Kaufvertrag Auto: Mit diesem PDF-Vordruck kannst Du Dein Kfz sicher privat kaufen oder verkaufen
Mit dem Muster-Kaufvertrag fürs Auto kaufst oder verkaufst Du Dein Auto schnell und rechtssicher. Lade das PDF herunter oder nutze den digitalen Vertrag von mobile.de.
- Was ist ein Kfz-Kaufvertrag?
- Wie läuft ein Autoverkauf von privat grundsätzlich ab?
- Was solltest Du bei der Probefahrt beachten?
- Was sollte der Kaufvertrag für Dein Auto beinhalten?
- Gibt es beim Autoverkauf ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag?
- Kaufvertrag Auto: Was ist mit der Gewährleistung und zugesicherten Eigenschaften?
- Eigentum, Miteigentum und Sicherungseigentum: Wem gehört das Auto?
- Laufleistung, Vorbesitzer und Zulassungsvoraussetzungen: Darauf kommt es beim Autokauf an
- Autoverkauf: Welche Dokumente gehören zum Fahrzeug?
- Nach dem Autokauf: Wie schnell muss die Ummeldung erfolgen?
- Kaufvertrag: Checkliste für einen sicheren Autokauf und Autoverkauf
- Privater Kaufvertrag für ein E-Auto: Darauf kommt es an
- Gewerblicher Kaufvertrag für das Auto: Kostenloser Mustervertrag zum Download
Der private Autokauf und der Autoverkauf sind Vertrauenssache. Damit dieses Vertrauen gestärkt wird und sowohl der Verkäufer als auch der Käufer auf der sicheren Seite sind, ist ein rechtlich abgesicherter Kaufvertrag für das Fahrzeug entscheidend. Denn anders als bei einem Neuwagen gibt es bei Gebrauchten keine standardisierten Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB). Mit dem Mustervertrag von mobile.de lassen sich alle wesentlichen Aspekte eines Gebrauchtwagenkaufs festhalten. Bei Bedarf können spezifische Zusatzvereinbarungen in die Vertragsvorlage aufgenommen werden. Für individuelle Fragen empfiehlt es sich, rechtlichen Rat von einem Anwalt einzuholen. So ist der Traumwagen sicher.
Dokument zum Ausfüllen und Ausdrucken: Das PDF enthält eine Version für den Verkäufer und für den Käufer.
Was ist ein Kfz-Kaufvertrag?
Ein privater Kfz-Kaufvertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Dieser Vertrag verpflichtet den Käufer zur Kaufpreiszahlung an dem privaten Kfz. Gleichzeitig muss der Verkäufer dem Käufer Eigentum an diesem Fahrzeug übertragen.
Kaufverträge müssen nicht schriftlich aufgesetzt werden. Auch mündliche Vereinbarungen sind rechtlich bindend. Jedoch ist beim Autokauf und Autoverkauf davon abzuraten.
Unser Tipp: Halte alles, was besprochen wurde und für den Verkäufer, den Käufer oder für beide wichtig ist, schriftlich im Vertrag fest. So können beide Seiten später Ansprüche und Vertragsdetails nachweisen, über die möglicherweise Uneinigkeit entsteht.
Schließe den Kaufvertrag fürs Auto auf Papier oder digital ab
mobile.de bietet Dir zwei Möglichkeiten, den Kaufvertrag für das Auto aufzusetzen:
1. Nutze den Muster-Kaufvertrag
mobile.de stellt Dir kostenlos einen Muster-Kaufvertrag als PDF zur Verfügung. Der Download des PDFs geht schnell. Das übersichtlich gestaltete Dokument ist außerdem leicht auszufüllen.
Der Vordruck für den Privatverkauf beginnt mit einer Informationsseite. Auf dieser sind alle entscheidenden Punkte rund um den Kaufprozess zusammengefasst. Hier sind auch einige wichtige Hinweise für den Verkäufer sowie für den Käufer im Mustervertrag aufgeführt.
