Online-Zulassung: So funktioniert die i-Kfz
Nachts, am Wochenende, bei strömendem Regen, ohne U-Bahn oder Berufsverkehr: Die Online-Zulassung eines Autos bringt viele Vorteile. Lies hier, wie sie abläuft.
Du besitzt einen modernen Personalausweis und Deine Fahrzeugpapiere sind aktuell. Dann kannst Du als Privatperson seit Oktober 2019 alle wichtigen Vorgänge der Kraftfahrzeug-Zulassung online erledigen, auch wenn es Einschränkungen aufgrund der aktuellen Lage geben könnte.
Fast baugleich zum Seat Alhambra, lief vor 25 Jahren der erste VW Sharan vom Band.
Diese Vorgänge sind online möglich
- Neuzulassung
- Abmeldung
- Wiederzulassung eines Fahrzeugs
- Umschreibung
Die Einführung der internetbasierten Kfz-Zulassung, kurz i-Kfz, verlief stufenweise. Seit 2015 sind das Stilllegen sowie das Wiederzulassen von Fahrzeugen möglich, seit Oktober 2019 außerdem die Erstzulassung sowie das Umschreiben. Der nächste Schritt besteht darin, den Online-Service für juristische Personen zugänglich zu machen.
Online-Neuzulassung: Schritt für Schritt
Wer seinen Neuwagen online zulassen möchte, muss im Besitz eines neuen Personalausweises mit aktivierter eID-Funktion sein. Alternativ ist auch ein elektronischer Aufenthaltstitel mit Online-Ausweisfunktion möglich. Damit Du Dich identifizieren kannst, benötigst Du zudem ein passendes Kartenlesegerät, mit dem Du den Ausweis einliest. Oder Du nutzt die AusweisApp2 (www.ausweisapp.bund.de).
Zwei weitere Voraussetzungen sind die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit verdecktem Sicherheitscode und eine elektronische Versicherungsbestätigung, die Du von Deiner Kfz-Versicherung erhältst. Halte außerdem Deine Bankdaten bereit.
Was Du zur Online-Zulassung brauchst: Checkliste
- Neuer Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion und PIN
- Kartenlesegerät oder Smartphone mit AusweisApp2
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
- IBAN-Nummer und Kreditkarte
So läuft die Online-Neuzulassung
Auf der Internetseite Deiner Zulassungsstelle musst Du Dich nun identifizieren. Anschließend legst Du die Markierung des Fahrzeugbriefes frei. Nach der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) gibst Du im nächsten Schritt diesen Code in die Maske ein. Eine abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung kannst Du mit der Eingabe der eVB-Nummer der Versicherung nachweisen. Im Anschluss folgt die Abfrage Deiner Bankdaten (IBAN), damit die Kfz-Steuer abgebucht werden kann.
Hast Du ein Wunschkennzeichen reserviert, kannst Du dieses nun eingeben. Alternativ wählst Du das nächste freie Kfz-Kennzeichen. Nun fehlt nur noch die Bezahlung. Für diesen Vorgang werden laut ADAC bundesweit 27,90 Euro fällig. Das sind 90 Cent mehr als bei einer herkömmlichen Zulassung. Die Gebühr kannst Du via ePayment bezahlen. Welche Möglichkeiten im Einzelnen angeboten werden, hängt von der Zulassungsstelle ab. Mit einer Kreditkarte wirst Du fast überall bezahlen können. Am Ende wird Dein Antrag geprüft und alle notwendigen Unterlagen per Post an Dich verschickt.
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Du erhältst folgende Unterlagen
- Zulassungsbescheid
- Zulassungsbescheinigung Teil I & II
- Stempelplakettenträger + Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen
Beachte dabei das Datum auf dem Zulassungsbescheid. Dieses sagt Dir, wann Du tatsächlich losfahren darfst. Das Datum liegt in der Regel erst drei Tage nach dem Versand. War die Post schnell, musst Du also noch ein bis zwei Tage warten.
