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Falschparken_Ratgeber Abschleppdienst
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In der Regel werden falsch geparkte Autos auf Veranlassung der Polizei abgeschleppt, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer behindern oder gefährden

Die Zahl der Verkehrsordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Parken steigt seit Jahren. Immer mehr Autos rangeln um die vorhandenen Parkplätze. In unserem Ratgeber klären wir, wann Dein falsch geparktes Auto abgeschleppt wird, wie Du es zurückbekommst und mit welchen Kosten Du rechnen musst.

Wann wird mein Auto abgeschleppt?

Falsch abgestellte Autos werden abgeschleppt, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer behindern oder gefährden. Das gilt einerseits für unübersichtliche Kurven, andererseits für Feuerwehrzufahrten, Bushaltestellen oder Radwege. Auch Autos, die im absoluten Halteverbot geparkt werden, kommen an den Haken des Abschleppwagens.

Generell orientieren sich Polizei und Ordnungsamt bei der Entscheidung darüber, ob ein Fahrzeug abgeschleppt wird, an den Grundsätzen der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit.

  • Die Notwendigkeit ist dann gegeben, wenn das geparkte Fahrzeug andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet.
  • Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit heißt in der Praxis: Wenn es in der Nähe noch freie Parkplätze gibt, darf auch ein verkehrswidrig abgestelltes Fahrzeug nicht abgeschleppt werden. Dann wird das Auto umgesetzt.

Verbietet ein nachträglich aufgestelltes Verkehrsschild das Parken, räumt der Gesetzgeber dem Fahrzeugbesitzer eine Frist von mindestens drei Tagen ein, in der das Auto entfernt werden muss. Eine Ausnahme ist Nordrhein-Westfalen, hier endet diese Frist bereits nach 48 Stunden. Wird ein Auto auf einem öffentlichen, kostenpflichtigen Parkplatz ohne Parkschein abgestellt, kann es ebenfalls abgeschleppt werden. Wann das passiert, hängt davon ab, was die kontrollierenden Beamten als verhältnismäßig erachten. Ist der Parkraum in diesem Gebiet sowieso schon hart umkämpft, wird das Fahrzeug eher an den Haken genommen. In anderen Fällen kann das Auto durchaus mehrere Tage ohne Parkschein den Parkplatz blockieren, bevor der Abschleppwagen anrückt.

Es gibt auch Fälle, in denen Autos abgeschleppt werden, obwohl sie keine anderen Fahrzeuge behindern. Fällt der Polizei ein Fahrzeug auf, das mit offenen Fenstern geparkt wurde, dürfen die Beamten zur Diebstahlvorbeugung den Abschleppdienst rufen.

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Wer darf das Abschleppen veranlassen?

Wer das Abschleppen eines fremden Fahrzeugs veranlassen darf, hängt davon ab, wo es steht. Parkt es auf öffentlichem Grund, sind dazu in der Regel nur Polizei und Ordnungsamt befugt.

In einigen Städten dürfen daneben auch Verkehrsbetriebe Fahrzeuge auf öffentlichem Grund an den Haken nehmen. So können beispielsweise die Berliner Verkehrsgesellschaft (BVG) und die Magdeburger Verkehrsbetriebe (MVB) Fahrzeuge auf eigene Faust abschleppen lassen, um dadurch Blockaden von Gleisen oder Busspuren zu entfernen.

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Auf öffentlichem Straßengrund dürfen in der Regel nur die Polizei und das Ordnungsamt das Abschleppen veranlassen.

Autos auf privatem Grund

Steht ein Auto widerrechtlich auf einem Privatgrundstück, handelt es sich um eine privatrechtliche Angelegenheit. Ruft der Grundstückseigentümer den Abschleppdienst, muss er zunächst in Vorleistung gehen. Deshalb sollte er die Situation vorher ausführlich dokumentieren. Für den Fall, dass er im Anschluss die Kosten vom Fahrzeughalter zurückfordert, muss nachgewiesen werden, dass das Abschleppen notwendig war. 

Die Polizei darf das Auto des Übeltäters übrigens nicht abschleppen lassen. Allerdings können die Beamten mittels Halterabfrage versuchen, den Fahrer telefonisch zu erreichen und zum Umparken zu bewegen. In jedem Fall sollte man davon absehen, das falsch geparkte Fahrzeug in irgendeiner Weise zu blockieren. Diese Art des Denkzettels endet im schlimmsten Fall mit einer Anzeige wegen Nötigung.

Was passiert, wenn ich vor dem Abschleppdienst zu meinem Auto zurückkomme? 

