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Welcher Tarif ist der richtige? Eine schwierige Entscheidung bei der viele Faktoren eine Rolle spielen. Alles, was Du zur Wahl der richtigen Kfz-Versicherung wissen musst, liest Du hier

Wer ein Auto fährt, muss es versichern. Mindestens mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Ohne sie darf kein Auto im Straßenverkehr bewegt werden. Teilkasko- und Vollkaskoversicherung sind hingegen freiwillig und schützen den Fahrzeughalter vor den finanziellen Folgen von Diebstahl, Hagel, Unwetter, Brand oder bei einem selbst verschuldeten Unfall. So oder so trägt der Halter des Fahrzeugs die Kosten für die Versicherung – und diese variieren von Stadt zu Stadt, von Auto zu Auto und von Halter zu Halter immens. Hier erfährst Du, worauf es ankommt und welche Unterschiede es gibt.

Kfz-Versicherung: Das Wichtigste in Kürze

  • Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung kann kein Auto zugelassen werden.
  • Vollkasko- und Teilkaskoversicherung sind freiwillig.
  • Jedes unfallfreie Jahr spart Geld.
  • Der Schadenfreiheitsrabatt kann übertragen werden.
  • Bei einer Tariferhöhung gilt ein Sonderkündigungsrecht.
  • Mit der Mallorca-Police kannst Du Geld im Urlaub sparen.

Versicherungsarten: Die Kfz-Haftpflicht

In Deutschland, genau wie in vielen anderen Ländern, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht. Hierzulande gilt sie für alle Kraftfahrzeuge – egal, ob Auto, Mofa, Moped oder Segway. Sie deckt Schadenersatzansprüche, die vom Versicherten mit seinem Kraftfahrzeug verursacht werden. Das können Sach- oder Personenschäden sein. Zudem bezahlt sie für den Wertverlust, der am Fahrzeug des Unfallopfers entsteht.

In Deutschland ist bei Personenschäden eine Deckungssumme von mindestens 7,5 Millionen Euro gesetzlich vorgeschrieben. Viele Kfz-Versicherungen bieten in ihren Grundtarifen aber Deckungssummen in Höhe von 50 oder 100 Millionen Euro. Experten raten dazu, eine Versicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 100 Millionen Euro zu wählen. Bei Sachschäden sind in Deutschland mindestens 1,12 Millionen Euro verankert, bei Vermögensschäden 50.000 Euro.

Die Teilkaskoversicherung: Was deckt sie ab?

Die Teilkaskoversicherung sichert ein Fahrzeug zum Beispiel gegen Diebstahl oder Schäden durch Sturm, Brand, Hagel, Kurzschluss oder Wildunfälle sowie Glasbruch ab. Sie haftet also für Schäden, die nicht selbst verschuldet wurden, und ist freiwillig.

Experten raten zum Abschluss einer Teilkaskoversicherung vor allem bis zu einem Fahrzeugalter von acht Jahren. Der Hintergrund: Ersetzt wird bei Schäden maximal der Zeitwert des Autos. Je weniger ein Auto wert ist, umso weniger lohnt sich das Bezahlen der Versicherungsprämie. Meist werden Verträge mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen. Bei einem Schaden wird der Versicherungsnehmer nicht zurückgestuft, der Beitrag bleibt gleich.

Standardleistungen der Teilkaskoversicherung

  • Glasbruch
  • Kabelschaden nach Kurzschluss
  • Diebstahl
  • Sturm, Blitzschlag, Hagel und Überschwemmung
  • Brand und Explosion
  • Zusammenstöße mit Haarwild (zum Beispiel Reh oder Wildschwein)
  • Marderbiss an Kabeln, Schläuchen und Leitungen
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Quelle: picture alliance/dpa
Die Teilkaskoversicherung sichert ein Fahrzeug zum Beispiel gegen Diebstahl oder Schäden durch Sturm, Brand, Hagel, Kurzschluss oder Wildunfälle sowie Glasbruch ab. Sie haftet also für Schäden, die nicht selbst verschuldet werden, und ist freiwillig

