Leasing-Rückgabe
Das Auto hat gute Dienste geleistet. Die Leasing-Laufzeit neigt sich dem Ende zu. Jetzt steht einer geordneten Rückgabe nichts mehr im Wege.
Leasing-Rückgabe – worauf kommt es an
Du möchtest ein Leasing-Auto zurückgeben und ein neues leasen? Dann gilt es vorher noch, die Leasing-Rückgabe zu erledigen. Dabei ist entscheidend, welche Art von Leasingvertrag man zuvor abgeschlossen hat. Es gibt zwei Arten von Leasing: Restwertleasing und Kilometerleasing. Beim Restwertvertrag trägt der Leasingnehmer das Restwertrisiko. Bei einer Wertminderung muss er die Differenz zwischen dem kalkulierten Restwert und dem tatsächlichen Wert des Autos nachzahlen. Ist das Auto genauso viel wert wie der vereinbarte Restwert, braucht der Leasingnehmer nichts nachzuzahlen. Ist das Auto mehr wert als der kalkulierte Restwert, bekommt der Leasingnehmer einen Teil des Mehrerlöses ausgezahlt.
Beim Kilometerleasing wird im Vertrag die Höhe der monatlichen Rate nach den gefahrenen Kilometern festgelegt. Wurden mehr Kilometer als vertraglich vereinbart zurückgelegt, muss der Leasingnehmer bei Rückgabe des Autos für die Mehrkilometer bezahlen. In manchen Verträgen wird auch eine Kulanzgrenze vereinbart, zum Beispiel in der Höhe von 2.000 Kilometer. Fährt man weniger Kilometer als vertraglich vereinbart, bekommt man sogar eine Erstattung. Kilometerleasing ist also eine gute Variante für jene, die sehr genau einschätzen können, wie viele Kilometer sie pro Jahr ungefähr fahren.
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Leasing-Rückgabe mit Schäden
Wenn das Auto bei der Leasing-Rückgabe einen offensichtlichen Mangel oder gar Schaden aufweist, muss man als Leasingnehmer dafür aufkommen. Je nach Leasingbedingungen muss der Leasingnehmer auch für einen Minderwert des Autos zahlen, wenn es übermäßig abgenutzt ist. Das kann häufig zu einem juristischen Streitfall werden. Der Grund: Es gibt keine exakten Maßstäbe für die Definition einer übermäßigen Abnutzung. Die Feststellung des Minderwerts ist daher einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber. Sollte das Auto keine erheblichen Schäden aufweisen, kann der Leasinggeber das Auto als Leasing-Rückläufer erneut seinen Kunden zum Kaufen oder Leasen anbieten. Neue Leasingnehmer können davon profitieren: Denn meist sind Leasing-Rückläufer zu besonderen Schnäppchen-Konditionen zu haben.
Kann man ein Leasing vorzeitig beenden?
Selten ist es möglich, einen Leasingvertrag vorzeitig zu beenden. Eine vorzeitige Kündigung ist unter anderem durch den Verlust des Fahrzeugs durch Diebstahl oder einen Totalschaden umsetzbar. In bestimmten Fällen kann ein aktueller Leasingvertrag auf jemand anderen übertragen werden. Man spricht dann von einer „Leasingübernahme“. Dabei gehen sämtliche Rechte und Pflichten auf den neuen Leasingnehmer über. Deswegen sollte man sich als neuer Leasingnehmer unter anderem davon überzeugen, dass sich das Fahrzeug in einem tadellosen Zustand befindet. Ansonsten könnte es passieren, dass man bei der Leasing-Rückgabe für zum Beispiel Lackschäden am Fahrzeug aufkommen muss, die vom Vorgänger verursacht wurden.
Tipps für eine unkomplizierte Leasing-Rückgabe
- Frühzeitig Termin vereinbaren: Dem Leasingvertrag ist zu entnehmen, bis wann das Auto zurückgegeben werden muss. Um Stress zu vermeiden, vereinbare besser frühzeitig einen Termin für die Leasing-Rückgabe.
- Auto gereinigt und gepflegt zurückgeben: Reinige das Fahrzeug vor der Rückgabe innen und außen gründlich und entferne private Gegenstände. Denn übergibst Du das Auto in einem extrem unsauberen Zustand, könnte der Leasinggeber außerdem notwendige Reinigungskosten in Rechnung stellen. Ratsam ist es, das Auto während der gesamten Leasinglaufzeit regelmäßig zu reinigen und pfleglich zu behandeln. So vermeidet man eine übermäßige Wertminderung des Fahrzeugs.
- Schäden am Fahrzeug rechtzeitig melden: Bei Unfallschäden oder anders verursachten Schäden am Auto verständige umgehend die Kfz-Versicherung. Hier bekommt man auch Informationen zur weiteren Vorgangsweise.
- Genaue Dokumentation: Wichtige Einzelheiten sollen bei der Übergabe schriftlich festgehalten werden. Eventuelle Schäden am Auto wie Dellen oder Kratzer fotografierst Du am besten vor dem Termin. Wenn Streitpunkte zu erwarten sind, kann man auch Zeugen zur Fahrzeugrückgabe mitbringen.
- Prüfung des Vertrags: Bei Streitigkeiten insbesondere bezüglich tatsächlichen Restwert kann es sich lohnen, den Vertrag von einem Anwalt prüfen zu lassen. Möglicherweise wurde der Restwert vom Leasinggeber unzulässig hoch eingestuft.
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