Ist der Abschleppdienst schon gerufen, das Auto an seinem (verbotenen) Platz, hat der Fahrer mehrere Möglichkeiten. Wenn der Auftrag beim Abschleppdienst noch storniert werden kann, fallen keine Kosten an. Ist der Abschleppwagen schon unterwegs, muss für die Leerfahrt bezahlt werden. In der Regel liegen die Kosten dafür zwischen 50 und 100 Euro.

Hat der Abschlepper bereits mit der Vorbereitung der Verladung begonnen, muss die gesamte Summe (zwischen 130 und 280 Euro) gezahlt werden. Abgeschleppt wird dann natürlich nicht, da der Grundsatz der Notwendigkeit nicht mehr gegeben ist.

Steht das Auto bei Eintreffen des Fahrers bereits auf der Ladefläche des Abschleppwagens, erwirbt der Abschleppdienst damit ein Pfandrecht am Fahrzeug. Er ist erst verpflichtet, es wieder abzuladen, wenn bezahlt wurde. Das kann direkt vor Ort geschehen oder später an der Kfz-Verwahrstelle.

Dies gilt auch für bereits abgeschleppte Autos. Häufig geben die Unternehmen den Aufenthaltsort des Fahrzeugs erst nach Bezahlung preis. Das ist für den Autofahrer ärgerlich, aber erlaubt.

Verhindert eine Notiz hinter der Windschutzscheibe das Abschleppen?

Viele Autofahrer hinterlassen an der Windschutzscheibe eine Notiz nach dem Motto: “Bin gleich zurück”. Es hängt von der Kulanz des Kontrolleurs ab, wie es weitergeht. Einen rechtlichen Schutz davor, dass der Wagen abgeschleppt wird, bietet ein solcher Zettel nicht.

Was kann ich tun, wenn die Forderung außerordentlich hoch ausfällt?

Sollte die Rechnung des Abschleppunternehmens besonders hoch ausfallen, kann ein Teilbetrag der Forderung unter Vorbehalt beim Amtsgericht hinterlegt werden. Die Quittung darüber dient als Zahlungsbeleg für das Abschleppunternehmen. Wer sie beim Abschleppunternehmen vorlegt, bekommt sein Fahrzeug zurück. Ob und wie viel Geld das Unternehmen am Ende bekommt, klärt dann ein Gericht.

Falschparken_Ratgeber Amtsgericht
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Fällt die Rechnung besonders hoch aus, kann ein Teilbetrag der Rechnung beim Amtsgericht hinterlegt und mit der Quittung das Fahrzeug ausgelöst werden

Wer den Gang zum Gericht umgehen will, kann den geforderten Betrag beim Abschleppunternehmen auch unter Vorbehalt zahlen. Wichtig ist, eine detaillierte Rechnung anzufordern und sich die „Zahlung unter Vorbehalt“ quittieren zu lassen. In diesem Fall muss zunächst der gesamte geforderte Betrag beglichen werden.

Wo werden abgeschleppte Autos hingebracht?

Ein Abschleppdienst darf das betreffende Fahrzeug nur so weit bewegen wie unbedingt nötig. Wenn in der Nähe legale, freie Parkplätze vorhanden sind, wird dorthin umgestellt.

Andernfalls findet sich das Fahrzeug entweder auf dem Hof des Abschleppunternehmens oder bei der Kfz-Verwahrstelle der Polizei wieder.

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Was kostet das Abschleppen?

Die Kosten für das Abschleppen sind bundesweit sehr unterschiedlich. Die Preise variieren in Abhängigkeit von den jeweiligen Verwaltungs- und Verwahrgebühren und von bereits ausgesprochenen Gerichtsurteilen der jeweiligen Stadt. So kostet das Abschleppen eines Autos in Cottbus etwa 150 Euro, während Falschparker in Hamburg mit rund 260 Euro rechnen müssen.

Zudem beeinflussen Wochentag, Tageszeit und Aufwand die Preise der Abschleppunternehmen. Grundsätzlich sollte man mit einem Betrag zwischen 130 und 300 Euro rechnen.

Wenn die Polizei oder das Ordnungsamt das Abschleppen veranlassen, kommen neben den Kosten für den Abschleppvorgang die bereits genannten Verwahr- und Verwaltungsgebühren sowie das Bußgeld für den jeweiligen Verkehrsverstoß hinzu. Übrigens: Lässt das Ordnungsamt abschleppen, fallen aufgrund höherer Personalkosten und anderer Verträge mit den Abschleppunternehmen oft auch höhere Kosten für das Abschleppen an.

Beauftragt eine Privatperson einen Abschleppdienst, beispielsweise weil die eigene Grundstücksauffahrt zugeparkt ist, muss immer zunächst der Auftraggeber bezahlen. Die Kosten können erst im Nachhinein vom Falschparker zurückgefordert oder eingeklagt werden.

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