Die Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung umfasst die Leistungen einer Teilkaskoversicherung plus Vandalismus und Schäden, die der Halter selbst verursacht hat. Sie lohnt vor allem bei Neuwagen. Nach einigen Jahren sollte geprüft werden, ob sich der Beitrag noch rechnet. Gegebenenfalls sollte dann in die Teilkaskoversicherung gewechselt werden. Hat jemand den Schaden verursacht, der nicht haftbar ist, beispielsweise ein Kind, zahlt auch das die Vollkaskoversicherung. Die Vollkasko haftet nicht für Verschleiß und nicht für Verletzungen und die daraus resultierenden Kosten, die der Unfallverursacher erleidet.

Standardleistungen der Vollkaskoversicherung

  • Bei vom Fahrer verursachten Schäden am Fahrzeug
  • Bei Unfall mit Fahrerflucht des Unfallgegners
  • Bei Schäden aufgrund von Vandalismus

Eine gute Kfz-Versicherung finden mit Vergleichsportalen

Einen ersten Überblick erhältst Du am einfachsten, wenn Du im Internet verschiedene Versicherungen vergleichst. Beispielsweise im Versicherungs-Vergleich von Check24. Dabei solltest Du bei der Kfz-Haftpflichtversicherung vor allem auf die Höhe der Deckungssumme achten. Generell gilt die Empfehlung, sich lieber ein wenig überversichern zu lassen, damit auch schwere Schäden abgedeckt sind. Außerdem sollte eine Absicherung von Mietsachschäden in Höhe von mindestens 300.000 Euro enthalten sein. Der Auslandsschutz sollte für mindestens 36 Monate innerhalb Europas sowie mindestens ein Jahr weltweit gelten.

Bei der Teilkaskoversicherung auf Haarwild und Diebstahlschutz achten

Bei der Teilkaskoversicherung sollte ein Vergleich vor allem auf das Kleingedruckte zielen. Dies gilt beispielsweise für Unfälle mit Tieren. Manche Teilkaskoversicherungen decken alle Tierschäden ab, also auch Unfälle mit Nutztieren oder Hunden. Andere haften nur bei Unfällen mit Haarwild, also Rehen oder Wildschweinen. Auch bei Marderbissen haftet die Teilkasko, allerdings muss hier zwischen direkten Schäden (zum Beispiel durchgebissene Schläuche) und Folgeschäden (wenn es nach dem Biss etwa zu einem Motorschaden kommt) unterschieden werden. Auch darauf sollte bei der Wahl des Tarifs geachtet werden.

Beim Diebstahlschutz gibt es ebenfalls große Unterschiede in der Leistung der verschiedenen Teilkasko-Anbieter. Wird das Auto zum Beispiel gestohlen, ersetzt die Versicherung den Neuwert im besten Fall bis zu einem Alter von 24 Monaten, in anderen Fällen aber nur bis zu sechs Monaten.

Bei der Wahl der richtigen Versicherung helfen auch Testsiegel weiter. Policen mit Testsiegel haben einen Haftpflichtversicherungs-Test durchlaufen und dafür Noten erhalten. Daran kannst Du Dich sich sehr gut orientieren. Zum Beispiel bewertet die Stiftung Warentest regelmäßig die bekanntesten Versicherungen.

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Kfz-Versicherung: Wie hoch sind die Kosten?

Die Versicherungsprämie hängt von vielen Faktoren ab. Das beginnt mit dem Fahrzeugmodell und endet mit Parkplatz und Wohnsituation. Aus diesem Grund gibt es keine pauschale Antwort auf die Frage, wie hoch die Kosten für die Kfz-Versicherung sind. Die Versicherungsprämie wird immer individuell berechnet.

