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Jemand füllt den mobile.de Musterkaufvertrag für ein Gebrauchtfahrzeug aus.
Quelle: mobile.de
Der Muster-Kaufvertrag von mobile.de hilft Dir beim Verkauf Deines Gebrauchten von Privat an Privat

Wie Du den Verkauf dann abwickelst, erklärt Dir dieser Ratgeber. Einen Vordruck und ein Muster für eine Vollmacht zum Autoverkauf findest Du am Ende dieser Seite.

Warum könnte ich eine Vollmacht brauchen?

Eine Vollmacht für einen Autoverkauf oder auch eine Anmeldung benötigst Du, wenn Du selbst nicht vor Ort bist und die Unterschrift nicht eigenhändig leisten kannst. Mit dieser kann ein Vertrauter von Dir die Geschäfte übernehmen – er handelt dann in Deinem Auftrag und Interesse. Das kann eine natürliche Person sein, also eine Privatperson, aber auch ein Unternehmen wie beispielsweise ein Gebrauchtwagenhändler.

Doch nicht nur beim Verkauf hilft Dir eine Vollmacht. Auch bei der Abmeldung vor Ort im Straßenverkehrsamt, Bürgeramt oder in der Zulassungsstelle ist sie hilfreich, wenn eine Vertrauensperson die Arbeit für Dich übernimmt. Das Gleiche gilt für die Anmeldung eines neuen Autos. Hast Du keine Zeit für den Weg zum Amt, kannst Du eine Vertrauensperson mit den Aufgaben betreuen – die benötigt dann ebenso eine Vollmacht zum Anmelden des Kfz von Dir.

Woran die wenigsten Autofahrer denken, was aber ebenso hilfreich ist: Fährst Du mit einem geliehenen Auto oder verleihst Dein Auto, weist eine Vollmacht nach, dass der Fahrer tatsächlich mit dem Auto fahren darf – und es nicht gestohlen hat. Dies ist nach einem Unfall oder einem wirklichen Diebstahl sehr hilfreich, aber auch bei Verkehrskontrollen. Für Fahrten ins Ausland raten wir ebenso zu diesem Schriftstück, sonst kann es bei einer Kontrolle passieren, dass das Auto eingezogen wird, wenn nicht klar sein sollte, dass der Besitzer mit der Leihgabe tatsächlich einverstanden ist. Praktisch ist eine Vollmacht in der jeweiligen Landessprache, mindestens aber in Englisch.

Wer einem anderen Fahrer eine Vollmacht zur Benutzung des Autos erstellt, sollte auch daran denken, seiner Versicherung Bescheid zu geben, auch wenn es sich um eine zeitlich begrenzte Nutzung handelt. Oftmals sind ausschließlich Fahrer und Partner eingetragen, nicht jedoch außerfamiliäre Fahrer. Kommt es zu einem Unfall mit Schadensfall, drohen Schwierigkeiten und Ärger.

In dere Ich-Perspektive füllt jemand mit einem Kugelschreiber den mobile.de-Kaufvertrag für Gebrauchtwagen aus.
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Hier findest Du alle wichtigen Informationen zum Kaufvertrag für Dein gebrauchtes Auto.



Was muss eine Vollmacht für den Autoverkauf beinhalten?

Im Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) beschreibt Paragraph 167 „Erteilung einer Vollmacht“ in Absatz (1): Die Erteilung der Vollmacht erfolgt durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll.
(2) Die Erklärung bedarf nicht der Form, welche für das Rechtsgeschäft bestimmt ist, auf das sich die Vollmacht bezieht.

Formelle Vorgaben verlangt der Gesetzgeber nicht. Eine Beglaubigung ist nicht notwendig. Von einer mündlichen Vollmacht raten wir aber ab, da sie von den wenigsten Parteien akzeptiert wird und sich nicht überprüfen lässt. Willst Du Dein Auto verkaufen, schreibst Du besser eine Vollmacht.

