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Eine Frau sitzt im Schneidersitz auf dem Boden und liest sich durch Aktenordner.
Quelle: dpa / Picture Alliance
Rechnungen und Rechnereien – das Thema Steuer ist kompliziert und für die meisten Menschen eine Last

Papierkram, Rechnerei, Paragraphen und ein wenig Rätselraten. Der Gedanke an die Steuererklärung führt bei vielen zu aufgestellten Nackenhaaren. Kein Wunder. Allein das Absetzen der Kfz-Versicherung ist komplex. 

Kann ich die Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen? 

Grundsätzlich gilt: Ja, die Kfz-Versicherung ist von der Steuer absetzbar. Das heißt, die Beiträge mindern das zu versteuernde Einkommen beziehungsweise den Gewinn. Voraussetzung dafür ist, dass Du zugleich Versicherungsnehmer und Halter des Fahrzeugs bist. 

Um es aber vorwegzunehmen: Wie hoch die finanziellen Vorteile sind und ob es überhaupt welche gibt, hängt vom Einzelfall und von der Steuerklasse ab. Am besten sprichst Du alles mit einem Steuerberater oder einem Lohnsteuer-Hilfe-Verein durch. Unterschiede ergeben sich in jedem Fall in Abhängigkeit davon, wie Du das Fahrzeug nutzt: privat, geschäftlich oder gar als Selbstständiger. Das ist für das Finanzamt von Interesse. 

Auto in privater Nutzung: Was kann ich absetzen?

Angestellte, aber auch Beamte, Rentner oder Pensionäre, die ihr Auto nur privat nutzen, können als Kfz-Versicherungskosten ausschließlich Beiträge der Kfz-Haftpflichtversicherung absetzen. Die Versicherungskosten gelten im Rahmen der Sonderausgaben als sonstige Vorsorgeaufwendungen. Eingetragen werden sie in der Anlage Vorsorgeaufwand der Steuererklärung, Zeile 50 („Unfall- und Haftpflichtversicherung“). Es werden Policen berücksichtigt, die persönliche Lebensrisiken des Steuerzahlers abdecken. Auch Kosten der Unfallversicherung können angegeben werden.

Ob Du auf diesem Wege tatsächlich sparst, hängt von der Höhe der Kranken- und Pflegeversicherung ab. Deren Beiträge werden ebenfalls als Vorsorgeaufwendungen eingetragen. Wie viel Du Dir anrechnen lassen kannst, ist gedeckelt. Bei Angestellten liegt der Höchstbetrag bei 1.900 Euro. Verdienst Du gut, hat die Kfz-Versicherung möglicherweise keine Auswirkung auf Deine Steuererklärung.

Liegen die Vorsorgeaufwendungen über dem Höchstbetrag, wird die Differenz steuerlich nicht berücksichtigt. Wie viele Sonderausgaben Du bereits angerechnet bekommen hast, kannst Du in Zeile 25 („Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung“) Deiner Lohnsteuerbescheinigung nachschauen.

Nahaufnahme eines Vordrucks für die Steuererklärung.
Quelle: dpa / Picture Alliance
KFZ-Versicherung von der Steuer absetzen: Wie hoch die finanziellen Vorteile sind und ob es überhaupt welche gibt, hängt vom Einzelfall und von der Steuerklasse ab

Sonderfall Zweitwagen: Auch die Kfz-Haftpflicht eines Zweitwagens oder weiterer Fahrzeuge kannst Du als Halter und Versicherungsnehmer als Sonderausgabe geltend machen. Hier gilt das gleiche Spiel: Dies lohnt nur, wenn der Freibetrag von 1.900 Euro nicht schon anderweitig ausgeschöpft ist.

Auto in geschäftlicher Nutzung: Das musst Du bei der Steuererklärung beachten

Benötigst Du das Auto ausschließlich für die Arbeit, sieht es anders aus. Dann werden die Versicherungsbeiträge als Werbungskosten geltend gemacht. Eingetragen werden sie in der Anlage N, Zeile 45 („Werbungskosten“). Anders als bei den Vorsorgeaufwendungen gibt es aber keine feste Deckelung des Höchstbetrags. Ob und inwieweit diese Werbungskosten absetzbar sind, hängt davon ab, inwiefern Du bereits andere Steuervorteile nutzt – zum Beispiel über die Entfernungspauschale. Der absetzbare Betrag variiert damit von Steuerzahler zu Steuerzahler. Ein Steuerberater kann Dir hier Auskunft geben. 

Bevor Du es aber amtlich machst, das Auto nur geschäftlich zu nutzen, solltest Du abwägen. Denn kaum ein Finanzamt wird davon zu überzeugen sein, dass ein Auto keinen einzigen Kilometer privat bewegt wurde – vor allem, wenn es sich um nur ein Auto im Unternehmen handelt. 

Auto in privater und geschäftlicher Nutzung: Der Mischfall

Realistischer ist die Mischnutzung des Autos – Du fährst es also zu beruflichen und privaten Zwecken. Einzutragen ist der Beitrag für die Haftpflicht in diesem Fall anteilig: Die berufliche Nutzung notierst Du in der Steuerklärung bei den Werbungskosten, die private Nutzung bei den Sonderausgaben. Um berufliche von privaten Fahrten klar zu trennen und dies auch nachweisen zu können, solltest Du ein Fahrtenbuch führen oder zumindest Einträge in einem Kalender machen.

