Rücktritt vom Kaufvertrag: Wann Du ein Auto zurückgeben kannst
Wann haben Käufer ein Rückgaberecht beim Autokauf? In welchen Fällen Verkäufer ein Fahrzeug zurücknehmen müssen.
In Deutschland gibt es kein allgemeines Rückgaberecht für Gebrauchtwagen. Waren, die Du als Verbraucher online, über das Telefon oder an der Haustür gekauft hast, kannst Du laut § 355 BGB 14 Tage lang ohne Angabe von Gründen zurückgeben und erhältst Dein Geld zurück. Diese Regelung ist auch beim Autokauf im Internet gültig. In allen anderen Fällen gilt das pauschale Widerrufsrecht nicht. Konkret bedeutet das: Wer ein Fahrzeug bei einem stationären Händler gekauft hat, kann im Nachhinein somit nicht ohne Weiteres vom Kaufvertrag für das Auto zurücktreten. Dies ist nur in ganz bestimmten Fällen möglich.
Übrigens: Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe „Widerruf“ und „Rücktritt“ oft synonym verwendet. Dies ist nicht nur missverständlich, sondern auch falsch. Denn ein Widerruf vom Kaufvertrag ist etwas anderes als ein Rücktritt. Während für einen Rücktritt immer eine Begründung notwendig ist, kann man als Privatkäufer einen Kaufvertrag beim Händler auch ohne Angabe von Gründen widerrufen.
In diesen Fällen ist ein Rücktritt vom Autokauf möglich
Ob man vom Kaufvertrag für ein Auto zurücktreten kann, hängt von den Vertragsbedingungen und von möglichen Mängeln am Fahrzeug ab.
1. Den Kaufvertrag bei erheblichen Mängeln rückabwickeln
Weist ein Fahrzeug einen erheblichen Mangel auf, der bereits zum Zeitpunkt des Autokaufs bestand, ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag in der Regel möglich. Die Bedingung: Dabei muss es sich um einen Schaden handeln, der mindestens fünf Prozent des Kaufpreises an Reparaturkosten verursacht – ein Bagatellschaden reicht somit nicht aus. Auch stellen Verschleiß-, Abnutzungs- und Alterserscheinungen keinen Mangel dar. In diese Kategorie fallen Bauteilveränderungen, die ganz natürlich im Laufe der Zeit entstehen. Das können geringfügige Lackschäden, ein defekter Auspuff oder abgenutzte Bremsklötze sein. Mängel sind hingegen Defekte, die für das jeweilige Alter und die Abnutzung des Fahrzeugs untypisch sind wie Getriebedefekte oder auch ein Federbruch.
Ein Beispiel:
Du kaufst einen gebrauchten Kombi für 23.000 Euro, der 2015 zum ersten Mal zugelassen wurde und eine Laufleistung von 90.000 Kilometern hat. Nach nur wenigen Wochen hörst Du ein Knarren beim Schalten und es läuft Öl aus. In der Werkstatt wird ein Getriebedefekt festgestellt. Der Kostenvoranschlag für die Reparatur beläuft sich auf 1.500 Euro. Das sind 6,5 Prozent des Kaufpreises. Damit liegt hier ein erheblicher Mangel vor.
2. Nicht erfüllte Garantien können ein Rücktrittsgrund sein
Auch bei nicht erfüllten Garantiezusagen ist grundsätzlich ein Rücktritt vom Autokauf möglich. Der Hintergrund: Beim Verkauf garantiert der Verkäufer, dass das Fahrzeug oder die im Vertrag aufgelisteten Fahrzeugbauteile in einem guten Zustand sind. Stimmen diese Versprechen nicht mit der Realität überein, muss der Verkäufer gegebenenfalls die Kosten für eine Reparatur übernehmen oder das Auto zurücknehmen. Gut zu wissen: Bisher gibt es keine einheitliche Entscheidungsgrundlage, was als Gebrauchtwagengarantie gilt – und was als unverbindliche Anpreisung eines Gebrauchtwagens. Ob ein Verkäufer den Rücktritt vom Kaufvertrag akzeptieren und das Auto zurücknehmen muss, hängt daher immer von der Einzelfallbewertung ab.
3. Unmittelbares Rücktrittsrecht vom Autokauf bei arglistiger Täuschung
Hat der Verkäufer bewusst falsche Angaben gemacht, manipuliert oder Informationen verschwiegen, stellt das eine arglistige Täuschung dar. Darauf kann sich der Käufer berufen und vom Kaufvertrag fürs Auto zurücktreten. Grundsätzlich gilt: Wurde ein Käufer betrogen, hat er ein unmittelbares Rückgaberecht. Voraussetzung dafür ist ein erheblicher Mangel, um den Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf zu rechtfertigen. Dies kann beispielsweise ein manipulierter Tacho sein oder auch eine falsche Angabe beim Baujahr oder beim Datum der Erstzulassung. Auch wenn ein Auto als unfallfrei beworben wird, es sich tatsächlich aber um einen Unfallwagen handelt, berechtigt dies zum Rücktritt vom Auto-Kaufvertrag.
