Wenn umgangssprachlich von „TÜV“ die Rede ist, ist meist die Hauptuntersuchung (HU) gemeint. Früher hatte der Technische Überwachungsverein TÜV das Monopol für die Untersuchung. Das ist heute nicht mehr so. Zur HU müssen Fahrzeuge aber weiterhin.
1985 wurde zudem eine Abgassonderuntersuchung (ASU) eingeführt, die später in Abgasuntersuchung (AU) und 2006 schließlich in Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems (UMA) umbenannt wurde. Heute wird diese Untersuchung umgangssprachlich immer noch als AU bezeichnet.
Das Wichtigste im Überblick
Seit dem 1. Dezember 1951 ist die Hauptuntersuchung, kurz HU genannt, in Deutschland vorgeschrieben. Definiert ist sie als „zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile“.
Das bedeutet, ein zertifizierter Techniker nimmt das Fahrzeug genau unter die Lupe und prüft es auf die Bestimmungen der StVO. Grundsätzlich dient dies sowohl der Sicherheit der Fahrzeuginsassen als auch der Sicherheit aller anderen Verkehrsteilnehmer.
Zusätzlich zur Sicherheit der Bauteile wird in der Abgasuntersuchung, kurz AU, die Belastung der Umwelt evaluiert. Seit 2010 wird sie auch im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt. Die Abgasuntersuchung kann zudem separat vor der HU von zertifizierten Werkstätten durchgeführt werden – allerdings muss dann die HU innerhalb von zwei Monaten nach bestandener AU erfolgen. Andernfalls ist die Abgasuntersuchung ungültig und muss wiederholt werden.
„TÜV“ und Elektromobilität
Auch Elektroautos müssen zur Hauptuntersuchung. Eine Abgasuntersuchung ist, anders als bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor, dagegen nicht erforderlich.
Grundsätzlich ist es nicht ratsam, den Zeitraum der TÜV-Überprüfung zu überziehen, da sonst Bußgelder drohen und erhöhte Kosten entstehen. Auch wenn ein mulmiges Gefühl entsteht, hat man nach einer HU immer eine gewisse Klarheit, da am Fahrzeug Folgendes durchgecheckt wird:
Ursprünglich wurde die Hauptuntersuchung nur von der staatlichen Prüforganisation TÜV durchgeführt. Deshalb wird die Hauptuntersuchung auch heute noch umgangssprachlich TÜV-Prüfung genannt. Mittlerweile gibt es verschiedene amtlich anerkannte Prüforganisationen, die eine HU und AU anbieten:
Viele der Organisationen bieten auch regelmäßige Termine in Werkstätten an. Somit können die Überprüfungen entspannt in der gewohnten Werkstatt erledigt werden.
Die Gebühr für die Fahrzeugprüfungen ist an unterschiedliche Faktoren gebunden. Einen pauschal für ganz Deutschland geltenden Preis für die Hauptuntersuchung oder die Abgasuntersuchung gibt es nicht – die TÜV-Kosten unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Die Preisunterschiede sind jedoch geringfügig, sodass es sich in der Regel nicht lohnt, für HU und AU in ein anderes Bundesland zu fahren.