Auf Seite 2 trägst Du alle wesentlichen Daten zum Autoverkauf ein. Diese Seite ist die Ausfertigung für den Verkäufer. Alle Angaben werden automatisch auf Seite 3 übertragen, also auf die Version für den Käufer. So gesehen ist der Vertrag digital „selbstdurchschreibend“. Du musst somit keine Angabe doppelt eintragen. Das verringert die Gefahr von Fehlern. Auf Seite 4 findest Du abschließend zwei Vordrucke für den Verkäufer: Einer ist für die Kfz-Versicherung, der andere für die Zulassungsstelle.
Den Autokaufvertrag als PDF zum Download findest Du hier:
2. Erstelle einen digitalen Vertrag
Hast Du das Fahrzeug bei mobile.de gekauft oder verkauft, lohnt sich der digitale Kaufvertrag für das Auto. mobile.de bietet ihn Dir gemeinsam mit dem Partner Swiftcourt kostenlos an. Gegenüber dem Download und Ausfüllen des Muster-PDFs hat der digitale Kfz-Kaufvertrag einige Vorteile:
- Praktische Datenübernahme
Wer ein Inserat bei mobile.de erstellt hat, kann die Daten daraus bequem in den digitalen Kaufvertrag übernehmen. - Ergänzende Fotos und Dokumente
Die Vertragspartner, also der Verkäufer und Käufer, können Bilder und Dokumente hinzufügen und so beispielsweise vorhandene Schäden am Fahrzeug dokumentieren. Auch Vollmachten für den Autoverkauf können hinterlegt werden. - Unterstützung bei der Lösungsfindung
Der Kaufvertrag für das Auto wird nach Abschluss zwei Jahre lang aufgehoben. Im Streitfall hilft Swiftcourt bei der Lösungsfindung.
In diesem Video zeigen wir Dir, wie der digitale Kaufvertrag funktioniert.
Der vorausgefüllte digitale Kaufvertrag ist praktisch, bequem und für Inserenten von mobile.de kostenlos.
Wie läuft ein Autoverkauf von privat grundsätzlich ab?
Verkauft eine Privatperson ein Auto an eine andere Privatperson, gibt es einen typischen Ablauf. Auf diese Schritte kommt es an:
- Zur Besichtigung verabreden
- Identität von Käufer und Verkäufer mittels Ausweis feststellen
- Probefahrt machen
- Zahlung regeln (Anzahlung, Modalitäten)
- Kaufvertrag ausfüllen und ausdrucken oder digital erstellen
- Finalen Kaufvertrag gemeinsam überprüfen
- Kaufvertrag unterschreiben
- Übergabe von Fahrzeug, Papieren und HU-Bescheinigung
Was solltest Du bei der Probefahrt beachten?
Eine Probefahrt ist wichtig, bevor Du den Kaufvertrag für das Auto im Privatverkauf unterschreibst. So kannst Du Dich als Käufer davon überzeugen, dass der Wagen wie beschrieben im fahrbereiten Zustand ist.
Die Probefahrt ist als eine Art Ankaufstest zu betrachten. Solltest Du als Käufer dabei auf Anhaltspunkte stoßen, die auf einen Sachmangel, insbesondere Bagatellschäden oder gar Unfallschäden, hinweisen, kannst Du sie als Grund für Nachverhandlungen nehmen oder nach einem anderen Gebrauchtwagen suchen.
Bei der Probefahrt gibt es sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer einige Dinge, die beachtet werden sollten.
Das ist für den Verkäufer bei der Probefahrt wichtig
Als Verkäufer solltest Du Dir unbedingt den Ausweis und den Führerschein des Probefahrers zeigen lassen. Es ist wichtig, dass er volljährig ist und einen gültigen Führerschein der Klasse besitzt, die zum verkauften Kfz passt. Für einen Personenkraftwagen ist beispielsweise ein Führerschein der Klasse B nötig.
Fährst Du bei der Probefahrt nicht mit, lass Dir unbedingt einen Pfand, wie etwa den Personalausweis oder Reisepass, geben. Prüfe das Auto außerdem noch einmal gründlich auf Schäden und mache Bilder von dem Wagen, die den aktuellen Zustand zeigen.
