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Nahaufnahme eines Kfz-Steuerbescheids und eines roten Spielzeugautos
Quelle: picture alliance / dpa | Angelika Warmuth
Die Kfz-Steuer berechnet sich auf Grundlage verschiedener Faktoren. Dazu zählen der Verbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs

Was ist die Kfz-Steuer?

Wer über den Kauf eines Autos nachdenkt, sollte auch die anfallende Kfz-Steuer für das Wunschfahrzeug in die Entscheidung mit einbeziehen. Denn der jährlich fällige Betrag kann sich je nach Fahrzeug stark unterscheiden. Das liegt daran, dass verschiedene Faktoren wie der Verbrauch oder die CO2-Emission die Höhe der Kfz-Steuer beeinflussen. So steigt die Steuer für Fahrzeuge mit einem hohen Verbrauch stark an. Sparsame Autos können hingegen von der Autosteuer befreit oder steuerbegünstigt geführt werden. Dazu zählen beispielsweise Elektroautos. Seit Sommer 2009 gilt: Umweltfreundliche Autos werden bei der Kfz-Steuer begünstigt. Denn seitdem spielt bei der Berechnung der Kfz-Steuer eine Rolle, wie viel CO2 und Schadstoffe ein Fahrzeug ausstößt.

Und wie werden Verbrauch und Emissionen bestimmt? Für Diesel- und Benzinfahrzeuge, die seit dem 1. September 2018 zugelassen wurden, gilt eine neue Berechnungsgrundlage für die Kfz-Steuer: das Worldwide harmonized Light Duty Test Procedure, kurz: WLPT. Das ist ein weltweit vereinheitlichtes Verfahren, das den Verbrauch, Schadstoff- und CO2-Ausstoß von Nutzfahrzeugen bestimmt. Zwischen den Herstellerangaben zum Schadstoffausstoß und dem tatsächlichen Verbrauch bei der Nutzung gab es Diskrepanzen. Die neue Berechnung wurde eingeführt, um diese Diskrepanzen auszuhebeln. Denn das Verfahren ist näher dran am realen Verbrauch als die Ergebnisse, die Hersteller unter Testbedingungen abseits des Straßenverkehrs erzielen.

Die Folgen des neuen Verfahrens:

  • Höhere Kosten: Für neue Fahrzeuge mit einem hohen CO2-Ausstoß steigen aufgrund der CO2-Steuer die Kosten für die Autosteuer.
  • Ältere Fahrzeuge: Für ältere Fahrzeuge und Gebrauchtwagen gelten weiterhin die bereits gemessenen Schadstoffangaben als Grundlage für die Berechnung der Kfz-Steuer.
  • NEFZ-Methode: Seit 1992 galt für in der EU zugelassene Neufahrzeuge der Neue Europäische Fahrzyklus, kurz: NEFZ. Alle Neufahrzeuge mussten vor ihrer eigentlichen Markteinführung exakt definierte Fahrzyklen fahren. So konnten unter einheitlichen Bedingungen Verbrauch und Schadstoffausstoß bestimmt werden.

Am 1. Januar 2021 trat eine neue Kfz-Steuerreform in Kraft. Das bedeutet: Für erstmals zugelassene Pkw mit hohem Spritverbrauch wie SUV oder Sportwagen gelten höhere Beiträge bei der Kfz-Steuer. Hast Du bereits ein Fahrzeug mit hohem Verbrauch und befürchtest, dass die Kfz-Steuer steigt? Keine Sorge – wurde Dein Auto vor 2021 zugelassen, ändert sich nichts. Was sich für alle Autofahrer in 2022 ändert: Es gibt neue Steuersätze, die in einem Stufenmodell nach CO2-Ausstoß gestaffelt sind.

Wie wird die Kfz-Steuer berechnet?

