So schützt Du Dich beim Autokauf vor gefälschten Papieren
Um beim Autokauf nicht an Betrüger zu geraten, musst Du einige Dinge beachten. Vor allem die Papiere sind wichtig. Entscheidend ist eine gute Vorbereitung.
Das Auto sieht gut aus. Es hat gemessen am Preis nur wenige Kilometer auf dem Tacho, der Zustand ist super. Aber Vorsicht: Was aussieht wie ein echtes Schnäppchen, kann auch zur teuren Falle für den Käufer werden.
Wer ein Auto erwerben will, sollte neben dem Fahrzeug vor allem die dazugehörigen Papiere begutachten. Nur so ist ein effektiver Schutz vor Betrügern möglich. Wir zeigen, welche Dokumente beim Autokauf besonders wichtig sind – und woran man erkennt, wenn mit ihnen etwas nicht stimmt.
Familienautos sollten viel Platz bieten und Sicherheit für alle Insassen.
Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
Zu jedem Auto gehört eine Zulassungsbescheinigung Teil II, der sogenannte Fahrzeugbrief. In ihm finden sich alle relevanten Daten des Autos bei Erstzulassung. Dazu zählen unter anderem die technischen Daten wie Leergewicht (Feld G), Länge und Leistung (Feld P2.P4). Auch die Fahrgestellnummer wird im Feld E abgebildet. Der Fahrzeugbrief ist so etwas wie die Geburtsurkunde des Autos.
Besitzt das Fahrzeug gültige Kennzeichen und damit eine Anmeldung, gehört zum Auto noch ein Fahrzeugschein, die Zulassungsbescheinigung Teil I. Der Fahrzeugschein muss bei der Fahrt mitgeführt werden, während der Brief an einem anderen, sicheren Ort liegen sollte.
Mit Papieren lässt sich viel Geld verdienen. Illegal
Geklaute Autos lassen sich außerhalb des Schwarzmarkts nur mit Papieren verkaufen. Betrüger haben dazu zwei Möglichkeiten: Entweder sie fälschen den Fahrzeugbrief so, dass er zum Auto passt. Oder sie suchen sich zu einem originalen Fahrzeugbrief ein passendes Fahrzeug. Dazu müssen sie jedoch die Fahrgestell- oder Fahrzeug-Identifikationsnummer ändern. Auch die technischen Daten wie Typ, Länge, Karosserieart und Motor sollten stimmen. Beliebter Trick: Schrottautos mit gültigen Papieren kaufen und die Fahrgestellnummer in ein geklautes und gut erhaltenes Auto einsetzen.
So erkennst Du den Betrug
Vor einer Probefahrt sollten sich Interessenten den Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein genau anschauen. Stimmen Papier, Siegel oder Stempel auf den ersten Blick? Meist erkennen Interesserenten keinen Unterschied, da sich gefälschte Papiere auch auf den zweiten Blick nicht von originalen Zulassungspapieren unterscheiden lassen. Deshalb solltest Du die Inhalte und Daten auf Plausibilität kontrollieren. Passt der Typ im Schein zum Fahrzeug? Wenn ein Diesel als Antriebsart in Feld P.3 eingetragen ist, sollte das Auto nicht Superbenzin tanken. Zudem sollte die Leistung (P2.P4) mit dem Typ übereinstimmen. Einen VW Polo gibt es nicht mit 400 PS, einen Porsche 911 nicht mit 140 PS.
Bei der angegebenen Farbe (Feld R) kann es hingegen durchaus Abweichungen geben. Bei einem Unfallwagen zum Beispiel, der nach dem Crash neu lackiert wurde. Auch bei der Reifengröße können im Fahrzeugschein mehrere Werte eingetragen sein. All das muss noch kein Hinweis auf einen Betrug sein, sollte beim Käufer aber die Sinne schärfen.
Eine beliebte Betrugsmasche ist es, Blanko-Zulassungspapiere aus einer Zulassungsstelle zu stehlen und dann die Daten der geklauten Autos einzutragen. Für den Käufer sehen die Dokumente auf den ersten Blick legal aus. Die Nummern der gestohlenen Papiere werden aber in einer internen Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) vermerkt. Problem: Der Betrug fällt in diesen Fällen erst auf, wenn der Wagen das nächste Mal umgemeldet wird. Das Geld des Käufers ist dann allerdings meistens schon futsch.
Der Käufer bleibt auf dem Schaden sitzen
In diesem Fall hat der Käufer Pech: Er kann nicht rechtmäßiger Eigentümer eines gestohlenen Fahrzeugs sein. Das Auto wird in der Regel von der Polizei sichergestellt. Der Käufer bleibt auf dem Schaden sitzen, muss das gestohlene Fahrzeug zurückgeben und erhält sein Geld nicht wieder zurück – der Kauf ist unwirksam.
Der Käufer kann nur noch Strafanzeige erstatten, oft gegen unbekannt, da die Täter nicht ihre wahre Identität genannt haben. Landet der Fall vor Gericht, wird es kompliziert. Hast Du ein gestohlenes Auto von einer Privatperson gekauft, gelten andere Hürden für den sogenannten gutgläubigen Erwerb als bei einem Kauf von einem Händler. Die Frage, die die Gerichte klären müssen: Hättest Du als Käufer an dem Besitz des Verkäufers zweifeln müssen, im Juristendeutsch heißt das „Eigentümereigenschaft“. Bei einem Händler gehen die meisten Gerichte in der Regel von einem gutgläubigen Erwerb aus. Das erhöht die Chancen auf Erstattung.
Für die "Kleinen" ist der Elektroantrieb eine gute Wahl. Finde auf mobile.de einen elektrisch angetriebenen Kleinwagen.
So schützt Du Dich
Besorge Dir so viele technischen Daten des gewünschten Autos wie nur möglich. Je besser man sich mit dem Modell auskennt, desto schneller fallen Ungereimtheiten auf. Wer weiß, welche optischen Änderungen ein bestimmtes Modell nach einem Facelift erhalten hat, kann das mögliche Baujahr besser eingrenzen. Wer unsicher ist, kann die Nummer des Fahrzeugbriefs oder -scheins bei der Zulassungsstelle prüfen lassen. Im Idealfall geht man zusammen mit dem Verkäufer zur örtlichen Zulassungsstelle. Bei teuren Fahrzeugen lohnt es sich, vor dem Kauf einen amtlich anerkannten Sachverständigen hinzuzuziehen.
Zudem ist zu prüfen, ob der Verkäufer berechtigt ist, das Fahrzeug zu verkaufen. Sind Halter und Verkäufer identisch? Wenn nicht, fordere eine schriftliche Vollmacht ein. In jedem Fall sollte der Personalausweis vorgezeigt werden. Notiere oder fotografiere die Personalausweis-Nummer auf dem Kaufvertrag. Hat der Verkäufer keine Vollmacht vom Halter über den Verkauf, darf er das Auto auch nicht verkaufen.
Es besteht auch die Möglichkeit, sich gemeinsam mit dem Verkäufer direkt an der Zulassungsstelle zu treffen, um das Fahrzeug gemeinsam umzumelden. Eine Garantie gibt es jedoch, wie bei jedem Kauf, nicht.