Kfz-Steuer für Dieselfahrzeuge – die Berechnungsgrundlagen
Für die Kfz-Steuer gibt es seit September 2018 ein neues Berechnungssystem. Wie seit Juli 2009 üblich, werden dabei sowohl Hubraum als auch der CO2-Ausstoß zur Berechnung verwendet. Dieselfahrer haben nicht nur einen deutlich höheren Satz bei der Hubraumbewertung, für viele ändert sich auch der emissionsbedingte Steuersatz. Dadurch erhöht sich die gesamte Besteuerung. Vor der Anschaffung eines neuen oder gebrauchten Selbstzünders lohnt sich der Blick auf einen Kfz-Steuer-Rechner deshalb besonders.
Diesel sind im Unterhalt in einigen Bereichen immer noch günstiger als Benziner. Ihre Verbrauchswerte liegen nach wie vor unter denen der Kfz mit Ottomotor. Zudem ist der Kraftstoff billiger. Anders sieht es jedoch bei den Anschaffungskosten und der Kfz-Versicherung aus. Und auch bei der Kfz-Steuer Deines Fahrzeugs musst Du als Dieselfahrer tiefer in die Tasche greifen. Seit einem Jahrzehnt zieht der Fiskus bei der Berechnung der Kfz-Steuer auch die CO2-Werte des Pkws mit heran. Nun gibt es seit dem 1. September 2018 eine neue Berechnungsmethode für die Besteuerung. Sie basiert auf einem neuen Prüfverfahren für die Ermittlung der Emissionswerte von Fahrzeugen, bei dem Diesel-Pkw schlechter abschneiden als Benziner.
WLTP löst NEFZ-Verfahren ab
Das bisherige Verfahren zur Ermittlung des CO2-Werts, NEFZ, wurde vom moderneren WLTP-Verfahren abgelöst. Die Abkürzung WLTP steht für Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure, der als realistischer und zuverlässiger gilt. Die Autohersteller sind verpflichtet, die Emissionswerte nach diesem WLTP-Verfahren zu ermitteln und anzugeben. Diese Berechnungsmethode gilt nur für Kfz, die nach dem 1. September 2018 zugelassen worden sind. So kann es vorkommen, dass bei der Neuzulassung eines Pkws die Steuer höher ausfällt als bei einem gleichen Modell, das vor dem Stichtag zugelassen wurde. Das liegt daran, dass der WLTP-Messwert meist höher ist als der NEFZ-Wert des gleichen Modells, das eine entsprechend ältere Erstzulassung hat.
Die zumeist günstigere Regelung nach NEFZ gilt übrigens auch für Lagerfahrzeuge, die entsprechend typgenehmigt wurden und die ab 1. September 2018 noch mit Ausnahmegenehmigung bis 30. August 2019 erstmalig zugelassen sind. Für Autos, die vor dem 5. November 2008 und teils auch vor dem 30. Juni 2009 erstmals zugelassen wurden, gilt noch die alte Berechnungsmethode mit dem Hubraum und der damals gültigen Schadstoffklasse. Für Neuzulassungen ab dem 1. Juli 2009 gilt ein neues System, das die Besteuerung aufgrund des Schadstoffausstoßes ermittelt. Zuständig für das Einziehen der Kfz-Steuer ist die Zollverwaltung. Autobesitzer erhalten den Kfz-Steuerbescheid vom zuständigen Hauptzollamt.
