehmer um einen Kaufmann, eine juristische Personen oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Potsdam ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB-ÖB. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Für Teilnehmer, die Verbraucher sind, besteht ein Gerichtsstand am jeweiligen Wohnsitz des Teilnehmers. Für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen AGB-ÖB entstehenden Streitigkeiten ist zusätzlicher Gerichtsstand für Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland Potsdam. mobile.de darf Gerichtsverfahren gegen Verbraucher nur vor den Gerichten an deren Wohnsitz einleiten.
3. Für Teilnehmer, die Verbraucher sind, besteht ein Gerichtsstand am jeweiligen Wohnsitz des Teilnehmers. Für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen AGB-ÖB entstehenden Streitigkeiten ist zusätzlicher Gerichtsstand für Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland Potsdam. mobile.de darf Gerichtsverfahren gegen Verbraucher nur vor den Gerichten an deren Wohnsitz einleiten.
4. mobile.de ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).
5. mobile.de ist bereit, mit den hier aufgeführten Mediatoren zusammenzuarbeiten, um eine außergerichtliche Beilegung etwaiger Streitigkeiten mit gewerblichen Teilnehmern zu erzielen; vor Einleitung eines solchen Mediationsverfahrens empfiehlt mobile.de den gewerblichen Teilnehmern jedoch zu versuchen, ihr Anliegen mit dem Kundenservice von mobile.de oder dem internen Beschwerdemanagementsystem (siehe § 13 Nr. 3 dieser AGB-ÖB) zu klären.
6. Teilnehmer, die von Entscheidungen im Sinne des § 13 Nr. 3 dieser AGB-ÖB betroffen sind, haben das Recht, zur Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Entscheidungen sowie mit Beschwerden, die nicht mit den Mitteln des in § 13 Nr. 3 dieser AGB-ÖB genannten internen Beschwerdemanagementsystems gelöst wurden, eine hierzu nach Art. 21 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/2065 zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle zu wählen. Das Recht aus Nr. 5 dieses § 19 bleibt hiervon unberührt. mobile.de arbeitet nach Treu und Glauben mit der ausgewählten zertifizierten außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle zusammen, um die Streitigkeit beizulegen. mobile.de kann die Zusammenarbeit mit einer solchen außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle verweigern, wenn ein Streit bezüglich derselben Informationen und derselben Gründe für die mutmaßliche Rechtswidrigkeit der Inhalte oder ihre mutmaßliche Unvereinbarkeit mit diesen AGB-ÖB oder in diese AGB-ÖB einbezogene Bestimmungen (wie dem Kodex für den Fahrzeughandel im Internet) bereits beigelegt wurde oder wenn die Streitigkeit deshalb nicht mittels des in § 13 Nr. 3 dieser AGB-ÖB genannten internen Beschwerdemanagementsystems gelöst werden konnte, weil der Teilnehmer seine Beschwerde nicht innerhalb der in § 13 Nr. 3 AGB-ÖB genannten sechsmonatigen Frist eingereicht hat. Die zugelassene außergerichtliche Streitbeilegungsstelle ist nicht befugt, dem jeweiligen Teilnehmer und mobile.de eine bindende Streitbeilegung aufzuerlegen.
7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB-ÖB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser AGB-ÖB tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt.