Vorführwagen: Was ist das und lohnt es sich?
Was ist ein Vorführwagen, wie unterscheidet er sich von einem Neuwagen – und was gilt es, beim Kauf zu beachten? Erfahre hier alles Wissenswerte.
Was ist ein Vorführwagen?
Vorführwagen sind Fahrzeuge, die Autohändler rein gewerblich für Besichtigungen oder Probefahrten nutzen. Sie sind also noch nicht auf den Endverbraucher, sondern auf den Händler zugelassen. In der Regel sind Vorführwagen nur wenige Monate alt. Weil sie nur wenig gefahren wurden und dadurch eine geringe Laufleistung haben, gelten sie meist als neuwertig. Allerdings ist bei einem Vorführwagen nicht exakt festgelegt, wie viele Kilometer der Tacho haben darf.
Was sind die Vor- und Nachteile von Vorführwagen?
Um herauszufinden, ob sich der Kauf eines Vorführwagens für Dich lohnt, solltest Du die Vor- und Nachteile gut abwägen.
Vorteile von Vorführwagen:
- Sie haben in der Regel eine geringe Laufleistung. Das liegt daran, dass sie wenig bewegt oder nur für Probefahrten eingesetzt wurden.
- Sie haben meist eine moderne und hochwertige Ausstattung, damit Händler möglichen Kunden die Vorzüge verschiedener Extras vorstellen können.
- Im Vergleich zu Neuwagen sind die Fahrzeuge günstiger, da Händler ihren Kunden beim Kauf eines Vorführwagens einen Preisnachlass gewähren. Der Hintergrund: Viele Autohäuser möchten durch einen schnellen Abverkauf Platz für neuere Modelle schaffen.
Vorführwagen können aber auch Nachteile haben. So ist die Ausstattung nicht individualisierbar – Du bekommst das Fahrzeug so wie es ist. Auch sind Vorführwagen möglicherweise nicht richtig eingefahren, denn Testfahrzeuge werden oft weniger gut behandelt. Ein weiterer Nachteil: Wurden mit dem Fahrzeug Probefahrten gemacht, können sich beispielsweise geringe Abnutzungen am Einstiegsbereich oder an den Sitzen zeigen.
Ist ein Vorführwagen ein Neuwagen?
Vorführwagen sind keine Neuwagen – denn sie wurden bereits gewerblich genutzt. Händler müssen bei der Vorstellung von Vorführfahrzeugen aber keine verbindlichen Angaben zum Alter, Herstellungsdatum oder der Nutzungsdauer machen. Allerdings haben sie laut einem Urteil des OLG Oldenburg eine Aufklärungspflicht.
Das bedeutet: Händler müssen potenzielle Käufer beispielsweise darüber informieren, wenn das Auto eine Standzeit von mehreren Monaten hatte. Denn steht ein Neuwagen mehr als drei Monate im Freien, können die Bremsen korrodieren oder durch Rost oder Vogelkot Lackschäden entstehen. Bei älteren Fahrzeugen können solche Standschäden sogar bereits nach wenigen Wochen entstehen.
Wenig gefahren und fast neu: Finde hier alles zu Jahreswagen im Überblick. Was ist das und wann lohnt es sich?
Ist sich ein Händler der Standschäden bewusst und verschweigt er dem Käufer, dass das Auto lange stand, ohne bewegt zu werden, gilt das als arglistige Täuschung. Dann droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Wie hoch das Strafmaß ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Im Gegensatz zu einem Vorführwagen wurde ein Neuwagen nie benutzt – Abnutzungen an Fahrzeugteilen beispielsweise durch eine falsche Fahrweise sind somit ausgeschlossen.
Dann wird ein Fahrzeug zum Gebrauchtwagen
Damit ein Fahrzeug als Neuwagen gilt, muss es zwei Kriterien erfüllen:
- Erstens: Maximales Alter – zwischen der Herstellung und dem Abschluss des Kaufvertrages dürfen bei einem Neuwagen nicht mehr als zwölf Monate liegen.
- Zweitens: Unveränderte Herstellung – damit ein Fahrzeug als Neuwagen gilt, muss das Modell zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages weiter unverändert hergestellt werden.
Trifft auch eines der zwei Kriterien nicht zu, gilt das Fahrzeug als Gebrauchtwagen.
Welche Rechte habe ich, wenn der Vorführwagen gar keiner ist?
Wurde ein Fahrzeug als Vorführwagen zum Verkauf angeboten und erfüllt es die zwei genannten Kriterien dafür nicht, ist das ein Sachmangel. In so einem Fall haben Käufer das Recht, sich auf die gesetzliche Gewährleistung zu berufen, die gewöhnlich für ein Jahr gilt. Beruft sich ein Käufer auf die Gewährleistung, hat er zunächst Anspruch auf eine Nacherfüllung. Das bedeutet in diesem Fall: Entspricht das gekaufte Modell nicht den Vorgaben eines Vorführwagens, kann der Käufer eine Neulieferung eines vergleichbaren Vorführfahrzeugs verlangen.
Leistet der Händler diese Nacherfüllung nicht, kann ein Käufer eine Kaufpreisminderung verlangen oder gänzlich vom Kauf zurücktreten. Muss der Käufer auf ein Mietauto zurückgreifen, um die Wartezeit auf die Neulieferung eines vergleichbaren Vorführwagens zu überbrücken, kann er die dadurch entstandenen Kosten zurückverlangen. Diesen Schadensersatz kann man allerdings nur verlangen, wenn nachweisbar ist, dass der Händler den Sachmangel verschuldet hat. In diesem Fall: Wenn er einen Gebrauchtwagen als Vorführwagen deklariert hat.
Übrigens: Noch sicherer wird der Gebrauchtwagenkauf mit einer Gebrauchtwagengarantie. In vielen Kaufverträgen ist sie bereits enthalten – Du kannst sie aber auch separat abschließen. Die Garantie greift neben der gesetzlichen Gewährleistung und sichert Dich beim Autokauf zusätzlich ab. Das ist besonders dann wichtig, wenn unvorhergesehene Mängel an verbauten Teilen wie ein Defekt an der Lichtmaschine auftreten.
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