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Quelle: mobile.de
Mit mobile.de hast Du zwei Möglichkeiten, den Verkauf oder Kauf rechtswirksam abzuschließen. Einfach wie gewohnt das PDF downloaden und ausdrucken. Oder Du nutzt den digitalen Kaufvertrag. Verkäufer brauchen die Angaben aus dem Inserat nicht neu eintragen, sie werden automatisch übernommen. Wichtig: Eine digitale Unterschrift ist ebenso rechtlich bindend.

Autokauf ist Vertrauenssache, Autoverkauf ebenso. Was dem Vertrauen in den Geschäftspartner beim privaten Kauf oder Verkauf eines Autos in jedem Fall nutzt, ist ein rechtssicherer Kaufvertrag. Mit dem Muster-Kaufvertrag von mobile.de lassen sich die wesentlichen Punkte regeln. Im Einzelfall können weitere Regelungen sinnvoll und erforderlich sein, diese können in dem Muster-Kaufvertrag ergänzt werden. Lass Dich im Einzelfall von Deinem Anwalt beraten.

Entweder nutzt Du das Muster-PDF oder erstellst einfach einen neuen, digitalen Vertrag. Verkäufer können ihn Schritt für Schritt am Endgerät ihrer Wahl anlegen und gleich unterschreiben. Wie das genau funktioniert, kannst Du im neuen Absatz zum digitalen Kaufvertrag in diesem Artikel nachlesen. 

Hier findest Du, wie gewohnt, den neutralen Muster-Kaufvertrag von mobile.de als PDF.

In der Ich-Perspektive füllt jemand mit einem Kugelschreiber den mobile.de-Kaufvertrag für Gebrauchtwagen aus.
In der Ich-Perspektive füllt jemand mit einem Kugelschreiber den mobile.de-Kaufvertrag für Gebrauchtwagen aus.
Muster-Kaufvertrag als PDF

Dokument zum Ausfüllen und Ausdrucken: Das PDF enthält eine Version für den Verkäufer und für den Käufer.

Der Vordruck beginnt mit einer Informationsseite. Darin sind alle wichtigen Punkte rund um den Kaufprozess zusammengefasst. Seite 2 ist die Version für den Verkäufer. Alle Daten, die hier digital eingetragen werden, übertragen sich automatisch auf Seite 3 – die Version für den Käufer. Auf Seite 4 sind zwei Vordrucke für den Verkäufer für die Kfz-Versicherung und die Zulassungsstelle zu finden.

Musterablauf

Wie läuft ein Autoverkauf unter Privatleuten am besten ab? Die Checkliste in Kürze:

  • Kaufvertrag digital ausfüllen oder ausdrucken
  • Zur Besichtigung verabreden
  • Probefahrt machen
  • Kaufvertrag gemeinsam (ausfüllen und) überprüfen 
  • Identität von Käufer und Verkäufer mittels Ausweis feststellen
  • Zahlung regeln (Anzahlung, Modalitäten)
  • Übergabe von Fahrzeug, Papieren und HU-Bescheinigung
  • Kaufvertrag unterschreiben

Was ist ein Kaufvertrag?

Ein Kaufvertrag ist ein Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer über den Übergang des Eigentums an einer Sache (etwa einem Auto) – meist gegen Gegenleistung (üblicherweise: Kaufpreis). Kaufverträge müssen nicht schriftlich aufgesetzt werden – sie können auch mündlich abgeschlossen werden. Davon ist beim Autokauf und Autoverkauf dringend abzuraten. Unser Tipp: Haltet alles, was besprochen wurde und für den Verkäufer, den Käufer oder für beide wichtig ist, schriftlich im Vertrag fest. So können beide Seiten später Ansprüche nachweisen, über die möglicherweise Uneinigkeit entsteht.

Es klingt profan, aber: Ein Kaufvertrag benötigt unbedingt die Angaben zu Ort, Datum und Uhrzeit. Mit dem Datum startet (wenn vereinbart) die Frist zur Ummeldung des Autos. Der Kaufvertrag wird im Normalfall erst durch beide Unterschriften zu einer Urkunde mit Beweiskraft.

Was ist ein digitaler Kaufvertrag?

Alternativ zum Muster-PDF können Verkäufer den neuen digitalen Kaufvertrag mit unserem Partner Swiftcourt anlegen. Die Vorteile: Wer ein Inserat bei mobile.de erstellt hat, kann die Inseratsdaten bequem in den digitalen Kaufvertrag übernehmen und diesen kostenlos nutzen. Die Vertragspartner können Bilder und Dokumente hinzufügen. Der Vertrag wird nach Abschluss zwei Jahre aufgehoben. Im Streitfall hilft Swiftcourt bei der Lösungsfindung. In diesem Video siehst du nochmal genau, wie der digitale Kaufvertrag funktioniert.

