Wechselkennzeichen: Wann sind sie sinnvoll?
Bei welchen Fahrzeugen Wechselkennzeichen möglich sind, wie das funktioniert und welche Vorteile Kfz-Halter dadurch genießen – informiere Dich hier.
Was ist ein Wechselkennzeichen?
Möchte man zwei Fahrzeuge regelmäßig fahren, aber nur ein Kennzeichen nutzen, ist ein Wechselkennzeichen eine praktische Lösung. Dabei handelt es sich um ein austauschbares Kennzeichen, das zwischen zwei Fahrzeugen hin- und hergewechselt werden kann. Allerdings darf nur eines der Fahrzeuge jeweils im Straßenverkehr unterwegs sein. Das bedeutet: Hast Du beispielsweise gemeinsam mit Deinem Partner oder Verwandten ein Zweitauto, müsst ihr abwechselnd mit den Fahrzeugen fahren.
Weitere Voraussetzungen, um ein Wechselkennzeichen in Deutschland nutzen zu können:
- Die Fahrzeuge müssen von gleicher Fahrzeugklasse sein.
- Beide Fahrzeuge müssen in Deutschland zugelassen sein.
- Die Kennzeichen müssen die gleichen Abmessungen haben.
Sind diese Bedingungen erfüllt, bieten Wechselkennzeichen einen großen Vorteil. Bei vielen Versicherern gibt es besondere Tarife für Wechselkennzeichen. Dadurch reduzieren sich die jährlichen Versicherungskosten im Vergleich zu zwei versicherten Fahrzeugen mit zwei Kennzeichen. Steuerliche Vergünstigungen gibt es allerdings nicht – die Kfz-Steuer fällt in Deutschland für beide Fahrzeuge an.
Bei welchen Fahrzeugen sind Wechselkennzeichen möglich?
Wechselkennzeichen sind nur bei Fahrzeugen derselben Fahrzeugklasse möglich. Für folgende Fahrzeugklassen sind Wechselkennzeichen erlaubt:
- Klasse M1: Hierbei handelt es sich um Fahrzeuge, die für die Personenbeförderung zugelassen sind. Sie dürfen höchstens acht Sitzplätze und einen Fahrersitz haben.
- Klasse L: Zu dieser Klasse gehören Krafträder wie Mofas, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge sowie vierrädrige Kraftfahrzeuge mit bis zu 550 Kilogramm Leermasse. Sie haben eine maximale Nutzleistung von bis zu 15 kW (20 PS).
- Klasse O1: Für Anhänger mit bis zu 750 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse dürfen ebenso Wechselkennzeichen verwendet werden.
Für bestimmte Zulassungsarten sind Wechselkennzeichen nicht zulässig. Dazu zählen Saisonkennzeichen, rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen. Denn: Im Gegensatz zu diesen Kennzeichentypen sind Wechselkennzeichen unbegrenzt gültig – und damit nicht an einen bestimmten Zeitraum gebunden.
Für zwei Oldtimer mit H-Kennzeichen kann man ebenso ein Wechselkennzeichen nutzen. So werden Gebrauchtwagen zu Oldtimern.
Wann lohnt sich ein Wechselkennzeichen?
Möchte man zwischendurch auf ein anderes Fahrzeug umsteigen, aber sein Wunschkennzeichen behalten, lohnt sich ein Wechselkennzeichen. Hast Du beispielsweise ein Cabrio als Zweitwagen und möchtest es fahren, sobald die ersten warmen Sonnenstrahlen Lust auf den Frühling machen? Dann ist ein Wechselkennzeichen eine praktische Wahl. Denn im Gegensatz zum Saisonkennzeichen bist Du nicht an einen bestimmten Zeitraum gebunden. So kannst Du Dir bei einer Spritztour im Cabrio auch an milden Herbsttagen den Wind um die Nase wehen lassen.
