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Rückansicht von zwei Männern, die in einem Auto sitzen und den Rückspiegel einstellen.
Quelle: picture alliance / Zoonar | lev dolgachov
Innerhalb von Familien können Schadenfreiheitsklassen meistens problemlos übertragen werden – bei vielen Versicherern sogar von Eltern auf ihre nicht-leiblichen Kinder.

Wird die Schadenfreiheitsklasse übertragen, können die Empfänger viel Geld bei der Autoversicherung sparen. In der Regel erhalten sie einen höheren Schadenfreiheitsrabatt. Wie die Übertragung funktioniert, wer davon profitiert und wann sie absolut nicht sinnvoll ist.

So kannst Du Deine Schadenfreiheitsklasse übertragen

Du möchtest Deine SF-Klasse übertragen und fragst Dich, wie das geht? Gehe am besten wie folgt vor:

1. Konditionen abklären: Je nach Kfz-Versicherung können sich die Bedingungen für die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse unterscheiden. So verlangen einige Versicherer beispielsweise, dass Überträger und Empfänger der SF-Klasse verwandt sind oder im selben Haushalt wohnen. Außerdem können die schadenfreien Jahre in der Regel nur für eine bestimmte Zeit übertragen werden, wenn das Auto bereits abgemeldet ist. Erkundige Dich daher im ersten Schritt bei Deinem Versicherer, welche Voraussetzungen für das Übertragen der SF-Klasse erfüllt sein müssen.

2. Antrag stellen: Stehen die Rahmenbedingungen fest, fordere bei Deiner Kfz-Versicherung ein Antragsformular an oder fülle den Antrag online aus. Bei vielen Versicherern ist dies problemlos möglich. Halte dafür Deine Fahrzeug- und Vertragsdaten bereit. Wichtig ist außerdem, wie viele unfallfreie Jahre übertragen werden können. Dies hängt davon ab, seit wann der Empfänger bereits einen Führerschein hat und wie viel Fahrpraxis er besitzt. Stimmt die Versicherung dem Antrag zu, können die schadenfreien Jahre dem Empfänger angerechnet werden.

Gut zu wissen: Um einem Antrag zuzustimmen, müssen bei einigen Versicherern weitere Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Versicherungsart: Der Empfänger muss eine Kfz-Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung besitzen. Eine Teilkasko reicht nicht aus, da es bei dieser Versicherungsform keine SF-Klassen gibt und sie nur bei Schäden greift, die der Fahrer nicht selbst verursacht hat.
  • Fahrpraxis: Der Empfänger ist in der Vergangenheit regelmäßig mit dem Pkw gefahren, für den die zu übertragende Schadenfreiheitsklasse gilt. Einige Versicherungen verlangen außerdem, dass der Empfänger der SF-Klasse bereits als Hauptfahrer des Autos gemeldet ist.

An wen kann ich die Schadenfreiheitsklasse übertragen?

Von der Großmutter auf den Enkel, vom Vater auf die Tochter oder von der Ehefrau auf den Ehemann: Innerhalb der Familie ist die Schadenfreiheitsklasse in der Regel schnell und unkompliziert übertragbar. Bei manchen Versicherern ist die Übertragung sogar ausschließlich an verwandte Personen möglich, während andere Kfz-Versicherungen weitere Personengruppen wie nicht-leibliche Kinder berücksichtigen. Abhängig von der Versicherung wird zudem oft vorausgesetzt, dass der Empfänger der SF-Klasse zuvor regelmäßig mit dem Auto gefahren ist oder im selben Haushalt wohnt.

Sonderfälle: Schadenfreiheitsklasse übertragen bei Tod, Scheidung und Co.

Auch in Ausnahmesituationen kann es möglich sein, die Schadenfreiheitsklasse zu übertragen. Entscheidend sind dafür die vertraglichen Vereinbarungen und die Kulanz des Kfz-Versicherers.

Im Todesfall: Beim Tod eines Versicherungsnehmens können enge Verwandte in der Regel den Versicherungsvertrag übernehmen und sich schadenfreie Jahre anrechnen lassen. Möglich ist dies auch bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung, also wenn man nicht den gleichen Anbieter wie die verstorbene Person nutzen möchte. Der Antrag erfolgt über ein separates Formular. Außerdem muss die Sterbeurkunde vorgelegt werden. Allerdings gilt oftmals eine Frist von zwölf Monaten. Innerhalb dieser Zeit müssen Angehörige den Antrag einreichen.Diese Frist kann je nach Versicherer länger oder kürzer sein. Informiere Dich am besten vorab.