Das ist für den Käufer bei der Probefahrt wichtig
Als Käufer ist es ebenfalls wichtig, vor der Probefahrt evtl. schon vorhandene Schäden am Gebrauchtwagen genau zu dokumentieren. Mit einigen Fotos ist das leicht möglich. So vermeidest Du eines der typischen Risiken beim Autokauf: Mithilfe der Fotos kannst Du ggf. nachweisen, wie der Zustand des Autos vor der Probefahrt war.
Kläre außerdem vor der Fahrt, wie der Wagen versichert ist und wer im Schadensfall haftet. Gerade bei einem Privatverkauf ist der Wagen nicht immer vollkaskoversichert. Einigt Ihr Euch in einer Probefahrtvereinbarung nicht auf etwas anderes, so trägst Du als Probefahrer das Risiko vollständig für einen von Dir verursachten Schaden zu haften.
Beide Seiten, also der Verkäufer und der Käufer, sollten außerdem unbedingt klären, wer im Schadensfall die Kosten trägt. Dies ist auch dann entscheidend, wenn der Wagen vollkaskoversichert ist. Die Einzelheiten kommen auf Deine Versicherung an. Im Falle der Vollkaskoversicherung kann eine Selbstbeteiligung vorgesehen sein. Wir raten Dir in jedem Fall zu einer Probefahrtversicherung für den Gebrauchtwagen.
Was sollte der Kaufvertrag für Dein Auto beinhalten?
- Daten Käufer und Verkäufer: Neben den Angaben zum verkauften Auto sind auch die Daten des Käufers und Verkäufers im Autokaufvertrag wichtig. Der Name und die Anschrift beider Vertragspartner gehören daher in den Vertrag.
- Überprüfe die Angaben des Geschäftspartners unbedingt. Lasse Dir dafür einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zeigen. Das ist vor allem für den Käufer wichtig, denn die Angaben in den Zulassungsbescheinigungen könnten veraltet sein. Die Person, die dort eingetragen ist, ist außerdem nicht unbedingt identisch mit dem Eigentümer bzw. Verkäufer des Fahrzeugs.
- Wichtig ist zudem, den aktuellen Wohnort des Vertragspartners zu kennen. Das ist entscheidend, weil der Wohnort des Beklagten in aller Regel der Ort ist, an dem man sich mit ihm vor Gericht auseinandersetzen müsste, falls es wider Erwarten Probleme mit dem Kaufvertrag gäbe.
- Fahrgestellnummer festhalten: Im Muster-Kaufvertrag für den Gebrauchtwagen sollte außerdem unbedingt die Fahrzeug-Identifikations-Nummer (umgangssprachlich: Fahrgestellnummer) stehen. Sie muss mit der Nummer in der Zulassungsbescheinigung und der Nummer am Fahrzeug übereinstimmen. Dass dies so ist, gleichen Käufer und Verkäufer am besten gemeinsam ab.
- Datumsangaben notieren: Zusätzlich sollte der Kaufvertrag für das Auto unbedingt die Angaben zu Ort, Datum und Uhrzeit enthalten. Mit dem Datum startet die Frist zur Ummeldung des Autos, sofern eine vereinbart wurde.
- Unterschriften leisten: Und natürlich sind die Unterschriften beider Vertragspartner wichtig. Der Kaufvertrag wird im Normalfall erst durch beide Unterschriften zu einer Urkunde mit Beweiskraft. Beim digitalen Kaufvertrag ist auch eine digitale Unterschrift rechtlich bindend.
Nutze den kostenlosen Vordruck für einen Autokaufvertrag. Er beinhaltet alle wichtigen Punkte für einen rechtssicheren Verkauf.
Gibt es beim Autoverkauf ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag?
Hast Du den Verkaufsvertrag bzw. Kaufvertrag für das Auto unterschrieben, ist der Vertrag bindend. Ein Rücktritt ist grundsätzlich nicht möglich. Es ist ein häufiger Irrtum, dass dem Verkäufer oder Käufer immer ein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag zusteht. Es gilt der Grundsatz, dass geschlossene Verträge von den Vertragsparteien einzuhalten sind.
