Auto privat verkaufen: was beachten?
Bevor ein neues Auto oder sogar ein Neuwagen angeschafft werden kann, muss das alte natürlich vorher verkauft werden. Das geht heute auf vielfache Weise, z.B. durch einen Händlerankauf oder aber auch an einen privaten Käufer. Besonders letztere Option erfreut sich immer wachsender Beliebtheit, nicht zuletzt, weil ein Online-Inserat auf Gebrauchtwagenplattformen wie mobile.de relativ schnell und einfach erstellt werden kann.
Aber was macht den Privatverkauf eigentlich so reizvoll?
Auto-Privatverkauf: Die Vor- und Nachteile
Der größte Pluspunkt des privaten Autoverkaufs ist schlichtweg der finanzielle Gewinn. Besonders bei Gebrauchtwagen, die noch nicht sehr alt sind, wenig gefahren wurden oder sehr gut erhalten sind, kann der Betrag beträchtlich höher ausfallen als das, was man bei einem Händler dafür bekommen würde. Aber auch ein rüstiger Gebrauchter, der aufwendig herausgeputzt wurde, kann große Wirkung zeigen. Zudem hast Du die Chance, mit einem Inserat im Internet sehr viele Interessenten gleichzeitig anzusprechen – bei mobile.de sind das fast 14 Millionen Menschen.
Allerdings bringt es auch sehr viel Eigenverantwortlichkeit und Arbeit mit sich, wenn man das Auto privat verkaufen möchte. Das Inserat lässt sich zwar bequem von zu Hause erstellen, aber qualitativ hochwertige Bilder sowie ein gut geschriebener Text können zeitaufwendig sein. Dann müssen Gespräche und Termine mit Interessenten gemacht und Probefahrten organisiert werden. Schließlich steht eine Menge Papierkram in Form von Kauf- und Probefahrt-Verträgen sowie die Abmeldung bei der Zulassungsstelle und der Versicherung an.Welche Option für Dich letztlich die passendere ist und was es jeweils zu beachten gibt, findest Du mit unserem Ratgeber 'Autoverkauf leicht gemacht: Alles, was Du wissen musst' heraus.
Auto inserieren
Ist der Beschluss, den alten Gebrauchtwagen privat zu verkaufen, erst einmal gefasst, muss das Auto auch an passender Stelle inseriert werden. War es früher noch die Zeitung oder das schwarze Brett, so kannst Du heute ganz bequem von zu Hause ein Inserat im Internet erstellen. Was Du dafür brauchst und wie es funktioniert, haben wir hier für Dich zusammengetragen.
Auto inserieren in 7 Schritten:
- Preisvergleich machen und Restwert ermitteln
- Persönlichen Preis inkl. Verhandlungsspielraum festlegen
- Auto sowohl außen als auch im Innenraum sorgfältig reinigen
- Kleinere Reparaturen und Lackausbesserungen vornehmen
- Geeignete Fotos vom Auto machen
- Text für das Inserat formulieren und auch Mängel ehrlich angeben
- Inserat online veröffentlichen
Auto privat verkaufen: Preis festlegen
Bevor es mit dem Inserieren losgeht, solltest Du vorab einen Preisvergleich bzw. eine Preisrecherche machen. Schaue Dir dazu ähnliche Anzeigen zum gleichen Modell an und finde so den ungefähren Restwert Deines Autos heraus. Auch die kostenlose Autobewertung von mobile.de hilft Dir dabei, einen geeigneten Preis zu ermitteln. Anschließend kannst Du Deine eigene Preisvorstellung daran orientieren, sodass Du weder zu viel noch zu wenig verlangst. Lege zudem einen Verhandlungsspielraum sowie Deine unterste Preisgrenze fest. Ein Inserat, bei dem der Preis verhandelbar ist, hat häufig mehr Erfolgsaussichten, dass sich Interessenten bei Dir melden.