Ebenfalls hilfreich ist es, Reisekostenabrechnungen zu erstellen und Belege zu sammeln. Der Abzug der Werbungskosten entfällt, wenn Du Fahrten zur Wohnung und zur ersten Tätigkeitsstätte sowie Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung in der Einkommenssteuererklärung über die Entfernungspauschale abrechnest. Dann sind sämtliche Fahrtkosten bereits abgegolten.

Zu kompliziert? Dann gibt es eine Alternative, die der Gesetzgeber der Einfachheit halber erlaubt: Der Werbungskostenanteil wird den Sonderausgaben zugerechnet: Als Steuerzahler hast Du auch bei Mischnutzung des Autos damit die Option, die kompletten Kosten der Kfz-Haftpflichtversicherung als Sonderausgabe geltend zu machen (statt anteilig den gewerblichen Part als Werbungskosten). Dies erkennen Finanzämter jedoch nur an, wenn Du auch die Entfernungspauschale geltend machst. Nachlesen kannst Du das in der Einkommenssteuerrichtlinie, Abschnitt R 10.5.

Jemand trägt eine braune Aktentasche. Im Hintergrund fahren Autos.
Quelle: dpa / Picture Alliance
Dein Steuerberater kann Dir beim Einreichen Deiner KFZ-Versicherung für die Steuer helfen

Eigenes Auto: Steuerliche Vorteile als Selbstständiger

Selbstständige haben in der Regel mehr steuerliche Möglichkeiten. Sie können die Beiträge der gesamten Kfz-Versicherung, also sowohl Haftpflicht als auch Kaskoversicherung, als Betriebsausgaben geltend machen. Zusätzlich können die Kosten eines Kfz-Schutzbriefes addiert werden. Eingetragen werden die Beträge in Anlage EÜR - Betriebsausgaben, Zeile 59 („Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrkosten“).

Nutzt Du den Wagen auch privat, musst Du allerdings getrennt abrechnen – also Betriebskosten für den beruflichen und Sonderausgaben für den privaten Nutzungsanteil ermitteln. Auch hier hilft ein Fahrtenbuch weiter. Ist Dir das Aufschreiben der Daten zu jeder einzelnen Fahrt zu aufwendig, kannst Du Dich für die 50-50-Regelung entscheiden, mit der die Kosten gesplittet werden. Du darfst dann lediglich 50 Prozent der Kosten Deiner Kfz-Versicherung als Betriebsausgaben deklarieren. Allerdings wird nur die andere Hälfte der Haftpflichtbeiträge den „privaten“ Sonderausgaben zugerechnet, nicht die Beiträge der Kaskoversicherung.

In jedem Fall gilt, dass die privat veranlassten Kosten – ob Du die 50-50-Regelung oder eine andere nutzt – wie bei Arbeitnehmern als abziehbare Sonderausgaben behandelt werden. Mit einem Vorteil: Der abzugsfähige Betrag wird nicht schon bei 1.900 Euro, sondern erst bei 2.800 Euro gedeckelt.

Die gesamten Betriebsausgaben geltend machen kannst Du, wenn das Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehört. Das ist automatisch der Fall, wenn mehr als die Hälfte der Fahrten beruflichen Zwecken dienen. Sind es weniger als zehn Prozent, zählt es zum Privatvermögen. Liegt der Anteil der beruflich veranlassten Fahrten dazwischen, hast Du die Option, es als sogenanntes „gewillkürtes Betriebsvermögen“ zu führen. Diese Entscheidung sollte gut durchgerechnet werden. Verbleibt das Auto im Privatvermögen, können Kosten für berufliche Fahrten über eine sogenannte Nutzungseinlage zumindest anteilig als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Auch hier kann Dir Dein Steuerberater sagen, was sich lohnt.

So weist Du den Versicherungsbeitrag in der Steuererklärung nach

Als Nachweis über die gezahlten Versicherungsbeiträge im jeweiligen Steuerjahr dient die Rechnung, die Versicherungsgesellschaften ihren Kunden für das anstehende Versicherungsjahr zukommen lassen. Liegt diese nicht vor, sollte auch eine Kopie des Versicherungsvertrags genügen sowie der Beleg, dass Du die Versicherungsprämie gezahlt hast. Reichst Du Deine Steuererklärung elektronisch über das Elster-Programm ein, genügt es, die Belege vorzuhalten. Zehn Jahre musst Du diese für eventuelle Prüfungen aufheben. 

Solltest Du vergessen haben, die Kfz-Versicherung steuerlich geltend zu machen, kannst Du das auch nachträglich erledigen. Jedem Steuerzahler steht eine einmonatige Einspruchsfrist zu, innerhalb derer sich der Steuerbescheid ohne Probleme ändern lässt. Den Einspruch solltest Du schriftlich einreichen – am besten per Einschreiben. Ist die Frist abgelaufen, muss der Einspruch begründet werden. Du musst glaubhaft machen, dass Du erst nachträglich von der Möglichkeit erfahren hast, die Kfz-Steuer absetzen zu können. Hast Du Elster verwendet, wird das aber schwierig, denn die elektronischen Steuerprogramme zeigen meist alle Optionen auf.

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