Rabattschutz und Rabattretter: Lohnt sich die Investition?
Schnell ist es passiert: Ein kleines Hindernis beim Einparken oder ein kurzer Moment der Ablenkung im Stop-and-go-Verkehr – Dein Fahrzeug hat einen Unfall. Trotz Kfz-Versicherung wird es nun teuer. Denn im folgenden Jahr erfolgt eine deutliche Zurückstufung in der Schadenfreiheitsklasse – es sei denn, Du hast einen Rabattschutz abgeschlossen. Wir sagen Dir, ob das wirklich sinnvoll ist und wie sich Rabattschutz und der ältere Rabattretter voneinander unterscheiden.
Wie alle Versicherungen sind auch Kfz-Versicherungen ein sehr komplexes Thema. Die Basis für den Tarif bildet die Einstufung in die jeweilige Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse).
Die Schadenfreiheitsklassen
In aller Regel startest Du in der SF-Klasse 0. Bleibst Du ohne Unfall, erhältst Du einen Schadenfreiheitsrabatt und steigst im folgenden Jahr in die nächste SF-Klasse auf. Die höchste Schadenfreiheitsklasse ist SF 35. Diesen Schadenfreiheitsrabatt aber verlierst Du, wenn die Versicherung einen Schaden, zum Beispiel nach einem Unfall, regulieren muss. Die Rückstufung erfolgt nun nicht nur um eine Klasse, sondern gleich um mehrere Klassen. Das erhöht die Beitragskosten deutlich. Um wie viele Schadenfreiheitsklassen Du genau zurückgestuft wirst, ist je nach Versicherer unterschiedlich. Weitere Informationen dazu findest Du in den Unterlagen zu Deiner Kfz-Versicherung.
Ein Beispiel: Ein Versicherungsnehmer ist vor einem Schaden von seiner Versicherung in die SF 10 eingestuft, das macht einen Beitragssatz von 36 Prozent. Nach dem Schaden erfolgt die Rückstufung in SF 4, der Beitragssatz liegt nun sehr hoch – nämlich bei stolzen 48 Prozent.
Ein noch eindrücklicheres Szenario: Ein Schaden kann schon zu einer so deutlichen Rückstufung der Kfz-Versicherung führen, dass sich die Schadenfreiheitsklasse nahezu halbiert. Wer zuvor 20 schadenfreie Jahre unterwegs war, wird nach einem regulierten Schaden so eingestuft, als hätte er lediglich zehn schadenfreie Jahre gehabt.
Vermeiden ließe sich die Rückstufung, indem der Versicherungsnehmer den Schaden selbst begleicht. Je nachdem, wie hoch der Schaden ist, kann das günstiger kommen als eine Rückstufung. Es kann sich lohnen der Haftpflicht einen Schaden bis 1.500 Euro aus eigener Tasche zu zahlen. In der Vollkaskoversicherung lohnt sich das bis zu 1.300 Euro. Es gibt aber eine weitere Möglichkeit, eine Zurückstufung zu vermeiden. Auch die ist aber nicht günstig und bringt Kosten mit sich.
Der Rabattschutz
Der Rabattschutz ist eine kostenpflichtige Zusatzoption, die von den meisten Versicherern für Haftpflicht und Vollkaskoversichung angeboten wird. Bei Teilkaskoversicherung ist dies nicht möglich. Mindestens einen Schaden pro Jahr kann der Versicherungsnehmer dann durch die Versicherung begleichen lassen, ohne seinen Schadenfreiheitsrabatt zu verlieren. Einige Tarife erlauben sogar drei Schäden pro Jahr, ohne die Schadenfreiheitsklasse zu verlieren. Sie sind allerdings auch teurer. Ein Aufstieg in eine höhere SF-Klasse im folgenden Jahr ist dann aber nicht möglich.