Wechselkennzeichen sind auch für Wohnmobile von Vorteil. Verreist Du zum Beispiel mit Deiner Familie, kannst Du für das Wohnmobil einfach das Kennzeichen Deines Pkw nutzen. So könnt ihr auch spontan in den Urlaub fahren und seid nicht an den Zeitraum eines Saisonkennzeichens gebunden. Unter Umständen sind die Versicherungstarife für Wechselkennzeichen zudem günstiger. Oft erkennen Versicherungen auch eine höhere Schadenfreiheitsklasse für beide Kfz an. Es ist aber vom Versicherer abhängig, ob die Prämie für den Zweitwagen günstiger ist.
Wie funktionieren Wechselkennzeichen?
Wechselkennzeichen bestehen aus zwei Hälften. Der linke Teil des Kennzeichens ist wechselbar und wird je nach Bedarf am entsprechenden Fahrzeug angebracht. Er enthält den Buchstaben „W“ für Wechselkennzeichen. Der kleinere, fahrzeugbezogene Teil rechts am Kennzeichen ist fest am Fahrzeug angebracht. Jedes Fahrzeug hat einen solchen fahrzeugbezogenen Teil am Kennzeichen. Auf ihm sind die Erkennungsnummer, das Kennzeichen in klein und die TÜV-Prüfplakette angebracht.
Ist das Wechselkennzeichen vollständig am Auto angebracht, darf es im öffentlichen Raum bewegt werden. Ist nur der fahrzeugbezogene Teil am Auto, darf man mit dem Fahrzeug im öffentlichen Raum nicht unterwegs sein. Das bedeutet auch: Du darfst das Fahrzeug nicht auf einem öffentlichen Parkplatz parken. Denn dafür ist der gemeinsame Kennzeichenteil am Auto notwendig – das gilt auch für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen.
Das Fahrzeug, an dem das Wechselkennzeichen nicht angebracht ist, darf man nur auf einem Privatparkplatz oder auf Privatgelände abstellen. Verstößt man dagegen und parkt das Auto im öffentlichen Raum, drohen ein Bußgeld von 40 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Fährst Du das Fahrzeug ohne Kennzeichen und wirst erwischt, wird eine Geldstrafe in Höhe von 50 Euro fällig. Außerdem erhältst Du einen Punkt im Punkteregister.
Wechselkennzeichen: Welche Versicherung ist notwendig?
Wie auch bei anderen zugelassenen Fahrzeugen ist mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung notwendig. Man kann frei entscheiden, ob man zusätzlich eine Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung abschließt. Bei manchen Versicherern gibt es spezielle Tarife für Wechselkennzeichen – so kannst Du Kosten sparen. Vergleiche am besten vorab die Tarife bei der Versicherung Deiner Wahl.
Entscheidet man sich für ein Wechselkennzeichen, erhält man von der Versicherung zwei elektronische Versicherungsbestätigungsnummern – kurz eVB-Nummern genannt. Mit ihnen weist man bei der Zulassungsstelle nach, dass die Fahrzeuge versichert sind. Wichtig dabei: Für Fahrzeuge, die ohne das vollständige Kennzeichen unterwegs sind oder im öffentlichen Raum parken, erlischt der Versicherungsschutz. Hast Du beispielsweise mit diesem Fahrzeug einen Unfall, droht ein Bußgeld wegen missbräuchlichem Fahren. Zudem übernimmt die Versicherung den entstandenen Schaden nicht.
Mit der Hilfe von Profis kommt man ganz einfach zum neuen Kennzeichen – viele Dienstleister übernehmen den Gang zur Zulassungsstelle.
Was kosten Wechselkennzeichen?
Für die Beantragung eines Wechselkennzeichens belaufen sich die Kosten auf insgesamt circa 105 Euro. 65 Euro davon werden für die Verwaltungsgebühr fällig und 40 Euro für beide Kennzeichen sowie ihre Prägung. Hinzu kommen die Gebühren für die Kfz-Steuer und Versicherung. Wie hoch die Kosten für die Autoversicherung ausfallen, ist von verschiedenen Kriterien abhängig. Sie werden unter anderem durch die Anzahl der unfallfreien Jahre, das Alter des Kfz-Halters sowie die Typklasse des Fahrzeugs beeinflusst.