Punkte in Flensburg: Das ist 2022 wichtig zu wissen
Ob fürs Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit oder für einen Rotlichtverstoß: Je nach Schweregrad erhältst Du für Vergehen im Straßenverkehr Punkte in Flensburg.
Was bedeuten „Punkte in Flensburg“?
Du bist zu schnell gefahren und hast einen Bußgeldbescheid sowie „Punkte in Flensburg“ erhalten. Was bedeutet das konkret? Bestimmte Verkehrsvergehen werden nicht nur mit einem Ordnungsgeld, sondern zusätzlich mit Punkten geahndet. Wer Punkte in Flensburg hat oder erhält, hat erheblich gegen das Verkehrsrecht und die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen. Das Vergehen und die Punkteanzahl werden in die Verkehrssünderkartei, das sogenannte Fahreignungsregister (FAER) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) eingetragen. Das KBA hat seinen Sitz in Flensburg – deshalb spricht man von Punkten in Flensburg, wenn man einen Eintrag im Punkteregister hat.
Das Punktesystem in Flensburg regelt, wie viele Punkte man für ein Verkehrsvergehen bekommt. Je nachdem, wie viele Punkte Du erhältst und abhängig davon, ob Du bereits welche hast, erfolgen unterschiedliche Maßnahmen. Ziel des Punktesystems ist es, Verkehrsteilnehmer zu einem sicheren und regelkonformen Verhalten im Straßenverkehr anzuregen, indem grobe Verstöße mit Punkten in Flensburg bestraft werden. Somit soll es dazu beitragen, dass Verkehrssünder ihr Verhalten langfristig ändern und aufmerksamer im Straßenverkehr unterwegs sind – für mehr Sicherheit.
Wann gibt es Punkte in Flensburg?
Punkte in Flensburg erhält man für Verkehrsverstöße, die direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben. Außerdem ist ein Punkt fällig, wenn man ein Bußgeld von über 60 Euro zahlen muss. Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) regeln das Punkteregister und unterteilen Vergehen in unterschiedliche Schweregrade:
- Schwere Verstöße
- Sehr schwere Verstöße
- Straftaten
Je nach Schweregrad des Verstoßes erhält der Fahrer ein bis drei Punkte. Der Eintrag in das FAER erfolgt allerdings erst, wenn der Tatbestand rechtskräftig ist. Das ist der Fall, wenn die Bußgeldstelle, das Amtsgericht oder die Staatsanwaltschaft ihn an das KBA übertragen hat. Welche dieser drei Behörden zuständig ist, hängt vom Vergehen ab. Hast Du Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erhoben, verzögert sich außerdem der Punkteeintrag.
Wann sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid lohnt, wie man ihn erhebt und was es dabei zu beachten gibt.
Punkteregelung: Wofür gibt es wie viele Punkte?
Der Bußgeldkatalog legt die konkrete Anzahl der Punkte bei Verstößen fest. Je nach Schweregrad des Vergehens erhältst Du pro Verstoß einen bis drei Punkte in Flensburg. Folgende Tabelle zeigt Beispiele für Verstöße, die das KBA mit einem Eintrag in der Verkehrssünderkartei ahndet.
Punkte für einen Verstoß | Art des Verstoßes | Beispiele für Verstöße |
---|---|---|
Schwerer Verstoß (1 Punkt) | beeinträchtigende Ordnungswidrigkeit, Gefährdung der Straßenverkehrssicherheit, Bußgeld von mindestens 60 Euro | Ein Punkt in Flensburg droht, wenn man die Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h und mehr überschreitet, gegen die Vorfahrt verstößt oder Vorschriftzeichen missachtet. Das gilt auch, wenn Du rechtswidrig abbiegst, wendest oder rückwärts fährst. |
Sehr schwerer Verstoß (2 Punkte) | Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis, Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot, besondere Gefährdung der Straßenverkehrssicherheit | Missachtet man das Überholverbot oder überschreitet die Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um mehr als 31 km/h, gilt das als sehr schwerer Verstoß. Er wird mit zwei Punkten geahndet. Gleiches gilt, wenn Du nachweislich Drogen oder Alkohol konsumiert hast und mit 0,5 Promille und mehr am Steuer erwischt wirst. Entfernt man sich nach einem Unfall unerlaubt vom Unfallort, drohen ebenfalls zwei Punkte in Flensburg. |
Straftaten (3 Punkte) | Straftaten im Straßenverkehr mit Entzug der Fahrerlaubnis | Zu Straftaten im Straßenverkehr mit Entzug der Fahrerlaubnis zählen Vergehen wie Nötigung, fahrlässige Tötung und unterlassene Hilfeleistung. Aber auch Trunkenheit am Steuer mit Sachbeschädigung gilt als Straftat und wird mit drei Punkten in Flensburg bestraft. |
Hat man mehrere Taten zur selben Zeit begannen, gilt: Man erhält entweder nur für das schwerste Delikt Punkte in Flensburg oder die Verstöße werden gesondert erfasst. Das kann der Fall sein, wenn eine gewisse Zeitspanne zwischen den Vergehen liegt. Wurdest Du beispielsweise im Abstand von einer Stunde zweimal mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt, kannst Du zweimal Punkte bekommen.
