Mitführpflichten für Autofahrer: Was muss alles im Auto sein?
Geht es um die Pflichtausstattung im Auto, herrscht oftmals Unsicherheit. Doch was gehört wirklich hinein und was sollte man außerdem dabeihaben?
Wer mit dem Auto am Straßenverkehr teilnimmt, muss laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bestimmte Gegenstände bei der Fahrt mitführen. Diese Regelungen dienen in erster Linie der eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Doch was muss alles verpflichtend im Auto vorhanden sein? Welche Regelungen gelten im EU-Ausland? Und was sollte man am besten freiwillig im Auto dabeihaben? Ob in Deutschland oder der EU: Wir informieren Dich über geltendes Verkehrsrecht und eine sinnvolle Grundausstattung für Dein Auto.
Diese Gegenstände muss man in Deutschland im Auto dabeihaben
Mal angenommen: Du bist mit dem Pkw unterwegs, als Dein Wagen plötzlich liegenbleibt. Nun musst Du als erstes die Gefahrenstelle absichern, ohne Dich selbst in Gefahr zu bringen. Kommst Du an einer Unfallstelle mit Verletzten vorbei, ist hingegen eine schnelle Erste Hilfe gefragt. Bestimmte Gegenstände, die der Sicherheit dienen, gehören daher zur vorgeschriebenen Grundausstattung bei Autos. Diese sind gesetzlich festgelegt. Zu ihnen gehören:
- Warndreieck: Die rückstrahlenden Dreiecke zur Markierung von Gefahrenstellen müssen zwingend im Auto vorhanden sein. Allerdings sind nur Modelle zugelassen, die der EU-einheitlichen ECE-Vorschrift R27 entsprechen. Laut dieser Norm ist ein Mindestwert für die Sichtbarkeit und die Leuchtkraft vorgegeben, damit die Warndreiecke auch im Dunkeln noch gut erkennbar sind. Um ein Umfallen bei Wind zu vermeiden, ist außerdem ein standsicherer Fuß verpflichtend. Informiere Dich zusätzlich, wie Du ein Warndreieck richtig aufstellst.
- Warnweste: Für Auto-, Bus- und Lkw-Fahrer gilt die Warnwestenpflicht: Seit Juli 2014 muss in Deutschland mindestens eine Warnweste im Auto für den Fahrer mitgeführt werden. Sind mehrere Personen im Auto dabei, ist es allerdings sinnvoll, mehr als eine Warnweste mitzuführen. Die Anforderungen an Warnwesten sind europaweit einheitlich in der EN 471 geregelt. Reflektierende Streifen mit einer Breite von mindestens fünf Zentimetern und ein Klettverschluss sind beispielsweise Pflicht. Zwischen den Farben gelb, orange und rot darf frei gewählt werden. Das Entscheidende: Durch die Leuchtkraft des Stoffs wird der Träger früher wahrgenommen.
- Verbandkasten: In jedem Auto muss ein Verbandkasten mitgeführt werden, der bestimmte Voraussetzungen erfüllt. So ist vorgeschrieben, dass der Erste-Hilfe-Koffer speziell für die Mitnahme im Kfz ausgelegt ist und die DIN-Norm 13164 erfüllt. Entsprechend ist die Anzahl der Materialien und der Inhalt des Verbandkastens vorgegeben. Wichtig ist, in regelmäßigen Abständen das Ablaufdatum des Verbandkastens zu überprüfen. Ist er abgelaufen, ist ein Austausch Pflicht.
Grundsätzlich wird zwischen Mitführ- und Tragepflichten unterschieden. Die Mitführpflicht besagt, dass ein Gegenstand oder Dokument jederzeit im Auto dabei ist und bei einer Verkehrskontrolle vorgezeigt werden kann. Fehlt einer der vorgeschriebenen Gegenstände im Fahrzeug, ist bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld in Höhe von 5 bis 15 Euro fällig. Die Tragepflicht bedeutet, dass der Gegenstand im Ernstfall zum Einsatz kommen muss. Besteht beispielsweise eine Warnwesten-Tragepflicht, ist das Tragen bei einem Unfall notwendig. Liegt sie bei einer Kontrolle nicht im Auto, kann dies jedoch nicht geahndet werden.
Strafen drohen hingegen, wenn das Zubehör nicht den Vorschriften entspricht oder man es auf Anfrage nicht vorzeigt. Neben den sicherheitsrelevanten Gegenständen muss man bei der Fahrt mit dem Auto außerdem verschiedene Fahrzeugpapiere mit sich führen. Dazu zählen für Fahrten in Deutschland der Führerschein und der Fahrzeugschein, die sogenannte Zulassungsbescheinigung Teil 1.
