Was bedeutet im Auto-Kaufvertrag „gekauft wie gesehen“?
Die Klausel „Auto privat gekauft wie gesehen“ in einem Kaufvertrag kann für den Käufer große Auswirkungen haben. Darauf musst Du achten.
Gebräuchlich sind auch Formulierungen wie „gekauft wie besichtigt”, „gekauft wie besehen” oder „gekauft wie Probe gefahren”. Rechtlich gibt es keinen Unterschied.
Mit dem Satz im Kaufvertrag „Auto privat gekauft wie gesehen“ will sich der Verkäufer von späteren Ansprüchen freimachen. Der Satz soll besagen, dass der Käufer das Auto so gekauft hat, wie er es gesehen hat – und mit allen sichtbaren Mängeln einverstanden ist. Auch mit denen, die er vielleicht nicht gesehen hat. Dazu zählen Kratzer, Beulen und defekte Teile, die dem Käufer bei der Besichtigung nicht aufgefallen sind. Doch fallen auch teure Motor- oder Getriebeschäden darunter, die der Verkäufer verheimlicht hat und sich somit vor einer Rücknahme des Autos schützen will?
Einige eventuelle Schäden sind mit dem Satz abgegolten, andere wiederum nicht. Nicht alles müssen sich Käufer gefallen lassen, auch wenn sie den Vertrag mit diesem Satz unterschrieben haben. Welche genau das sind, klärt dieser Ratgeber. Am Ende dieser Seite findest Du einen Kaufvertrag ohne die Klausel „Auto privat gekauft wie gesehen“ als PDF. Stehst Du kurz vor einem Autokauf, lade Dir den Mustervertrag runter und drucke ihn zweimal aus. So kann Dir dieser verhängnisvolle Satz nicht untergejubelt werden.
Was bedeutet „gekauft wie gesehen“ konkret?
Privatpersonen können im Rahmen eines Kaufvertrags Gewährleistungsansprüche einschränken oder ganz ausschließen. Eine dieser Haftungsbeschränkungen gilt für die fünf Wörter im Kaufvertrag „Auto privat gekauft wie gesehen“. Mit dieser Klausel kann ein Haftungsausschluss in Bezug auf Gewährleistungsansprüche nur in Kaufverträgen zwischen Privatleuten vereinbart werden, die Klausel gilt nicht für den Kauf zwischen Privatkunden und Gewerbetreibenden, also Händlern. Sie bedeutet, dass ein Verkäufer nicht für all jene Schäden haften muss, die der Käufer erst nachträglich, vielleicht nach Tagen oder Wochen erkennt.
So entsteht ein Auto-Kaufvertrag privat ohne Gewährleistung
Steht im Auto Kaufvertrag „Auto privat gekauft wie gesehen“, will sich der Verkäufer bei der Haftung nur auf die Mängel beschränken, die dem Käufer bei einer ordnungsgemäßen Besichtigung hätten auffallen müssen. War ein Mangel am Auto vom Käufer zumutbar erkennbar, heißt ohne das Wissen oder Hinzuziehen eines Kfz-Sachverständigen, kann der Käufer als Laie nach Kaufabschluss keine Ansprüche mehr aus dem Mangel geltend machen. Generell hat der Käufer aber das Recht, das Auto in dem entsprechend vereinbarten Zustand zu erhalten.
Der Ausschluss von Gewährleistung gilt jedoch nur für offensichtliche Mängel bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung des Fahrzeuges ohne Sachverständigen. Dazu zählen beispielsweise Beulen, Kratzer, Risse in der Windschutzscheibe, aufgerissene Polster oder von Anfang an defekte Klimaanlage oder ein kaputtes Radio. Übrigens spielt es dabei keine Rolle, ob der Käufer das Fahrzeug tatsächlich auf diese offensichtlichen Mängel untersucht hat.
Wann gilt „Auto privat gekauft wie gesehen“ nicht?
Der Zusatz im Kaufvertrag beim Autokauf „gekauft wie gesehen“ gilt nicht bei jedem Vertrag. Wie oben beschrieben, ist er nur unter Privatpersonen gültig und nicht bei versteckten Mängeln. Ein versteckter Mangel liegt vor, wenn ein durchschnittlicher Käufer (ein Laie) ohne Kfz-Wissen mit eigenen Untersuchungen den Mangel nicht entdecken konnte. Als versteckte Mängel gelten unter anderem ein manipulierter und falscher Kilometerstand, hoher Ölverbrauch, defekte Zylinderkopfdichtung, Getriebeschaden oder ein wiederhergerichtetes Unfallfahrzeug.
Bei versteckten Mängel kannst Du Dich als Käufer somit auf sämtliche Gewährleistungsrechte berufen, die versteckten Mängel werden von der Floskel nicht erfasst. Aber aufgepasst: Es sei denn, im Kaufvertrag steht der Zusatz zu einem „generellen Gewährleistungsausschluss“, der per Unterschrift ausdrücklich vereinbart wurde. Mit der sogenannten Beschaffenheitsvereinbarung versichert der Käufer schriftlich, dass er damit einverstanden ist.