Im Falle einer Scheidung: Verheiratete Paare nutzen oftmals Kfz-Verträge, die beide Ehepartner einschließen.Kommt es zu einer Scheidung, kann grundsätzlich einer der Partner die schadenfreien Jahre in einen neuen Versicherungsvertrag übernehmen. Doch nicht immer herrscht darüber Einigkeit, wer von beiden mehr Anspruch auf den Schadenfreiheitsrabatt hat. Im Streitfall kann beispielsweise relevant sein, wer das Fahrzeug am häufigsten genutzt hat.

Bei einem Wechsel zur Motorrad-Versicherung: Wer vom Auto aufs Motorrad umsteigt, kann sich in der Regel seine unfallfreien Jahre nicht anrechnen lassen. Teilweise bieten Versicherer aber Sonderkonditionen an, beispielsweise dann, wenn der Motorradführerschein schon seit längerer Zeit besteht und Fahrpraxis vorhanden ist.

Stillleben mit einem ausgedruckten Kfz-Versicherungsvertrag, Geldscheinen und einem Spielzeugauto.
Stillleben mit einem ausgedruckten Kfz-Versicherungsvertrag, Geldscheinen und einem Spielzeugauto.
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Welche Vor- und Nachteile hat die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse?

Wer die Schadenfreiheitsklasse von jemand anderem übernimmt, kann von dessen Schadenfreiheitsrabatt profitieren. Das ist ein Preisnachlass, durch den die Kfz-Versicherung günstiger wird. Wie hoch der Rabatt ist, hängt von der Anzahl der unfallfreien Jahre ab. Die Faustregel lautet: je mehr unfallfreie Jahre, desto höher die SF-Klasse und desto niedriger der jährliche Versicherungsbeitrag.

Ein Beispiel:

Ein naher Verwandter wie ein Großvater besitzt ein Auto und ist viele Jahre unfallfrei gefahren. Dadurch hat er eine hohe Schadenfreiheitsklasse und somit einen hohen Schadenfreiheitsrabatt erreicht. Überträgt Dir Dein Großvater die unfallfreien Jahre, gewährt Dir Dein Versicherer einen Rabatt auf Deine Kfz-Versicherung. Dadurch kannst Du einiges an Geld bei der Versicherungsprämie sparen.

Ein großer Nachteil bei der Übertragung der Schadenfreiheitsklasse ist allerdings, dass nur die Anzahl an schadenfreien Jahren übertragen werden kann, die man selbst bereits hinterm Steuer sitzt. Hast Du den Führerschein erst seit fünf Jahren, kannst Du somit auch nur fünf Jahre übernehmen. Die restlichen Jahre verfallen. Das bedeutet: Fahranfänger profitieren nicht, wenn man ihnen die Schadensfreiheitsklasse überträgt. Sie müssen in einer niedrigen SF-Klasse einsteigen und höhere Versicherungsbeiträge zahlen.

Fazit: Außer bei Fahranfängern ist eine Übertragung der Schadenfreiheitsklasse fast immer sinnvoll – zumindest für den Empfänger. Denn wer seine SF-Klasse überträgt, verliert seinen Anspruch auf den Schadenfreiheitsrabatt unwiderruflich und müsste bei einem neuen Kfz-Vertrag erneut schadenfreie Jahre sammeln. Prüfe daher vorab genau, ob Du Deine Schadenfreiheitsklasse übertragen möchtest.

Häufige Fragen zur Übertragung der Schadensfreiheitsklasse 

Ist die Schadenfreiheitsklasse beim Versicherungswechsel übertragbar?

In den meisten Fällen kann man die Schadenfreiheitsklasse zu einem neuen Versicherer mitnehmen. Wer über einen Wechsel nachdenkt, erkundigt sich am besten beim Anbieter, ob die Möglichkeit besteht. Bei positiver Rückmeldung kannst Du die Übertragung schriftlich beantragen. Dort wird jeweils die Schadenfreiheitsklasse zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns genannt. Beantragst Du beispielsweise einen Wechsel zum 1. Januar 2023, zählt die SF-Klasse des Jahres 2023 – nicht die vom Vorjahr.

Beim Versicherungswechsel übernimmt der neue Anbieter die Schadenfreiheitsklasse, die der alte Anbieter festgestellt hat. Den Schadenfreiheitsrabatt muss er hingegen nicht eins zu eins übernehmen. Angenommen Du hattest bei Deinem früheren Versicherer die SF-Klasse 15 und einen Schadenfreiheitsrabatt von 35 Prozent. Dann bleibt die SF-Klasse 15 bestehen, doch der Preisnachlass könnte über oder unter 35 Prozent liegen. Der Grund: Da es keine einheitlichen Regeln gibt, kann jeder Versicherer selbst festlegen, wie hoch der Rabatt genau ist. In zwei Fällen ist eine Übertragung der SFK-Klasse jedoch komplett ausgeschlossen: Hattest Du einen kostenpflichtigen Rabattschutz bei Deinem alten Versicherer oder eine Sondereinstufung, sind die unfallfreien Jahre nicht übertragbar.

Was ist ein Rabattschutz?

Der sogenannte „Rabattschutz“ ist ein Zusatzschutz, den Du als Versicherungsnehmer freiwillig zur Kfz-Versicherung hinzubuchen kannst. Er bewahrt Dich davor, dass Du nach einem Unfall in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft wirst. Das bedeutet, Du zahlst trotz Unfall weiter den gleichen Versicherungsbeitrag. Beim Wechsel zu einem anderen Anbieter verfällt allerdings der Rabattschutz. Gegebenenfalls kommt es dann zu einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Der neue Versicherer ordnet Dich dann der SF-Klasse zu, die Dir laut der Anzahl Deiner tatsächlichen unfallfreien Jahre zusteht.

Wie funktioniert die Sondereinstufung?

Bei der sogenannten „Sondereinstufung“ stuft Dich der Versicherer in eine höhere Schadenfreiheitsklasse ein als offiziell vorgesehen. Wechselst Du zu einem neuen Versicherer, muss dieser die Einstufung allerdings nicht übernehmen – er kann Dir eine neue SF-Klasse zuordnen.

Kann ich auch die SF-Klasse meines Zweitwagens übertragen?

Wer die Schadenfreiheitsklasse von einem Zweitwagen auf eine andere Person übertragen möchte, kann das durchaus tun. In diesem Fall verliert der Versicherungsnehmer nur die SF-Klasse für den Zweitwagen. Auf die Versicherung des Erstwagens hat das keinen Einfluss.

Wie kann ich meine im Ausland erworbene Schadenfreiheitsklasse übertragen?

Grundsätzlich kann eine im europäischen Ausland erworbene Schadenfreiheitsklasse auf einen deutschen Versicherungsvertrag übertragen werden. Wer beispielsweise lange im Ausland gelebt hat und jetzt – samt Auto – wieder nach Deutschland zurückkommen möchte, kann seine SF-Klasse mitnehmen. Das ist bei vielen Versicherern auch möglich, wenn Du im Ausland bleibst und die SF-Klasse an Dein Kind oder Deinen Partner in Deutschland weitergeben möchtest. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass es keine deutsche Vorversicherung gegeben hat. Außerdem sind weitere Voraussetzungen relevant:

  • Es liegt ein Nachweis über die ausländische Versicherung vor – im Original und als deutsche oder englische Übersetzung. Das Dokument enthält die Namen des Versicherers und des Versicherungsnehmers, den Beginn und das Ende der Versicherung sowie alle Schäden, die während der Vertragszeit entstanden sind.
  • Derjenige, der die SF-Klasse übernehmen möchte, ist gleichzeitig der Fahrzeughalter – oder aber dessen eingetragener Lebens- oder Ehepartner. Auch das Kind des Fahrzeughalters kann die SF-Klasse aus dem Ausland übernehmen. Voraussetzung dafür ist, dass eine Steuervergünstigung nach § 3a KraftStG vorliegt. Das ist eine Vergünstigung für Pkw, die für schwerbehinderte Personen zugelassen sind.
  • Die europäische Kfz-Versicherung endete vor maximal sechs Monaten – andernfalls ist es zu spät für eine Übertragung. Kündigst Du Deine ausländische Versicherung und ziehst nach Deutschland, musst Du Dich also innerhalb eines halben Jahres um die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse kümmern.

Achtung: Der Schadenfreiheitsrabatt des deutschen Versicherers kann von dem des ausländischen Versicherers abweichen. Das liegt daran, dass alle europäischen Versicherungsgeber selbst festlegen, wie sie den Rabatt berechnen.

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