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Eine Hand hält einen Autoschlüssel mit rotem Anhänger der Marke Ferrari vor dem unscharf erkennbaren Heck eines roten Ferraris
Quelle: Unsplash
Ein Probefahrtvertrag sichert beide Seiten ab – zum Beispiel für den Fall, dass es während der Probefahrt zu einem Unfall kommt

Wie läuft eine Probefahrt in 2024 ab?

Zum Autokauf gehört eine Probefahrt dazu. Hast Du Dich für ein Modell entschieden, das Du testen möchtest, legst Du mit dem Verkäufer einen verbindlichen Termin dafür fest. Er sollte möglichst außerhalb der Stoßzeiten liegen, also am besten zwischen zehn und 15 Uhr, und bei Tageslicht und gutem Wetter stattfinden – für ein stressfreies Testen, ohne großes Verkehrsaufkommen oder Regen. Halte mit dem Verkäufer vor Fahrtantritt außerdem Formalitäten wie die Dauer oder Kilometerzahl für die Probefahrt in einer schriftlichen Vereinbarung fest. Bevor es losgeht, solltest Du zunächst die Verkehrstauglichkeit des Wagens checken.

Verkehrstauglichkeit eines Autos überprüfen:

  • Licht: Funktioniert das Licht einwandfrei?
  • Reifen: Beträgt die Reifenprofiltiefe mindestens 1,6 Millimeter?
  • HU-Untersuchung: Wann war die letzte HU-Untersuchung?

Du willst einen Gebrauchtwagen kaufen? Dann solltest Du zusätzlich vor der Probefahrt einen Blick ins HU-Protokoll werfen, das die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs bescheinigt. Versichere Dich zudem, dass eventuelle Vorschäden schriftlich festgehalten sind. So kannst Du ausschließen, dass Du nicht im Nachhinein fälschlicherweise für sie verantwortlich gemacht wirst. Bei einem Privatverkauf ist es dagegen wichtig, sich die Fahrzeugpapiere und den Ausweis des Verkäufers zeigen zu lassen. So kannst Du überprüfen, ob der Verkäufer auch der Halter ist und somit berechtigt ist, das Fahrzeug zu verkaufen.

Ablauf einer Probefahrt

Du hast den Verkehrstauglichkeit-Check abgeschlossen und die Schlüssel erhalten? Dann kann die Probefahrt beginnen. Denk daran: Du kennst das Auto noch nicht und weißt nicht, wie es beispielsweise beschleunigt oder wie die Lenkung reagiert. Fahre deshalb etwas vorsichtiger als sonst und plane genug Zeit für die Probefahrt ein – so stellst Du sicher, dass Du das Auto in Ruhe und stressfrei kennenlernen kannst. Im Idealfall fährst Du sowohl in der Stadt, auf Landstraßen als auch auf der Autobahn probe. Denn so lernst Du das Verhalten des Autos in verschiedenen Situationen am besten kennen.

Nimm einen Beifahrer mit, der sich während der Fahrt Notizen macht. Besonders als Auto-Laie ist es hilfreich, eine Person mitzunehmen, die sich mit Autos auskennt. Plane zudem Kosten für Sprit ein – denn die liegen in der Regel beim Probefahrer. Nachdem die Probefahrt abgeschlossen ist, gibt der Probefahrer das Fahrzeug zurück an den Halter.

Worauf sollte ich bei einer Probefahrt achten?

Mit einer Probefahrt bekommst Du ein Gefühl für Dein potenzielles neues Fahrzeug. Achte also vor allem auf

  • das Fahrverhalten,
  • die Übersicht beim Fahren – hast Du einen guten Blick auf Anzeigen wie Tachometer und die Straße? – und
  • überprüfe, welche Funktionen das Auto hat.

Wer bei der Probefahrt aufmerksam ist, bemerkt mögliche Mängel am Fahrzeug wie eine defekte Lichtmaschine oder folgende Anzeichen für Verschleiß, die Du auch in unseren Tipps zum Gebrauchtwagenkauf findest, schnell.

Hinweise für Verschleiß:

  • Türen oder Seitenverkleidungen klappern beim Schließen
  • Sitze sind nur schwer verstellbar
  • allgemeiner Zustand entspricht nicht dem Fahrzeugalter
  • ungewöhnliche Geräusche beim Fahren oder Schalten
  • Auffälligkeiten wie Ruckeln oder Knarren bei der Lenkung, beim Beschleunigen oder Bremsen
  • Flüssigkeiten treten vor oder nach der Fahrt aus

Starte den Motor zu Beginn der Probefahrt „kalt“, also ohne, dass er vorher warmgelaufen ist. Der Grund: Eventuelle Startprobleme bemerkst Du so schneller.

Warum ist ein Probefahrtvertrag wichtig?

Klare Regelungen im Probefahrtvertrag bieten Sicherheit – sowohl dem Verkäufer als auch Dir als Person, die die Probefahrt macht. Denn treten während der Probefahrt beispielsweise Schäden durch einen Unfall auf, regelt der Vertrag, wer dafür haftbar gemacht werden kann. Streitigkeiten werden so vermieden. Was genau ein Vertrag für die Probefahrt enthält, liest Du im Folgenden.

Was beinhaltet der Probefahrtvertrag?