Die virtuelle Merkliste „Parkplatz“ von mobile.de ist immer und auf allen Geräten verfügbar
So funktioniert die Online-Außerbetriebsetzung
Das Abmelden eines Fahrzeugs funktioniert in Deutschland bereits seit Januar 2015 online. Der Grund: Für das Online-Abmelden wird die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode benötigt. Die entsprechende Zulassungsbescheinigung Teil II gibt es erst seit 2018.
Auch für die Abmeldung wird ein elektronischer Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel mit aktivierter Ausweisfunktion benötigt. Sobald Du Dich online identifiziert hast, musst Du das Kennzeichen eingeben und eventuell auch die Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Anschließend legst Du bei der Zulassungsbescheinigung Teil I die Markierung frei und entfernst die Verdeckung der Stempelplaketten am Kennzeichen. Gib den Code in die Maske ein. Möchtest Du das Kennzeichen bei einer späteren Zulassung wieder benutzen? Dann kannst Du dieses reservieren. Nach der Prüfung Deiner Daten und der Bezahlung via ePayment kannst Du die Bestätigung sofort herunterladen.
Wiederzulassung: So geht es
Das erneute Zulassen eines Fahrzeugs funktioniert in Deutschland seit 01.01.2015 auch online. Dafür brauchst Du die Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode. Findet gleichzeitig ein Halterwechsel statt, brauchst Du auch die Zulassungsbescheinigung Teil II. Im ersten Schritt musst Du Dich mit Deinem neuen Personalausweis und mit einem Kartenlesegerät oder einer App identifizieren. Im Anschluss legst Du die Markierungen auf den Zulassungsbescheinigungen frei und gibst alle notwendigen Daten wie Kennzeichen, FIN, Codes und Datum der letzten HU ein.
Auch die Versicherungsbestätigung musst Du über die entsprechende Nummer verifizieren. Mit der Eingabe Deiner Bankdaten und der Zustimmung zu einem SEPA-Lastschriftverfahren genehmigst Du das Abbuchen der Kfz-Steuer von Deinem Bankkonto. Wähle dann ein Kennzeichen oder gib Dein reserviertes Wunschkennzeichen ein. Anschließend werden alle Daten geprüft und Du musst die fällige Gebühr in Höhe von 27,90 Euro bezahlen.
Hast Du alles korrekt eingegeben und alles richtig gemacht, erhältst Du folgende Unterlagen per Post:
- Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Bei Halterwechsel Zulassungsbescheinigung Teil II
- Stempelplakettenträger und Plakettenträger für die HU (zum Aufkleben auf das Kennzeichen)
Die Zulassung ist in der Regel drei Tage nach Versand gültig. Das entsprechende Datum findest Du auf dem zugesandten Bescheid.
Online-Umschreibung eines Kfz
Das Umschreiben von einem Halter auf den nächsten funktioniert online nur bei Fahrzeugen, die nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden. Zudem muss das Fahrzeug aktuell angemeldet sein. Trifft dies zu, dann musst Du Dich auf der Internetseite der Zulassungsbehörde identifizieren. Das geht mit einem elektronischen Personalausweis oder einem elektronischen Aufenthaltstitel und mit einem Kartenlesegerät oder einer App. Anschließend legst Du die Markierung der ZB I und ZB II frei und gibst alle notwendigen Daten in die Maske ein.
Diese Daten musst Du eingeben:
- Kfz-Kennzeichen
- Eventuell Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Sicherheitscodes
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung
- Bankdaten
Im Anschluss wird Dein Antrag geprüft. Sobald Du die Gebühr bezahlt hast und der Antrag genehmigt wurde, kannst Du den Zulassungsbescheid online abrufen. Drucke die Unterlagen aus und nimm sie mit ins Fahrzeug. Dann kannst Du direkt losfahren. Die anderen Unterlagen wie ZB I und ZB II werden per Post verschickt.