Bevor Du ein neues Fahrzeug kaufst, lohnt es sich, sämtliche Unterhaltskosten fürs Auto im Vorfeld zu ermitteln. Dazu zählt auch die Kfz-Steuer. Für ihre Berechnung sind folgende Faktoren relevant:

  • Hubraumgröße
  • Antriebsart (Benzin- oder Dieselmotor, Elektromotor und weitere)
  • CO2-Ausstoß
  • Emissionsklasse
  • Datum der Erstzulassung

Berechnungsgrundlage für Kfz-Steuern bei Pkw

Für alle ab Juli 2009 erstmalig zugelassenen Fahrzeuge wird die Kfz-Steuer pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum berechnet.

  • Benziner ab 2009: Bei einem erstmalig ab Juli 2009 zugelassenen Fahrzeug mit Ottomotor werden zwei Euro pro 100 Kubikzentimeter fällig.
  • Diesel ab 2009: Wurde ein Dieselfahrzeug ab Juli 2009 zugelassen, gilt je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum ein Sockelbetrag von 9,50 Euro.
  • Diesel ab 2014: Bei einem Dieselfahrzeug, das ab 2014 zugelassen wurde, sind pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum neun Euro fällig.

Für Pkw mit Otto- oder Dieselmotor mit einer Zulassung vor Juli 2009 gilt ebenso der Hubraum pro angefangene 100 Kubikzentimeter als Berechnungsgrundlage der Autosteuer. Hinzu kommt der Schadstoffausstoß nach Abgasstufen.

  • Euro 3 und besser: Bei Fahrzeugen, die der EU-Norm Euro 3 oder besser entsprechen, beträgt der Schadstoffanteil der Kfz-Steuer 6,75 Euro bei Benzinern und 15,44 Euro bei Dieselmotoren.
  • Euro 2: Für ein Fahrzeug mit Ottomotor, das Euro-2-konform ist, werden 7,36 Euro bei der Kfz-Steuer fällig – bei einem vergleichbaren Dieselfahrzeug sind es 16,05 Euro.
  • Euro 1: Der Anteil der Autosteuer für Benziner dieser Schadstoffklasse beträgt 15,13 Euro und bei Dieselmotoren 27,35 Euro.
  • Euro 0 (ohne Ozonfahrverbot): Für nicht schadstoffarme Ottomotoren beträgt der Kfz-Steueranteil 21,07 Euro und für Diesel 33,29 Euro.
  • Euro O (übrige): Das sind Fahrzeuge, die aufgrund ihres Schadstoffausstoßes bei Ozonalarm nicht fahren dürfen. Der Steuerbeitrag beträgt bei Benzinern 25,36 Euro und bei Diesel 37,58 Euro.

Ein höherer Schadstoffausstoß eines Fahrzeugs bedeutet, dass die Kosten für die Autosteuer höher sind. Der Schadstoffausstoß gilt in Abhängigkeit von der Erstzulassung. Der Grund: Der jährliche CO2-Freibetrag variiert.

Ein Pkw wird an einer Zapfsäule mit Diesel betankt
Ein Pkw wird an einer Zapfsäule mit Diesel betankt
Dieselmotoren

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CO2-Freibetrag: Eine Übersicht

Für Pkw, die vor 2012 erstmalig zugelassen wurden, ist ein CO2-Ausstoß von 120 Gramm pro Kilometer erlaubt. Seit 2012 gilt ein Grenzwert von 110 Gramm pro Kilometer – seit 2014 muss der CO2-Ausstoß bei Neuwagen sogar unter 95 Gramm pro Kilometer liegen. Stößt ein Fahrzeug mehr aus, werden Zusatzkosten fällig, die nach einem Stufenmodell gestaffelt sind. Wie hoch der Emissionsanteil der Kfz-Steuer ist, zeigt die folgende Tabelle:

MehrausstoßZusatzkosten
96 g/km bis 115 g/km2 Euro
116 g/km bis 135 g/km2,20 Euro
136 g/km bis 155 g/km2,50 Euro
156 g/km bis 175 g/km2,90 Euro
176 g/km bis 195 g /km3,40 Euro
Über 195 g/km4 Euro

Der CO2-Wert ist daher auch beim Autokauf ein wichtiges Kriterium. Überprüfe die Angaben zur Emission am besten vorher, beispielsweise im Fahrzeugdatenblatt. So vermeidest Du unerwartete, höhere Folge- und Unterhaltskosten.

