Leasingvertrag vorzeitig beenden oder kündigen
Das Auflösen eines Leasings ist keine einfache Sache. Welche Möglichkeiten Du hast, um Deinen Leasingvertrag vorzeitig zu beenden, erfährst Du hier.
- Ist es möglich, meinen Leasingvertrag vorzeitig zu kündigen?
- Kann man den Finanzierungs-Leasingvertrag trotzdem schon vorher beenden?
- Gibt es auch die Möglichkeit, außerordentlich zu kündigen?
- Kann ich meinen Leasingvertrag bei einem Schaden kündigen?
- Kann mein Leasing übernommen werden?
- Widerruf des Leasingvertrags
- Finde Deinen flexiblen Leasingvertrag auf mobile.de
Ist es möglich, meinen Leasingvertrag vorzeitig zu kündigen?
Grundsätzlich gilt: Ein Leasingvertrag kann nicht vor Vertragsende gekündigt werden. Die Erklärung dafür ist einfach. Man unterscheidet zwischen zwei Leasingarten. Während das Operate Leasing auf eine kurzfristige Nutzung des Leasingobjekts abzielt, handelt es sich beim Finanzierungsleasing um längerfristige Verträge. Beim Finanzierungsleasing liegt ein sogenanntes Amortisationsgeschäft vor, was bedeutet, dass sowohl die Gewinne als auch die vorgestreckten Kosten des Leasingfahrzeugs erst ganz am Ende der Laufzeit wieder eingesammelt sind.
Deswegen ist es beim Finanzierungsleasing allgemein nicht vorgesehen, dass der Leasingvertrag vorzeitig gekündigt wird. Auch, wenn Du das Auto am Ende des Leasingvertrags „rauskaufen” möchtest, ist eine frühzeitige Beendigung in der Regel nicht möglich. Informiere Dich daher vor Vertragsabschluss auch über die Vor- und Nachteile von Leasing.
Kann man den Finanzierungs-Leasingvertrag trotzdem schon vorher beenden?
Auch wenn im Leasingvertrag kein Kündigungsrecht vereinbart worden ist, gibt es Möglichkeiten zur vorzeitigen Beendigung des Vertrags. Bei Vorliegen eines gravierenden Grundes ist beispielsweise eine außerordentliche Kündigung möglich. Soweit der Leasinggeber dem zustimmt, lässt sich ein Leasingvertrag aber auch durch Aufhebungsvertrag beenden. Dadurch können im Vergleich zur Leasing-Rückgabe jedoch hohe Kosten für den Leasingnehmer entstehen, die aus den ausstehenden Leasingraten und dem Restwert des Autos berechnet werden. Für den Leasingnehmer besteht auch die Möglichkeit, den Leasingvertrag einer dritten Person zu überlassen. Hierzu bedarf es allerdings grundsätzlich auch der Zustimmung des Leasinggebers.
Gibt es auch die Möglichkeit, außerordentlich zu kündigen?
Eine außerordentliche Kündigung ist selten möglich. Sogar bei schwerer Krankheit, veränderter Privatsituation oder Geschäftsaufgabe kann man den Leasingvertrag nicht vorzeitig kündigen. Auch ein Versterben des Leasingnehmers führt nicht automatisch zur Beendigung des Vertrags, denn er geht auf die Erben über. Es gibt jedoch eine einmonatige Frist nach Kenntnis des Todesfalls zur außerordentlichen Kündigung. Ein weiterer Grund für eine außerordentliche Kündigung des Leasingnehmers kommt beispielsweise in Betracht, wenn das Auto gestohlen wurde. Aber auch dann können zusätzliche Kosten entstehen. Für den Leasinggeber kann sich ein Recht zur außerordentlichen Kündigung ergeben, wenn der Leasingnehmer seine Raten nicht wie vereinbart bezahlt.
Je nach Lebenssituation, lohnt es sich ein Auto zu leasen oder zu finanzieren. Wir haben beide Optionen verglichen.
Kann ich meinen Leasingvertrag bei einem Schaden kündigen?
Wenn das Leasingauto nach einem Unfall ein Totalschaden ist, ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Auch wenn die Reparaturkosten nach einem Unfall über 60 % des Wiederbeschaffungswerts ausmachen, darf der Leasingnehmer den Vertrag in der Regel außerordentlich kündigen. Es ist aber zu beachten, dass der Leasinggeber Schadensersatz geltend machen kann. Je nach Versicherung richtet sich der Betrag an den noch zu zahlenden Leasingraten in Kombination mit dem Restwert. Aufgerechnet werden eventuell hier noch der Verkaufs- oder Versicherungswert.
Kann mein Leasing übernommen werden?
Wenn der Vertrag nicht vorzeitig beendet werden kann, bietet eine Übergabe des Vertrags eine Alternative. Dadurch, dass der Nachfolger des Leasingvertrags alle Rechte und Pflichten übernehmen muss, ist es wichtig, dass sich beide Parteien die Vereinbarungen genau durchgelesen haben. Mit folgenden Kosten ist bei der Leasing-Übernahme zu rechnen:
- Verwaltungsgebühren
- Restwertabsenkungsgebühr
- Bearbeitungsgebühr
Widerruf des Leasingvertrags
Ist auf einen Verbrauchervertrag das gesetzliche Widerrufsrecht anwendbar, so hat der Verbraucher grundsätzlich 14 Tage lang nach Vertragsabschluss Zeit, den Leasingvertrag zu widerrufen. Das ist beim klassischen Finanzierungsleasing regelmäßig der Fall, nach aktueller Rechtsprechung jedoch beispielsweise nicht bei Leasingverträgen mit Kilometerabrechnung. Ist ein Leasingvertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen ausschließlich online oder per Telefon geschlossen, kann sich hieraus wiederum ein Widerrufsrecht für den Verbraucher ergeben.
Ein Widerrufsrecht besteht eventuell sogar noch viele Jahre nach Vertragsabschluss fort, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder nicht vorhanden ist; dazu sollte man seinen Vertrag am besten professionell überprüfen lassen.
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