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In der Regel müssen Pkw alle zwei Jahre zur HU. Davon ausgenommen sind Neuwagen.
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In der Regel müssen Pkw alle zwei Jahre zur HU. Davon ausgenommen sind Neuwagen

Jeder Fahrzeughalter hat die Pflicht, das eigene Auto regelmäßig zur Hauptuntersuchung (HU) vorzuführen. Prüforganisation wie TÜV, Dekra, KÜS oder GTÜ sind dafür zuständig, zu überprüfen, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist. Dabei werden rund 160 Positionen kontrolliert. Bei Neuwagen geschieht das zum ersten Mal nach drei Jahren, danach alle zwei Jahre.

Wie bei jeder Prüfung, kann man auch bei dieser viel dafür tun, dass man sie besteht. Nicht durch lernen, aber durch gute Vorbereitung.

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Wann ist der Prüftermin fällig?

In der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), wird erstmals bei der Neuzulassung und dann bei jedem Prüftermin vermerkt, wann der nächste Termin zur HU ansteht. Zudem zeigt eine Plakette auf dem hinteren Nummernschild Monat und Jahr der nächsten Tüv-Prüfung an. Die Jahreszahl findet sich mittig in der Plakette, der Monat steht auf der „Zwölf-Uhr-Position“ der runden Plakette.

Zudem sind die Plaketten farbig codiert. Sechs Farben werden fortlaufend in immer gleicher Reihenfolge vergeben: gelb, braun, rosa, grün, orange, blau. Das aktuelle Jahr 2021 trägt die Farbe Gelb, 2020 war blau. Wenn also jetzt noch eine blaue Plakette am Auto klebt, wurde der Tüv-Termin bereits überzogen. Ist die Plakette braun wird das Fahrzeug 2022 fällig, ist sie gar grün, dürfte es sich um einen brandneuen Wagen handeln. Hier die kommenden Farben und ihre Jahre:

  • 2021: Gelb
  • 2022: Braun
  • 2023: Rosa
  • 2024: Grün
  • 2025: Orange
  • 2026: Blau

Sinn der farbigen Plaketten ist nicht, dem Halter als Erinnerungsstütze zu dienen. Vielmehr erleichtert die Farbcodierung es der Polizei zu erkennen, ob ein Fahrzeug mit einer gültigen Plakette unterwegs ist oder ob es sich lohnt, einen genaueren Blick auf den Fälligkeitsmonat zu werfen.

An der Prüfplakette kannst Du ablesen, wann Du zur nächsten HU musst.
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An der Prüfplakette kannst Du ablesen, wann Du zur nächsten HU musst. Hier ist es Dezember 2021

Vor der HU

Vieles, was bei der HU am Auto geprüft wird, können Autofahrer ohne Fachkenntnisse im Voraus selbst kontrollieren. Hier die einfachsten Dinge:

  • Ist ein Verbandkasten an Bord?
  • Befindet sich ein Warndreieck im Auto?
  • Liegt mindestens eine Warnweste im Fahrzeug?
  • Ist beim Elektro- oder Plug-in-Fahrzeug das Ladekabel vorhanden?

Wer ohnehin gerade mit dieser Überprüfung zu tun hat, sollte die Gelegenheit nutzen, das Auto aufzuräumen und zu putzen. Das ist zwar nicht Voraussetzung für die Erteilung der Plakette, macht aber einen besseren Eindruck. Eine Wagenwäsche kann ebenfalls helfen, die Prüfer zumindest nicht unnötig zu verärgern. Zudem müssen die Autokennzeichen gut sichtbar sein, sonst gibt es Punktabzug.

Die Scheibenwaschanlage muss voll funktionstüchtig sein und sollte überprüft werden. Nicht nur vorne, auch hinten muss beim Vorhandensein einer Wisch-Anlage Wasser fließen. Zwar gehört die nicht zwingend an ein Auto, doch es gilt der Grundsatz: Was dran ist, muss funktionieren.  Die Wischerarme und Wischblätter sollten ebenfalls in gutem Zustand sein, die Spiegel dürfen nicht blind sein, die Frontscheibe darf mindestens im Bereich über dem Lenkrad keine Schäden aufweisen.

Die akustische Warnvorrichtung (volgo: Hupe) muss ebenfalls tönen und lässt sich schnell testen. Genau wie die Reifen, deren Profil eine Mindesttiefe von 1,6 Millimetern haben muss. Mehr ist allerdings besser, da schon bei der Mindesttiefe die Fahrsicherheit eingeschränkt sein kann. Schäden an den Reifen, wie Beulen, Schnitte oder Risse dürfen nicht vorkommen.

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Die Grundfunktionen der Beleuchtung lässt sich ebenfalls leicht kontrollieren. Alle Glühbirnen müssen leuchten, Fernlicht, Abblendlicht und Standlicht sind zu überprüfen, dazu alle Blinker. Die Scheinwerfergehäuse und -reflektoren sowie Rückstrahler dürfen nicht beschädigt sein. Funktionieren aber nicht dauernd leuchten, sollten die Kontrollleuchten im Fahrerdisplay, wenn es hier blinkt, wird das bemängelt.

Scheibenwischer oder Reifen lassen sich leicht und unproblematisch vor der HU wechseln. Kaputte Glühbirnen auszutauschen, erfordert bei vielen modernen Fahrzeugen hingegen oft mindestens Fingerfertigkeit, manchmal Fachkenntnisse. Bei LED-Leuchten muss der Fachmann ran. Andere Probleme lassen sich unter Umständen von Laien diagnostizieren, aber nur mit vertieften Schrauberkenntnissen beheben. Ein flatterndes Lenkrad etwa, eine festsitzende Handbremse oder eine beschädigte Frontscheibe. Hier empfiehlt sich vor der HU der Werkstattbesuch. Genau wie bei Ölverlust oder ungewöhnlich hoher Motorlautstärke.

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Was sollte man zur HU dabeihaben?

Wer bei der Prüforganisation vorfährt, muss den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) dabeihaben. Wurde das Auto umgebaut, und sind diese Umbauten abnahmepflichtig, gehören die Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen in die Unterlagen. Das können Anbauteile wie andere Räder oder Tieferlegungsfedern sein. Nicht abnahmepflichtige Umbauten brauchen unter Umständen eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), die man ebenfalls mitführen sollte. Handelt es sich bereits um die Nachuntersuchung, muss der Untersuchungsbericht der vorherigen Hauptuntersuchung vorliegen.

Was tun bei Nichtbestehen der HU?

Klapp es trotz aller Mühen beim ersten Mal nicht, erteilt der Prüfer keine neue Plakette. Er erstellt stattdessen einen Mängelbericht. Alle dort aufgeführten Mängel müssen schleunigst behoben werden. Es bleibt ein Monat Zeit, bis das Fahrzeug erneut zur Nachuntersuchung vorgeführt werden muss.

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HU-Termin verpasst?

Sollte der vorgeschriebenen Überprüfungstermin verpasst worden sein, droht ein Bußgeld. Allerdings nicht sofort. Zwar gilt das Überziehen bereits als Ordnungswidrigkeit, wenn der für den Termin verbindliche Monat abgelaufen ist. Mit Kosten ist das jedoch erst verbunden, wenn die Frist um mehr als zwei Monate überzogen wurde. Dann müssen die Prüforganisationen zudem eine erweiterte HU durchführen. Und der nächste Termin ist dann nicht erst 24 Monate nach der durchgeführten HU fällig, sondern 24 Monate nach dem ursprünglich verpassten Termin.

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