Diese Faktoren beeinflussen die Kosten der Kfz-Versicherung:

  • Fahrzeug
  • Modell
  • Alter
  • Antrieb
  • Schadenfreiheitsrabatt
  • Art der Versicherung (Haftpflicht/Teilkasko/Vollkasko)
  • Evtl. Selbstbeteiligung
  • Fahrer
  • Alter
  • Familienstand/Beruf
  • Zahl der Fahrer
  • Fahrleistung pro Jahr
  • Wohnort/Regionalklasse
  • Garage/Parkplatz
  • Eigenheim

All diese Faktoren machen das Thema Kfz-Versicherung sehr komplex. Ein Vergleich verschiedener Tarife kann einen Unterschied von mehreren Hundert Euro im Jahr ausmachen. Besonders einfach gelingt der Vergleich mit einem Versicherungsvergleich im Internet. Dort gibst Du alle relevanten Daten ein – vom Autotyp über Deinen Wohnort bis zur Laufleistung – und bekommst Ergebnisse angezeigt. Wichtig dabei: Du solltest auf Zusatzleistungen achten und darauf, ob sie zu Dir und Deinen Bedürfnissen passen.

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Quelle: picture alliance / Patrick Pleul
Die Teilkaskoversicherung zahlt auch bei Diebstahl. Wohnt der Fahrzeughalter in einer Gegend mit hoher Kriminalitätsrate, wird es teuer

Mehr Infos zu den Unterschieden bei der Kfz-Versicherung, findest Du hier

Typklassen und Regionalklassen kurz erklärt

Keinen Einfluss hat der Versicherungsnehmer auf Typklassen und Regionalklassen, denn diese werden von den Versicherungsgesellschaften festgelegt – jedes Jahr aufs Neue. Die Typklasse sortiert dabei alle Fahrzeugmodelle entsprechend ihrer Schadens- und Unfallbilanz ein. Wurden die Fahrzeuge häufig gestohlen oder sind deren Fahrer oft Unfallverursacher? Dann wird es im nächsten Jahr teurer. Je höher die Typklasse, desto teurer wird es.

Die Regionalklasse kategorisiert die mehr als 400 Zulassungsbezirke in Deutschland. Gibt es in dem Bezirk, in dem der Versicherungsnehmer wohnt, viele Autodiebstähle, Wildunfälle oder andere Schäden, wird es teuer. Wer in einer ruhigen Gegend mit wenig Kriminalität wohnt, zahlt weniger. Sowohl bei den Regional- als auch bei den Typklassen wird jedes Jahr neu eingestuft. Dabei wird das vergangene Jahr mit den beiden vorangegangenen Jahren verglichen und entsprechend hoch- oder runtergestuft.

Geld sparen mit der Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung bei Vollkasko und Teilkasko bestimmt den Betrag, den Du als Versicherter bei Schäden am Auto selbst trägst. Grundsätzlich gilt: Je höher der vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligungsbetrag, desto niedriger fällt die Prämie aus. Umgekehrt gilt: Je niedriger die Selbstbeteiligung ist, desto mehr verlangen die Kfz-Versicherungen an Beiträgen.

Grundsätzlich empfehlen Versicherungsexperten bei der Teilkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung von 150 Euro. Diese Summe lohnt sich für die meisten Autofahrer. Für die Vollkaskoversicherung liegt die Empfehlung bei 300 Euro. Es kann aber sinnvoll sein, eine höhere Selbstbeteiligung in der Voll- oder Teilkaskoversicherung zu vereinbaren. Das gilt vor allem dann, wenn Du Versicherungsleistungen selten oder gar nicht in Anspruch nimmst.

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Der Schadenfreiheitsrabatt: Alle Infos

Autofahrer werden von ihrem Versicherer in sogenannte Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) eingeteilt. Diese bestimmen, wie viel Rabatt der Versicherungsnehmer auf seinen vereinbarten Versicherungstarif erhält. Dabei werden die Fahrer belohnt, die keinen Unfall verursacht beziehungsweise keinen Schaden gemeldet haben. Wer also viele schadenfreie Jahre vorweisen kann, zahlt deutlich weniger für seine Versicherung als Fahrer, die bereits Unfälle und Schäden hatten oder Fahranfänger sind. Pro Jahr kann der Fahrer eine Stufe nach oben klettern. Je höher die SF-Klasse, desto höher der Nachlass. Der Schadenfreiheitsrabatt gilt ausschließlich für die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Teilkaskoversicherungen sind davon ausgenommen.

Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt

Wenn Du einen Unfall verursacht hast oder einen selbst verursachten Schaden an die Versicherung meldest, wirst Du zurückgestuft. Das heißt, der erarbeitete Schadenfreiheitsrabatt wird wieder kleiner. Dies geschieht allerdings erst mit Beginn des neuen Versicherungsjahres. In welche SF-Klasse Dich der Versicherer nach einer Schadensmeldung zurückstuft, lässt sich pauschal nicht sagen. Die Rückstufung hängt ganz von der Versicherung und ihren individuellen Tarifen und Staffelungen ab.

Schadenfreiheitsrabatt übertragen

Familienmitglieder können sich ihre Schadenfreiheitsklasse und damit den Schadenfreiheitsrabatt gegenseitig übertragen. Sinnvoll ist das zum Beispiel, wenn Eltern ein Auto ihrer Kinder versichert haben, damit diese beim Beitrag für die Kfz-Versicherung sparen können. Auch im Todesfall ist eine Übertragung der SF-Klasse sinnvoll. Der Nachlass kann dann in den meisten Fällen auf die Erben übertragen werden, die auch den Pkw übernehmen.

Der Empfänger einer SF-Klasse erhält aber höchstens so viele Jahre Rabatt angerechnet, wie er auch selbst den Führerschein besitzt. Möchte er sich beispielsweise die SF-Klasse eines Familienmitglieds übertragen lassen, das bereits 20 Jahre unfallfrei fährt, er selbst besitzt aber erst seit fünf Jahren den Führerschein, erhält er auch nur die SF-Klasse 5. Der „Schenker“ muss sich außerdem darüber im Klaren sein, dass er seinen Schadenfreiheitsrabatt endgültig verliert.

Tipp: Wer zwei Autos besitzt, kann den Rabatt für ein Auto abgeben und den Rabatt auf das andere behalten. Wer mehrere Jahre einen Dienstwagen gefahren hat, kann unter gewissen Voraussetzungen diesen Schadenfreiheitsrabatt anschließend für sein privates Auto nutzen.

Die Schadenfreiheitsklassen im Überblick

  • SF-Klasse Voraussetzung Schadenfreiheitsrabatt Beitragshöhe
  • 21-35: 21 bis 35 Jahre ohne Unfall unterwegs: 20 bis 30 Prozent
  • 11-20: elf bis 20 Jahre ohne Unfall unterwegs: 30 bis 40 Prozent
  • 5-10: fünf bis zehn Jahre ohne Unfall unterwegs: 40 bis 45 Prozent
  • 4: vier Jahre ohne Unfall unterwegs: 50 Prozent
  • 3: drei Jahre ohne Unfall unterwegs: 55 Prozent
  • 2: zwei Jahre ohne Unfall unterwegs: 60 Prozent
  • 1: ein Jahr ohne Unfall unterwegs: 65 bis 100 Prozent
  • ½: drei Jahre im Besitz eines EU-Führerscheins: über 100 Prozent
  • 0: SF-Klasse für Fahranfänger: über 100 Prozent
  • S: Rückstufung aus SF 1: über 100 Prozent
  • M: Fahranfänger hat einen Unfall selbst verschuldet: über 100 Prozent

Mehr Infos zum Schadenfreiheitsrabatt findest Du hier

Der Rabattschutz

Der Rabattschutz ist eine kostenpflichtige Zusatzoption, die von den meisten Versicherern für die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Vollkaskoversicherung angeboten wird. Bei der Teilkaskoversicherung ist dies nicht möglich, der Beitrag bleibt auch im Schadenfall bei 100 Prozent. Mindestens einen Schaden pro Jahr kann der Versicherungsnehmer dann von der Versicherung begleichen lassen, ohne zurückgestuft zu werden. Einige Tarife erlauben sogar drei Schäden pro Jahr, ohne die Schadenfreiheitsklasse zu verlieren. Sie sind allerdings auch teurer. Ein Aufstieg in eine höhere SF-Klasse im folgenden Jahr ist dann aber nicht möglich. Bei einem Versicherungswechsel wird der Rabattschutz nicht übernommen.