Privatverkauf: Auto vorbereiten und säubern
Ein sauberes und gepflegtes Auto wirkt sich bekanntlich immer positiv auf den Verkauf aus. Daher solltest Du sowohl vor dem Inserieren als auch vor dem Verkaufstermin etwas Zeit und Arbeit in die Aufbereitung Deines Wagens investieren. Hierbei startest Du mit einer Außenreinigung und arbeitest Dich dann Schritt für Schritt zum Innenraum vor: Spiegel und Scheiben putzen, Lackpolitur, Fußmatten und Sitze gründlich absaugen, Staub sowie Flecken bereinigen und zu guter Letzt auslüften und für einen frischen Duft sorgen. Wenn sich kleinere Schäden wie Kratzer oder Schrammen am Auto befinden, solltest Du diese ebenfalls ausbessern. Wem das selbst zu aufwendig ist, der kann sich auch für eine professionelle Rundum-Reinigung entscheiden. Zur gründlichen Vorbereitung und Pflege Deines Autos haben wir Dir unsere Tipps und Tricks separat zusammengestellt.
Gute Fotos von Deinem Auto schießen
Dein Wagen blitzt und glänzt innen wie außen – der perfekte Zeitpunkt also, um ein paar gute Bilder für Dein Inserat zu machen. Suche dir zunächst einen neutralen Hintergrund und achte darauf, dass Du genügend Licht für Deine Aufnahmen bekommst. Zudem solltest Du die Bilder mit einer guten Handy- oder Digitalkamera machen, damit die Auflösung stimmt und sie nicht verpixelt sind. Außerdem ist nicht nur die Außenansicht wichtig, Interessenten wollen auch wissen, wie es im Innenraum des Fahrzeugs aussieht. Mache daher lieber zu viele als zu wenig Bilder und sortiere im Anschluss aus. Wichtig ist, dass Du die Kennzeichen des Autos vor dem Hochladen der Bilder schwärzt, um gängigen Betrugsmaschen vorzubeugen. In einem gesonderten Artikel zeigen wir Dir, wie Du mit ein paar Tricks richtig gute Bilder von Deinem Auto machen kannst.
Inseratstext verfassen
Der Text Deines Inserats ist im Zusammenspiel mit den Bildern Deine beste Waffe, um Deinen Gebrauchten angemessen zu präsentieren. Da Du das Auto nicht einem Profihändler, sondern einem privaten Käufer vorstellst, kann sich ein interessanter Text für Dich buchstäblich auszahlen. Beschreibe den Gebrauchtwagen daher so sorgfältig wie möglich, indem Du alle Merkmale sowie Sonderausstattungen benennst, Wartungen und Inspektionen angibst und ehrlich auf Mängel oder erfolgte Reparaturen hinweist. Ein Fließtext kommt in der Regel besser an als lieblos formulierte Stichpunkte. Dennoch solltest Du darauf achten, dass die wichtigsten Merkmale auch auf einen Blick erkennbar sind. Gliedere Deinen Text daher mit Absätzen und arbeite an passenden Stellen mit Auflistungen. In Deinem Inserat können bzw. sollten zudem die Bedingungen für mögliche Probefahrten und den Verkauf festgehalten werden. Hierbei ist es Dir überlassen, ob und wie Dich potenzielle Käufer erreichen sollen, d.h. ob Du Deine Handynummer und/oder Email-Adresse angeben möchtest, oder der Nachrichtenverkehr ausschließlich über das gewählte Verkaufsportal erfolgen soll.
Wie Du Deinen Inseratstext im Detail interessant formulieren kannst, haben wir Dir in einem eigenen Artikel zusammengestellt.
