Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung: Das musst Du beachten
Deine Kfz-Versicherung kannst Du meist zum Jahreswechsel kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es nur in Ausnahmefällen wie einer Beitragserhöhung.
- Das ist bei der Sonderkündigung wegen Beitragserhöhung wichtig
- Worauf es bei der Kündigung der Autoversicherung wegen Fahrzeugwechsel ankommt
- Darauf solltest Du bei der Kündigung nach einem Unfall achten
- In welchen Fällen das Sonderkündigungsrecht nicht gilt
- Sonderkündigungsrecht: Das Wichtigste in Kürze
Ende November ist ein wichtiger Zeitpunkt, wenn es um Kfz-Versicherungen geht. Mit dem Jahreswechsel endet in den meisten Fällen das Versicherungsjahr und Verträge können ganz normal gekündigt werden. Die übliche Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Deshalb ist der 30. November als letzter möglicher Tag besonders wichtig. Eine Kündigung außerhalb dieser Frist einzureichen, ist relativ schwierig - und geht nur mit einem sogenannten Sonderkündigungsrecht. Dieses Recht greift in drei Situationen: einer Beitragserhöhung, einem Fahrzeugwechsel und bei einem Unfall. Hier liest Du, welche Rechte Du als Versicherungsnehmer hast.
Das ist bei der Sonderkündigung wegen Beitragserhöhung wichtig
Ein klassischer Fall für die Sonderkündigung ist die Beitragserhöhung. Erhöht Deine Kfz-Versicherung den Tarif, hast Du grundsätzlich ein außerordentliches Kündigungsrecht. Du kannst dann innerhalb von vier Wochen ab Erhalt der schriftlichen Beitragsmitteilung Deine Kündigung einreichen. Hier kann es sich um eine konventionelle Erhöhung der Beiträge ohne Veränderung der Rahmenbedingungen handeln oder um eine neue Einstufung Deines Fahrzeugs in eine höhere und damit auch teurere Typklasse. Allerdings hast Du kein Sonderkündigungsrecht, wenn Du die Erhöhung der Tarife selbst verursachst. Das gilt zum Beispiel, wenn Du aufgrund eines Wohnsitzwechsels in einer teureren Regionalklasse landest, sich Deine jährliche Fahrleistung erhöht, mehr potenzielle Fahrer für Dein Auto zugelassen sind oder Du zusätzliche Leistungen in Anspruch nimmst.
Worauf es bei der Kündigung der Autoversicherung wegen Fahrzeugwechsel ankommt
Die zweite Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung ist der Fahrzeugwechsel. Normalerweise ist der Versicherungsvertrag auf ein konkretes Modell bezogen mit bestimmten wichtigen Kenndaten wie Fahrzeugmodell, Leistung, jährliche Fahrleistung und mögliche weitere Fahrer. Wird das alte Fahrzeug verkauft oder verschrottet, ist dieser Vertrag hinfällig.
Für ein neues Fahrzeug, egal ob gebraucht oder neu, musst Du einen neuen Vertrag abschließen. Kaufst Du ein gebrauchtes Fahrzeug, das angemeldet bleibt, hast Du vier Wochen Zeit für eine außerordentliche Kündigung der Versicherung. Üblicherweise ist es beim Gebrauchtwagenkauf so, dass das Auto ohnehin entweder vom Vorbesitzer oder von Dir abgemeldet wird. Danach bist Du bei der Zulassung frei in der Auswahl der Autoversicherung. Für die Zulassung musst Du Dir die eVB-Nummer und die elektronische Versicherungsbestätigung beim Versicherer Deiner Wahl besorgen. Die jeweiligen Daten des alten und neuen Fahrzeugs gehen direkt von der Zulassungsstelle an die entsprechende Versicherung. Überschüssige Beträge werden Dir erstattet.
