Probezeit! Wann ist das Aufbauseminar Pflicht? Wieviel kostet es?
Der bestandene Führerschein ist ein Grund zum Feiern! Viele Neu-Fahrer freuen sich über die ungewohnte Freiheit. Doch Vorsicht: Fahranfängern fehlt noch die Routine – viele überschätzen sich. Häufige Konsequenz: missachtete Verkehrsregeln, Unfälle oder Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen. Dann kann der Führerschein schnell wieder weg sein. Fahranfänger müssen anschließend oft an einem Aufbauseminar teilnehmen, sprich Nachschulung. Erfahre hier, was Du darüber wissen musst.
Fahranfänger stehen nach bestandener Prüfung des Führerscheins unter genauer Beobachtung. Für sie gilt eine zweijährige Probezeit, in der sie beweisen müssen, dass sie ihren Führerschein verdient haben. Verstöße im Straßenverkehr kommen sie teuer zu stehen.
Was sind A- und B-Verstöße?
Wenn Du in Deiner Probezeit zu viele Verstöße im Straßenverkehr begehst, musst Du häufig ein sogenanntes Aufbauseminar für Fahranfänger – kurz ASF – besuchen. Besuchst Du die Führerschein-Nachschulung nicht, ist Dein Führerschein und damit auch die Fahrerlaubnis weg. Doch bei welchen Verstößen droht ein ASF? Hat ein Fahranfänger in seiner Probezeit eine Verkehrsregel gebrochen, wird dieses Delikt entweder als A-Verstoß oder B-Verstoß bezeichnet.
Beispiele für einen A-Verstoß
- Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h oder mehr
- Nutzung eines Handys am Steuer
- Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen
- Unterlassene Hilfeleistung
- Rechtsfahrgebot missachtet
- Vorfahrt missachtet
- Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als 5/10 des halben Tachowerts
- Seitenstreifen auf der Autobahn befahren
- Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt
- Rote Ampel überfahren
Beispiele für B-Verstöße
- Fahren trotz abgefahrenen Reifenprofils
- Behinderung von Radfahrern beim Abbiegen
- Überziehung des Termins zur Hauptuntersuchung
- Behinderung von Feuerwehr, Notarzt oder Polizei
- Falschparken
Hast Du als Fahranfänger einen A-Verstoß begangen, verlängert sich in der Regel die Probezeit Deines Führerscheins um weitere zwei Jahre und Du musst ein Aufbauseminar für Fahranfänger besuchen. Gehört Dein Delikt in die Kategorie B-Verstöße, passiert vorerst nichts. Kommt ein zweiter B-Verstoß dazu, verlängert sich Deine Probezeit um weitere zwei Jahre. Hinzu kommt die Teilnahme am Aufbauseminar für Fahranfänger.
Was ist das Aufbauseminar?
Das Aufbauseminar kennst Du wahrscheinlich eher unter dem Namen Nachschulung in der Probezeit. Juristisch betrachtet handelt es sich bei dem Aufbauseminar um einen Kursus zur Wiederherstellung der Fahreignung nach Paragraph 70 der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Ein Aufbauseminar muss innerhalb einer gesetzten Frist von maximal acht Wochen absolviert werden. Wird diese Frist überschritten, kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis. Falls Du die Aufforderung bekommen hast, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, solltest Du Dich zügig um einen Platz kümmern. Die Zeit kann schnell ablaufen, da nicht zu jedem Zeitpunkt ein Aufbauseminar stattfindet. Jede zugelassene Fahrschule bietet Kurse an. Die Teilnahmebestätigung musst Du als Fahranfänger der zuständigen Behörde vorlegen.
Du fragst Dich sicherlich, wie viel Zeit Du für ein Aufbauseminar einplanen musst. Es besteht immer aus vier Sitzungen à 135 Minuten. Dort triffst Du gemeinsam mit anderen Teilnehmern auf Psychologen, die mit Dir Lösungen für ein besseres und sichereres Fahrverhalten erarbeiten. Neben den Gesprächen findet im Rahmen des Aufbauseminars auch eine Fahrprobe statt. Die Frist, in der diese Sitzungen stattfinden, beträgt zwei bis vier Wochen.
Inhalte des Aufbauseminars
- Wahrnehmungssensibilisierung
- Gefahrenabwendung
- Gefühle beim Fahren
Was kostet ein Aufbauseminar?
Die Höhe der Kosten hängt von der Fahrschule ab, bei der Du das Aufbauseminar absolvieren wirst. Die Preise variieren in ganz Deutschland und Du musst mit Kosten zwischen 150 und 500 Euro rechnen. Kleiner Tipp: Schau Dich in Deiner Umgebung um und vergleiche die Preise der verschiedenen Fahrschulen.
Du hast Dich für eine Fahrschule entschieden? Dann solltest Du am ersten Tag folgende Unterlagen bei Dir haben:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Original der zuständigen Fahrerlaubnis-Behörde zur Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen
- Beleg für die Überweisung der Gebühr
Was ist ein besonderes Aufbauseminar?
Ist ein Autofahrer während seiner Probezeit mit Alkohol im Blut gefahren oder hat Drogen konsumiert, muss er ein besonderes Aufbauseminar absolvieren. Denn für Fahranfänger gilt ein absolutes Alkoholverbot. Ein besonderes Aufbauseminar findet nicht in der Fahrschule, sondern bei einem Verkehrspsychologen statt. Die Teilnehmer bezahlen oft eine höhere Gebühr als die Teilnehmer an einem normalen Aufbauseminar.
Was ist ein Fahreignungsseminar?
Achtung, das sogenannte Fahreignungsseminar – auch Punkteabbauseminar genannt – ist nicht zu verwechseln mit dem ASF. Grund für eine mögliche Verwechslung ist der frühere Name des Fahreignunsseminar. Bis 2014 hieß es noch "Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer". Der Name sagt es schon: Die Teilnehmer eines Punkteabbauseminars können einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg abbauen. Diese Möglichkeit gibt es bis zu fünf Punkten auf dem Punkte-Konto in Flensburg. Wenn Du mehr als fünf Punkte hast, ändert eine Teilnahme am Fahreignungsseminar jedoch nichts mehr an Deinen Punkten. Und: Mit der Teilnahme an dem Punkteabbauseminar kannst Du auch nur alle fünf Jahre jeweils einen Punkt abbauen.
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