Name, Adresse, Telefonnummer, Angaben zur Kfz-Versicherungsgesellschaft: Ein Vertrag zur Probefahrt enthält Angaben zum Halter. Ebenso enthält er Angaben zum Probefahrer. Dazu gehören Name, Adresse, Personalausweis- und Führerscheinnummer sowie die Fahrerlaubnisklassen. Wichtig: Nur der im Vertrag stehende Fahrer darf das Fahrzeug Probe fahren.

Auch folgende Angaben müssen im Probefahrtvertrag hinterlegt sein:

  • Angaben zum Fahrzeug: Dazu zählen der Hersteller, das amtliche Kennzeichen, der Fahrzeugtyp und Vorschäden wie Kratzer im Lack bei Gebrauchtwagen.
  • Angaben zum Versicherungsschutz: Im Probefahrtvertrag ist hinterlegt, ob das Fahrzeug mit einer Haftpflicht- und Voll- oder Teilkaskoversicherung abgesichert ist.
  • Selbstbeteiligung: Ebenso findest Du dort Angaben zur Haftungsvereinbarung im Falle eines Unfalls oder anderer Schäden, die während der Probefahrt verursacht werden.
  • Dauer der Fahrt und Kilometerstand: Die Start- und die Endzeit der Probefahrt sowie die maximale Kilometerzahl, die während der Probefahrt gefahren werden darf, sind auch im Vertrag geregelt.
  • Pfand oder Kaution: Als Sicherheit hinterlegt der Probefahrer beim Verkäufer für die Dauer der Fahrt einen Pfand oder eine Kaution. Im Probefahrtvertrag steht, wie hoch diese ist.
  • Versicherung des Probefahrers: Der Probefahrer versichert, dass die Angaben zum Führerscheinbesitz korrekt sind. Außerdem unterschreibt er, dass er das Fahrzeug nur zum Zweck der Probefahrt nutzt.

Unfall bei der Probefahrt: Wie gehe ich vor und wer haftet?

Ein Stoppschild übersehen, ein Wildwechsel im Wald, ein Ball rollt auf die Straße – und schon ist ein Unfall passiert. In diesen Momenten ist vor allem eines wichtig: einen kühlen Kopf bewahren. Das gilt auch dann, wenn es während einer Probefahrt zu einem Unfall kommt.

Unfall während der Probefahrt – die ersten Schritte:

  • Schritt eins: Stelle ein Warndreieck auf und sichere so die Unfallstelle ab.
  • Schritt zwei: Leiste bei Bedarf Erste Hilfe.
  • Schritt drei: Rufe den Rettungswagen, wenn es Verletzte gibt.
  • Schritt vier: Informiere anschließend den Fahrzeughalter umgehend und berichte vom Unfall.
  • Schritt fünf – optional: Wurde in der Probefahrt-Vereinbarung zudem festgelegt, dass die Polizei im Falle eines Unfalls gerufen werden muss, ist das der nächste Schritt.

Die Polizei muss übrigens nicht in allen Fällen gerufen werden, wenn Dir während der Probefahrt ein Unfall passiert – nämlich nur, wenn es explizit so in der Probefahrt-Vereinbarung steht. Ist das nicht der Fall, können die Beteiligten des Unfalls frei entscheiden, ob die Polizei gerufen werden muss – grundsätzlich kann das aber empfehlenswert sein, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Wenn Du Dich fragst: „Wer haftet für die Schäden?“, wenn während einer Probefahrt ein Unfall passiert, lautet die Antwort: der Fahrer. In der Regel übernimmt aber die Versicherung den Schaden. Wichtig dabei ist allerdings, wie hoch die Selbstbeteiligung ist. Bei Händlern ist in der Probefahrt-Vereinbarung oft ein Vollkaskoschutz enthalten – beim Privatkauf sollte die Probefahrt mindestens durch eine Haftpflichtversicherung abgesichert sein.

Bei der Haftpflichtversicherung beschränkt sich die Haftung des Probefahrers auf Schäden, die dem Verkäufer entstehen, wenn durch den Unfall die Versicherungsklasse herabgestuft wird oder sich der Wert des Fahrzeugs mindert. Ist das der Fall, kann der Verkäufer eine Ausgleichszahlung vom Probefahrer verlangen. Kurz an der Tanke angehalten, Schlüssel stecken gelassen und das Auto ist weg? Auch bei einem Diebstahl haftet der Fahrer. Ist das Auto während der Probefahrt mit einer Teilkaskoversicherung abgesichert, ist das anders. In dem Fall wird nur der zuvor festgelegte Selbstbeteiligungsbetrag fällig.

Probefahrt: Wie lange und wie viele Kilometer darf ich fahren?

Es gibt keine allgemeingültige Vorgabe, wie lange eine Probefahrt dauern darf und wie viele Kilometer dabei zurückgelegt werden dürfen. Bei diesen Kriterien für die Probefahrt gilt die Vereinbarung mit dem Fahrzeughalter. Wichtig: Die Fahrt sollte nicht zu kurz sein. Nimm dir genug Zeit, um das Auto in verschiedenen Situationen zu testen – zum Beispiel im Stadtverkehr oder auf der Autobahn. So bekommst Du ein Gefühl für das Fahrverhalten des Autos und kannst abschätzen, ob es zu Dir passt. Mindestens 45 Minuten sollten es sein. Das gibt Dir ausreichend Zeit, um einen guten Eindruck von Deinem potenziellen neuen Fahrzeug zu bekommen.

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