Der Seat Mii. Er muss aus seiner Kürze möglichst viel Raum holen, im Motorraum nicht zu schwachbrüstig arbeiten und auf den paar Metern vom Bug bis zum Heck auch noch etwas Komfort abliefern. Mit 1,64 Meter Breite und dem steilen Heck packt der Kurz
vier Passagiere ein und noch 251 Liter Gepäck hinzu.
Highlights
- 12 Monate bundesweite Gebrauchtwagengarantie (auf Wunsch 24 Monate möglich)
- Funktions- und Sicherheitscheck einer unabhängigen Fachwerkstatt
- BVfK Tachogarantie
- Maßgeschneiderte Autofinanzierungen auch ohne Anzahlung zu besten Konditionen über unsere Hausbanken
- Inzahlungnahme jeglicher Fahrzeuge
- Besichtigung und Probefahrt nach Wunschtermin
- Deutsche Fahrzeuge
- Bundesweite Lieferung auf Nachfrage möglich
- (Video)-Beratung über WhatsApp (+49) 07472 / 91 82 60 6
Motor&Getriebe&Fahrwerk&Lenkung
- Frontantrieb
- Motor 1,0 Ltr. - 44 kW
- Schadstoffarm nach Abgasnorm Euro 6d-TEMP
- Start/Stop-Anlage
Sicherheit
- 3. Bremsleuchte
- Airbag Beifahrerseite abschaltbarAirbag Fahrer-/Beifahrerseite
- Berganfahr-Assistent
- Gurtstraffer
- Isofix-Aufnahmen für Kindersitz
- Seitenairbag
Komfort
- Bluetooth
- Drehzahlmesser
- Elektrik-Paket
- Fahrassistenz-Paket
- Heckscheibe heizbar
- Lenksäule (Lenkrad) höhenverstellbar
- Radio
- Reifenkontroll-Anzeige
- Rücksitzbank / Lehne kpl. klappbar
- Safety-Paket
- Sitz vorn links höhenverstellbar
- Sitzheizung vorn
- Tempomat
- Warnanlage für Sicherheitsgurt-System
Interieur
- Gepäckraumabdeckung / Rollo
- Handschuhfach mit Klappe
- Lautsprecher vorn
- Sitzbezug / Polsterung: Stoff
- Sonnenblende links mit Spiegel (beleuchtet)
Exterieur
- Dachantenne
- Heckscheibenwischer
Weiteres
Sonstiges
Für Fragen und Informationen zu unseren Fahrzeugen stehen wir ihnen gerne von Montag bis Freitag von 10 -18 Uhr und Samstag von 10 - 13 Uhr zur Verfügung.
Zwischenverkauf und Irrtümer für dieses Angebot sind ausdrücklich vorbehalten. Die Fahrzeugbeschreibung dient lediglich der allgemeinen Identifizierung des Fahrzeuges und stellt keine Zusicherung im kaufrechtlichen Sinne dar. Ausschlaggebend sind einzig und allein die Vereinbarungen im Kaufvertrag.