Unfallfrei fahren und Geld sparen – so funktioniert der Schadenfreiheitsrabatt
Wer jahrelang unfallfrei fährt, schützt nicht nur sich und andere – sondern spart auch reichlich Geld, nämlich bei der Kfz-Versicherung! Die stuft achtsame Autofahrer in eine hohe Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ein, die wiederum für einen Schadenfreiheitsrabatt sorgt. Die Folge: niedrigere Versicherungsbeiträge. Doch wie lässt sich die Schadenfreiheitsklasse berechnen? Welche Bestimmungen gelten für Fahranfänger? Lässt sie sich beim Wechsel der Versicherung übertragen? Alles, was Du wissen musst!
Weißt Du eigentlich, in welcher Schadenfreiheitsklasse Du Dich befindest? Wie viele andere Autofahrer auch, antwortest Du jetzt vielleicht mit „Nein“. Dabei ist die Information gar nicht so unwichtig. Denn die sogenannte SF-Klasse beeinflusst sehr deutlich wie viel Geld Du für Deine Kfz-Haftpflicht und Vollkasko-Versicherung zahlen musst. Das Prinzip dahinter ist eigentlich recht einfach: Wenn Du Dein Fahrzeug unfall- und schadenfrei fährst, erhöht sich die Schadenfreiheitsklasse jedes Jahr um eine Stufe. Je höher Du die Stufen hinaufkletterst, desto höher ist auch der Rabatt, den Dir Deine Kfz-Versicherung auf Deine Beiträge gewährt. Autofahrer, die viele schadenfreie Jahre vorweisen können, müssen dann recht wenig zahlen, weil sie es in eine hohe Schadenfreiheitsklasse geschafft haben. Die Anzahl der schadenfreien Jahre hat also einen Einfluss auf Deine Einstufung. Fahranfänger hingegen haben für eine Kfz-Versicherung von vornherein ein erhöhtes Unfallrisiko. Aus diesem Grund werden Fahranfänger in eine niedrige Schadenfreiheitsklasse eingestuft.
Du weißt nicht, in welcher Schadenfreiheitsklasse Du bist? Die Einstufung lässt sich einfach herausfinden. Deine Schadenfreiheitsklasse steht nämlich in der Regel auf der letzten Beitragsrechnung Deiner Kfz-Versicherung. Es gibt aber auch die Möglichkeit, die eigene SF-Klasse selbst zu berechnen. Dafür musst Du einfach berechnen, wie viele Jahre Dein Fahrzeug versichert ist und davon ziehst Du ein Jahr ab. Schon hast Du Deine aktuelle SF-Klasse – natürlich vorausgesetzt, Du bist schaden- und unfallfrei unterwegs gewesen. Das heißt, Du kannst zur Ermittlung Deiner Schadenfreiheitsklasse nur die schadenfreien Jahre berechnen.
Schadensfreiheitsklasse – Was bedeutet das für den Rabatt?
Die Schadenfreiheitsklasse verrät erst einmal noch nichts über den Schadenfreiheitsrabatt, den eine Versicherung gewährt. Denn diese Ermäßigung variiert von Versicherer zu Versicherer. Allerdings gibt es grobe Richtlinien, an denen Du Dich zumindest ein wenig orientieren kannst. So beträgt der Schadenfreiheitsrabatt bei der Schadenfreiheitsklasse SF 3 etwa 30 Prozent, während es bei SF 10 bereits über die Hälfte sind. Bei SF 35, hier handelt es sich immerhin um 35 schadenfreie Jahre, kann der Versicherungsnehmer sogar mit mehr als 80 Prozent rechnen.
- Bei SF-Klasse 1 beträgt der Rabatt noch 0 Prozent.
- Bei SF-Klasse 2: circa 15 Prozent.
- Bei SF-Klasse 3: circa 30 Prozent.
- Bei SF-Klasse 4: circa 40 Prozent.
- Bei SF-Klasse 5 – 8: circa 45 – 50 Prozent.
- Bei SF-Klasse 9 – 15: circa 55 – 60 Prozent.
- Bei SF-Klasse 16 – 25: circa 65 – 70 Prozent.
- Ab SF-Klasse 26: circa 75 – 80 Prozent.