Irrtümer: Diese Gegenstände musst Du nicht im Auto haben
Wer auffährt, trägt grundsätzlich die Schuld, Hupen ist jederzeit erlaubt und die Rechts-vor-Links-Regel ist auch auf Parkplätzen gültig: Ums Autofahren ranken sich zahlreiche Irrtümer. Zwei Dinge, die Du in Deutschland nicht im Auto dabeihaben musst.
- Fahrzeugbrief: Anders als der Fahrzeugschein besteht keine Pflicht, den Fahrzeugbrief, die Zulassungsbescheinigung Teil 2, im Auto mitzunehmen. Ganz im Gegenteil: Der Fahrzeugbrief sollte an einem sicheren Ort verwahrt werden, um ihn vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen – allerdings nicht im Auto.
- Feuerlöscher: Aktuell gibt es in Deutschland keine Regelung, die eineMitnahme von Feuerlöschern in Pkw verpflichtend vorschreibt. Sinnvoll ist es dennoch. Du kannst Dich frei dafür oder dagegen entscheiden. Achtung: In anderen EU-Ländern wie in Belgien gehören Feuerlöscher teilweise zur Pflichtausstattung fürs Auto. Es ist daher absolut sinnvoll, sich vor der Fahrt ins Ausland über die geltenden Regelungen zu informieren. Unsere Titelgrafik liefert Dir dafür wertvolle Hinweise.
Nur im Original gültig: Geht der Fahrzeugschein verloren, muss dies umgehend gemeldet und das Dokument neu beantragt werden.
Das sollte im Auto dabei sein: Mitführpflichten im EU-Ausland
Oft ähnlich, aber nicht überall gleich: In der EU gibt es keine einheitlichen Bestimmungen, was im Auto zwingend mit dabei sein sollte. Wer mit dem Auto im EU-Ausland unterwegs ist, kann daher auf unterschiedliche Regelungen treffen. Am besten informierst Du Dich vor der Fahrt über die geltenden Bestimmungen.
Österreich: Vergleichbare Regelungen wie in Deutschland
Wie in Deutschland sind Warnweste, Warndreieck und Verbandkasten im Auto in Österreich Pflicht.
Für Warnwesten gilt: Sie müssen sowohl im Auto bereitliegen als auch im Notfall beim Verlassen des Fahrzeugs getragen werden. Wird bei einer Kontrolle festgestellt, dass ein Gegenstand fehlt, ist ein Bußgeld von mindestens 14 Euro vorgesehen.
Frankreich: Alkoholtest zählt zur Grundausstattung
Auf der anderen Seite des Rheins müssen ebenfalls Warndreieck, Warnweste und Verbandkasten jederzeit im Auto sein. Außerdem gehört ein Alkoholtest in Frankreich zur verpflichtenden Ausstattung für Fahrzeuge. Ist er nicht vorhanden, drohen allerdings keine Strafen. Grundsätzlich ist die Mitnahme von Ersatzlampen nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es wird allerdings empfohlen, welche im Auto dabei zu haben, da die Pflicht besteht, defekte Glühbirnen jederzeit austauschen zu können.
Italien: Fehlende Warnwesten können im Notfall teuer werden
Bist Du mit dem Auto in Italien unterwegs, musst Du jederzeit ein Warndreieck mitführen. Mindestens eine Warnweste sollte außerdem mit an Bord sein. Statt einer Mitführpflicht gilt jedoch eine Tragepflicht. Das bedeutet, dass alle Personen, die bei einer Panne oder einem Unfall aus dem Wagen steigen, verpflichtend eine der reflektierenden Westen tragen müssen. Andernfalls kann ein Bußgeld von mindestens 42 Euro verhängt werden.
Belgien: Feuerlöscher-Pflicht für belgische Pkw
Wer im Nachbarland Belgien bei einem Unfall oder einer Panne sein Auto verlässt, sollte dies niemals ohne Warnweste tun. Grund ist die Warnwesten-Tragepflicht, die bei Nichtbeachtung Strafen ab 55 Euro nach sich ziehen kann. Außerdem ist es in Belgien Pflicht, einen Feuerlöscher im Auto mitzunehmen. Diese Regel betrifft alle Fahrzeuge, die in Belgien zugelassen sind und gilt somit auch für Mietfahrzeuge. Mietest Du Dir ein Auto vor Ort, prüfe daher vor der Abfahrt, ob die Ausstattung komplett ist.
Spanien: Hohe Bußgelder bei Missachtung der Mitführpflichten
Verlässt Du bei einer Panne oder einem Unfall in Spanien Dein Auto, musst Du zwingend eine Warnweste tragen. Ebenso wie in Frankreich besteht außerdem eine Mitführpflicht. Hast Du die Weste bei einer Kontrolle nicht mit dabei, kann das somit teuer werden: Bis zu 200 Euro Bußgeld sind möglich. Außerdem sollte man einen Ersatzreifen mit an Bord haben, denn es besteht eine Ersatzreifen-Pflicht. Ist dieser nicht serienmäßig vorhanden, muss sich ein Reifen-Reparaturset im Auto befinden.
