Deutschlands größter Fahrzeugmarkt

Rechtliche Informationen zu Ihrer Händler-Homepage


Pflichtprogramm: Impressum

mobile.de stellt Ihnen eine eigene Händler-Homepage zur Verfügung, auf der Sie Ihre Fahrzeuge anbieten können. Für die Darstellung des Impressums auf dieser Seite gibt es jedoch gesetzliche Vorschriften, die Sie beachten müssen. Dadurch vermeiden Sie, von Dritten kostenpflichtig abgemahnt zu werden.

Mit Ihrer Registrierung bei mobile.de erhalten Sie automatisch eine - kostenlose - Händler-Homepage. Auf dieser Seite werden Ihre Fahrzeuge, Ihre Serviceangebote und die bei der Registrierung bei mobile.de angegebenen Daten automatisch angezeigt. Sie sind gesetzlich verpflichtet, das Impressum dieser Händler-Homepage korrekt auszufüllen. Entsprechen diese Daten nicht den gesetzlichen Anforderungen, setzen Sie sich dem dem Risiko aus, kostenpflichtig abgemahnt zu werden.

Nach § 5 des Telemediengesetzes (TMG) muss ein Anbieter von geschäftsmäßigen Telemedien bestimmte Informationen bereitstellen (sog. Impressumspflicht). Ob § 5 TMG auch auf einzelne Anzeigen oder Angebote bei mobile.de Anwendung findet, ist juristisch umstritten und höchstrichterlich noch nicht geklärt. Wenden Sie sich in Zweifelsfällen an Ihren Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.

Angaben entsprechend des Telemediengesetzes

Nach § 5 TMG muss das Impressum unter anderem folgende Angaben enthalten:

  • Den Namen und die ladungsfähige Anschrift des Anbieters, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten
  • Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation (z. B. Telefon, Fax) mit dem Anbieter ermöglichen, einschließlich der eMail-Adresse
  • Das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das der Anbieter eingetragen ist, und die entsprechende Registernummer
  • sofern vorhanden: Die Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes
  • sofern vorhanden: Die Wirtschafts-Identifikationsnummernach § 139c der Abgabenordnung

Beachten Sie: Diese Informationen müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gehalten werden.


Beispiele für korrekte Impressen

Beispiel: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Beispiel: Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)

Beispiel: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Gbr)

Beispiel: Einzelkaufmann (im Handelsregister eingetragen)

Hinweis zu rechtlichen Fragen

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um allgemeine Hinweise handelt, die keine Rechtsberatung ersetzen können.

Bei Fragen zu rechtlichen Anforderungen an Ihren gewerblichen Auftritt bei mobile.de wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Rechtsberatungsstelle.