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Berufstätige können die Kosten für ihren Arbeitsweg steuerlich geltend machen.
Quelle: dpa / Picture Alliance
Berufstätige können die Kosten für ihren Arbeitsweg steuerlich geltend machen

Der offizielle Begriff im Steuerrecht lautet Entfernungspauschale. Gebräuchlicher sind die Begriffe Fahrtkostenpauschale oder Pendlerpauschale. Letztere macht deutlich, um was es bei der Berechnung der Fahrtkosten geht: um den Weg zur Arbeit.

Ob Du 40 km oder fünf km von Deinem Wohnsitz zur Arbeitsstätte fahren musst, egal ob Du mit dem Auto oder alternativ mit Fahrrad, Motorrad, Bus oder Bahn fährst oder ob Du zu Fuß gehst: Für jeden Tag im Jahr, den Du zur Arbeit zurücklegst, kannst Du die einfache, direkte Strecke in Deiner Steuererklärung geltend machen. Nur wenn Du mit dem Taxi oder per Flugzeug zur Arbeit kommst, kannst Du die Fahrtkosten nicht steuerlich geltend machen. Auch Krankheitstage, an denen Du eigentlich zur Arbeit gefahren wärst, zählen nicht.

Fährst Du gemeinsam mit Kollegen, kannst Du die Fahrtkosten über verschiedene Apps abrechnen.
Fährst Du gemeinsam mit Kollegen, kannst Du die Fahrtkosten über verschiedene Apps abrechnen

Das Finanzamt zieht die pauschale Summe von bis zu 4.500 Euro als Werbungskosten von Deinen gesamten Jahreseinnahmen ab. Mit der Pendlerpauschale abgegolten sind Zusatzausgaben für Parktickets, Autofinanzierung oder die Kfz-Versicherung. Überschreiten die tatsächlichen Fahrtkosten den Höchstbetrag von 4.500 Euro, können auch die zusätzlichen Fahrtkosten geltend gemacht werden.

In dem Fall musst Du aber Belege einreichen, zum Beispiel Tankquittungen oder Fahrscheine für öffentliche Verkehrsmittel. Bis 2012 überprüfte der Fiskus tageweise, ob die tatsächlichen Fahrtkosten so hoch sind, dass sie die Pauschale übersteigen. Seitdem wird nur noch aufs ganze Jahr gerechnet.

Deine tatsächlichen Fahrtkosten, inklusive Sprit, Maut- oder Parkgebühren, kannst Du mit Fahrtkostenrechnern ermitteln. Diese Fahrtkostenrechner findest Du ganz einfach im Internet. Dort kannst Du Deine zurückgelegten Kilometer eingeben, anschließend zeigen die Fahrtkostenrechner an, wie hoch Deine Fahrtkosten sind. Die Benzinkosten werden dabei nicht zusätzlich berücksichtigt.

Werden Umwege bei der Berechnung der Fahrtkosten akzeptiert?

Eigentlich akzeptiert das Finanzamt nur die direkte, also die kürzeste Fahrt zur Arbeit (die sogenannte kürzeste Straßenverbindung). Diese Strecke kannst Du am besten mit Google Maps oder einem anderen Routenplaner ermitteln. So können die Finanzbeamten Deine Fahrt am besten nachvollziehen, sollten sie die Distanz - angegeben in km - einmal überprüfen.

Der Fiskus akzeptiert einen Umweg nur dann, wenn er eine markante Zeitersparnis bringt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Dich eine Dauerbaustelle auf direktem Wege ausbremst. Die entsprechenden Kilometer (km) notierst Du als Arbeitnehmer auf der zweiten Seite der Anlage N in der Steuererklärung.

Umwege, die Du während der Fahrt zurücklegst, um Mitfahrer und andere Pendler auf dem Weg zur Arbeit einzusammeln, dürfen nicht in die Entfernungspauschale einfließen. Maßgeblich ist wiederum die kürzeste beziehungsweise zeiteffizienteste Strecke – und zwar unabhängig davon, ob Du bei anderen mitfährst oder an anderen Tagen Dein eigenes Fahrzeug als privates Sammeltaxi mit Deinen Kollegen teilst.  

Das Finanzamt akzeptiert meist nur die kürzeste Fahrt zur Arbeit. Die Strecke kannst Du über Routenplaner ermitteln.
Quelle: dpa / Picture Alliance
Das Finanzamt akzeptiert meist nur die kürzeste Fahrt zur Arbeit. Die Strecke kannst Du über Routenplaner ermitteln

Ausnahmen: Wann die doppelte Wegstrecke angesetzt werden kann

Die Fahrtkostenpauschale bezieht sich auf die einfache Strecke zur Arbeit – aber nicht auch noch auf die Rückfahrt zurück nach Hause. Es gibt aber Situationen, in denen die doppelte Strecke für die Steuerersparnis maßgeblich ist. Ein Beispiel dafür sind Dienstreisen. Übernimmt der Arbeitgeber die Reisekosten für Tickets, Hotelübernachtungen und Spesen nicht, kannst Du diese komplett und über Verpflegungspauschalen geltend machen.

Auch eine Weiterbildungsmaßnahme jenseits der Hauptarbeitsstätte kann als Dienstreise gelten. Anders als bei der Entfernungspauschale kannst Du dabei sogar Hin- und Rückweg mit 30 Cent je gefahrenen Kilometer ansetzen. Als Dienstreise wird auch akzeptiert, wenn Du zu einer Zweitarbeitsstätte musst. Hast Du zum Beispiel als Fliesenleger keine erste Arbeitsstätte, kannst Du nicht nur alle Kilometer ansetzen, sondern auch Verpflegungskosten für das ganze Jahr. Botengänge für den Arbeitgeber oder Außentermine mit dem Privat-Pkw können ebenfalls je km mit pauschal 30 Cent angesetzt werden. Willst Du die Fahrtkosten berechnen, darfst Du etwaige Umwege nicht berechnen.

Sonderfall: Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung

Arbeitest Du weit weg von zu Hause, fährst Du vielleicht am Wochenende zu Deinem Erstwohnsitz, um Deine Familie zu sehen. Diese Fahrten kannst Du neben der doppelten Haushaltsführung am Ort der ersten Arbeitsstätte steuerlich geltend machen.

Fährst Du mit dem eigenen Fahrzeug, gilt wie im Fall der Pendlerpauschale die einfache Entfernung als Grundlage, um den Steuervorteil zu berechnen. Auch Fahrgemeinschaften werden so wie bei der Entfernungspauschale gehandhabt – es werden 30 Cent pro Kilometer angesetzt.

Setzt Du Dich in den Zug, hast Du die Wahl zwischen Ticketpreis und der Kilometerpauschale. Setzt Du Dich ins Flugzeug, um Deine Lieben am Wochenende zu sehen, gilt ausschließlich der Ticketpreis. Fährst Du mit dem Dienstwagen, kannst Du keine Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzen. Hier gelten alle Fahrten mit der monatlichen Entfernungspauschale als abgegolten.

Diese Kosten sind in den Fahrtkosten inkludiert

  • einfache, direkte Strecke (30 Cent pro km)
  • Spritkosten
  • Mautgebühr
  • Parkgebühr

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