Damit eine andere Person in Deinem Auftrag Dein Auto verkaufen kann, musst Du sie also bevollmächtigen. In eine gültige Vollmacht gehören Dein Name, Dein Wohnort, Geburtsdatum und Geburtsort sowie der Name des zu Bevollmächtigenden, ebenfalls mit gültiger Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort. Wer sicher gehen will, fügt die Nummer des Personalausweises ein sowie eine Kopie des Ausweises. Eine Telefonnummer für Rückfragen kann ebenfalls nicht schaden. Das wird allerdings nur selten verlangt.

Für den Autoverkauf notierst Du in der Vollmacht Dein Auto und beschreibst es mit den Angaben zum Hersteller, Typ, Fahrgestellnummer (Fahrzeug-Ident-Nr., findet sich im Fahrzeugschein unter Zeile E.) und Fahrzeugbrief-Nummer (Zulassungsbescheinigung Teil II). Ist das Fahrzeug noch angemeldet, notierst Du am besten auch noch das amtliche Kennzeichen in der Vollmacht.

Als vorletzten Absatz fügst Du die Rechte ein, die Du dem Bevollmächtigten erteilst. Dazu kann die Erteilung von Untervollmachten fallen (für Händler, die mehre Beschäftigte haben) oder eben die alleinige Vollmacht ohne Untervollmacht (reicht für Einzelpersonen).

Auch weitere Zusätze kannst Du in der Vollmacht unterbringen. Das können bei einem Autoverkauf Wünsche zur Kaufabwicklung und Bezahlung sein. Darunter fallen weitere Unterlagen, die beim Verkauf übergeben werden sollen, wie beispielsweise Schlüssel, Dachgepäckträger, Ordner mit Rechnungen, Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief sowie Bescheinigung der Haupt- und Abgasuntersuchung. Infos zur Bezahlung lassen sich ebenfalls in der Vollmacht festhalten. Soll der Bevollmächtigte das Geld für den Autoverkauf annehmen oder soll es direkt an den Verkäufer überwiesen werden? Bei einer Vollmacht zur Kfz-Anmeldung kannst Du Details zu Kennzeichen und Feinstaubplakette für Umweltzonen eintragen. Am Ende stimmst Du mit Ort, Datum und Deiner Unterschrift der Vollmacht zu. Ob Du die Vollmacht per Hand oder Computer aufsetzt, ist dabei unerheblich. Wichtig ist nur, dass sie gut lesbar ist. Nicht nur von Dir, sondern auch von anderen Parteien.

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Kann die Vollmacht widerrufen werden?

Eine Vollmacht für den Autoverkauf bleibt so lange gültig, solange das Dokument besteht. Es sei denn, Du notierst explizit auf der Vollmacht, dass diese nach der Durchführung der in dem Dokument genannten Rechtsgeschäfte ihre Gültigkeit verliert oder Du notierst ein Ablaufdatum.

Problematisch wird es, wenn Du Dich mit dem Bevollmächtigten zerstritten hast, er krank wird oder aus anderen Gründen den Autoverkauf mit der Vollmacht nicht abwickeln kann. Auch wenn Du einem Händler eine Vollmacht für den Autoverkauf gegeben hast, Du Dein Kfz aber selbst schon verkaufen konntest, ist die Vollmacht hinfällig. Erfolgte die Vollmacht schriftlich, muss der Widerruf ebenso schriftlich erfolgen.  

Du kannst zwar die Vollmacht jederzeit widerrufen – doch ohne die vorher unterschriebene Vollmacht bleibt der Widerruf wirkungslos. Du solltest deshalb die Herausgabe der von Dir erteilten Vollmacht fordern und sie anschließend vernichten. Funktioniert das nicht, setzt Du dich besser mit dem vermeintlichen Vertragspartner, also dem Autokäufer, in Verbindung und erklärst ihm den Sachverhalt.

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