Das Rücktrittsrecht wird häufiger mit dem Widerrufsrecht verwechselt, insbesondere bei Verträgen, die im Internet abgeschlossen werden. Bei solchen sogenannten Fernabsatzverträgen zwischen einer Privatperson und einem Unternehmer gilt grundsätzlich das 14-tägige Widerrufsrecht. Dieses Widerrufsrecht gilt bei einem zwischen Privatpersonen geschlossenen Vertrag nicht.
Kaufvertrag Auto: Was ist mit der Gewährleistung und zugesicherten Eigenschaften?
In einigen Fällen kommt es beim Käufer und Verkäufer zu unterschiedlichen Vorstellungen über den Zustand und die Abnutzung des Fahrzeugs. Es ist dann denkbar, dass der Käufer einige Zeit nach der Übergabe Kontakt mit dem Verkäufer aufnimmt, da ihm erst im Nachhinein vom Vertrag abweichende oder sonstige mangelhafte Eigenschaften des Wagens aufgefallen sind.
Nach dem Gesetz muss der Kaufgegenstand dem Käufer ohne Sach- und Rechtsmängel übertragen werden. Ein Sachmangel kann schon dann angenommen werden, wenn das Fahrzeug von der Vereinbarung abweicht oder nicht so beschaffen ist, wie es bei einem vergleichbaren Fahrzeug üblich ist und was man als Käufer erwarten darf.
Um Ärger nach dem Verkauf des Autos zu vermeiden, empfehlen wir dem Verkäufer, alle bekannten Mängel des Fahrzeugs im Kaufvertrag festzuhalten und diesbezüglich die Gewährleistung auszuschließen. Das gibt Euch Sicherheit und reduziert das Risiko möglicher rechtlicher Auseinandersetzungen.
Der mobile.de Muster-Kaufvertrag sieht einen solchen Gewährleistungsausschluss vor. Es ist wichtig, dass beide Seiten alles in den schriftlichen Vertrag aufnehmen.
Der Verkäufer sollte keinesfalls etwas aufnehmen, wofür er nicht einstehen kann oder will. Was er im Vertrag zusichert, muss stimmen. Das hat kürzlich sogar der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Urteil vom 10. April 2024, Aktenzeichen VIII ZR 161/23). In dem konkreten Fall hatte der Verkäufer eines fast 40-jährigen Gebrauchtwagens ein Auto „mit einwandfrei funktionierender Klimaanlage“ verkauft. Dieser Verkauf erfolgte „unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung“. Es stellte sich nach dem Kauf jedoch heraus, dass die Klimaanlage nicht funktionierte. Der Verkäufer berief sich erfolglos auf den Gewährleistungsausschluss. Soweit im Falle eines Gebrauchtwagenkaufs eine bestimmte Eigenschaft zugesichert und vereinbart wurde, erstreckt sich der InternalButtonClick nämlich nicht auf das Fehlen einer solchen Eigenschaft. Somit standen dem Käufer seine Gewährleistungsrechte im Hinblick auf die defekte Klimaanlage trotz vertraglich vereinbartem Gewährleistungsausschluss zu.
Ein Gewährleistungsausschluss kommt auch dann nicht zum Tragen, wenn der Verkäufer den Käufer beim Kaufvertragsschluss arglistig getäuscht hat oder eine Garantie übernommen hat.
Autokauf: Ist der Traumwagen wirklich unfallfrei?
Empfehlenswert ist es für den Verkäufer, beim Autoverkauf auf Bagatellschäden und andere Mängel hinzuweisen. Eine Unfallfreiheit des Gebrauchtwagens sollte er nur bestätigen, wenn er sich absolut sicher ist, dass der Wagen keine Unfallschäden hat. Sonst kann der Käufer im schlimmsten Fall später den Autokaufvertrag anfechten. Wenn dem Verkäufer Mängel mutmaßlich bekannt waren und er sie verschwiegen hat, kann er sogar schadenersatzpflichtig werden. Bezugspunkt der Arglist in § 444 Fall 1 BGB ist ein konkreter Mangel. Arglist liegt deshalb nur vor, wenn der Verkäufer diesen konkreten Mangel kennt oder zumindest einen bedingten Vorsatz diesbezüglich hat. Eine leichtfertige oder grob fahrlässige Unkenntnis des Verkäufers reicht hierfür nicht aus.