Unfall! Was passiert jetzt mit dem Schadenfreiheitsrabatt?
Kein Autofahrer ist vor einem Unfall sicher. Wenn hoffentlich alles glimpflich ausgegangen und niemand verletzt worden ist, stellen sich viele Fahrer die Frage, was nun eigentlich mit dem Schadenfreiheitsrabatt passiert. Hier steht ganz klar fest: Die Schadenfreiheitsklasse – die ja als Grundlage für die Berechnung des Rabattes gilt – wird nach einem Unfall oder Schaden leider wieder zurückgestuft. Die Autoversicherung wird im folgenden Jahr dann mit entsprechend höheren Beiträgen wieder teurer.
Wie viele Schadenfreiheitsklassen Du ganz konkret wieder zurückgestuft wirst, hängt davon ab, in welcher Schadenfreiheitsklasse Du Dich bisher befunden hast, wie viele Unfälle oder Schäden Du insgesamt schon angegeben hast und bei welchem Versicherer Du versichert bist. Bei den Versicherungen gibt es nämlich riesige Unterschiede. Manche stufen Dich nach einem Unfall nur um eine Ebene zurück. Andere nehmen Dir gleich mehrere Schadenfreiheitsklassen weg. Auch wenn Du beispielsweise zehn schadenfreie Jahre (SF 10) hinter Dir hast, kann ein Schaden oder Unfall im elften Jahr dazu führen, dass Du in dieselbe Schadenfreiheitsklasse eingestuft wirst, die Du hättest, wenn Du nur fünf Jahre mit Deinem Auto ohne Unfall oder Schaden gefahren wärst.
Um hier Klarheit über Deine tatsächliche Rückstufung zu bekommen, erfragst Du am besten die konkrete Rückstufungstabelle bei Deinem Versicherer. Es gibt nämlich, genauso wie bei der Höhe der Rabatte, auch hier keine allgemeine Rückstufungstabelle, an der sich alle Kfz-Versicherungen orientieren. Du findest die individuelle Tabelle Deiner Kfz-Versicherung übrigens auch in den allgemeinen Versicherungsbedingungen Deines Versicherers.
Wenn Du Deine Rückstufung herausgefunden hast, musst Du noch beachten, dass die Rückstufung nach einem Unfall immer erst mit Beginn des neuen Versicherungsjahres gültig wird.
Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse verhindern?
Eine Rückstufung ist natürlich ärgerlich. Du musst sie auch nicht um jeden Preis auf Dich nehmen. Denn es gibt die Möglichkeit, sie zu verhindern – zum Beispiel mit einem Schadenrückkauf. Bei einem Schadenrückkauf erstattest Du Deiner Kfz-Versicherung die Kosten für den Schadenfall. Dafür verzichtet dann die Autoversicherung darauf, Dich zurückzustufen. Meist ist es für den Versicherungsnehmer ratsam, kleinere Schäden wie Kratzer oder Dellen aus eigener Tasche zu zahlen. Was Du aber wissen musst: Ein Schadenrückkauf kann nur in der Kfz-Haftpflicht erfolgen.
Einige Kfz-Versicherungen bieten auch einen sogenannten Rabattschutz an. Das ist eine Zusatzoption, die Du bei vielen Autoversicherungen zur Haftpflichtversicherung und Vollkasko-Versicherung abschließen kannst. Mit diesem Rabattschutz hast Du quasi einen Schaden pro Jahr gut. Die Rückstufung Deiner SF-Klasse kommt dann erst nach der zweiten Schadensmeldung innerhalb eines Jahres auf Dich zu. Bleibt es nur bei einem Schaden pro Jahr, wirst Du also nicht zurückgestuft, steigst allerdings im kommenden Jahr auch nicht in eine höhere SF-Klasse auf.
Manchmal kann es sich auch lohnen, die Autoversicherung trotz einer Rückstufung zu wechseln. Denn bei einer anderen Kfz-Versicherung fällt die Rückstufung vielleicht weniger deutlich aus als bei dem bisherigen Versicherer. Im Schadensfall kannst Du Deinen laufenden Vertrag übrigens auch sofort per Sonderkündigung beenden und in einen geeigneten neuen Tarif wechseln. Bedenke aber: Dafür hast Du nur einen Monat Zeit. Die Frist beginnt mit der Mitteilung des Kfz-Versicherers über den Abschluss des Versicherungsfalles.