Punktetacho: Wann muss ich mit welchen Maßnahmen rechnen?
Seit dem 1. Mai 2014 gibt es einen neuen Punktetacho mit vier farblich markierten Maßnahmen-Stufen. Sie dienen als Bewertungssystem.
- ein bis drei Punkte: Der grüne Bereich des Punktetachos gilt als Vormerkung. Das bedeutet: Es werden keine Maßnahmen eingeleitet. Die Punkte bleiben aber für einen gewissen Zeitraum bestehen. Wann Punkte in Flensburg verfallen, ist von der Art des Vergehens abhängig.
- vier bis fünf Punkte: Steigt der Tacho des Punktesystems in Flensburg in den gelben Bereich, erhältst Du eine schriftliche sowie für Dich kostenpflichtige Ermahnung. Sie weist auf die Möglichkeit hin, Deine Punkte abzubauen, indem Du freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnimmst.
- sechs bis sieben Punkte: Wer sechs oder sieben Punkte in Flensburg gesammelt hat, erhält eine schriftliche, kostenpflichtige Verwarnung – und der Tacho steigt in den roten Bereich. Wie auch beim gelben Punktetacho, weist die Behörde erneut darauf hin, dass man an einem Fahreignungsseminar teilnehmen sollte. Seine Punkte kann man damit aber nicht mehr reduzieren und sie bleiben bis zu ihrer Verjährung bestehen.
Wie viele Punkte in Flensburg man maximal haben darf? Bei acht Punkten steigt der Punktetacho in den schwarzen Bereich und der Höchststand ist erreicht. Die Folge: Für mindestens ein halbes Jahr musst Du die Fahrerlaubnis oder den Führerschein abgeben. Du erhältst den Führerschein erst zurück, wenn Du nachweisen kannst, dass Du geeignet bist, am Straßenverkehr teilzunehmen.
Als Nachweis dient ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) – umgangssprachlich auch als „Idiotentest“ bekannt. Möchte man herausfinden, wie viele Punkte man bereits gesammelt hat, kann man seine Punkte in Flensburg abfragen. Das geht ganz einfach mit einem postalischen Antrag, online oder direkt vor Ort beim KBA.
Besonderheit: Was passiert, wenn Fahranfänger Punkte erhalten?
Erhalten Fahranfänger in der Probezeit Punkte, folgen besondere Konsequenzen. Bei einem Punkt verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre und man muss an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) teilnehmen. Dabei wird zwischen schwerwiegenden Verstößen und weniger schwerwiegenden Verstößen unterschieden.
- A-Verstöße: Schwerwiegende Verstöße werden A-Verstöße genannt. Missachtest Du beispielsweise eine rote Ampel oder überholst im Überholverbot, gilt das als schwerwiegendes Vergehen. Auch wenn man sich an Zebrastreifen falsch verhält und beispielsweise nicht anhält, ist das ein A-Verstoß.
- B-Verstöße: Weniger schwerwiegende Verstöße werden B-Verstöße genannt. Dazu zählt, wenn Du einen Fußgänger oder Radfahrer beim Abbiegen gefährdest oder behinderst. In diese Kategorie fällt auch, wenn Du ein liegengebliebenes Fahrzeug ungenügend sicherst und damit andere gefährdest. Telefoniert man während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung, ist das ebenso ein B-Verstoß.
Nach einem Verkehrsverstoß in der Probezeit droht ein Aufbauseminar. Doch was ist das genau und welche Kosten kommen auf einen zu?
Hast Du Dir während der Probezeit einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße geleistet, musst Du an einem ASF-Kurs teilnehmen. Er ist kostenpflichtig und ein ausgebildeter Fahrlehrer muss ihn halten. Bei einem Vergehen mit Alkohol oder Drogen ist man ebenso verpflichtet, einen speziellen Kurs zu absolvieren. Zusätzlich verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.
Während Verkehrsteilnehmer mit Fahrerfahrung Punkte in Flensburg durch die Seminarteilnahme reduzieren können, bleibt der Eintrag im Fahreignungsregister bei Fahranfängern auch nach dem erfolgreichen Seminarabschluss bestehen. Weigert sich ein Fahranfänger an einem Aufbaukurs teilzunehmen, verliert er zudem die Fahrerlaubnis.