(Bedingter) Vorsatz
Vorsatz bedeutet ein Verhalten, bei dem der Handelnde wusste, dass mit dem Auto etwas nicht stimmt, oder zumindest davon ausging, dass etwas nicht stimmen könnte.
Grobe Fahrlässigkeit
Grobe Fahrlässigkeit meint ein Verhalten, bei dem man sich als Dritter denken würde: Das darf doch eigentlich nicht passieren. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Käufer Warnhinweisen nicht nachgeht, die er aufgrund seiner Vorerfahrungen eigentlich erkennen müsste.
Leichte Fahrlässigkeit
Leichte Fahrlässigkeit bedeutet ein Verhalten, bei dem man sich als Dritter denken würde: Das kann ja jedem einmal passieren. Zum Beispiel, wenn der Verkäufer gutgläubig falsche Angaben macht, selbst wenn der gute Glaube auf Leichtfertigkeit beruht. Anders verhält es sich jedoch, wenn der Verkäufer Angaben ins Blaue macht.
Dem Verkäufer müssen Umstände bewusst sein, aus denen sich eine Aufklärungspflicht ergibt (in Bezug auf das Vorliegen eines Mangels). Trotzdem ist es ratsam, den Käufer über alle möglichen Umstände und Mängel aufzuklären, da im Einzelfall eine solche Aufklärungspflicht bestehen kann. Wenn der Verkäufer demnach nicht über einen Mangel (bspw. Unfallschaden) aufgeklärt hat, kann hierin eine arglistige Täuschung liegen.
Das Gesetz schließt unter Umständen eine Haftung des Verkäufers aus, wenn der Käufer Kenntnis von dem Mangel hatte.
Eigentum, Miteigentum und Sicherungseigentum: Wem gehört das Auto?
Möchte jemand ein Auto verkaufen, ist es wichtig, dass sich das angebotene Fahrzeug im alleinigen Eigentum des Verkäufers befindet. Das bedeutet, dass das Eigentum nicht beschränkt sein sollte. Typische Beschränkungen sind fremdes (Mit-)Eigentum oder eine Sicherungsübereignung.
Ein Beispiel für Miteigentum wäre etwa ein Ehemann, der ein Familienauto verkauft. Das Fahrzeug wurde ursprünglich von beiden Ehepartnern erworben, zugelassen war es jedoch auf seinen Namen. Trotzdem ist die Ehefrau im Regelfall Miteigentümerin am Gebrauchtwagen. Sie könnte vom Käufer unter Umständen eine Rückgabe des Kfz verlangen und sollte daher dem Verkauf zustimmen.
Ein Sicherungseigentum bzw. eine Sicherungsübereignung liegt beispielsweise vor, wenn ein finanziertes Auto zur Sicherung der Finanzierung der Bank gehört und nicht dem Verkäufer. In der Regel steht der Verkäufer dann zwar in der Zulassungsbescheinigung Teil II, diese liegt jedoch zur Sicherung nicht bei ihm, sondern bei der finanzierenden Bank.
Diese Sicherheitsübereignung schützt den Geldgeber bei Zahlungsausfall, denn der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz kommt zum Tragen: Während der Autokäufer im Besitz des Autos ist, gilt derjenige als Eigentümer des Fahrzeugs, der die Zulassungsbescheinigung Teil II in den Händen hält.
Der Käufer des Wagens kann sich gegen solche Fälle absichern, indem er sich die Zulassungsbescheinigung Teil II aushändigen lässt.
Dokument zum Ausfüllen und Ausdrucken: Das PDF enthält eine Version für den Verkäufer und für den Käufer.
Laufleistung, Vorbesitzer und Zulassungsvoraussetzungen: Darauf kommt es beim Autokauf an
„Verkehrswesentliche Eigenschaften“ sind nicht dasselbe wie ein Sachmangel oder zusicherungsfähige Eigenschaften. Sie sind aber im Rahmen einer Anfechtung relevant, wenn sich eine Partei hierüber beim Vertragsschluss irrt. Besitzt das Auto einen Austauschmotor oder -tacho, benötigt der Käufer zu seiner eigenen Absicherung zusätzlich Angaben über die Laufleistung des Austauschmotors, denn die könnte weitaus geringer ausfallen als die des Gesamtfahrzeugs.