Probefahrt mit dem Kaufinteressenten
Das Inserat ist veröffentlicht und schon bald melden sich die ersten Kaufinteressenten bei Dir. Ein ganz entscheidender Moment beim Privatverkauf ist die Probefahrt. Schließlich will der Käufer nicht nur optisch einen guten Eindruck bekommen, sondern auch persönlich prüfen, in welchem technischen Zustand sich das Auto befindet. Auch das individuelle Fahrgefühl spielt hierbei eine wichtige Rolle. Für die Probefahrt solltest Du daher etwa eine halbe Stunde bis 60 Minuten einplanen und Dir vor Antritt der Fahrt den Ausweis des Fahrers zeigen lassen. Zudem gehst Du auf Nummer sicher, wenn Du selbst als Beifahrer mitfährst – eine alleinige Fahrt ist allerdings auch möglich. Hierbei solltest Du einen angemessenen Pfand Deines Kaufinteressenten (meist der Personalausweis) für die Dauer der Probefahrt verwahren.
Probefahrtvereinbarung abschließen
Was schnell vergessen werden kann, im Falle eines Unfalls aber enorm wichtig ist, ist die sog. Probefahrtvereinbarung oder auch der Probefahrt-Vertrag. Dieser wird zwischen Verkäufer und dem Interessenten vor der Probefahrt geschlossen und besagt, dass das Auto für den Testzeitraum durch den genannten Fahrer geführt werden darf. Weiter wird darin erklärt, wer im Falle eines Unfalls für die Haftung aufkommen muss und welche Art der Versicherung durch den Halter vorliegt. Letztere übernimmt in der Regel die Schadensregulierung bei einem Unfall. Ausgeschlossen sind allerdings Fälle grober Fahrlässigkeit, in denen der Testfahrer beispielsweise alkoholisiert ist oder die Geschwindigkeitsbegrenzung missachtet. Wichtige Angaben einer Probefahrtvereinbarung sind daher die Personalien des Verkäufers und des Kaufinteressenten sowie eine Beschreibung des Autozustands und eventuell vorhandener Mängel. Auch das Autokennzeichen, das Datum und die Uhrzeit der Probefahrt sind darin zu veranschlagen.
Abgemeldetes Auto verkaufen
Als Fahrzeughalter darfst Du Dein Auto bereits vor dem Verkauf abmelden. Einmal abgemeldet gelten allerdings besondere Regeln. So darf der Wagen nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen oder auf öffentlichem Grund geparkt werden. Eine Probefahrt ist demnach ohne weiteres nicht mehr möglich. Abhilfe schafft hier nur das Kurzzeitkennzeichen, welches für die Dauer von 5 Tagen gültig ist. Dabei liegen die Kosten für die Gebühr bei 13,10€, zuzüglich der Übergangsschilder (20-30€) und der Versicherung (ca. 30€). Innerhalb dieser 5 Tage darf das bereits abgemeldete Auto damit wieder öffentlich gefahren und geparkt werden.
Privatverkauf: Auto angemeldet verkaufen
Wer seinen Gebrauchtwagen im angemeldeten Zustand privat verkauft, kann sich einerseits den Organisationsstress bezüglich Kurzzeitkennzeichen und Stellplatz sparen, geht aber andererseits auch ein gewisses Risiko ein. Denn wenn das Auto nach dem Privatverkauf angemeldet übergeben wird, läuft der ehemalige Halter Gefahr, weiterhin steuer- und versicherungspflichtig zu sein. Das ist insbesondere bei Unfällen und Strafzetteln sehr ärgerlich und kostspielig. Daher ist es ratsam, in diesem Fall umgehend sowohl die eigene Versicherung als auch die zuständige Zulassungsstelle über den Verkauf zu informieren. Man kann die Abmeldung durch den neuen Besitzer zwar vertraglich vor der Übergabe des Autos festhalten und zeitlich begrenzen, dennoch bleibt es eine Vertrauensfrage, ob sich der Käufer zeitnah darum kümmert. Sicherer ist es also, die Abmeldung des Wagens vorher selbst vorzunehmen. Weitere Tipps zum richtigen Zeitpunkt der Abmeldung erfährst Du in diesem Artikel: 'Auto verkaufen: wann abmelden?'
