Die Leasing-Sonderzahlung und ihre Vorteile
Für Privatkunden und Gewerbekunden ist Leasing eine gute Möglichkeit, mit fixen monatlichen Kosten zu kalkulieren. Welche Rolle spielt dabei eine Sonderzahlung?
Was ist eine Leasing-Sonderzahlung?
Die Sonderzahlung wird auch als Leasing-Sonderzahlung oder Anzahlung bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine Einmalzahlung eines festgelegten Betrages an den Leasinggeber zu Beginn des Leasingvertrages. Der Vorteil für den Leasingnehmer: Wenn man eine Leasing-Sonderzahlung buchen kann, wirkt sich das günstig auf die Höhe der monatlichen Leasingraten aus. Je höher die Anzahlung, desto geringer die monatliche Belastung. Bei Leasing ohne Sonderzahlung sind die Leasingraten dagegen vergleichsweise hoch. Auch der Leasinggeber hat einen Vorteil beim Sonderzahlung-Leasing. Für ihn verringert sich das Risiko eines möglichen Zahlungsausfalls beim Leasing.
Beispiel: So wirkt sich die Höhe der Sonderzahlung auf die monatliche Rate aus
Sonderzahlung | 0 € | 1.000 € | 5.000 € |
---|---|---|---|
Laufzeit | 48 Monate | 48 Monate | 48 Monate |
Monatliche Rate | 250 € | 229,17 € | 145,83 € |
Der größte Vorteil der Leasing-Sonderzahlung
Mithilfe des Leasingfaktors können Interessenten ermitteln, ob es sich um ein günstiges Angebot handelt. Hat man sich dann für ein Angebot entschieden, kann man die Konditionen zusätzlich verbessern. Denn mit einer Anzahlung kann man nicht nur die monatlichen Raten während der Laufzeit des Leasingvertrags senken, sondern auch die Gesamtkosten des Leasingvertrags. Denn die Sonderzahlung sorgt für einen effektiven Zinsgewinn. Der Leasingbetrag wird durch den Leasinggeber fortlaufend verzinst. Diese Zinsen werden zur Berechnung der monatlichen Raten mit einbezogen. Da aber durch eine Leasing-Sonderzahlung die monatlichen Raten gesenkt werden, verringert sich damit auch die gesamte Zinsbelastung. Oder anders gesagt: Mit einer Sonderzahlung wird Leasing günstiger.
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Wie hoch ist die Leasing-Sonderzahlung?
Die Höhe der Sonderzahlung hängt vom Modell und der Marke des Leasingfahrzeugs ab. Der Betrag ist in der Regel frei wählbar – und zwar durch den Leasingnehmer. Kann der Leasingnehmer die Anzahlung nicht mit einer Einmalzahlung begleichen, ist optional auch die Form der Ratenzahlung möglich. Zum Beispiel können zwei Teilzahlungen vereinbart werden. Eine Alternative zur Leasing-Sonderzahlung ist die Inzahlungnahme des aktuellen Gebrauchtwagens. Dafür erfolgt zunächst die entsprechende Wertermittlung des Gebrauchtwagens. Dabei sollte man allerdings prüfen, ob sich diese Variante finanziell wirklich lohnt. In der Regel bezahlt der gewerbliche Leasinggeber für den Gebrauchten weniger als ein Privatkäufer. Auch über Zusatzkosten wie Überführungskosten beim Leasing sollte man sich informieren.
So kann man die Sonderzahlung steuerlich absetzen
Gerade für Unternehmer stellt Leasing eine der meistgenutzten Möglichkeiten dar, um Firmenautos zu finanzieren. Das Besondere für Firmenbesitzer, Gewerbetreibende und andere Unternehmen: Neben den bekannten Leasing-Vorteilen wie der genauen Kalkulierbarkeit von Kosten und den fixen Leasinglaufzeiten ist für Gewerbekunden die Leasing-Sonderzahlung absetzbar. Dabei ist zu beachten, dass die Sonderzahlung nicht mehr als 30 Prozent des Gesamtbetrags für das Leasing ausmachen sollte. Denn maximal 30 Prozent der Kaufsumme kann man als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.