Wissenswertes zum Parken mit Parkscheibe
Ob fein säuberlich verstaut oder lose im Handschuhfach: Eine Parkscheibe liegt in fast jedem Auto. Doch ist sie Pflicht? Hier erfährst Du alles rund um die Parkscheibe.
- Ob aus Papier oder elektronisch: So muss eine Parkscheibe aussehen
- Parken mit Parkscheibe: Hier ist es Pflicht
- So stellst Du die Parkscheibe richtig ein
- Parkzeit verlängern: Das ist erlaubt
- Parkscheibe vergessen: So viel kostet der Parkverstoß
- Supermarktplätze als Sonderfall
- Andere Länder, andere Regeln: Parken mit Parkscheibe im Ausland
Auf dem Supermarktparkplatz oder an der Einkaufsstraße: Dort, wo Parkplätze Mangelware sind, gelten in der Regel Parkhöchstdauern. Um diese sicherzustellen, muss eine Parkscheibe mit der Ankunftszeit in die Windschutzscheibe gelegt werden. Doch wie stellt man eine Parkscheibe ein und was passiert, wenn man die Parkzeit überschritten hat?
Ob aus Papier oder elektronisch: So muss eine Parkscheibe aussehen
Die Parkscheibe ist laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ein offizielles Verkehrszeichen, so wie Stopp- oder Halteverbotsschilder. Deswegen ist ihr Aussehen genau definiert. Die Parkscheibe muss rechteckig und für eine ausreichende Lesbarkeit mindestens 15 mal 11 Zentimeter groß sein. Darüber hinaus muss die Parkscheibe blau mit weißer Schrift und weißer Drehscheibe sein. Ein „P“ auf der Vorderseite kennzeichnet sie zusätzlich. Die Anzeige auf der Drehscheibe besteht nur aus halben und vollen Stunden. Gemäß der offiziellen Schriften im Straßenverkehr sind Ziffern und Buchstaben in DIN 1451 auf die Parkscheibe aufgedruckt.
Parkscheiben, die von diesen Vorgaben abweichen, sind unzulässig. Ist die Parkscheibe beispielsweise rosa oder hat einen sichtbaren Werbedruck auf der Vorderseite, ist sie nicht gültig. Ebenfalls nicht gültig: Ein handgeschriebener Zettel mit der Ankunftszeit statt einer Parkscheibe. Hast Du die Parkscheibe einmal vergessen, dann kannst Du sie nicht durch einen schnell geschriebenen Zettel ersetzen, sondern brauchst eine neue. Die bekommst Du glücklicherweise an jeder Tankstelle und in vielen Kiosken und Supermärkten.
Seit 2005 ist auch die elektronische Parkscheibe erlaubt. Diese stellst Du ähnlich wie einen Wecker und platzierst sie anschließend hinter der Windschutzscheibe. Sie muss jedoch folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie muss typengenehmigt, also durch das Kraftfahrt-Bundesamt zugelassen sein.
- Die Anzeige darf sich nach Abstellen des Motors nicht mehr ändern.
- Auf der Vorderseite müssen ein „P“ und das Wort „Ankunftszeit“ ersichtlich sein.
- Sie muss eine 24-Stunden-Zeitangabe und mindestens zwei Zentimeter große Ziffern haben.
- Die elektronische Parkscheibe muss von außen problemlos einsehbar und lesbar sein.
Parken mit Parkscheibe: Hier ist es Pflicht
Eine Pflicht zum Parken mit Parkscheibe findest Du in der Regel an Orten, die nur begrenzt Parkplätze aufweisen, beispielsweise rund um Einkaufsstraßen, und auf Parkplätzen von Krankenhäusern und Supermärkten. Diese Bereiche erkennst Du an einem blauen Schild mit einem weißen „P“. Wie lange Du dort parken darfst, entnimmst Du dem darunter stehenden Zusatzzeichen. Dort ist die individuelle Zeitvorgabe neben einem Parkscheiben-Zeichen ersichtlich. Hat die Zone, in der Du parken möchtest, eine Parkuhr? Dann reicht der Parkschein vollkommen aus. Sonderfall: Ist die Parkuhr defekt, stellst Du die Parkscheibe und kannst die volle Höchstdauer in dem Bereich parken. Alternativ nutzt Du eine Park-App, über die Du die Parkgebühr online zahlst.
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So stellst Du die Parkscheibe richtig ein
Parkscheiben verfügen über ein kleines Rad, mit dem der Fahrer die Ankunftszeit auf dem Parkplatz einstellen kann. Das Rad ist wie eine analoge Uhr in 12 Stunden unterteilt. Kurze Striche zeigen halbe Stunden an. Die Parkscheibe ist gemäß StVO richtig eingestellt, wenn der „Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt“. Schritte von 15 Minuten stellst Du auf der Parkscheibe nicht ein.