Prüfungsorganisation | Bundesland | HU für Pkw (bis 3,5 t) inkl. AU* | HU für Pkw (bis 3,5 t) ohne AU* |
---|---|---|---|
TÜV Nord | Thüringen | 147 Euro | 93 Euro |
TÜV Nord | Bayern | 148 Euro | 96 Euro |
TÜV Nord | Sachsen | 148,50 Euro | 96,50 Euro |
TÜV Nord | Berlin, Brandenburg | 149 Euro | 97 Euro |
TÜV Nord | Hamburg, Schleswig-Holstein | 151 Euro | 96,50 Euro |
TÜV Nord | Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt | 153 Euro | 98 Euro |
TÜV Nord | Baden-Württemberg | 154 Euro | 98 Euro |
TÜV Nord | Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland | 154 Euro | 99 Euro |
TÜV Nord | Bremen, Niedersachsen | 154,50 Euro | keine Angaben |
TÜV Nord | Nordrhein-Westfalen | 156 Euro | keine Angaben |
TÜV Süd | Thüringen | 143 Euro | 93 Euro |
TÜV Süd | Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein | 148 Euro | 96 Euro |
TÜV Süd | Baden-Württemberg, Bayern | 150 Euro | 63,30 Euro |
TÜV Süd | Sachsen | 150 Euro | 98 Euro |
TÜV Süd | Hamburg | 151,90 Euro | 63,30 Euro |
TÜV Süd | Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland | 155,40 Euro | 103,40 Euro |
TÜV Hessen | Hessen | 155,40 Euro | 63,30 Euro |
TÜV Rheinland | Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz | 153 Euro | keine Angaben |
TÜV Thüringen | Thüringen | 147 Euro | 93 Euro |
Dekra | auf Anfrage | auf Anfrage | auf Anfrage |
KÜS | auf Anfrage | bis 150 Euro** | bis 97 Euro** |
GTÜ | auf Anfrage | bis 149 Euro** | bis 97 Euro** |
* Preise gültig bis 31. Dezember 2024
** Gebühren können sich auch hier je nach Bundesland unterscheiden
Auch für Motorräder ist die Hauptuntersuchung alle zwei Jahre vorgeschrieben. Die Preise sind in der Regel aber deutlich niedriger als für Pkw:
Prüfungsorganisation | Bundesland | HU für Motorräder inkl. AU* | HU für Motorräder ohne AU* |
---|---|---|---|
TÜV Nord | Bayern, Hessen, Thüringen | 87 Euro | 60 Euro |
TÜV Nord | Berlin, Brandenburg | 87 Euro | 61 Euro |
TÜV Nord | Rheinland-Pfalz, Saarland | 87 Euro | 61 Euro |
TÜV Nord | Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern | 88 Euro | 61 Euro |
TÜV Nord | Sachsen | 86,50 Euro | 61 Euro |
TÜV Nord | Sachsen-Anhalt | 88 Euro | 61 Euro |
TÜV Nord | Baden-Württemberg | 87 Euro | 62 Euro |
TÜV Nord | Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein | 75,90 Euro | keine Angaben |
TÜV Süd | Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg | 75,10 Euro | 47,40 Euro |
TÜV Süd | Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein | 87 Euro | 62 Euro |
TÜV Süd | Thüringen | 87 Euro | 60,50 Euro |
TÜV Hessen | Hessen | 75,20 Euro | 47,40 Euro |
TÜV Rheinland | Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz | 75,10 Euro | keine Angaben |
TÜV Thüringen | Thüringen | 87 Euro | 61 Euro |
Dekra | auf Anfrage | auf Anfrage | auf Anfrage |
KÜS | auf Anfrage | bis 86 Euro** | bis 61 Euro** |
GTÜ | auf Anfrage | bis 87 Euro** | bis 61 Euro** |
* Preise gültig bis 31. Dezember 2024
** Gebühren können sich auch hier je nach Bundesland unterscheiden
Für leichte Wohnmobile, die ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten, gelten für die Haupt- und Abgasuntersuchung die gleichen Preise wie für normale Pkw. Bei schwereren Wohnmobilen ist die Kostenstruktur für Pkw bis 7,5 Tonnen beziehungsweise bis 12 Tonnen relevant:
Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen, die älter als sechs Jahre sind, müssen jährlich zur Hauptuntersuchung. Wohnmobile über 7,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts müssen generell einmal im Jahr zur HU und AU antreten.
„TÜV“-Kosten für Anhänger
Ist Dein Wohnwagen nicht motorisiert, fällt er in die Kategorie Anhänger. Auch Anhänger müssen alle zwei Jahre zur HU, um eine neue Plakette zu bekommen. Die Preise variieren abhängig von Gewicht, Prüforganisation und Bundesland. Anhänger ohne Bremse kommen in der Regel günstiger durch die HU (33 bis 44 Euro) als Anhänger mit Bremse (bis 3,5 t: 60 bis 66 Euro). Da Anhänger keinen Motor besitzen, entfällt die Abgasuntersuchung.
Grundsätzlich gilt: Neue Pkw müssen 36 Monate nach Erstzulassung zum ersten Mal begutachtet werden. Nach den ersten drei Jahren musst Du alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung in die Werkstatt. Die Fristen für die jeweils folgenden Haupt- und Abgasuntersuchungen beginnen mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung beziehungsweise mit der Erstzulassung.