Ungarn: Umfassende Vorgaben, was man im Auto braucht
In Ungarn sollte man immer so viele Warnwesten wie Insassen im Auto dabeihaben. Denn für alle Personen, die im Notfall aussteigen, gilt eine Tragepflicht. Wer sich nicht daran hält, riskiert Geldstrafen von bis zu 105 Euro. Verpflichtend und jederzeit im Auto vorhanden sein sollten zudem ein Verbandkasten, ein Warndreieck, Ersatzglühlampen und ein Reserverad.
Kroatien: Noch strengere Regeln als in Ungarn
In Kroatien gelten sehr ähnliche Regelungen wie in Ungarn. Neben Warnweste, Warndreieck, Verbandkasten und Ersatzlampen gehört ein Reservereifen zur Pflichtausstattung im Auto. Neben der Warnwesten-Tragepflicht für alle Personen, die das Fahrzeug verlassen, ist in Kroatien aber auch die Mitnahme der Schutzkleidung verpflichtend.
Schweiz: Fast keine Mitführpflichten
In der Schweiz sind die Mitführpflichten grundsätzlich weniger streng als in den europäischen Nachbarländern. Weder Warnweste noch Verbandkasten sind verpflichtend vorgeschrieben. Nur ein Warndreieck gehört zur Grundausstattung.
Was man wo im Auto mitführen muss
Länder | Warndreieck | Warnweste | Verbandkasten | Ersatzlampen | Sonstiges |
---|---|---|---|---|---|
Deutschland | Mitführpflicht | Mitführpflicht (mind. eine) | Mitführpflicht | – | – |
Österreich | Mitführpflicht | Mitführpflicht Tragepflicht | Mitführpflicht | – | – |
Belgien | Mitführpflicht | Tragepflicht | Mitführpflicht | – | Feuerlöscher bei in Belgien gemeldeten Fahrzeugen |
Frankreich | Mitführpflicht | Mitführpflicht/ Tragepflicht | Mitführpflicht | Empfehlung | Alkoholtest |
Italien | Mitführpflicht | Tragepflicht | Empfehlung | Empfehlung | – |
Spanien | Zwei für in Spanien gemeldete Fahrzeuge | Mitführpflicht/ Tragepflicht | – | – | Ersatzreifen/ Reifen-Reparaturset |
Ungarn | Mitführpflicht | Tragepflicht | Mitführpflicht | Mitführpflicht | Ersatzreifen/ Reifen-Reparaturset |
Kroatien | Mitführpflicht | Mitführpflicht/ Tragepflicht | Mitführpflicht | Mitführpflicht | Ersatzreifen/ Reifen-Reparaturset |
Schweiz | Mitführpflicht | – | – | – | – |
Sinnvolle Extras: Was sollte grundsätzlich noch im Auto sein?
Nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll: Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtgegenständen, gibt es solche, die praktisch sind oder mehr Sicherheit versprechen. Abgesehen von der obligatorischen Parkscheibe und dem im Winter unverzichtbaren Eiskratzer zum Enteisen der Autoscheibe, kann im Falle einer Panne ein Ersatzreifen vor langen Wartezeiten auf den Abschleppdienst bewahren.
Ebenso wertvoll, wenn der Wagen einmal liegenbleibt: ein Starthilfekabel. Damit kannst Du selbst Starthilfe geben oder Dir von anderen helfen lassen. Sind Handschuhe und Motoröl immer im Auto vorhanden, kann man bei Bedarf jederzeit den Ölstand checken, ohne sich die Finger schmutzig zu machen.
Bei kleinen Auffahrunfällen können auch so einfache Gegenstände wie Zettel und Stift von Nutzen sein, um die wichtigsten Infos mit dem Unfallgegner auszutauschen. Außerdem leistet eine einfache Einmalkamera in solch einem Fall wertvolle Dienste – vor allem, wenn der Akku des Smartphones gerade leer ist.
Noch wichtiger und im Zweifelsfall ein Retter in der Not ist ein Feuerlöscher im Auto. Mit ihm können Brände eingedämmt und das Schlimmste verhindert werden. Kann man sich selbst nicht mehr aus dem Wagen befreien, liefert die Rettungskarte im Auto der Feuerwehr wichtige Hinweise, wo sie mit dem Schneiden bei der Karosserie ansetzen kann. Das spart den Rettungskräften wertvolle Zeit und verhindert, dass leicht entzündliche Bauteile versehentlich getroffen werden.
Sinnvolle Gegenstände: Diese Dinge solltest Du zusätzlich im Auto haben
- Parkscheibe
- Eiskratzer
- Ersatzreifen
- Starthilfekabel
- Handschuhe und Motoröl
- Zettel und Stift
- Einmalkamera
- Feuerlöscher
- Rettungskarte