Händler, also gewerbliche Verkäufer, dürfen die gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsansprüche nicht ausschließen, dafür die Haftungsdauer bei gebrauchten Fahrzeugen von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzen. Die Klausel „Auto privat gekauft wie gesehen“ ist deshalb bei ihnen unwirksam. Manche versuchen, ein Privatauto mit Vertrag ohne Garantie zu verkaufen. Einige Händler versuchen sich vor allem bei älteren Autos durch einen Trick aus der Haftung zu ziehen: Vorsicht bei Händlern, die im Kaufvertrag oder in der Anzeige von „von Privat“ oder „im Kundenauftrag“ schreiben.
Tipp für private Verkäufer: Möchtest Du als privater Verkäufer alle Mängel ausschließen, musst Du das ausdrücklich mit einem „umfassenden Haftungsausschluss für alle nicht bekannten Mängel“ oder „Ausschluss jeglicher Gewährleistung“ in den Kaufvertrag schreiben. Diese Klausel gilt jedoch nicht für versteckte Mängel: Hatte Dein Auto einen Unfall, muss das im Kaufvertrag erwähnt sein. Besser und ehrlicher handelst Du, wenn Du alle vorhandenen Mängel ansprichst und sie so eindeutig wie möglich im Kaufvertrag festhältst. Dann kann der Käufer sich später nicht herausreden, er hätte von den Schäden oder Mängeln nichts gewusst.
Gilt der Satz „gekauft wie gesehen“ auch bei arglistiger Täuschung?
Eine Falschangabe im Kaufvertrag zählt als arglistige Täuschung und macht den Kaufvertrag-Zusatz „Auto privat gekauft wie gesehen“ unwirksam. Ein Verkäufer haftet für Mängel, wenn er sie bewusst verschwiegen oder den Käufer arglistig getäuscht hat.
Wenn sich nach dem Kauf Mängel zeigen, die bereits vor der Vertragsunterzeichnung existierten die Du als Laie nicht erkennen konntest, kannst Du vom Kauf zurücktreten. Denn Du als Käufer kannst trotz des Satzes „Auto privat gekauft wie gesehen“ erwarten, dass das Auto den vereinbarten Zustand aufweist. Sicherer für den Verkäufer ist es deshalb, das Auto genau zu beschreiben, also auch die möglichen Schäden. So sparen sich beide Parteien eine Menge Ärger.
Kann Garantie oder Gewährleistung ausgeschlossen werden?
Bei Privatpersonen lassen sich Gewährleistung und Garantie ausschließen. Dafür muss im Kaufvertrag der Zusatz „genereller Gewährleistungsausschluss“ oder „unter Ausschluss jedweder Gewährleistung“ oder ähnlich, notiert sein. Doch auch hier gilt wieder eine Einschränkung. Denn es kann durchaus sein, dass auch der Ausschluss der Gewährleistung unwirksam ist. Wenn die Vereinbarungen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verstoßen, gilt auch nicht der Gewährleistungsausschluss. Das kann im Zweifelsfall nur ein Rechtsanwalt klären.
Handelt es sich beim Schaden um einen versteckten Mangel und es besteht kein Gewährungleistungsausschluss, kann der Käufer gegenüber dem Verkäufer Gewährleistungsrechte geltend machen. Das können eine Reparatur (Nacherfüllung), also eine Beseitigung der Mängel sein, oder als Ersatz ein vergleichbares Auto sein. Bei einem Privatverkauf eines Gebrauchtwagens wird das eher schwierig. Deshalb kann der Käufer unter Umständen eine Preisminderung verlangen, eine Teilrückzahlung vom Kaufpreis, oder vom Kauf zurücktreten, das Auto also zurückgeben.
Diese Angaben gehören in einen Kaufvertrag eines gebrauchten Autos
- Erstzulassung (Datum)
- Baujahr
- Fahrzeugmodell (Fahrzeugnummer)
- Herkunft (Import)
- technische Daten
- bisherige Fahrzeughalter
- Kilometerstand
- Anzahl der Türen
- Schadstoffklasse
- Farbe und Lackierungsart
- Kraftstoffart
- Austauschmotor
- Einsatz als Privatwagen (nicht Gewerbe, Mietwagen oder Taxi)
- Angabe über Mängel und Beschädigung
- mögliche Unfallschäden
- Veränderungen am Fahrzeug (Motor, Fahrwerk, Lackierung)
- Angaben zu technisch funktionsfähigen Geräten
- integriertes Zubehör
- weiteres Zubehör
Hier findest Du ein PDF mit einem anerkannten Kaufvertrag, in dem die Klausel „Auto privat gekauft wie gesehen“ ausgeschlossen ist. Lade Dir den Mustervertrag runter, drucke ihn zweimal aus und Du bist beim nächsten Autokauf von privat auf der sicheren Seite.