Verkaufe einen schönen gebrauchten BMW 320 i Cabriolet Automatik, Bj.1997, Zweite Hand, ca. 171.000KM, TÜV 07.2025 Bostongrün Metallic. Ich habe den BMW vor vier Jahren meiner Tante ( Jahrgang 1938) abgekauft die Ihn mit ihren Mann damals neu gekauft hatte. Der BMW stand immer in der Garage.
Es wurde in den lezten Jahren viel Investiert und hat viele Umbauten bekommen die alle Eingetragen sind oder eine ABE haben. Z.B. letztes Jahr zum TÜV : Inspektion, Unterboden konserviert die typischen Schwachstellen( beide Schweller geschweißt).Dann Tüv ohne Mängel.In den lezten zwei Jahren neue Bremsanlage mit allen Bremsschläuchen, neue Bremssättel, neue LIMA mit Wasserpumpe und Riemen. Nur ein Auszug was gemacht wurde.
Umbauten: Sportfahrwerk, Edelstahl Fächerkrümmer,Sportluftfilter,Edelstahl Sportauspuff, 18 Zoll ASA Alufelgen Hochglanzverdichtet.Holzlenkrad mit Airbag sehr selten! Windschott, Domstrebe Motoraum. Es gibt auch noch ein Hardtop in Wagenfarbe.
Der BMW hat natürlich ein Voll elektrisches Verdeck, Vollleder mit Sitzheizung, 4 x elektr. FH. Er ist jetzt 27 Jahre und in drei Jahren Oldtimer, der Lack sieht auf den Bildern besser aus, er hat dem alter geschuldet auch Kratzer und am Kofferraumdeckel und Antenne etwas Rost. Bei einen Youngtimer/Oldtimer gibt es immer mal was zu tun. Es gibt auch noch viele Ersatzteile.
Da der BMW noch gefahren wird, können noch Kilometer dazu kommen.
Auch Tausch/Inzahlungnahme/ mit Zuzahlung gegen eine Harley Davidson/Indian/ Victory möglich. Bitte keine lezten Preisanfragen oder gebe Dir 4000 hole sofort ab. Die werden ignoriert und gelöscht.
Keine Probefahrt Touristen, nur melden bei ernsthaften Interesse, kein Notverkauf!
Probefahrt nur mit gültigen Führerschein und Personalausweis und Hinterlegung einer Kaution!
Rechtlicher Hinweis:
Wichtiger Hinweis: Aufgrund der aktuellen gesetzl. Bestimmungen erfolgt die Auktion unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Da es sich um einen Privatverkauf handelt, kann ich keine Garantie nach geltendem EU-Recht übernehmen. Der Bieter erklärt sich damit einverstanden und erkennt dies mit dem Gebot an. Laut geltendem EU-Recht muss dieser Zusatz unter jeder Online-Auktion stehen, ansonsten haftet der Verkäufer auch als Privatperson ein ganzes Jahr für die verkaufte Ware. Hinweis: Gebote sind rechtsverbindlich! Der Bieter erklärt durch die Abgabe seines Gebotes verbindlich, daß es sich nicht um eine Scherzerklärung im Sinne des 118 BGB handelt, sondern er tatsächlich bereit und auch wirtschaftlich in der Lage ist, die gebotene Summe zu bezahlen. - Ich bitte um Verständnis.
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