Zum Verkauf steht ein robuster und zuverlässiger LADA Taiga 4x4, ausgestattet mit einem 1.7-Liter-Benzinmotor und einer Leistung von 61 kW.
Dieses Fahrzeug ist ein echter Klassiker und überzeugt durch seine Geländetauglichkeit und robuste Bauweise.
Der Taiga 4x4 verfügt über eine Anhängerkupplung mit einer Zuglast von 1,5 Tonnen, was ihn zum idealen Begleiter für alle macht, die auch abseits befestigter Straßen mobil bleiben wollen –
sei es für den Einsatz auf dem Land, im Forst oder für Outdoor-Abenteuer.
Mit seiner legendären Allrad-Technik ist der LADA Taiga für nahezu jedes Terrain gewappnet. Ein zuverlässiges Fahrzeug für alle, die Wert auf Funktionalität und Unkompliziertheit legen.
Für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!
Weitere Ausstattung:
4-Sitzer, Antriebsart: Allradantrieb, beide, Fensterheber elektrisch vorn, Frontscheibe Verbundglas, Heckscheibenwischer, Innenkotflügel hinten, Innenkotflügel vorn, Karosserie: 3-türig, Katalysator geregelt, Kofferraumabdeckung, Leuchtweitenregelung, LM-Felgen, Modellpflege, Motor 1,7 Ltr. - 61 kW KAT, Radstand 2200 mm, Rücksitzbank klappbar, Schadstoffarm nach Abgasnorm Euro 6, Schutzfolie Türeinstieg, Schwellerschutzleisten, Seitenaufprallschutz, Uni-Lackierung, Unterbodenschutz
Finanzierung ohne Anzahlung (ab 3,99%) möglich.
Wir nehmen gerne Ihr altes gebrauchtes Fahrzeug zu einem fairen Preis in Zahlung.
Bei Bedarf und auf Wunsch gibt es neu Tüv/HU ( gilt nicht für beschädigte Fahrzeuge) .
Alle unsere Fahrzeuge werden vor Übergabe nochmal durch unsere Meisterwerksatt überprüft.
Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 10:00Uhr bis 18:00Uhr
Sa: 10:00Uhr bis 15:00Uhr
Die gemachten Angaben in Anzeigen, Internet, Preisschildern und Bildern sind unverbindliche Beschreibungen und dienen nicht als zugesicherte Eigenschaften. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung/ Gewährleistung für Tipp- und Datenübermittlungsfehler. Aufgeführte Ausstattungen sind ggfs. gesondert zu prüfen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
Ausschlaggebend sind einzig und alleine die Vereinbarungen in der Auftragsbestätigung oder im Kaufvertrag