Auch die Anzahl der Vorbesitzer ist eine „verkehrswesentliche Eigenschaft“ und beeinflusst damit den Wert des Autos. Die Anzahl der Vorbesitzer steht in der Zulassungsbescheinigung Teil II. Sie wurde bis 2005 „Fahrzeugbrief“ genannt. Wirf einen Blick hinein, wenn Du ein Auto kaufen möchtest.
Außerdem sollte sich der Käufer zusichern lassen, dass das Auto den deutschen Zulassungsvoraussetzungen entspricht. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, sollte auf einem Gutachten bestehen, sonst drohen im schlimmsten Fall hohe Zusatzkosten. Vor allem bei einem Importfahrzeug ist das sinnvoll.
Der Verkäufer sollte auch die Zollunbedenklichkeitsbescheinigung bei Nicht-EG-Fahrzeugen vorlegen bzw. übergeben. Das Dokument weist bei der Zulassung nach, dass Zoll und Einfuhrumsatzsteuer für
- EG-Neufahrzeuge oder
- EG-Fahrzeuge, die nicht älter als 6 Monate sind und noch keine 6.000 km gefahren sind,
gezahlt sind.
Autoverkauf: Welche Dokumente gehören zum Fahrzeug?
Beim Autoverkauf müssen einige Dokumente zwingend mit dem Auto übergeben werden. Die wichtigsten darunter sind die Zulassungsbescheinigung Teil I und II.
Die Zulassungsbescheinigung I (bis 2005: „Fahrzeugschein“) enthält wichtige Informationen zum verkauften Kfz. Diese sind u. a.:
- Name und Anschrift des Halters
- Das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs
- Das Baujahr
- Die wichtigsten technischen Angaben
- Den Nachweis über die Durchführung der Hauptuntersuchung (HU)
Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss im Fahrzeug mitgeführt und bei Kontrollen ggf. vorgelegt werden.
In der Zulassungsbescheinigung Teil II ist der Halter des Fahrzeugs eingetragen. Dieses Dokument sollte nach dem Kauf sicher zu Hause aufbewahrt werden.
Sofern Dir weitere Unterlagen zum Kraftfahrzeug vorliegen, wie etwa Wartungsberichte, kannst Du diese nach dem Kaufabschluss ebenfalls an den Käufer übergeben.
Nach dem Autokauf: Wie schnell muss die Ummeldung erfolgen?
Die Ummeldung des Autos sollte nach dem Autoverkauf möglichst bald passieren, denn der Fahrzeughalter haftet persönlich für Schäden, die beim Betrieb des Fahrzeugs entstehen. Dabei ist es egal, ob er das Fahrzeug verkauft und übergeben hat.
Da die Zulassungsbescheinigung Teil II Halter benennt, kann sich hieraus eine Haftung ergeben.
Für den Halterwechsel sieht der Muster-Kaufvertrag von mobile.de eine Frist von einer Woche vor. Wer sich vollständig absichern will, sollte das Fahrzeug nach Abschluss des Kaufvertrages abmelden und erst nach erfolgter Abmeldung aushändigen.
Wie meldest Du Dein Auto um?
Rund um den Verkauf kann es sinnvoll sein, das Auto abzumelden. Der Käufer meldet es dann wieder auf seinen Namen an.
Für die Abmeldung gibst Du die Zulassungsbescheinigung Teil I bei einer Zulassungsstelle oder dem Bürgeramt ab und lässt die Kennzeichen entstempeln. Der Käufer kann das Fahrzeug anschließend mit einem Kurzzeit-Kennzeichen abholen.
Meldest Du den Wagen vor dem Verkauf nicht ab, muss der Käufer den Wagen nach der Fahrzeugübergabe lediglich ummelden und die offiziellen Stellen so über den Halterwechsel informieren.
Um das Auto an- oder umzumelden, benötigt der Käufer diese Dokumente:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Einen Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (HU-Bericht)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Wurde das Auto vor dem Verkauf stillgelegt, ist eine entsprechende Stilllegungsbescheinigung als Vermerk in der Zulassungsbescheinigung I vorhanden.