Was passiert mit dem Zweitwagen?
Wer bereits ein eigenes Auto besitzt und sich einen Zweitwagen kauft, bekommt bei seiner Kfz-Versicherung meist bessere Konditionen als bei einer neuen Einstufung ohne Erstwagen. Hier bietet jeder Versicherer die Gelegenheit, nach der Zulassung eine Sondereinstufung vorzunehmen. Dadurch wirst Du in eine höhere Schadenfreiheitsklasse eingeordnet und kannst so Geld sparen. Eine Sondereinstufung für ein Zweitfahrzeug kommt immer dann in Frage, wenn bereits ein anderer Versicherungsvertrag bei einer Autoversicherung vorhanden ist. Dabei kann es sich beispielsweise um einen Vertrag von Dir selbst oder auch um einen Vertrag mit dem Ehe- oder Lebenspartner handeln. Je nach Versicherungsvertrag ist eine Sondereinstufung sogar bis zu derselben Schadenfreiheitsklasse wie bei dem Erstfahrzeug möglich.
Der Zweitwagen ist teurer und größer als der Erstwagen? Dann müsstest Du im Vorfeld noch ein paar Dinge abklären. Kann der Zweitwagen beispielsweise tatsächlich den Schadenfreiheitsrabatt vom Erstwagen bekommen? Und braucht der Erstwagen wirklich eine Vollkasko-Versicherung? Falls nicht, kostet die Autoversicherung dann weniger, wenn Du nur noch eine Teilkasko-Versicherung hast. Sprich darüber am besten mit Deiner Kfz-Versicherung.
Kann der Schadenfreiheitsrabatt verfallen?
Viele Autofahrer fragen sich, was mit ihrer Schadenfreiheitsklasse und mit ihrem Schadenfreiheitsrabatt passiert, wenn sie sich dazu entscheiden, eine Zeit lang nicht mit ihrem Fahrzeug zu fahren. Für alle, die das betrifft, gibt es gute Nachrichten: Wer länger kein Auto hatte, kann beim Neuabschluss einer Kfz-Versicherung seine alte SF-Klasse anrechnen lassen. Wie lange der Schadenfreiheitsrabatt nicht verfällt, bestimmen die Versicherer allerdings ganz individuell. Meistens sind es sieben bis zehn Jahre. Einige Versicherungen rechnen Dir Deinen Schadenfreiheitsrabatt sogar unbegrenzt an – wenn Du eine Bescheinigung darüber vorlegen kannst.
Das gilt es zu beachten, damit Du Deine SF-Klasse und Rabatte rettest:
- Eine Autoversicherung rechnet alte Rabatte in der Regel nur an, wenn Du die angegebene Schadenfreiheitsklasse nachweisen kannst. Hebe deshalb auch nach der Fahrzeugabmeldung Deine Versicherungsunterlagen auf, damit Du die alte Vertragsnummer angeben kannst. So kann die Kfz-Versicherung Deine Daten in den eigenen Akten wiederfinden – sofern Du vor der Unterbrechung bei derselben Versicherung versichert warst.
- Einige Versicherungen verlangen auch, dass Du mit einer Kopie des Führerscheins nachweist, dass Du während des gesamten Unterbrechungszeitraums eine Fahrerlaubnis hattest. Sonst stuft Dich die Versicherung gegebenenfalls für jedes angefangene Jahr der Unterbrechung um eine Schadenfreiheitsklasse zurück.
- Auch wer sich bei der Neuanmeldung eines Fahrzeugs für eine andere Versicherung entscheidet, kann seine SF-Klasse übertragen lassen. Dafür wird die neue Kfz-Versicherung die Höhe Deiner Schadenfreiheitsklasse bei Deiner alten Versicherung erfragen. Das funktioniert aber nur, solange diese Informationen in den Datenbanken der Versicherungen gespeichert sind. Die Frist, nach der Daten zu beendeten Verträgen gelöscht werden, ist von Versicherung zu Versicherung verschieden. Deshalb: immer schön die Unterlagen der Versicherungen aufbewahren!