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Digitaler Kaufvertrag

Der vorausgefüllte digitale Kaufvertrag ist schnell, bequem und für Inserenten von mobile.de kostenlos.

Was sind notwendige Angaben zu Verkäufer und Käufer?

Mit wem es zu einem Geschäft kommt, ist entscheidend. Name und Anschrift gehören in den Vertrag. Die Angaben des Geschäftspartners sollten unbedingt anhand eines gültigen Personalausweises bzw. eines Reisepasses überprüft werden. Angaben im Kraftfahrzeugschein, im Kraftfahrzeugbrief oder in der Zulassungsbescheinigung können veraltet sein. Die Person, die im Schein/Brief/Zulassungsbescheinigung eingetragen ist, ist außerdem nicht unbedingt identisch mit dem Eigentümer bzw. Verkäufer des Fahrzeugs.

Wichtig ist, den Vertragspartner im Zweifel greifen zu können. Achtung: Der Wohnort des Vertragspartners ist in aller Regel der Ort, an dem es sich mit ihm gerichtlich zu streiten gilt, falls es Probleme mit dem Kaufvertrag gibt. Zuständig für Rechtsstreits um einen Kaufvertrag ist in der Regel das Gericht am Wohnsitz des Beklagten.

Was ist mit Gewährleistung und zugesicherten Eigenschaften?

Private Autoverkäufer sollten in Erwägung ziehen, die Gewährleistung auszuschließen. Gewährleistungsrechte (nicht mit einer Garantie zu verwechseln) stehen dem Käufer nämlich auch dann zu, wenn darüber überhaupt nicht gesprochen wird. Nach dem Gesetz muss der Kaufgegenstand grundsätzlich so beschaffen sein, wie es bei vergleichbaren Sachen üblich ist und wie man es als Käufer erwarten kann.

Nicht selten sind beispielsweise unterschiedliche Vorstellungen über Zustand und Abnutzung des Fahrzeugs zwischen Verkäufer und Käufer. Aus diesem Grund empfiehlt es sich für den Verkäufer, das Fahrzeug so zu veräußern, wie es dasteht. Man nennt dies einen Gewährleistungsausschluss. Es gilt dann, was umgangssprachlich als "gekauft wie besehen" bezeichnet wird.

Achtung: Der mobile.de Muster-Kaufvertrag sieht einen Gewährleistungsausschluss vor. Es ist deshalb besonders wichtig, dass beide Seiten alles in den schriftlichen Vertrag aufnehmen, was ihnen wichtig ist. Der Verkäufer sollte keinesfalls etwas aufnehmen, wofür er nicht einstehen kann oder will. Denn was er im Vertrag zusichert, muss stimmen. Andernfalls ist der Vertrag anfechtbar – gegen Täuschung ist der Käufer auch geschützt, wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wird. Auch dann haftet der Verkäufer beim privaten Gebrauchtwagenverkauf dafür, dass alles, was er zusichert, auch zutrifft. Klassisches Beispiel ist die Unfallfreiheit.

Wirklich “unfallfrei”?

Empfehlenswert ist für den Verkäufer, auf Bagatellschäden hinzuweisen und keine Unfallfreiheit zuzusichern, wenn er sich nicht sicher ist. Sonst kann im schlimmsten Fall später der Kaufvertrag angefochten werden. Wenn dem Verkäufer Mängel mutmaßlich bekannt waren und er sie verschweigt, kann er sogar schadenersatzpflichtig werden. Der Verkäufer haftet für Angaben, von denen er weiß (Vorsatz) oder ahnt (grobe Fahrlässigkeit), dass sie falsch sind.

Beispiele: Angaben und Zusicherung zur Unfallfreiheit sind in diesem Sinne vorsätzlich falsch, wenn der Verkäufer den Schaden nach einem Unfall selber repariert hat und sein Fahrzeug dennoch als unfallfrei verkauft. Grob fahrlässig handelt er, wenn er im Auftrag eines guten Freundes ein Fahrzeug verkauft, wissentlich, dass der sein Geld mit der Aufbereitung von Unfallfahrzeugen verdient.

Der Muster-Kaufvertrag für ein gebrauchtes Fahrzeug von mobile.de lässt sich digital ausfüllen.
Quelle: mobile.de
Der Muster-Kaufvertrag für ein gebrauchtes Fahrzeug im Privatverkauf lässt sich digital beschreiben. Die Felder übertragen sich dabei von der Verkäufer- auf die Käufer-Ausführung, damit die gleichen Angaben nicht doppelt ausgefüllt werden müssen

Wem gehört das Auto?