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Kfz-Versicherung für Fahranfänger: So kannst Du sparen

Die hohen Beiträge für die Kfz-Versicherung für Fahranfänger können ganz schön abschrecken. Viele Fahranfänger fragen sich deshalb, wie sie einen möglichst günstigen Versicherungstarif finden können. Hier findest Du Tipps und Tricks, wie Du die hohen Beiträge für die Kfz-Versicherung umgehen kannst.

1. Die Zweitwagenregelung

Um nicht in die teuerste Schadenfreiheitsklasse eingestuft zu werden, kannst Du Dein Fahrzeug von einer anderen Person als Zweitwagen versichern lassen. Das könnten zum Beispiel Eltern, Großeltern oder auch der Lebenspartner sein. In diesem Fall wirst nicht Du in die Schadenfreiheitsklasse eingestuft, sondern die andere Person. Achte in jedem Fall darauf, dass die Versicherungspolice Dich als Fahranfänger einschließt und nicht nur Personen ab 24 Jahren zulässt.

2. Begleitetes Fahren

Viele Versicherer bieten enorme Rabatte an, wenn Du bereits seit Deinem 17. Geburtstag Fahrpraxis gesammelt und keinen Unfall verursacht hast.

3. Familienversicherungen nutzen

Wenn eine Familie mehrere Autos besitzt, kann sich unter Umständen eine Familienversicherung lohnen. In der Regel rentiert sich eine solche Autoversicherung ab drei Fahrzeugen. Die Höhe der Prozente hängt dann meist von der Anzahl der versicherten Autos ab. Der Unterschied zur Zweitwagenregelung ist, dass bei der Familienversicherung jedes Familienmitglied eine eigene Police erhält.

4. Anderweitige Schadenfreiheitsklassen nutzen

Autofahrer können auch die Schadenfreiheitsklassen von Verwandten oder Lebenspartnern übernehmen. Möglich ist das, wenn Verwandte beispielsweise ein Fahrzeug abgemeldet haben oder dies in Zukunft planen. Besonders lohnenswert ist es, wenn etwa Großeltern nicht mehr Auto fahren möchten bzw. können und ihren eigenen hohen Rabatt abtreten.

5. Auf Kaskoversicherung verzichten

Bei einem älteren Fahrzeug lohnt sich die Überlegung, ob eine Kaskoversicherung notwendig ist oder nicht. Ohne Kaskoversicherung kannst Du viel Geld sparen.

6. Beim Autokauf auf Typklassen achten

Eine Autoversicherung interessiert sich üblicherweise nicht nur für den Fahrer, sondern auch für das Auto. Klassische Fahranfänger-Autos sind der Fiat Punto oder der Opel Corsa. Sie sind entsprechend häufig an Unfällen beteiligt. Die Folge: Versicherungen fordern in der Regel höhere Beiträge. Deshalb ist es sinnvoll, kein typisches Fahranfänger-Auto zu wählen.

7. Telematik-Tarife nutzen

Das Prinzip der Telematik-Tarife funktioniert so: Du erhältst Rabatte auf die Versicherungsbeiträge, wenn Du sehr defensiv fährst – und dies auch nachweisen kannst. Der Nachweis wird beispielsweise mit einer App oder mithilfe einer fest installierten Box erbracht.

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Quelle: picture alliance / Andrea Warnec
Die richtige Wahl des Versicherungstarifs spart Geld. Generell gilt die Empfehlung, sich lieber ein wenig überversichern zu lassen, damit auch schwere Schäden abgedeckt sind

Kfz-Versicherung wechseln

Wenn es um Kfz-Versicherungen geht, ist Ende November ein wichtiger Zeitpunkt. Mit dem Jahreswechsel endet in den meisten Fällen das Versicherungsjahr und Verträge können ganz normal gekündigt werden. Die übliche Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Deshalb ist der 30. November als letzter möglicher Tag besonders wichtig.

Um ganz sicherzugehen, solltest Du schriftlich per Einschreiben mit Rückschein kündigen und die Versicherung um eine Bestätigung des Eingangs bitten. Wichtig ist, dass relevante Daten wie das Kennzeichen und die Nummer des Versicherungsscheins enthalten sind und dass Du eigenhändig unterschrieben hast.