Die Frage, ob sich der Schutz und damit ein teurerer Tarif tatsächlich lohnt, ist allgemein nur schwierig zu beantworten. Fakt ist, dass die Versicherungskosten mit Rabattschutz um durchschnittlich 17,7 Prozent steigen. Es ist also sinnvoll, mithilfe von Verbraucherportalen verschiedene Anbieter jeweils mit und ohne Rabattschutz zu vergleichen.
Definitiv nicht sinnvoll ist ein Rabattschutz, wenn man bereits SF-Klasse 35 erreicht hat, da der Beitrag dann trotz eines etwaigen Schadens nur wenig steigen würde. Unterhalb einer SF-Klasse 4 und für Fahrer unter 23 Jahren werden weder Rabattschutz noch Rabattretter angeboten.
Bedenken solltest Du auch, dass der Rabattschutz bei einem Versicherungswechsel in eine neue Versicherung vom neuen Versicherer nicht übernommen wird. Damit ist der Rabattschutz – aus Sicht des Versicherers – ein Mittel zur Kundenbindung, führt aber – aus Sicht des Versicherten – zu einer gewissen Abhängigkeit.
Der Rabattretter
Während der Rabattschutz eine kostenpflichtige Zusatzleistung ist, die eine Zurückstufung in eine ungünstigere SF-Klasse verhindert, gewährt die Versicherung dem Versicherungsnehmer mit dem sogenannten Rabattretter einen „freien“ Schaden pro Kalenderjahr. Eine Zurückstufung erfolgt zwar, aber nur in dem Maße, dass der bisherige Versicherungsbeitrag nicht steigt. In der Theorie klingt das gut und sinnvoll.
In der Praxis aber ist der Rabattretter ein Modell von gestern, von dem nur noch Fahrer mit alten Verträgen profitieren. Mit der Einführung neuer Rabattstaffeln wurde der Rabattretter von den Versicherern aus ihrem Leistungskatalog gestrichen. Ohnehin kann der Rabattretter erst ab SF-Klasse 25, bei manchen Versicherungen gar erst ab SF-Klasse 30 in Anspruch genommen werden.
Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts
Einen Schadenfreiheitsrabatt hat sich der Versicherte über Jahre mit umsichtigem Verkehrsverhalten verdient. Du willst verhindern, dass der Schadenfreiheitsrabatt verloren geht, wenn der Rabatt, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr benötigt wird? Viele Versicherer bieten laut Stiftung Warentest eine Übertragung des Rabatts auf eine andere Person an. Die meisten Kfz-Versicherungen stellen eine Bedingung, wenn der Schadenfreiheitsrabatt übertragen werden soll: Beide Personen müssen in der Regel mindestens in einer häuslichen Gemeinschaft leben.
In vollem Umfang ist eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts nur möglich, wenn der Begünstigte gewisse Voraussetzungen erfüllt. So kann der Rabatt einer SF-Klasse 10 nur vollumfänglich übertragen werden, wenn der Empfänger selbst seit mindestens zehn Jahren Auto fährt und das zu versichernde Fahrzeug derselben oder einer niedrigeren Fahrzeugklasse zuzurechnen ist als das bisher versicherte Fahrzeug.
Die wichtigsten Fakten über Rabattschutz und Rabattretter
Rabattschutz
- Zusatzoption gegen Aufpreis, die den Schadenfreiheitsrabatt trotz eines regulierten Schadens garantiert
- keine Zurückstufung, aber auch kein Aufstieg in der SF-Klasse im Folgejahr
- nur für Haftpflicht und Vollkaskoversicherung möglich
- wird unter SF-Klasse 4 nicht angeboten
- wirtschaftlich nicht sinnvoll bei SF-Klasse 35
- kann innerhalb der Familie oder einer eheähnlichen Gemeinschaft übertragen werden
Rabattretter
- gewährt einen „Freischaden“ pro Jahr
- nur Versicherte mit Altverträgen profitieren noch
- kann erst ab SF-Klasse 25, bisweilen gar erst ab SF 30 in Anspruch genommen werden