Wichtig zu wissen ist auch: Wird das Auto im angemeldeten Zustand verkauft, geht die Kfz-Versicherung mit dem Verkauf auf den Käufer über. Das ist in der Regel von beiden Seiten nicht gewünscht. Deshalb sollte der Verkäufer die Versicherung direkt über den Verkauf informieren.
Kaufvertrag: Checkliste für einen sicheren Autokauf und Autoverkauf
Bei einem Autoverkauf sind neben dem Vertrag noch andere Dinge wesentlich, an die Du unbedingt denken solltest. Die folgenden Checklisten von mobile.de für den Käufer bzw. Verkäufer des Wagens helfen dabei, an alles zu denken.
Checkliste für den Autoverkäufer
- Zubehör, Ersatzteile und Unterlagen zum Auto bereitlegen
- Ausschluss der Gewährleistung: Mängel und kleinere Schäden notieren, schriftlich und mit Fotos dokumentieren und den Käufer darüber informieren
- Personendaten des Käufers kontrollieren
- Auf Barzahlung des vollen Kaufpreises bei der Fahrzeugübergabe bestehen
- Geldempfang schriftlich bestätigen
- Bestätigung für den Erhalt des Fahrzeugs, der Schlüssel, Unterlagen, Ersatzteile und des Zubehörs geben lassen
- Verkaufsmeldung an die Zulassungsstelle schicken
- Verkaufsmeldung an die Versicherung schicken
Checkliste für den Autokäufer
- Zweite Person zur Besichtigung/Probefahrt mitnehmen
- Probefahrt machen
- Personendaten des Verkäufers kontrollieren
- Fahrgestellnummer mit der Angabe in den Papieren und dem Kaufvertrag abgleichen
- Scheckheft und Belege kontrollieren
- Fotos vom aktuellen Zustand des Fahrzeugs machen
- Zusatzausstattungen und Zubehör im Kaufvertrag für das Auto vermerken lassen
- Kaufpreiszahlung bei Fahrzeugübergabe schriftlich quittieren lassen
Mit dem kostenlosen Kaufvertrag fürs Auto liefert Dir mobile.de einen rechtssicheren Vertrag für den Kauf und Verkauf.
Privater Kaufvertrag für ein E-Auto: Darauf kommt es an
Kaufst Du ein Elektroauto in einem Privatverkauf, sind einige Dinge wesentlich, die beim Verkauf eines Verbrenners nicht wichtig sind. So ist für den Wert des E-Autos auch der Zustand der Batterie entscheidend. Bei einigen Fahrzeugen ist die Antriebsbatterie zudem nur gemietet. In diesem Fall ist zu klären, ob der Käufer den Mietvertrag übernehmen kann. Die getroffene Vereinbarung sollte im Kaufvertrag für das E-Auto vermerkt sein.
Als Verkäufer eines E-Autos lohnt sich vor dem Einstellen des Angebots bei mobile.de ein Batterie-Check. Mit diesem aktuellen Prüfprotokoll der Batterie lässt sich häufig ein besserer Preis für das E-Auto erzielen.
Im Kaufvertrag für ein E-Auto sollte zudem unbedingt vermerkt sein, ob Batterieschäden bekannt sind und ob der Wagen mit der Originalbatterie ausgestattet ist. So sind der Käufer und Verkäufer auf der sicheren Seite.
Gewerblicher Kaufvertrag für das Auto: Kostenloser Mustervertrag zum Download
Möchtest Du ein Auto gewerblich verkaufen, sind einige andere Dinge zu beachten als bei einem Privatverkauf. So musst Du beispielsweise die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent ausweisen und bei der Steuererklärung berücksichtigen.
Zudem musst Du als gewerblicher Anbieter weitere Angaben im Autokaufvertrag unterbringen, wie beispielsweise:
- Rechnungsnummer
- Steuernummer
- Umsatzsteueridentifikationsnummer
- Netto-Kaufpreis
- Umsatzsteuer
- Gesamtpreis
- Gesamtpreis in Worten