Sonderkündigung bei Tariferhöhung

Eine Kündigung der Kfz-Versicherung außerhalb dieser Frist einzureichen, ist relativ schwierig – und geht nur mit einem sogenannten Sonderkündigungsrecht. Dieses Recht greift in drei Situationen: einer Beitragserhöhung, einem Fahrzeugwechsel und bei einem Unfall.

Ein klassischer Fall für die Sonderkündigung der Kfz-Versicherung ist die Beitragserhöhung. Erhöht die Versicherungsgesellschaft den Tarif, gilt grundsätzlich ein außerordentliches Kündigungsrecht. Du kannst dann innerhalb von vier Wochen ab Erhalt der schriftlichen Beitragsmitteilung die Kündigung einreichen. Hier kann es sich um eine konventionelle Erhöhung der Beiträge ohne Veränderung der Rahmenbedingungen handeln oder um eine neue Einstufung des Fahrzeugs in eine höhere und damit auch teurere Typklasse.

Allerdings gilt das Sonderkündigungsrecht nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Erhöhung der Tarife selbst verursacht hat. Das gilt zum Beispiel, wenn er aufgrund eines Wohnsitzwechsels in einer teureren Regionalklasse landet, sich die jährliche Fahrleistung erhöht, mehr potenzielle Fahrer für das Auto zugelassen sind oder er zusätzliche Leistungen in Anspruch nimmt.

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Sonderkündigungsrecht: Das Wichtigste in Kürze

  • Allgemein gilt der 30. November als Stichtag für eine Kündigung der Kfz-Versicherung.
  • Ein Recht zur Sonderkündigung gilt in diesen drei Fällen: Erhöhung der Versicherungsprämie, Fahrzeugwechsel, Schadensfall.
  • Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen.
  • Kündigung und Sonderkündigung müssen schriftlich, am besten per Einschreiben mit Rückschein eingereicht werden.

BF17 rechtzeitig der Versicherung melden

Beim begleiteten Fahren – auch BF17 genannt – dürfen junge Menschen bereits mit 17 Jahren ans Steuer eines Fahrzeugs. Wie der Name bereits sagt, ist das Autofahren jungen Fahrern bis zur Volljährigkeit nur in Begleitung eines Erwachsenen erlaubt. Da hierfür meist das Auto der Eltern genutzt wird, muss dies der Kfz-Versicherung gemeldet werden.

Das ist sehr wichtig, denn bei vielen Versicherungen gibt es ein Mindestalter zum Führen des Autos. Verursacht der junge Autofahrer einen Unfall und ist bei der Versicherung nicht angemeldet, können Probleme entstehen. Deshalb ist es unumgänglich, dass die Versicherungs-Police um den Namen des Fahranfängers erweitert wird. Viele Versicherungen nehmen dafür keinen Aufpreis.

Begleitetes Fahren: Vorteile beim Kfz-Versicherer

Fahranfänger, die das begleitete Fahren absolviert haben, können bei der Kfz-Versicherung sparen, sobald sie ihr eigenes Auto versichern. Einige Versicherungen bieten günstigere Beiträge und Sondertarife an, wenn sich junge Autofahrer nach dem 18. Geburtstag mit ihrem eigenen Fahrzeug versichern.

Auch bei der Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen gibt es Vorteile. Wer bereits mit 17 Jahren unter Aufsicht einer Begleitperson gefahren ist, wird in der Regel in eine bessere Klasse eingestuft als Anfänger, die erst ab 18 Jahren eine gültige Fahrerlaubnis besitzen.

Kfz-Versicherung für Oldtimer

Viele Versicherungsgesellschaften bieten spezielle Tarife für Oldtimer an, mit denen der Versicherungsnehmer Geld sparen kann. Dafür gelten aber in der Regel auch strenge Auflagen. Zum einen muss das Fahrzeug üblicherweise mindestens 20 Jahre alt sein, meist sind es 25 Jahre. Zum anderen ist die jährliche Fahrleistung meist begrenzt. Viele Versicherungsanbieter verlangen zudem einen Nachweis darüber, dass der Oldtimer nicht als Alltagsauto genutzt wird und ein weiterer Pkw vorhanden ist.

