Eine echte Gelegenheit!Diese Lotus Elise S1 ist aus erster Hand, Familienbesitz ( 2 Eintragungen Vater/Sohn), lückenlos scheckheftgepflegt und unfallfrei.
Das Auto wurde am 31.08.1998, beim damals „interessantesten Autohaus der Welt“ Auto Becker in Düsseldorf, bestellt und am 1. März 1999 ausgeliefert.
Die originale Auftragsbestätigung und Neuwagenrechnung liegt vor.
Das Fahrzeug befindet sich in einem unverbastelten und sehr gepflegten Originalzustand.
Vater und Sohn haben dieses wunderschöne Automobil bis heute gehegt und gepflegt.
Eine lückenlose Dokumentation der Historie liegt vor!
Youngtimerwertgutachten aus 11.2024: Gesamtnote 2+
Nun bietet sich, erstmals seit 26 Jahren, die Gelegenheit dieses Schmuckstück zu erwerben.
Wir freuen uns, dass wir mit dem Verkauf dieses besonderen Fahrzeugs beauftragt wurden und sagen dem zukünftigen Käufer eine offene und transparente Beratung und Kaufabwicklung zu.
Die Ausstattung:
- Sportlederlenkrad
- Lederschalensitze Viking blue
- Leichtmetallfelgen
- Stoffverdeck blau
- Kofferraumverkleidung
- zusätzliche Ablagefächer
- Radiovorbereitung
- Beifahrer-Fußstütze
- Sportfahrwerk (original Lotus-Kit)
- Sportauspuff mit Metallkatalysator
- Tuning-Drosselklappe mit Sportluftfilter (K&N)
In Sachen Klassiker sind wir für Sie auf dem neuesten Stand.
Unsere Serviceleistungen rund um automobile Klassiker:
- Markenunabhängige Oldtimer-Betreuung
- Oldtimer-Kauf, -Verkauf und -Vermittlung
- Oldtimer-Suche
- Oldtimer-Verbringung
- Oldtimer-Wertgutachten
- Oldtimer-Restauration
- Karosserie- und Motoreninstandsetzung
- Oldtimer-Sattlerarbeiten
- Oldtimer-Wartung und -Pflege
- Oldtimer-Beherbergung
Weitere Infos unter: www.pastor-thieler.de/oldtimer Das PASTOR THIELER Qualitätsversprechen für Gebrauchtwagen bedeutet:
- mit 58-Punkte-Check
- faire Inzahlungnahme auch mit Barauszahlung möglich
- günstige Finanzierungs- und Leasingkonditionen verschiedener Banken
- auf Wunsch Anlieferungs- und Zulassungsservice
- auf Wunsch mit DEKRA-Siegelprüfung!
Der Verkauf erfolgt im Kundenauftrag. Zwischenverkauf und Irrtümer vorbehalten. Die Fahrzeugbeschreibung dient der allgemeinen Identifizierung des Fahrzeuges und stellt keine zugesicherte Eigenschaft im kaufrechtlichen Sinne dar. Ausschlaggebend sind die Vereinbarungen in der Auftragsbestätigung und im Kaufvertrag.