Verkehrsregeln, die kaum einer kennt
Blinken, Rechtsfahrgebot und gelbe Ampeln: Viele Autofahrer verstoßen aus Unwissenheit gegen die Straßenverkehrsordnung. Kennst Du alle Regeln?
- Wer bei Gelb über eine Ampel fährt, muss zahlen
- Blinken bei abknickender Vorfahrt?
- Bushaltestelle: Wenn uns der Bus zur Schnecke macht
- Der Supermarkt-Parkplatz als rechtsfreier Raum?
- Ein Kreisverkehr ohne Schild ist nur eine verkappte Kreuzung
- Sind Mittelspurschleicher im Recht?
- Fahrradfahrer haben an Zebrastreifen kein Vorfahrtsrecht
- Diese Schuhe sind beim Autofahren erlaubt
Unsere Straßenverkehrsordnung (StVO) besteht aus 53 Paragrafen mit jeweils bis zu acht Absätzen. Bis auf wenige Experten kennt kein Autofahrer alle Regeln. Entsprechend häufig verstoßen die meisten dagegen. Wir erklären acht Verkehrsregeln, die aus Unwissenheit immer wieder gebrochen werden.
Wer bei Gelb über eine Ampel fährt, muss zahlen
Grün, Gelb, Rot – jeder Autofahrer kennt die drei Ampelphasen. Springt die Ampel vor uns plötzlich auf Gelb, entscheiden wir spontan, ob wir bremsen oder noch einmal beschleunigen. Streng genommen ist das verboten.
Laut Paragraf 49 Absatz 3 Nr. 2 müssen wir bei einem gelben Lichtsignal anhalten. Sonst droht ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro. Also Vollbremsung mit allen Mitteln? Nicht ganz. Stoppen müssen Autofahrer bei Gelb nur, wenn es „gefahrlos möglich“ ist. Das schließt laut StVO mit ein, dass Autofahrer erst hinter der Haltelinie zum Stehen kommen. Das Auto darf jedoch nicht bis auf die Kreuzung vorfahren.
Interessant: Das Gesetz schreibt die Länge der Gelbphasen vor. Innerorts, bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, beträgt sie drei Sekunden. Sind 60 km/h erlaubt, steht die Ampel vier Sekunden lang auf Gelb und bei 70 km/h noch eine Sekunde länger.
Außer in Köln. Dort dauern die Gelbphasen wegen eines veralteten technischen Systems jeweils eine Sekunde länger als im Rest der Bundesrepublik.
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Blinken bei abknickender Vorfahrt?
Laut einer Untersuchung der Dekra-Unfallforschung aus dem Jahr 2018 blinken nur etwa 22 Prozent der Autofahrer bei einer abknickenden Vorfahrtstraße richtig. Dabei ist die Regel simpel.
Wer einer abknickenden Vorfahrtstraße folgt, biegt ab. Folglich müssen Autofahrer blinken. Verlässt der Fahrzeugführer die Vorfahrtstraße geradeaus, bleibt der Blinker aus. Generell gilt: Jede Richtungsänderung muss mit dem im Gesetzestext genannten „Fahrtrichtungsanzeiger“ angezeigt werden. Für einen nicht gesetzten Blinker schreibt der Bußgeldkatalog eine Strafe zwischen 10 und 30 Euro vor. Bei einem Unfall kann es teurer werden: Wer nicht geblinkt hat, trägt dann in der Regel die Hauptschuld.
Bushaltestelle: Wenn uns der Bus zur Schnecke macht
Lädt ein Bus an einer Haltestelle Fahrgäste ein, sollten Autofahrer darauf achten, ob der Bus nur den Rechtsblinker oder den Warnblinker eingeschaltet hat.
Generell müssen Autofahrer immer vorsichtig an Bussen vorbeifahren. Blinkt der Bus und fährt an den rechten Fahrbahnrand, dürfen Autofahrer in dessen Fahrtrichtung nur mit Schrittgeschwindigkeit und ausreichend Abstand vorbeifahren.
Besonders gefährliche Haltestellen fahren Busse mit eingeschalteter Warnblinkanlage an. Ein fahrender Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht darf nicht überholt werden. Kommt der Bus mit laufenden Warnblinkern hingegen an einer Haltestelle zum Stehen, ist für beide Fahrstreifen, also auch für den Gegenverkehr, Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben. Ausnahme: eine bauliche Trennung zwischen den Fahrbahnen. Dann dürfen Autofahrer in Gegenrichtung ihr Tempo beibehalten. Diese Regelungen gelten nur für Busse des ÖPNV oder Schulbusse. Reisebusse sind davon ausgenommen.
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Der Supermarkt-Parkplatz als rechtsfreier Raum?
Auf Parkplätzen stehen oft Schilder mit der Aufschrift: „Hier gilt die StVO“. Diese Hinweise haben keine rechtliche Relevanz. Christian Janeczek, Fachanwalt für Verkehrsrecht, erklärt: “Überall dort, wo öffentlicher Straßenverkehr stattfindet, gilt die StVO.“ Ob es sich dabei um einen Privatparkplatz handelt, spiele keine Rolle, sobald der Platz einem unbestimmten Nutzerkreis offenstehe. „Der Supermarktparkplatz ist zwar Privatgelände”, sagt Janeczek, “allerdings findet dort zu den Öffnungszeiten öffentlicher Straßenverkehr statt. Also gilt die StVO.“
Trotzdem gibt es Einschränkungen, zum Beispiel beim Vorfahrtsrecht. Das regelt laut Janeczek nur den „fließenden Verkehr“ auf größeren Parkplätzen. Auf kleinen Parkplätzen gebe es keinen fließenden Verkehr. Also habe die „Rechts vor links“-Regel dort keine Bedeutung.