Welche Autos werden durch die Kfz-Steuer teurer, welche günstiger?

Du wünschst Dir einen leistungsstarken Sportwagen oder suchst nach einem Familienauto? Viele Autos stoßen mehr als 95 Gramm CO2 pro Kilometer aus. Achte vor dem Kauf darauf, dass Dein Traumauto effizient ist und niedrige Emissionswerte hat. Denn dann ersparst Du Dir böse Überraschungen bei der Kfz-Steuer. Auch wenn Du Dir einen SUV für mehr Fahrkomfort zulegen möchtest, behalte die Autosteuer im Hinterkopf. Viele Modelle mit hohem Verbrauch werden deutlich höher besteuert als Pkw aus anderen Klassen.

Ein Rechenbeispiel für die Kfz-Steuer eines SUVs:

Für einen Porsche Macan GTS (Benziner) mit 2.894 Kubikzentimeter Hubraum (2.894 / 100 ≈ 29) beträgt die Kfz-Steuer 58 Euro (29 x 2 Euro). Hinzu kommt der CO2-Aufschlag. Dieses Modell hat einen Ausstoß von 280 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer. Somit übersteigt das Fahrzeug den Grenzwert von 95 Gramm CO2 pro Kilometer. Es wird ein CO2-Aufschlag fällig, der noch zur Hubraum-abhängigen Steuer hinzukommt: 185 (280 g/km – 95 g/km) mal 3,40 Euro ergibt 629 Euro. Insgesamt beträgt die Kfz-Steuer für dieses Fahrzeug demnach 687 Euro (56 Euro Hubraum-Steuer + 629 Euro CO2-Aufschlag).

Entscheidest Du Dich hingegen für ein sparsames Auto, kannst Du sowohl beim Sprit als auch bei der Kfz-Steuer sparen.

Ein Rechenbeispiel für die Autosteuer eines sparsamen Fahrzeugs:

Der Skoda Fabia (Benziner) hat einen Hubraum von 1.198 Kubikzentimeter (1.198 / 100 ≈ 12). Für ihn beträgt die Hubraum-abhängige Kfz-Steuer 24 Euro (12 x 2 Euro). Bei einem Ausstoß von 107 Gramm CO2 pro Kilometer beträgt der CO2-Aufschlag 12 mal 2 Euro (107 g/km – 95 g/km). Das ergibt 24 Euro. Die Kfz-Steuer für dieses Fahrzeug beträgt somit insgesamt 48 Euro.

Im Vergleich zum SUV ist die Autosteuer für einen sparsamen Mittelklassewagen deutlich geringer. Daher lohnt es sich, den Verbrauch sowie den CO2-Ausstoß eines Fahrzeugs vor dem Kauf zu ermitteln und so die Unterhaltskosten einzuschätzen und zu vergleichen.

Welche Autos sind von der Steuer befreit oder werden begünstigt?

Nicht jedes Kraftfahrzeug ist steuerpflichtig – und einige Pkw sind steuerbegünstigt. Wann genau wird man von der Kfz-Steuer befreit? Dafür gibt es verschiedene Gründe:

Elektroautos:

Nach der Erstzulassung sind Elektroautos dank der staatlichen Förderung für bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Anschließend sind sie steuerbegünstigt. Das gilt für E-Autos mit einer Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025. Eine Steuerbefreiung sieht die Bundesregierung aktuell bis zum 31. Dezember 2030 vor. Anschließend sollen Fahrzeughalter eines Elektroautos nur 50 Prozent der Steuern zahlen.