Auto abmelden: Unterlagen und Kosten
Um das Auto vor der Übergabe an den neuen Besitzer abzumelden, ist ein Besuch bei der zuständigen Zulassungsstelle notwendig. Folgende Unterlagen und Gegenstände musst Du zur Abmeldung Deines Gebrauchtwagens vorlegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
- Kfz-Kennzeichen für die Entwertung
Dabei wird der neue Halter des Autos in den Papieren überschrieben und sowohl Deine Versicherung als auch das Hauptzollamt über die Abmeldung informiert. Auf diese Weise trägst Du keine weitere Haftung für Schäden oder Bußgelder, die der neue Besitzer verursacht. Die Kosten der Abmeldung belaufen sich auf etwa 10€ und wenn Du Dein altes Kennzeichen für einen neuen Wagen reservieren lassen möchtest, musst Du mit weiteren 10,20€ rechnen.
Privatverkauf und Gewährleistung: Pflicht oder nicht?
Die Gewährleistung, die Kosten von Sachmängeln am verkauften Auto zu tragen, ist gesetzlich nur dann verpflichtend, wenn es sich um einen gewerblichen Verkauf handelt. Somit hast Du als privater Verkäufer das Recht, den Ausschluss der Gewährleistung im Kaufvertrag schriftlich festzuhalten. Das schützt Dich vor der nachträglichen Feststellung von Mängeln, die Dir selbst nicht bekannt waren. Ausschließlich grobe Vorsätzlichkeit bzw. das Wissen um besagte Mängel ermöglichen es dem Käufer, sein Recht auf Schadenersatz einzufordern. Hierbei gilt jedoch, dass der Käufer dem Verkäufer nachweisen muss, dass dieser von den Mängeln Kenntnis hatte und sie bewusst verschwiegen hat.
Sachmängelhaftung beim privaten Autoverkauf
Die Sachmängelhaftung wird meist synonym zur Gewährleistung gebraucht und ist ein festgeschriebenes Gesetz, welches den Käufer vor bestehenden Sachmängeln beim Gebrauchtwagenkauf durch einen Händler schützt. Im Falle eines Privatverkaufs kann der Verkäufer die Haftung für Sachmängel ausschließen. Ein Sachmangel liegt dann vor, wenn die im Kaufvertrag vereinbarten Zustände und Eigenschaften eines Autos nicht auf das Verkaufsobjekt zutreffen. Ein Unfallauto muss demnach auch deutlich als solches deklariert und darf nicht als unfallfrei ausgeschrieben werden.
Haftungsausschluss beim Privatverkauf
Regelt die Gewährleistung die Behebung von Mängeln am Fahrzeug selbst, so greift die Haftung vor allem bei Schäden, die Leben, Körper und Gesundheit betreffen und die infolge von Mängeln am Auto ausgelöst wurden. Beide Begrifflichkeiten stehen immer miteinander in Verbindung, sodass hier meist im Vertragswesen nicht trennscharf unterschieden wird. Im Falle eines privaten Autoverkaufs besagt der Haftungsausschluss, dass der Verkäufer nicht für Personenschäden, die Leben, Gesundheit und Körper betreffen, haftet. Es ist also äußerst wichtig, dass Du eine Klausel zur Gewährleistung und Haftungsausschluss in den Kaufvertrag mitaufnimmst. Andernfalls haftest Du als Verkäufer zwei Jahre lang für auftretende Mängel am Fahrzeug sowie für Folgeschäden an Personen.
Es lohnt sich also, wenn Du Dich vor dem Verkauf umfassend informierst. Denn wer seine Rechte und Pflichten als privater Verkäufer genau kennt, lässt sich nicht so leicht verunsichern, kann souverän im Verkaufsgespräch auftreten und sich vor bösen Überraschungen schützen.