Wichtig ist, dass sich das angebotene Fahrzeug im alleinigen Eigentum des Verkäufers befindet. Das bedeutet, dass das Eigentum nicht beschränkt sein sollte. Typische Beschränkungen sind fremdes (Mit-)Eigentum oder eine Sicherungsübereignung.

Ein Beispiel für Miteigentum wäre ein Ehemann, der ein Familienauto verkauft. Er hat es vom Geld beider Ehepartner Geld angeschafft, es war auf seinen Namen zugelassen. Trotzdem ist die Ehefrau mindestens die Miteigentümerin. Sie könnte vom Käufer unter Umständen eine Rückgabe verlangen und sollte daher dem Verkauf zustimmen.

Sicherungseigentum liegt beispielsweise vor, wenn ein finanziertes Auto zur Sicherung der Finanzierung der Bank gehört – und nicht dem Verkäufer. Obwohl der im Fahrzeugbrief steht, der allerdings dann auch zumeist bei der Bank liegen dürfte. Der Käufer sichert sich gegen solche Fälle ab, indem er sich vom Verkäufer im Kaufvertrag zusichern lässt, dass er alleiniger Eigentümer des Kraftfahrzeugs ist.

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Digitaler Kaufvertrag

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Stimmt die Laufleistung?

Die Laufleistung in Kilometern ist eine "verkehrswesentliche Eigenschaft" des Fahrzeugs und steht auf dem Tacho, mögliche Manipulationen einmal außen vorgelassen. Besitzt das Auto jedoch einen Austauschmotor oder -tacho, benötigt der Käufer zusätzlich Angaben über die Laufleistung des Austauschmotors. Die könnte weitaus geringer ausfallen als die des Gesamtfahrzeugs. Auch die Anzahl der Vorbesitzer ist eine "verkehrswesentliche Eigenschaft" und bestimmt damit den Wert des Autos. Die Anzahl der Vorbesitzer steht in der Zulassungsbescheinigung 2 (Fahrzeugbrief).

Außerdem sollte sich der Käufer zusichern lassen, dass das Auto den deutschen Zulassungsvoraussetzungen entspricht. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, etwa bei einem Importfahrzeug, sollte auf ein Gutachten bestehen. Sonst drohen im schlimmsten Fall hohe Zusatzkosten. Der Verkäufer sollte auch die Zollunbedenklichkeitsbescheinigung bei Nicht-EG-Fahrzeugen vorlegen/übergeben. Das Dokument weist bei der Zulassung nach, dass Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (für EG Neufahrzeuge oder EG-Fahrzeuge, die nicht älter als 6 Monate sind und noch keine 6.000 km gefahren sind) gezahlt sind.

Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2

Die Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) enthält Name und Anschrift des Halters, das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs, die wichtigsten technischen Angaben sowie den Nachweis über die Durchführung der HU. Der Fahrzeugschein inklusive Baujahr muss im Fahrzeug mitgeführt und bei Kontrollen ggf. vorgelegt werden.

In der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) ist der Halter des Fahrzeugs eingetragen. Dieser kann, muss aber nicht zugleich der Eigentümer sein. Der Fahrzeugbrief sollte sicher zu Hause aufbewahrt werden. Die im Musterkaufvertrag angegebene Fahrzeug-Identifikations-Nummer (umgangssprachlich: Fahrgestellnummer) sollte mit der Nummer in der Zulassungsbescheinigung und der Nummer am Fahrzeug übereinstimmen, dies gilt es zu überprüfen.

Für den Halterwechsel sieht der mobile.de Musterkaufvertrag eine Frist von einer Woche vor. Aus gutem Grund, denn der Fahrzeughalter haftet persönlich für Schäden, die beim Betrieb des Fahrzeugs entstehen. Egal, ob er das Fahrzeug verkauft und übergeben hat. Es zählt nur, ob er in der Zulassungsbescheinigung als Eigentümer eingetragen ist. Der Halterwechsel sollte deshalb so schnell wie möglich der Zulassungsstelle mitgeteilt werden.
Wer sich absichern will, sollte das Fahrzeug nach Abschluss des Kaufvertrages abmelden und erst nach erfolgter Abmeldung aushändigen. 

Dazu müssen die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei einer Zulassungsstelle oder dem Bürgeramt abgegeben und die Kennzeichen entstempelt werden. Der Käufer kann mit einem Kurzzeit-Kennzeichen das Fahrzeug abholen. Um das Auto an- oder umzumelden, benötigt der Käufer einen Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (HU-Bericht). Wird das Auto im angemeldeten Zustand verkauft, geht die Kfz-Versicherung mit dem Verkauf auf den Käufer über. Das wird zumeist nicht gewünscht sein. Deshalb sollte der Verkäufer die Versicherung direkt über den Verkauf informieren. Wurde das Auto stillgelegt, liegt außerdem eine Stillegungsbescheinigung vor.

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