Häufig werben Autoverkäufer mit unfallfreien Fahrzeugen. Was der Begriff bedeutet und worauf man beim Autokauf achten sollte.
Zunächst einmal gilt der unterschriebene Vertrag. Prüfe daher vorab, ob der Vertrag tatsächlich schriftlich bestätigt und somit wirksam ist. Sind vereinbarte Konditionen wie abgesprochen aufgeführt? Im Einzelfall kann sich ein Händler auch darauf einlassen, den Wagen freiwillig zurückzunehmen und den Vertrag aufzukündigen. Die Entscheidung liegt allerdings in seinem Ermessen. In der Regel verlangen Autohändler dafür eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Kommt eine Stornierung des Autokaufs für den Händler nicht infrage, verkaufe das Auto am besten noch vor der Anmeldung, da mit jedem Halterwechsel der Wert des Fahrzeugs abnimmt.
Kann ich bei einem Privatverkäufer vom Auto-Kaufvertrag zurücktreten?
Hat man das Auto bei einem Privatverkäufer erstanden, sieht die Lage oft anders aus. Denn Privatverkäufer können im Kaufvertrag die sogenannte „Gewährleistung“ explizit ausschließen. Das bedeutet: Sie übernehmen keine Haftung – also Verantwortung – für Sachmängel am Fahrzeug. Der Haftungsausschluss gilt allerdings nur für Mängel, die der Verkäufer im Vertrag aufgelistet hat. Unterschreibt ein Käufer den Vertrag, stimmt er ihm im Gesamten zu. Weil er die Mängel zur Kenntnis genommen hat, kann er später nicht mehr aufgrund dieser Mängel vom Auto-Kaufvertrag zurücktreten. Es gibt allerdings eine Ausnahme, bei der ein Rückgaberecht von einem privat gekauften Pkw besteht: Bei arglistiger Täuschung kann der Käufer den Kaufvertrag anfechten und vom Autokauf zurücktreten. Gut zu wissen: Auch eine im Kaufvertrag enthaltene Formel „Gekauft wie gesehen” setzt ein mögliches Rückgaberecht nicht ohne Weiteres aus.
Müssen Privatverkäufer ein Auto zurücknehmen?
Ob ein privater Verkäufer einen bereits verkauften Gebrauchtwagen zurücknehmen muss, hängt hauptsächlich davon ab, was im Kaufvertrag steht. Wurde im Vertrag die Gewährleistung ausgeschlossen und der Käufer wusste, worauf er sich einlässt? Dann kann er im Nachhinein nicht ohne triftigen Grund vom Gebrauchtwagenkauf zurücktreten. Der Vertrag kann also einen großen Unterschied machen. Wichtig ist: Sämtliche Mängel müssen schriftlich festgehalten werden, da mündliche Verträge oder Nebenabsprachen unterschiedlich ausgelegt werden können. Eine Voraussetzung, um Streitigkeiten zu vermeiden, ist ein korrekt aufgesetzter schriftlicher Kaufvertrag. Einen Musterkaufvertrag kannst Du hier kostenlos herunterladen.
Wie vorgehen, wenn man nach dem Autokauf einen Mangel bemerkt?
Du hast ein Auto gekauft und im Nachhinein einen Mangel festgestellt? Dann gehe am besten folgendermaßen vor:
- Schritt eins: Zunächst ist es wichtig, den Verkäufer über den Mangel zu informieren. Innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens zwei Wochen sollte er die Chance erhalten, das Problem zu beseitigen. Lässt sich der Händler darauf ein und behebt den Schaden ordnungsgemäß oder übernimmt die Reparaturkosten für das Auto, ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag ausgeschlossen.
- Schritt zwei: Weigert sich der Verkäufer, den Mangel zu beheben, kannst Du vom Autokauf zurücktreten und vom Rückgaberecht Gebrauch machen. Ebenso kann man eine Entschädigung einfordern. Gleiches gilt, wenn der Mangel nach Ablauf der gesetzten Frist immer noch vorhanden ist – obwohl das Auto repariert wurde.
Gut zu wissen: Ob ein Mangel erheblich ist, muss der Verkäufer nach dem Autokauf nachweisen. Er ist in der Beweispflicht. Ist der Verkäufer ein gewerblicher Händler und der Käufer ein Privatkäufer, beträgt die Beweislast ein Jahr. Das bedeutet, der Händler muss nachweisen, dass der Schaden zum Zeitpunkt der Autoübergabe noch nicht vorlag. Stellt der Käufer erst nach Ablauf der Frist einen Mangel fest, dreht sich die Beweispflicht um. Nun muss er belegen, dass der Mangel bereits vor dem Verkauf bestand. Dies ist in der Praxis jedoch schwierig und ein Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto oft nicht mehr möglich.