So wird die Steuer berechnet
Grundsätzlich wird bei Zulassungen nach dem 1. Juli 2009 die Kfz-Steuer in zwei Schritten ermittelt: Der erste Schritt ist die Berechnung nach dem Hubraum. Dabei zahlen Dieselfahrer pro 100 Kubikzentimeter 9,50 Euro. Deutlich mehr als die 2,00 Euro, die bei Benzinmotoren berechnet werden. Dass Diesel-Pkw höher besteuert werden, wird damit gerechtfertigt, dass sie meist höhere Laufleistungen haben und die Infrastruktur mehr beanspruchen. Im zweiten Schritt geht es dann um die Berechnung nach dem CO2-Ausstoß. Hier gibt es unterschiedliche CO2-Freibeträge je nach Erstzulassung des Fahrzeugs. Autos, die vor dem 1. Januar 2012 zugelassen wurden, haben einen höheren Grenzwert, der bei 120 g/km CO2 liegt. Für Fahrzeuge ab der Erstzulassung in 2012 beträgt der Grenzwert 110 g/km, ab 2013 100 g/km. Für Fahrzeuge mit Erstzulassungen ab 2014 liegt der Grenzwert bei 95 g/km. CO2-Werte, die darüber hinausgehen, werden zusätzlich mit zwei Euro pro Gramm CO2 besteuert.
Betrachten wir dazu ein Beispiel, das die Allianz Versicherung errechnet hat. Dazu wurde ein VW Sharan Baujahr 2010 ausgewählt mit einem Dieselmotor mit zwei Liter Hubraum. Im ersten Schritt ergibt sich für das Fahrzeug ein Steuersatz, der sich aus den 9,50 Euro mal 20 für jede angefangenen 100 Kubikzentimeter Hubraum errechnet. Macht in der Zwischensumme 190 Euro. Dann folgt Schritt 2. Nun wird der Emissionswert des Sharan von 154 g/km CO2 dem Freibetrag gegenübergestellt. Dieser beträgt 120 g/km für Autos, die vor 2012 erstmals zugelassen worden sind. Der Differenzbetrag liegt bei 34 Gramm. Mit den zwei Euro zusätzlicher Steuer pro Gramm CO2 kommt ein weiterer Steuerbetrag von 68 Euro dazu, was dann in der Gesamtsumme 258 Euro Kfz-Steuer pro Jahr ausmacht.
Nehmen wir zum Vergleich einen aktuellen VW Sharan mit einem Dieselmotor mit zwei Liter Hubraum, 150 PS und einem CO2-Emissionswert von 137 g/km. Der Basiswert des Sharan wäre dann 9,50 Euro mal 20, also 190 Euro. Zusätzlich kämen dann noch die überschüssigen CO2-Emissionen hinzu. In diesem Fall wären es 42 Gramm über dem geltenden Grenzwert von 95 g/km. Für diese 42 Gramm würden dann noch 84 Euro zusätzlich anfallen, was einen gesamten Steuerbetrag von 274 Euro ergibt. Das heißt, dass der neue moderne und emissionsärmere VW Sharan mehr kostet als das alte Modell mit höheren Schadstoffwerten.
Viele neue Autos wurden teurer
Diese neue Regelung stieß auf viel Kritik, da wegen der unterschiedlichen Sockelbeträge sehr oft neue Modelle steuerlich stärker belastet werden als vergleichbare alte Fahrzeuge. Hinzu kommt, dass dank der neuen WLTP-Berechnung höhere Emissionswerte zu höherem Steueraufkommen führen. Zwar sei die Anpassung der Kfz-Steuer im Grundsatz sinnvoll, sagte etwa ADAC-Vizepräsident Ulrich Klaus Becker, weil WLTP näher am realen Schadstoffausstoß liege und damit Anreize zur Anschaffung verbrauchsärmerer Autos setze. Eine höhere Kfz-Steuer aber sei nicht gerechtfertigt, weil der Mehrbelastung in der Realität keine höheren CO2-Emissionen gegenüberstehen.