Erdgas-Fahrzeuge:

Fahrzeuge mit Erdgasantrieb sind bei der Kfz-Steuer nicht begünstigt. Allerdings gilt für Erdgas ein niedrigerer Steuersatz als für andere fossile Brennstoffe wie Benzin oder Diesel. Denn er gilt als umweltschonender. Der reduzierte Steuersatz soll ein Anreiz für Fahrzeughalter sein, auf diese Alternative umzusteigen.

Oldtimer und Youngtimer:

Oldtimer ab einem Alter von 30 Jahren und Autos mit H-Kennzeichen werden steuerlich begünstigt. Für Kraftfahrräder gibt es eine Pauschale in Höhe von 46 Euro, für andere Fahrzeuge beträgt sie 191 Euro. Für Youngtimer unter 30 Jahren gilt die Berechnungsgrundlage von vor 2009.

Pkw mit ausländischer Zulassung:

Wird ein Fahrzeug mit ausländischer Zulassung nur vorübergehend in Deutschland genutzt, ist es für maximal ein Jahr steuerbefreit. Ist der Standort jedoch regelmäßig im Inland begründet, muss das Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden – und die Autosteuer wird fällig.

Pkws von Menschen mit Schwerbehindertenausweis:

Auf Menschen mit Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk „H“ (hilflos), „Bl“ (blind) oder „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) zugelassene Fahrzeuge sind gänzlich steuerbefreit.

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FAQ: Die häufigsten Fragen zur Kfz-Steuer

Wer zahlt die Kfz-Steuer – Fahrzeughalter oder Eigentümer?

Der Fahrzeughalter, die Person, die auf der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist, zahlt die Kfz-Steuer. Oft ist der Halter zugleich auch der Besitzer des Fahrzeugs, aber das muss nicht zwangsläufig so sein. Beim Leasing ist beispielsweise der Leasinggeber der Besitzer, der Leasingnehmer zahlt als Halter aber die Kfz-Steuer.

Wer zieht die Kfz-Steuer ein?

Seit 2014 zieht der Zoll die Steuer ein – zuvor war es das örtliche Finanzamt. Die Erträge fließen dem deutschen Staat zu und dienen unter anderem dem Aufbau und Erhalt der Infrastruktur. Mit den Geldern werden beispielsweise Autobahnen ausgebaut und instand gehalten.

Wann muss ich die Kfz-Steuer zahlen?

Die Autosteuer ist fällig, nachdem der Steuerbescheid zugestellt wurde. Im Steuerbescheid ist eine gewährte Zahlungsfrist angegeben, innerhalb der Du die Kfz-Steuer zahlen musst. Und wann wird die Kfz-Steuer abgebucht? Sie wird jeweils zum Datum der Zulassung fällig und wird für zwölf Monate im Voraus mit dem SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Beträgt die Autosteuer für Dein Fahrzeug über 500 Euro, ist es außerdem möglich, die Steuer halbjährlich zu zahlen. Für Fahrzeuge mit einer Kfz-Steuer von über 1.000 Euro kannst Du auch vierteljährlich zahlen.

Was kosten 100 Kubikzentimeter Hubraum bei der Kfz-Steuer?

Der Hubraum-abhängige Anteil der Kfz-Steuer wird pro angefangene 100 Kubikzentimeter berechnet. Für einen Benziner beträgt dieser Anteil zwei Euro, bei Dieselfahrzeugen, die ab 2009 zugelassen wurden, sind es 9,50 Euro. Bei Diesel mit einer Zulassung ab 2014 werden pro 100 Kubikzentimeter Hubraum neun Euro fällig.

Wann wird man von der Kfz-Steuer befreit?

Von der Autosteuer wird man befreit, wenn man zwischen Mitte Mai 2011 und Ende 2025 ein Elektrofahrzeug erstzugelassen hat. Die Steuerbefreiung gilt aktuell bis Ende 2030. Zudem sind ausländische Fahrzeuge mit vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland für maximal ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit. Für Fahrzeuge, die auf Menschen mit Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk „H“, „Bl“ oder „aG“ zugelassen sind, wird ebenso keine Autosteuer fällig.

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