Unfall bei abgelaufenem TÜV: Zahlt die Versicherung trotzdem?
Es kracht und Du merkst: Die Hauptuntersuchung war längst fällig. Übernimmt die Kfz-Versicherung den Schaden trotzdem? Und wie gehst Du am besten vor?
Nach einem Unfall wandert Dein Blick über das Auto auf der Suche nach Schäden. Dabei fällt Dein Blick zufällig auf die Prüfplakette am hinteren Nummernschild und Du stellst fest: Der TÜV ist abgelaufen. Welch ein Schreck. Doch die gute Nachricht ist, Deine Kfz-Versicherung kommt auch dann für mögliche Ansprüche Deines Unfallgegners auf, wenn der Termin der Hauptuntersuchung schon lange überzogen ist. Allerdings kann Dich der Versicherer unter Umständen in Regress nehmen. Das bedeutet: Die Versicherung verlangt möglicherweise einen Teil der Schadenssumme zurück.
Ist entscheidend, wie lange der TÜV überzogen ist?
In Regress kann die Versicherung den Fahrzeughalter nur nehmen, wenn er grob fahrlässig gehandelt hat. Je länger er mit abgelaufener TÜV-Plakette unterwegs ist, desto größer der Verdacht. Ist der Termin nur um ein paar Tage überzogen, wird meist milde verfahren. Dann wird davon ausgegangen, dass der Halter nur nicht aufgepasst hat und die Frist nicht überziehen wollte.
Weil das Fahren mit abgelaufenem TÜV als leichte Fahrlässigkeit gilt, wird die Versicherungsgesellschaft den Schaden meist ganz normal regulieren und auf den Regress verzichten. Sollte die HU-Frist schon länger verstrichen sein, wird die Kfz-Versicherung in der Regel misstrauisch. Das ist meist ab zwei Monaten der Fall. Sie wird einen unabhängigen Gutachter bestellen, der den Fall auf grobe Fahrlässigkeit prüft. Weist er dies nach, muss der Halter höchstwahrscheinlich zahlen. Der Unfallgegner muss sich hingegen keine Sorgen machen. Der Versicherungsschutz der Haftpflicht gilt auch ohne TÜV und deckt alle Schäden ab, die gegenüber Dritten verursacht wurden.
Fehlender TÜV als Unfallursache
Grobe Fahrlässigkeit - was bedeutet das eigentlich? Sie liegt beispielsweise dann vor, wenn das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt nicht in einem technisch einwandfreien Zustand und ein Mangel die Unfallursache war – defekte Bremsen zum Beispiel oder ein nicht intaktes Fahrwerk. Die Argumentation lautet dann: Der TÜV hätte den Mangel entdeckt und der Crash wäre vermieden worden.
Wie die Kfz-Versicherung reagiert, hängt vom Einzelfall ab. In der Police ist in der Regel festgehalten, wie der Versicherer in welcher Situation handelt. So kann es auch sein, dass dem Halter Fahrlässigkeit vorgeworfen wird, auch wenn das Auto laut dem Gutachter in einem verkehrssicheren Zustand war. Schließlich hat er bei der verpassten Hauptuntersuchung in Kauf genommen, dass das Fahrzeug eventuell mit Mängeln im Verkehr unterwegs ist. In so einem Fall sollte der Halter am besten einen Anwalt aufsuchen.
Unabhängig vom TÜV kann ein Auto auch schon vor der nächsten anstehenden Hauptuntersuchung verkehrsunsicher sein. Du solltest Dich daher immer vergewissern, ob zum Beispiel die Reifen abgefahren sind. Wer mit solchen Mängeln unterwegs ist und sie wider besseres Wissen nicht beheben lässt, riskiert womöglich den vollen Versicherungsschutz. Die Polizei kann das Auto in begründeten Fällen sogar wegen einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer stilllegen lassen.
So erkennst Du, wann der TÜV fällig ist
Die regelmäßige Fahrt zu TÜV, Dekra und Co. soll Autofahrer nicht gängeln. Sie gewährleistet die Fahrtauglichkeit und Verkehrssicherheit aller Pkw. Bei dem regelmäßigen Check kommt der Wagen alle zwei Jahre auf den Prüfstand. Neuwagen müssen übrigens erst nach 36 Monaten zur Hauptuntersuchung.
Wann Dein Auto zum TÜV muss, steht auf der TÜV-Plakette am hinteren Kennzeichen: Die Zahl in der Mitte der Plakette gibt an, in welchem Jahr die Prüfung fällig ist. Die „20“ steht zum Beispiel für das Jahr 2020. Die oben auf der Zwölf-Uhr-Position stehende Zahl gibt den Monat an. Die „10“ steht also für Oktober, die „2“ für Februar und so weiter. Alternativ kannst Du den Termin auch am entsprechenden Stempel in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) sehen.
Der TÜV ist abgelaufen: Diese Strafen drohen bei überzogener Hauptuntersuchung
Selbst wenn Du die Frist zur Hauptuntersuchung nicht überziehen wolltest, drohen folgende Strafen:
- Hauptuntersuchung mehr als zwei Monate abgelaufen: 15 Euro
- Hauptuntersuchung vier bis acht Monate abgelaufen: 25 Euro
- Hauptuntersuchung mehr als acht Monate abgelaufen: 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt
- Hast Du den Termin länger als zwei Monate verstreichen lassen, erhöhen sich die TÜV-Kosten. Prüforganisationen wie TÜV Nord, TÜV Süd, DEKRA oder KÜS verlangen dann einen Aufschlag von 20 Prozent wegen Mehraufwands. Die HU selbst wird übrigens mit einem Untersuchungsbericht nachgewiesen.
Hauptuntersuchung: Darum ist sie wichtig
Die HU ist aus mehreren Gründen wichtig. Mitarbeiter einer Prüfgesellschaft überprüfen dabei die Verkehrstauglichkeit der Autos. Auf den Prüfstand kommen zum Beispiel Bremsen und Motor. Die HU kostet 65 Euro, verantwortlich für das Einhalten des Termins ist der Halter des Fahrzeugs. Stellt der Prüfer gravierende Mängel fest, muss der Fahrzeughalter sein Auto innerhalb eines Monats erneut zur Untersuchung bringen – die Mängel müssen bis zu diesem Termin vollständig beseitigt sein. Ist das nicht geschehen, wird die Prüfplakette vom Fahrzeug entfernt.
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