Der ADAC hat sich ausführlich mit diesen steuerlichen Veränderungen beschäftigt und einige Beispielrechnungen bereitgestellt. Diese zeigen, dass Dieselfahrer – die häufig schon bei der Kfz-Versicherung stärker zur Kasse gebeten werden als Halter von Benzinern – gerade in kleineren Preisklassen kräftig dazuzahlen müssen. So kostet ein BMW 218d Active Tourer Advantage Steptronic pro Jahr statt bisher 238 Euro nun 292 Euro, was einer Erhöhung um 22,7 Prozent gleichkommt. Bei einem Volvo V60 D4 Inscription Geartronic mit einem Vierzylinderdiesel mit zwei Liter Hubraum steigt die jährliche Kfz-Steuer von 250 Euro auf 308 Euro und damit um 23,2 Prozent. Noch stärker trifft es Besitzer eines Opel Grandland X 2.0 Diesel Start Stop Innovation Automatik: Die Kfz-Steuer stieg hier von 256 Euro auf 342 Euro und damit um 33,6 Prozent. Allerdings sind die Diesel nicht alleine, was die massive Erhöhung angeht. Eine andere Beispielrechnung des ADAC zeigt den Peugeot 508 1.6 Pure Tech 180 Allure EAT8 mit einem Benzinmotor mit 1,6 Liter Hubraum, für den die Steuer von 92 Euro auf 160 Euro und so um stolze 73,9 Prozent ansteigt.
Wie werden ältere Diesel berechnet
Diesel sind recht robuste und langlebige Fahrzeuge, da ihre Motoren hohe Laufleistungen erzielen. Deshalb sind auch noch viele Diesel mit Erstzulassung vor dem 5. November 2008 beziehungsweise 30. Juni 2009 unterwegs. Für diese Fahrzeuge mit einer Zulassung vor dem 1. Juli 2009 kann noch die alte Berechnungsmethode nach Hubraum und Schadstoffklasse geltend gemacht werden. Für Fahrzeuge ohne Schadstoffklasse liegt der Steuersatz bei 37,58 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum. Diesel mit der Euro-1-Norm liegen hier bei 27,35 Euro, mit der Euro-2-Norm bei 16,05 Euro und mit der Euro-3-Norm bei 15,44 Euro. Dabei wird wie üblich auf volle 100 Kubikzentimeter aufgerundet. Ein Mercedes-Benz C 220 CDI Baujahr 2003 mit 143 PS und Euro-3-Norm würde demnach 339,68 Euro kosten. Ein vergleichbarer C 220 Diesel von 1995 mit sparsamen 95 PS und Euro-1-Norm würde so bei einer jährlichen Kraftfahrzeugsteuer von 601,70 Euro liegen.
Es gibt dazu noch einige Sonderregelungen, unter die teils auch Dieselfahrzeuge fallen. Das sind zum Beispiel Oldtimer, die mehr als 30 Jahre alt sind und ein offizielles H-Kennzeichen haben. Für sie zahlt man pauschal pro Jahr 191 Euro. Allerdings ist bei historischen Fahrzeugen der Anteil der Diesel relativ gering. Er steigt erst ab den Siebziger- und Achtzigerjahren. Von der Steuer befreit sind schwerbehinderte Halter von Fahrzeugen, die einen Vermerk „H“, „Bl“ oder „aG“ im Behindertenausweis haben, sowie Einsatzfahrzeuge, die dem Gemeinwohl dienen, wie Feuerwehr- und Krankenwagen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Busse sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge steuerlich befreit.
Die Kfz-Steuer für Diesel im Überblick
Diesel-Neufahrzeuge – Sockelbetrag pro 100 cm3 Hubraum:
- 9,50 Euro
Alte Dieselfahrzeuge – pro 100 cm3 Hubraum:
- 37,58 Euro ohne Euro-Norm
- 27,35 Euro mit Euro-1-Norm
- 16,05 Euro mit Euro-2-Norm
- 15,44 Euro ab Euro-3-Norm
CO2-Freibeträge nach Erstzulassung gestaffelt:
- bis 2012: 120 g/km
- ab 2012: 110 g/km
- ab 2013: 100 g/km
- ab 2014: 95 g/km
Zusätzliche Steuer über der Freibetragsgrenze:
- 2 Euro/g
Kfz-Steuer-Rechner
Das Bundesfinanzministerium bietet auf seiner Homepage einen Kfz-Steuer-Rechner an. Außerdem findest Du dort weitere Informationen zu den Auswirkungen der WLTP-Abgastests auf die Kfz-Steuer.