Ein Kreisverkehr ohne Schild ist nur eine verkappte Kreuzung
Was macht einen Kreisverkehr zum Kreisverkehr? Nein, nicht allein die rundliche Form. Für die StVO zählt der Kreisel als normale Kreuzung. Demnach gilt bei der Einfahrt rechts vor links.
Erst das blaue Schild mit drei weißen Pfeilen und die Aufforderung “Vorfahrt gewähren” machen eine Kreuzung für den Gesetzgeber zu einem Kreisverkehr. Bei der Einfahrt in den Kreisverkehr ist das Blinken untersagt. Das dient der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer. Falls der eingeschaltete Blinker nach dem Einbiegen nicht sofort wieder zurückspringt, können andere Autofahrer irritiert werden. Es droht Unfallgefahr. Bei der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr müssen Autofahrer hingegen den Blinker setzen.
Sind Mittelspurschleicher im Recht?
Mittelspurschleicher auf der Autobahn rauben vielen Autofahrern den letzten Nerv. Unter bestimmten Umständen kann ihr Verhalten rechtswidrig sein. Anwalt Janeczek stellt klar: „Auch auf der dreispurigen Autobahn gilt das Rechtsfahrgebot. Ich muss auf die rechte Spur fahren, wenn der Verkehr es möglich macht.“
Allerdings müssen sich Autofahrer nicht zwangsläufig in jede Lücke auf der rechten Spur einsortieren. Laut Janeczek wird die Rechtsauffassung vertreten, dass nur dann gewechselt werden muss, wenn das nächste Überholmanöver mindestens 20 Sekunden entfernt ist.
Ein Rechenbeispiel mit Lkw-Kolonne auf der rechten Spur: Wenn Du mit einer Geschwindigkeit von 130 km/h einen Lkw überholst, der 85 km/h schnell fährt, muss der nächste (ebenfalls 85 km/h schnelle) Verkehrsteilnehmer 300 Meter entfernt sein. In diesem Fall beträgt der Geschwindigkeitsunterschied 45 Kilometer pro Stunde. Demnach wurden nach den benannten 20 Sekunden 250 Meter zurückgelegt. Um den Mindestabstand zum nächsten Fahrzeug nicht zu unterschreiten, musst Du spätestens dann wieder ausscheren.
Diese Rechenleistung wird jedoch von keinem Autofahrer ernsthaft erwartet. Janeczek: „Da das vom Fahrer alles abgeschätzt werden muss, braucht es für den Nachweis eines Verstoßes gegen das Rechtsfahrgebot schon sehr klare Verstöße.“ Wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert wurde, beträgt das Bußgeld 30 Euro. Andernfalls erhöht sich die Strafe auf 80 Euro.
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Fahrradfahrer haben an Zebrastreifen kein Vorfahrtsrecht
Schon Grundschulkinder lernen: Fahrradfahrer müssen am Zebrastreifen absteigen und schieben. Vorfahrt müssen Autofahrer an Zebrastreifen laut StVO nur Fußgängern, Rollstuhlfahrern oder Krankenfahrstühlen gewähren. Ein Radfahrer darf, ohne abzusteigen, nur dann einen Zebrastreifen benutzen, wenn er damit kein Auto behindert.
Muss ein Autofahrer wegen eines Radfahrers vor einem Zebrasteifen abbremsen oder stehen bleiben, riskiert der Fahrradfahrer ein Bußgeld für eine vermeidbare Behinderung. Baut der Autofahrer deshalb einen Unfall, trägt der Radfahrer eine Mitschuld.
Stehen Fahrradfahrer mit einem Fuß auf dem Pedal, während sie das Rad mit dem anderen Fuß wie einen Tretroller benutzen, gilt das laut StVO nicht als „Fahrradfahren“. In diesem Fall hätte der Zweiradfahrer wieder Vorrang an einem Zebrastreifen. Hindert ein Autofahrer einen Fußgänger oder Rollstuhlfahrer am Überqueren eines Zebrastreifens, verlangt die Bußgeldstelle 80 Euro.
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Diese Schuhe sind beim Autofahren erlaubt
Die StVO schreibt Autofahrern keine konkreten Schuhe vor. Doch Vorsicht. Kommt es zu einem Unfall, wird ungeeignetes Schuhwerk problematisch. Selbst wenn Flip-Flop-Trägern die Vorfahrt genommen wurde, kann ihnen bei einem Unfall eine Teilschuld zufallen. Auch Versicherungen sehen das Fahren mit ungeeigneten Schuhen nicht gerne. Wenn aber Badelatschen oder High Heels das Unfallgeschehen beeinflusst haben, beispielsweise, weil eine Gefahrenbremsung nicht effektiv genug durchgeführt werden konnte, kann der Versicherer die Leistungen der Vollkaskoversicherung kürzen.
Auch wenn der Gesetzgeber hier Freiheiten gewährt, sollten Autofahrer Schuhe tragen, mit denen sie im Notfall sicher bremsen können. Tipp: Im Kofferraum einfach einen dauerhaften Platz für ein Paar feste und sichere Autofahr-Schuhe reservieren.