Rechtsfahrgebot: Wie fahre ich richtig?
Die rechte Spur ist leer, doch ein Auto blockiert den Mittelstreifen. Ist das erlaubt? Die Antwort gibt das Rechtsfahrgebot. Erfahre hier alles zum Thema.
Darf man eigentlich die mittlere Fahrbahn auf der Autobahn in Deutschland blockieren, wenn man sehr langsam unterwegs ist? Oder ist das am Ende sogar gesetzwidrig? Was das Rechtsfahren auf mehrspurigen Autobahnen oder auch in der Stadt betrifft, herrscht bei vielen Autofahrern große Unklarheit.
Was besagt das Rechtsfahrgebot? Wo gilt es?
Licht ins Dunkel bringt die Straßenverkehrsordnung (StVO), die sich mit diesem Thema in Paragraph 2, Absatz 1 und 2 befasst. Hier finden sich die Regelung des Rechtsverkehrs und das Rechtsfahrgebot, das besagt:
- Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
- Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
Kurz gesagt bedeutet das Rechtsfahrgebot demnach: Alle Autofahrer auf Autobahnen müssen sich bemühen, so weit wie möglich rechts zu fahren. Dieses Rechtsfahrgebot soll die Zahl der Staus und die der Unfälle reduzieren.
Was passiert beim Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot?
Schauen wir uns zunächst einmal die Lage auf der Autobahn und außerhalb geschlossener Ortschaften an: Hier müssen Autofahrer, wenn möglich, so weit wie möglich rechts fahren. Wer sich nicht an das auf der Autobahn geltende Rechtsfahrgebot hält, dieses absichtlich missachtet und damit möglicherweise den Verkehr behindert oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, muss mit einer Strafe rechnen – in der Regel mit einem Bußgeld von bis zu 80 Euro und einem Punkt in Flensburg.
Wichtiger Hinweis für alle Autofahrer: Das Rechtsfahrgebot bedeutet nicht, so nah wie möglich am rechten Fahrbahnrand zu fahren. Autofahrer sollten vielmehr aus Sicherheitsgründen etwa einen Meter Abstand zum Fahrbahnrand halten, um beispielsweise nicht in den Straßengraben abzurutschen.
Rechtsfahrgebot auf der Autobahn: Wie fahre ich richtig?
Auch wenn alle Autofahrer angehalten sind, auf der Autobahn möglichst rechts zu fahren, gibt es Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot. Diese sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Paragraf 7, Absatz 3c aufgeführt. Kurz zusammengefasst ist dort zu lesen:
- Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit dem Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt.
- Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts.
Was ist das Zeichen 340? |
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Der Begriff „Zeichen“ ist etwas irreführend. Denn es handelt sich nicht um ein klassisches Verkehrszeichen, sondern um die weißen, gleich langen Streifen auf den Straßen, die die Fahrbahnbegrenzungen markieren. Diese Leitlinien dürfen nicht überfahren werden, wenn dadurch der Verkehr gefährdet wird. |
Konkret heißt das also: Laut StVO darf die mittlere Spur auf Straßen mit drei Fahrspuren eben doch durchgängig befahren werden, wenn hin und wieder auf der rechten Spur ein Fahrzeug fährt. Das Rechtsfahrgebot besagt also nicht, dass man als Autofahrer jede frei werdende Lücke nutzen und sofort auf die rechte Fahrbahn wechseln muss. Was unter „hin und wieder“ in dieser Regelung zu verstehen ist, ist übrigens nicht in der StVO festgehalten und bietet damit viel Spielraum für eigene Interpretation. Laut ADAC dient diese etwas unklare Formulierung im Rechtsfahrgebot dazu, die Zahl der gefährlichen Spurwechsel und ein Schlangenlinien-Fahren zu verringern. Könne ein Autofahrer absehen, dass er schon bald das nächste Fahrzeug auf der rechten Spur überholen kann, dürfe er auf der mittleren Fahrspur bleiben.
Hier stellt sich die nächste Frage: Was heißt „schon bald“? Der ADAC rät, sich an folgende Regel zu halten: Kann ein Autofahrer nach einem Überholmanöver deutlich länger als 20 Sekunden mit gleicher Geschwindigkeit auf der rechten Spur fahren, dann sollte er auch dorthin wechseln. Eine weitere wichtige Empfehlung lautet: Ist die Autobahn leer und man sieht erst am Horizont ein Auto, sollte man die mittlere Spur nicht befahren, sondern auf die leere rechte Spur wechseln.
Rechtsfahrgebot: Gibt es Unterschiede zwischen Autobahn- und Stadtverkehr?
Innerorts sieht das Rechtsfahrgebot ein wenig anders aus. Für Fahrzeuge mit bis zu 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gilt hier das Rechtsfahrgebot für Straßen mit mehreren Fahrstreifen nicht. Stattdessen gilt die freie Fahrstreifenwahl. Nachzulesen ist diese Regelung in der StVO in Paragraf 7, Absatz 3. Danach müssen Autofahrer innerorts auf mehrspurigen Fahrbahnen im Gegensatz zum Autobahn-Rechtsfahrgebot nicht darauf achten, dass rechts langsamer gefahren werden muss als links. Aufgepasst: Diese lockere Regelung innerhalb der Stadt bedeutet nicht, dass Autofahrer einfach rechts überholen dürfen; denn Paragraph 5 der Straßenverkehrsordnung besagt, dass grundsätzlich links überholt werden muss.
Wie verhält man sich bei Langsamfahrern auf der Mittelspur?
Trotz Rechtsfahrgebot gibt es auf der Autobahn immer wieder Fahrer, die die mittlere Spur blockieren – und zwar mit recht langsamem Tempo. Wer schneller unterwegs sein möchte, fragt sich sicher auch das ein oder andere Mal: Wie reagiere ich eigentlich richtig? Wichtig ist, sich nicht von Langsamfahrern provozieren zu lassen. Das sorgt nur für Frust – und der wiederum für unüberlegtes Verhalten. Das kann gefährlich werden. Richtig ist es, die Ruhe zu bewahren, den Ärger hinunterzuschlucken und geduldig zu warten, bis eine sichere Gelegenheit zum Überholen kommt. Lichthupe und nahes Auffahren sollten unbedingt vermieden werden – denn so können schnell Unfälle entstehen.