Da Oldtimer-Fahrer in der Regel eher vorsichtig fahren, gewähren Versicherungen häufig Rabatte bei der Kfz-Haftpflichtversicherung für Oldtimer. Bei der Vollkasko hingegen hängen die Kosten vom Wert des Fahrzeugs ab. Hier sollten Halter vor allem darauf achten, ob die Kfz-Versicherung lediglich den Zeitwert des Autos oder den Marktwert des Oldtimers abdeckt – ein großer Unterschied bei gefragten Klassikern.

Das sind die beliebtesten Oldtimer Deutschlands

Versicherung für Mietwagen

Rein in den Flieger, raus aus dem Flieger und ab in den Mietwagen. Viele Urlauber verreisen auf diese Art und Weise und erkunden ihr Reiseziel mit einem örtlichen Mietauto. Bei dieser Art von Urlaub ist es am besten, wenn Du den Mietwagen bereits von zu Hause buchst – und Dich dabei mit dem Thema Versicherung beschäftigst.

Kfz-Haftpflichtversicherung im Urlaub

Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung für den Mietwagen ist vor allem die Deckungssumme wichtig. Während in Deutschland viele Versicherungen Schäden bis zu 100 Millionen Euro abdecken, sind in manchen Ländern Haftpflichtversicherungen mit einer Deckung im niedrigen fünfstelligen Bereich üblich. Etwa in der Türkei schreibt der Gesetzgeber lediglich eine Summe von weniger als 17.000 Euro für Sachschäden nach einem Unfall vor. Bei Personenschäden steigt der Wert auf rund 400.000 Euro. Generell solltest Du im Kleingedruckten nach den Deckungssummen für Sachschäden und für Personenschäden schauen.

Auch Italien hat vergleichsweise niedrige Deckungssummen im Fall eines Unfalls. Findest Du ein solches Angebot einer Autovermietung, solltest Du auf zusätzliche Angebote Deines deutschen Vermittlers zurückgreifen oder vor Ort nach einem Selbstbehalt-Ausschluss fragen.

Aufstockungen der Deckungssumme heißen im Ausland oft:

  • LIS (Liability Insurance Supplement)
  • EP (Extended Protection)
  • ALI (Additional Liability Insurance)
  • SLI (Supplemental Liability Insurance)
Ein BMWi3 steht auf einem Waldweg.
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Die Mallorca-Police

Die sogenannte Mallorca-Police ist Teil der eigenen, heimischen Kfz-Versicherung. Sie gilt aber für den Mietwagen im Ausland. Die Mallorca-Police schließt die Lücke zwischen Deckungs- und Versicherungssumme. Üblich sind Deckungssummen zwischen acht und 15 Millionen Euro pro geschädigter Person und 50 bis 100 Millionen Euro bei Sachschäden.

Ihren Namen verdankt sie der spanischen Urlaubsinsel, die von vielen deutschen Urlaubern angeflogen und mit einem Mietwagen erkundet wird. Der offizielle Name der Kfz-Versicherung lautet: "Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge“. Sie gilt natürlich nicht nur auf Mallorca, sondern im gesamten europäischen Ausland.

Die Mallorca-Police ist in vielen Fällen in der Kfz-Haftpflicht enthalten. Bei manchen Anbietern muss sie separat gebucht werden, was in der Regel nicht viel kostet. Teilweise ist die Mallorca-Police auch dann inklusive, wenn Du den Mietwagen über Deine Kreditkarte buchst.

Auch bei der Mallorca-Police ist das Kleingedruckte entscheidend. Welche Länder sind bei Deinem Anbieter inklusive? Lediglich EU-Staaten oder alle europäischen Länder? Manche Anbieter erweitern auch auf andere beliebte Urlaubsländer wie Tunesien. Also erkundige Dich, vergleiche und entscheide erst dann. Bei Urlauben außerhalb von Europa solltest Du Dich nach einer Traveller-Police erkundigen. Sie ist das Pendant zur Mallorca-Police bei weiteren Reisen.

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