Anders sieht es beim Saisonkennzeichen aus: Fällt die Untersuchung in den „Ruhezeitraum“, ist sie im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums nachzuholen. Beispiel: Ist die HU im Januar abgelaufen, das Auto darf aber erst ab April wieder genutzt werden, dann muss es auch erst im April zur Überprüfung.
Wann Dein Fahrzeug wieder zum TÜV muss, kannst Du auf der Prüfplakette am hinteren Kfz-Kennzeichen nachschauen: Sie zeigt Jahr (Mitte der Plakette) und Monat (oberste Zahl auf der Plakette) der nächsten fälligen HU.
Seit dem 1. Juli 2012 wird bei Überschreitung der HU-Fälligkeit nicht mehr „rückdatiert“. Die nächste HU ist für Pkw grundsätzlich immer 24 Monate nach der letzten HU fällig. Wird die Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate versäumt, wird die HU um eine Ergänzungsuntersuchung erweitert, wodurch sich die TÜV-Gebühren aufgrund des erhöhten Prüfumfangs um 20 Prozent erhöhen.
Wer mit abgelaufener HU-Plakette in eine Verkehrskontrolle gerät, muss mit einer Verwarnung oder sogar mit einem Bußgeld und Punkten rechnen.
Nach einer Überprüfung wird eine Art Zusammenfassung erstellt, welche Auskunft über den Zustand Deines Fahrzeugs gibt. Basierend darauf bekommst Du Deine Plakette oder eine Auflistung der Teile, die ausgetauscht oder repariert werden müssen.
Fahrzeuge mit geringfügigen Mängeln, die sich nicht auf die Verkehrssicherheit auswirken – zum Beispiel ein leicht zerkratzter Spiegel – erhalten in der Regel eine TÜV-Plakette. Als Halter bist Du jedoch verpflichtet, alle im Prüfbericht aufgeführten Mängel unverzüglich zu beseitigen. Andernfalls kann es bei einer Polizeikontrolle zu einem Verwarngeld kommen.
Werden beim TÜV hingegen erhebliche Mängel festgestellt und bekommt Dein Fahrzeug beim ersten Termin keine Plakette, wird eine Nachuntersuchung innerhalb von vier Wochen fällig. Die nötigen Reparaturen müssen also innerhalb eines Monats durchgeführt werden – gelingt das nicht, muss die HU inklusive aller anfallenden TÜV-Kosten wiederholt werden. Für die Nachuntersuchung verlangen die Prüforganisationen in der Regel rund 30 Euro.
Hinweise (HW): Hinweise sind selbst keine Mängel, sondern weisen auf zukünftige Mängel wie Verschleiß, Korrosion oder andere Umstände hin, die sich schon abzeichnen. Die Prüfplakette wird zugeteilt.
Geringe Mängel (GM): Zum Zeitpunkt der Feststellung ist keine Verkehrsgefährdung oder unzulässige Umweltbelastung zu erwarten. Die Prüfplakette kann zugeteilt werden, wenn mit unverzüglicher Beseitigung dieser Mängel zu rechnen ist.
Erhebliche Mängel (EM): Dies sind Mängel, die zu einer Verkehrsgefährdung oder unzulässigen Umweltbelastung führen. Eine Nachprüfung ist erforderlich und die Prüfplakette wird nicht zugeteilt.
Verkehrsgefährdende Mängel (VM): Diese stellen eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung dar oder beeinträchtigen die Umwelt. Sie ziehen aber kein unmittelbares Verbot zum Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen nach sich. Alle Mängel sind unverzüglich zu beheben und es erfolgt keine Zuteilung einer Prüfplakette. Eine Nachprüfung ist erforderlich. Die Zulassungsbehörde wird allerdings nicht benachrichtigt.
Verkehrsunsicher (VU): Gefährliche Mängel stellen eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung dar oder beeinträchtigen die Umwelt. Sie führen zum unmittelbaren Verbot des Fahrzeugbetriebs auf öffentlichen Straßen. Die vorhandene Prüfplakette ist zu entfernen und die Zulassungsbehörde wird darüber informiert. Es erfolgt keine Zuteilung einer Prüfplakette. Eine Nachprüfung ist erforderlich.
Damit Dein Fahrzeug reibungslos durch den TÜV kommt, solltest Du ein paar Dinge auf ihre Funktionsfähigkeit kontrollieren und gegebenenfalls austauschen oder reparieren lassen: