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Ein Poliziefahrzeug fährt durch eine Rettungsgasse
Quelle: dpa / Picture Alliance
Was Autofahrer wissen sollten: Rettungsgassen auf Autobahnen müssen nicht erst kurz vor dem Stillstand gebildet werden, sondern schon bei Schrittgeschwindigkeit im Stau

Zähfließender Verkehr, Stop-and-go, dann Stau. Wenn nun ein Rettungswagen durchkommen will, wird es knapp. Deshalb: Bevor der Verkehr zum Erliegen kommt und die Autos Stoßfänger an Stoßfänger stehen, muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Das ist ganz einfach und kann Leben retten. Denn im Falle eines schweren Verkehrsunfalls mit anrückenden Einsatzkräften in ihren Einsatzfahrzeugen zählt für die Verletzten jede Minute.

Wieso soll eine Rettungsgasse gebildet werden?

Eine Rettungsgasse im Falle eines Staus auf der Autobahn ist zwingend notwendig, damit Rettungskräfte wie Feuerwehr, Notarzt oder Polizei mit ihreen Einsatzfahrzeugen schnell an den Unfallort kommen können. Nachdem die Einsatzkräfte vor Ort sind, kommt zum Aufräumen häufig ein Abschleppdienst. Der räumt die havarierten oder verunfallten Fahrzeuge weg und säubert mit der Feuerwehr oder der Straßenwacht die Unfallstelle – damit alle Fahrspuren wieder schnell freigegeben werden können. Auch der Abschleppwagen und die Straßenwacht nutzen die Rettungsgasse. Es ist also im Interesse aller, dass die Fahrzeuge schnell an den Unfallort kommen können, damit sich der Stau auflöst und der Verkehr wieder fließt.

Rettungskräfte sind durch die Rettungsgasse am Unfallort angekommen.
Quelle: dpa / Picture Alliance
Im Falle eines schweren Verkehrsunfalls mit Verletzten zählt für die anrückenden Einsatzkräfte in ihrem Einsatzfahrzeug jede Minute

Wie bilde ich die Rettungsgasse richtig?

Was Autofahrer wissen sollten: Rettungsgassen sollten nicht erst kurz vor dem Stillstand gebildet werden, sondern schon bei Schrittgeschwindigkeit. Die Regelung gilt für alle Verkehrsteilnehmer: Autos, Motorräder, Lkw und Busse. Aufgrund dieser Regelung solltest Du Dich schon bei weniger als 10 km/h auf das Bilden einer Rettungsgasse einstellen.

Das geht sehr einfach: Die Rettungsgasse bilden Autofahrer immer zwischen dem Fahrstreifen ganz links und der benachbarten Fahrspur. In der Straßenverkehrs-Ordnung §11, Absatz 2 und 3 heißt es wörtlich:

(2) Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.

Ein Citroen C3 steht vor einer Wand mit Graffiti.
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Rettungsgasse auf einer zweispurigen Autobahn

Jedes Auto orientiert sich am äußeren Fahrbahnrand. Das heißt: Fahrzeuge auf der rechten Spur fahren in ihrer Spur so weit wie möglich rechts. Dabei dürfen sie nicht über den Standstreifen fahren, sondern müssen diesen freihalten. Autos auf der linken Spur (Überholspur) halten sich so weit wie möglich links an der Mittelleitplanke. Dadurch entsteht zwischen diesen beiden Spuren meist ausreichend Platz für Einsatzfahrzeuge der Rettungskräfte.

Rettungsgasse auf einer dreispurigen Autobahn oder Außerortsstraße

Auf einer dreispurigen Autobahn oder Außerortsstraße orientieren sich die Fahrzeuge der beiden rechten Fahrspuren nach rechts, also auch die Autos auf der Mittelspur. Fahrzeuge auf der linken Spur, der Überholspur, fahren wie auf einer zweispurigen Autobahn so weit wie möglich links. Der Standstreifen der Autobahn bleibt auch auf dreispurigen Autobahnen so weit wie möglich frei. Darauf können zur Not ebenfalls Einsatzfahrzeuge fahren.

Auf der Autobahn bilden Fahrzeuge zwischen linker und mittlerer Spur eine Rettungsgasse.
Quelle: dpa / Picture Alliance
Bevor der Verkehr zum Erliegen kommt und sich Stoßfänger an Stoßfänger aneinander reihen, muss eine Rettungsgasse gebildet werden

Rettungsgasse in einer Baustelle und bei Fahrbahnverengung

Auch wenn es in Baustellen und Fahrbahnverengungen wenig Platz gibt, müssen Autofahrer auch hier eine Rettungsgasse bilden. Autofahrer auf der rechten Spur halten sich soweit wie möglich rechts, Fahrzeuge auf der mittleren Spur fahren ebenfalls so weit wie möglich rechts und Autos auf der ganz linken Spur orientieren sich nach links. Auf ganz engen Fahrbahnen kann es unter Umständen erforderlich sein, dass Fahrzeuge über den Mittelstreifen fahren oder auf den Standstreifen ausweichen.

Darf der Standstreifen genutzt werden?

Auch wenn es so aussieht: Der Standstreifen ist keine Fahrbahn, sondern nur ein asphaltiertes Stück, auf dem Fahrzeuge in Notsituationen halten können. Zum schnellen Befahren sind Standstreifen in Deutschland, bis auf Ausnahmen bei dynamischer Verkehrsführung, nicht freigegeben. In Staus oder Notsituationen können Standstreifen aber unter Umständen von Rettungskräften benutzt werden – aber nur von Rettungskräften. Nur im Notfall und unter Anweisung der Polizei darfst Du den Standstreifen befahren.

Wenn Du über einen Standstreifen schnell die Autobahn verlassen willst, riskierst Du Ärger. Das verbotswidrige Befahren des Standstreifens auf Autobahnen kostet mindestens 10 Euro Bußgeld. Wenn Du andere Verkehrsteilnehmer behinderst, kostet es 15 Euro. Teurer wird es, wenn Dir Polizisten nachweisen können, dass Du den Standstreifen zum schnelleren Vorankommen benutzt hast. Dann musst Du 75 Euro Bußgeld zahlen und es wird ein Punkt in Flensburg fällig.

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Was passiert, wenn Du keine Rettungsgasse bildest?

Wenn Du die Straße blockierst, indem Du keine Rettungsgasse bildest, können Rettungskräfte mit ihren Einsatzfahrzeugen nicht zum Unfallort gelangen. Leidtragende sind immer die Unfallopfer. Nimmt Dich die Polizei im Stau oder im zähfließenden Verkehr auf, droht ein Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro, dazu erhältst Du zwei Punkte in Flensburg und unter Umständen, je nach Art der Behinderung, ein einmonatiges Fahrverbot.

Bußgelder beim Nichtbilden einer Rettungsgasse

BeschreibungBußgeldPunkteFahrverbot
Nichtbilden einer freien Gasse zur Durch­fahrt von Polizei- oder Hilfsfahr­zeugen auf einer Auto­bahn oder Außer­orts­straße, obwohl Verkehr stockte2002
mit Behinderung24021 Monat
mit Gefährdung28021 Monat
mit Sachbeschädigung32021 Monat
Unterlassen, einem Einsatz­fahrzeug mit Blaulicht und Martins­horn sofort freie Bahn zu schaffen24021 Monat
mit Gefährdung28021 Monat
mit Sachbeschädigung32021 Monat
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