Ein Beispiel: Parkst Du Dein Auto um 1:33 Uhr, musst Du die Parkscheibe auf 2:00 Uhr einstellen. Das heißt, Du rundest die Parkscheibe auf. Kommst Du um 1:29 Uhr auf dem Parkplatz an, dann ist die Parkscheibe richtig eingestellt, wenn Du den Zeiger auf 1:30 Uhr drehst. Dies ist das einzige laut StVO zulässige Einstellen, alles andere kann zu einem Verwarnungsgeld von bis zu 40 Euro führen. Die maximale Parkdauer läuft immer erst ab der eingestellten Zeit, im genannten Beispiel also ab 2 Uhr beziehungsweise ab 1:30 Uhr.
Parkst Du über Nacht, stellst Du die Parkscheibe ein, indem Du sie auf den Beginn der Parkzeitbeschränkung stellst. Das ist wichtig, weil die Parkscheibe nicht zwischen abends und morgens unterscheidet und somit nicht ersichtlich ist, ob das Auto beispielsweise um 10 Uhr abends oder morgens abgestellt wurde. Kontrolliert das Ordnungsamt das Auto dann gegen 8 Uhr morgens, könnte es Dir unterstellen, Du hättest Deine Parkscheibe vor- oder falsch eingestellt und drückt Dir ein Bußgeld auf.
Handwerker, Liefer- oder Pflegedienste – sie alle parken immer wieder in der zweiten Reihe. Doch ist das überhaupt erlaubt?
Parkzeit verlängern: Das ist erlaubt
Du hast einen begehrten Parkplatz ergattert, und das Ende der vorgegebenen Höchstdauer ist fast erreicht und Deine Parkscheibe ist bald abgelaufen? Da liegt es nahe, schnell zum Auto zu laufen und die Ankunftszeit auf der Parkscheibe weiterzudrehen. Das ist allerdings eine Ordnungswidrigkeit. Um erneut für die volle Höchstdauer parken zu können, muss das Auto mindestens einmal um den Block bewegt werden, bevor Du wieder in derselben Zone mit der Parkscheibe parken darfst. Andernfalls droht ein Bußgeld. In welcher Höhe kannst Du der folgenden Tabelle entnehmen.
Parkscheibe vergessen: So viel kostet der Parkverstoß
Parkverstoß/Zeit | Unter 30 Minuten | Länger als 30 Minuten | Länger als 1 Stunde | Länger als 2 Stunden | Länger als 3 Stunden |
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An defekter Parkuhr/defektem Parkscheinautomat Höchstparkdauer bei Verwendung einer Parkscheibe überschritten | 20 Euro | 25 Euro | 30 Euro | 35 Euro | 40 Euro |
An defekter Parkuhr/defektem Parkscheinautomat Parkscheibe nicht verwendet oder nicht richtig eingestellt | 20 Euro | 25 Euro | 30 Euro | 35 Euro | 40 Euro |
Im eingeschränkten Halteverbot durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe nicht verwendet oder nicht richtig eingestellt | 20 Euro | 25 Euro | 30 Euro | 35 Euro | 40 Euro |
Supermarktplätze als Sonderfall
Auf vielen Supermarkt-Parkplätzen sind eine maximale Parkdauer und das Parken mit Parkscheibe vorgeschrieben. Dies ist jedoch ein Sonderfall, da es sich um einen privaten Parkplatz handelt, und wird nicht vom Ordnungsamt, sondern von privaten Unternehmen überwacht und geahndet. Das heißt, wer sich nicht an die ausgewiesene Maximal-Parkzeit beziehungsweise an das vorgeschriebene Auslegen einer normalen Parkscheibe hält, muss mit einer Geldstrafe rechnen.
Die Gebühren werden von dem Unternehmen festgelegt. Wenn Du nicht bezahlst, bekommst Du Post von dieser Firma, nicht vom Ordnungsamt. Auch wenn der Bußgeldbescheid nicht offiziell vom Ordnungsamt kommt – verpflichtend ist die Zahlung trotzdem. Grundsätzlich hat der Supermarkt auch das Recht, ein Auto abschleppen zu lassen, wenn auf diese Folge auf einem Hinweisschild aufmerksam gemacht wird. Hier gilt jedoch die Verhältnismäßigkeit: Zunächst sollten andere Maßnahmen wie eine Geldstrafe in Betracht gezogen werden.
Andere Länder, andere Regeln: Parken mit Parkscheibe im Ausland
Ob in Italien, Frankreich oder in Österreich – jedes Land hat seine eigenen Regeln, wenn es ums Parken geht. In Frankreich sind Zonen, in denen Du eine Stunde parken darfst, mit blauen Linien auf der Straße markiert. Wie in Deutschland legst Du dafür die Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe. In Italien zeigen farblich gekennzeichnete Bordsteine, ob und wie lange man parken darf. Weiße Bordsteine stehen für kostenfreie Parkplätze ohne Höchstdauer, blaue für kostenpflichtige und gelbe für ein Parkverbot. Immer Pflicht: eine ausgelegte Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe.
Du bist in Österreich unterwegs? Dort werden die Stunden anders als in Deutschland in 15-Minuten-Intervallen unterteilt und abgerechnet. Deswegen sieht die österreichische Parkscheibe auch anders aus. Die deutsche Variante wird zwar geduldet, aber nur ungern. Besser ist es, sich vor Ort eine nationale zu holen.