Wallbox-Förderung: Diese Regeln gelten 2024
Das Förderprogramm 442 „Solarstrom für Elektroautos“ der Bundesregierung wurde eingestellt. Welche Möglichkeiten der Wallbox-Förderung es nun noch gibt, erfährst Du hier.
Die Sonne scheint, der Kühlschrank brummt und das E-Auto tankt kostenlosen Solarstrom über die hauseigene Photovoltaikanlage. Damit dieses Szenario für möglichst viele Hausbesitzer in Deutschland wahr wird, hatte die Bundesregierung das Förderprogramm 442 „Solarstrom für Elektroautos“ins Leben gerufen. So wurde die Anschaffung einer Solaranlage in Kombination mit Speicher und Wallbox großzügig bezuschusst. Das Programm war 2023 derart beliebt, dass die Fördermittel (insgesamt 300 Millionen Euro) nach gerade einmal 24 Stunden ausgeschöpft waren. Rund 33.000 Anträge wurden bewilligt – danach war Schluss.
Wallbox-Förderung 2024: Das Wichtigste in Kürze
Eigentlich sollte das Programm ab März 2024 erneut aufgelegt werden. 200 Millionen Euro wollte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung stellen. Doch aufgrund der im Dezember vom Bundesverfassungsgericht geforderten Einsparungen beim Klima- und Transformationsfonds fehlen der Regierung plötzlich 60 Milliarden Euro. Während der Umweltbonus praktisch sofort gestrichen wurde, war beim Förderprogramm 442 zunächst unklar, ob es fortgeführt wird.
Nun ist entschieden: Das Programm zur Wallbox-Förderung wird nicht mehr aufgelegt. Auf Anfrage teilte eine Sprecherin des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr mit: „Aufgrund der erforderlichen Haushaltskonsolidierung und der erfolgten Schwerpunktsetzung auf prioritäre Investitionen (…) können nicht alle Förderprogramme des BMDV im geplanten Umfang fortgeführt werden. Das gilt auch für das Förderprogramm 'Solarstrom für Elektroautos'. Für das Programm stehen in Zukunft keine weiteren Fördermittel zur Verfügung. Es ist allerdings weiterhin sichergestellt, dass bereits erfolgte Förderzusagen in vollem Umfang ausfinanziert werden können.“
Förderung für private Wallboxen
Die gute Nachricht: Es gibt in einigen Städten und Kommunen regionale Wallbox-Förderprogramme. Darüber hinaus fördern einige Stromanbieter die Anschaffung einer Wallbox. Hierbei handelt es sich meistens um Rabatt-Angebote, die der Kundenbindung dienen. Die Angebote sind in der Regel befristet und die Bedingungen können sich jederzeit ändern. Am besten fragst Du bei Interesse direkt bei Deinem lokalen Stromanbieter nach.
Regionale Wallbox-Förderung in Bundesländern und Kommunen
Einige Bundesländer und Kommunen haben eigene Förderprogramme aufgelegt, mit denen die Installation einer Wallbox bezuschusst wird. So werden Privatpersonen in Nordrhein-Westfalen beim Kauf einer Wallbox mit bis zu 1.500 Euro unterstützt. Die Höchstsumme gibt es allerdings nur dann, wenn im gleichen Zuge eine Photovoltaikanlage eingebaut wird. Antragsberechtigt für das Förderprogramm sind Mieter und Vermieter, Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen sowie Mitglieder von Wohnungseigentümergemeinschaften.
In Baden-Württemberg wurden Privatpersonen bis Ende 2023 beim Kauf eines E-Autos und bei Installation einer Wallbox finanziell unterstützt. Das Förderprogramm wurde aber zum Jahresende eingestellt. Aktuell wird nur noch öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur gefördert. Antragsberechtigt sind zum Beispiel Einzelunternehmen, Freiberufler, Vereine oder Wohnungseigentümergemeinschaften.
Darüber hinaus gibt es einzelne Städte sowie kommunale Energieversorger, welche die Installation einer Wallbox finanziell fördern. Achtung: Die Fördersummen und -bedingungen können sich jederzeit ändern, alle Angaben sind daher ohne Gewähr.
Stadt | Anbieter | Höhe der Förderung | Bedingungen |
---|---|---|---|
Dachau | Stadtwerke Dachau | 125 € | Nur bei Kauf der Wallbox über die Stadtwerke Dachau, Gutschrift von 25 € über fünf Jahre auf Stromrechnung |
Düsseldorf | Umweltamt Düsseldorf | 50 % Zuschuss, max. 2.000 € | E-Auto und Photovoltaikanlage oder Ökostrom |
Frankfurt/Oder | Stadtwerke Frankfurt/Oder | Max. 500 € | Bei Kauf eines Elektroautos und Strombezug über die Stadtwerke |
Grünwald | Gemeinde Grünwald | 50 % Zuschuss für den Einbau privater Ladestationen im Gemeindegebiet, max. 1.500 € | Ladeleistung bis maximal 11 kW je Hausanschluss, Betrieb mit 100 % Ökostrom oder Photovoltaikanlage mit min. 4,0 kWp am gleichen Hausanschluss |
Mainz | Mainzer Stadtwerke | 400 € für eine Wallbox, 600 € für eine E-Ladesäule, 1.500 € für die Erstellung eines Ladeinfrastruktur-Konzepts, bis zu 10.000 € für Netzanschluss, Stromverteilungsanlagen und Lade-Energiemanagement (max. 40 % der Gesamtkosten) | Nur für Stromkunden der Mainzer Stadtwerke |
München | Stadt München | 40 %, bei Normalladestationen bis max. 500 €, bei Schnellladestationen bis max. 10.000 € pro Ladepunkt | Für Planung, Montage und Installation |
FAQ: Das gilt 2024 für die Wallbox-Förderung
Welcher Stromanbieter fördert die Installation einer Wallbox?
Einige kommunale Stromanbieter fördern die Installation einer Wallbox – meist in Form einer Gutschrift oder eines Rabatts. Hierzu gehören etwa die Mainzer Stadtwerke, die Stadtwerke Frankfurt (Oder) und die Stadtwerke Dachau. Der Anbieter Enercity gewährte zuletzt 500 Euro „Weihnachtsrabatt“ auf ausgewählte Wallboxen. Auch Süwag lockte Kunden zuletzt mit 50 Prozent Rabatt auf den Anschaffungspreis bestimmter Wallboxen. Die Bedingungen und Förderhöhen ändern sich laufend. Daher lohnt es sich hier, direkt beim lokalen Energieversorger nachzufragen.
Warum benötigt man eine Wallbox?
Das Laden eines E-Autos per Wallbox ist schneller, sicherer und komfortabler als über die Haushaltssteckdose. Zudem ist es auf längere Sicht auch kostengünstiger. Das Laden über die Haushaltssteckdose ist eine Notlösung und auf Dauer nicht empfehlenswert, denn durch den hohen Strombedarf eines E-Fahrzeugs überlastet der Stromkreis des Hauses. Im Normalfall fliegt dann die Sicherung raus. Im schlimmsten Fall kann aber auch ein Brand entstehen.
Was wird für eine Wallbox benötigt?
Bevor es an die Installation einer Wallbox geht, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Wettergeschützter Platz für die Wallbox
- Fehlerstrom-Schutzschalter („FI-Schalter“)
- Genügend Platz im Stromverteilerkasten
- Zustimmung vom Vermieter oder der Eigentümerversammlung
- Anmeldung beim Netzbetreiber
- WLAN-Zugang (nur für smarte Wallboxen)