Darauf solltest Du bei der Kündigung nach einem Unfall achten
Der dritte Fall für ein Sonderkündigungsrecht bei Deiner Kfz-Versicherung ist ein Schadensfall. Bei einem Unfall gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Dieser Zeitraum beginnt mit dem offiziellen Schreiben der Kfz-Versicherung, dass der entstandene Schaden reguliert worden ist. Wenn Du nach einem Schadensfall die Versicherung kündigen möchtest, solltest Du Dir vorher die Zusage einer anderen Autoversicherung besorgen. Vor allem bei Kaskoversicherungen ersparst Du Dir so Probleme. Denn zu diesen Verträgen sind Versicherungen – im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung – nicht gesetzlich verpflichtet und können Deine Anfrage daher ablehnen. Beachte in jedem Fall, dass Dir der Wechsel der Kfz-Versicherung nach einem selbst verschuldeten Unfall nicht die Hochstufung in eine teurere Schadenfreiheitsklasse erspart. Deine neue Kfz-Versicherung bekommt vom vorherigen Versicherer die entsprechenden Informationen und stuft Dich entsprechend ein.
Ebenfalls wichtig zu wissen ist, dass auch Kfz-Versicherungen das Recht haben, den Vertrag nach einer Unfallregulierung zu kündigen. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn Du schon häufiger Schadensfälle hattest und Deine Kfz-Versicherung die unrentable Geschäftsbeziehung mit Dir als Versicherungsnehmer beenden möchte.
In welchen Fällen das Sonderkündigungsrecht nicht gilt
Neben den oben genannten Fällen kannst Du nur schwer außerhalb des Versicherungsjahres kündigen. Schwierig ist eine Kündigung für Dich vor allem, wenn Du die Veränderung selbst verursacht hast. Dies gilt etwa, wenn Du bestimmte Leistungen im Rahmen des Vertrags ändern möchtest oder Deinen Wohnsitz wechselst und das Auswirkungen auf den Tarif hat. Auch wenn eine Erhöhung durch eine Steigerung der Versicherungssteuer verursacht wird, gibt es kein Sonderkündigungsrecht. Im Falle einer Beitragssenkung, die aufgrund einer positiven Unfallentwicklung für die Typklasse oder für die Regionalklasse durchgeführt wird, kannst Du ebenfalls nicht außerplanmäßig kündigen.
Wenn Du Dein Auto verkaufst oder es stillgelegt wird, darfst Du eine Kündigung einreichen. Anders ist es, wenn Du Dein Fahrzeug nur vorübergehend außer Betrieb setzt und abmeldest. Dann wechselt der aktuelle Vertrag in eine beitragsfreie Ruheversicherung. Bei der Abmeldung wird der Versicherer von der Zulassungsstelle informiert ebenso wie bei der Wiederanmeldung. Dann wird der geltende Versicherungsvertrag wieder voll wirksam. Sonderkündigungen sind in diesem Zusammenhang nicht möglich, da auch das Fahrzeug nicht gewechselt wurde.
Bei einem Todesfall besteht ebenfalls kein Sonderkündigungsrecht. Die Kfz-Versicherung bleibt auf das Fahrzeug bezogen, solange es angemeldet ist. Das gilt auch für die Erben. Anders ist es, wenn ein Erbe das Auto verkaufen oder für sich neu anmelden will.
Welche Formalitäten Du bei der Kündigung Deiner Kfz-Versicherung beachten solltest
Um ganz sicher zu gehen, solltest Du schriftlich per Einschreiben mit Rückschein kündigen und Deine Versicherung um eine Bestätigung des Eingangs bitten. Wichtig ist, dass relevante Daten wie das Kennzeichen und die Nummer des Versicherungsscheins enthalten sind und dass Du eigenhändig unterschrieben hast. Auf jeden Fall musst Du in dem Schreiben auf das Sonderkündigungsrecht Bezug nehmen. Sonst kann der Versicherer die Kündigung ablehnen.
Sonderkündigungsrecht: Das Wichtigste in Kürze
- Allgemein gilt der 30. November als Stichtag für eine Kündigung der Kfz-Versicherung.
- Ein Recht zur Sonderkündigung hast Du in diesen drei Fällen: Erhöhung der Versicherungsprämie, Fahrzeugwechsel, Schadensfall
- Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen.
- Du willst Deine Kfz-Versicherung außerplanmäßig kündigen? Die Sonderkündigung musst Du immer schriftlich, am besten per Einschreiben mit Rückschein einreichen.