Muster-Kaufvertrag für Motorrad – PDF oder digital
Motorrad, Moped, Mofa, Roller: Der mobile.de Kaufvertrag ist die Vorlage für den Kauf oder Verkauf. Neben dem PDF bietet mobile.de den digitalen Kaufvertrag an.
Wer ein neues oder gebrauchtes Motorrad sucht, findet auf mobile.de zu jedem Zeitpunkt viele Zehntausend Inserate. Beim privaten Kauf oder Verkauf eines Motorrads, Mopeds, Motorrollers oder Mofas kann es jedoch passieren, dass sich Käufer und Verkäufer nicht sicher sind: Was muss in den Kaufvertrag? Welche Angaben sollte ich machen, welche sind zusätzlich sinnvoll?
Wie beim Pkw stellt der Muster-Kaufvertrag von mobile.de eine geeignete Vorlage beim Handel eines Motorrads oder sonstigen Zweirads zwischen Privatpersonen dar. Der Vordruck passt allgemein für gebrauchte Fahrzeuge, funktioniert also auch als Motorradkaufvertrag. So stellen Käufer und Verkäufer sicher, dass sie an alles Wichtige denken, und vermeiden Rechtsunsicherheit – und im schlimmsten Fall einen unnötigen Rechtsstreit.
Entweder nutzt Du das Muster-PDF oder erstellst einfach einen neuen, digitalen Vertrag. Verkäufer können ihn Schritt für Schritt am Endgerät ihrer Wahl anlegen und gleich unterschreiben. Wie das genau funktioniert, kannst Du im neuen Absatz zum digitalen Kaufvertrag in diesem Artikel nachlesen.
Hier findest Du, wie gewohnt, den neutralen Muster-Kaufvertrag von mobile.de als PDF:
Dokument zum Ausfüllen und Ausdrucken: Das PDF enthält eine Version für den Verkäufer und für den Käufer.
Kaufvertrag Motorrad von privat: So füllst Du das PDF aus
Die PDF-Vorlage des mobile.de Kaufvertrags umfasst vier Seiten. Die erste Seite fasst noch einmal alle wichtigen Informationen zum Aufsetzen des Vertrags zusammen. Sie muss also nicht ausgedruckt werden. Bei den Seiten 2 und 3 handelt es sich um die Muster-Vorlage für den eigentlichen Kaufvertrag. Käufer und Verkäufer erhalten jeweils ein Exemplar. Wird der Vertrag am Computer ausgefüllt, übertragen sich alle Daten selbstständig. Sie müssen also nur einmal ausgefüllt werden. Seite 4 beinhaltet Vordrucke, die der Verkäufer der Zulassungsstelle und der Kfz-Versicherung übermitteln kann. Für die eigentliche Vertragsunterzeichnung muss sie also ebenfalls nicht mit ausgedruckt werden.
Der Muster-Kaufvertrag für Motorrad und andere Fahrzeuge wurde für das digitale Ausfüllen des PDFs am Computer entwickelt. Das ist allerdings nicht unbedingt nötig. Der mobile.de Kaufvertrag kann auch ausgedruckt und dann per Hand ausgefüllt werden – etwa, wenn sich dies aus der Verkaufssituation vor Ort ergibt. Der Vertrag eignet sich ausschließlich für den Kauf und Verkauf von gebrauchten Motorrädern.
Beim Kauf oder Verkauf eines gebrauchten Motorrads ist ein schriftlicher Kaufvertrag nicht gesetzlich vorgeschrieben. Von einem mündlichen Vertrag raten wir jedoch dringend ab. Mit einem Vordruck/Muster-Kaufvertrag macht der Motorrad-Kauf zwischen Privatpersonen kaum mehr Arbeit – aber beide Seiten sind abgesichert und können bei Bedarf später beweisen, was vereinbart wurde.
Wie funktioniert der digitale Kaufvertrag?
Alternativ zum Muster-PDF können Verkäufer den neuen digitalen Kaufvertrag mit unserem Partner Swiftcourt anlegen. Die Vorteile: Wer ein Inserat bei mobile.de erstellt hat, kann die Inseratsdaten bequem in den digitalen Kaufvertrag übernehmen und diesen kostenlos nutzen. Die Vertragspartner können Bilder und Dokumente hinzufügen. Der Vertrag wird nach Abschluss zwei Jahre aufgehoben. Und ein weiterer Pluspunkt für die Beteiligten: Im Streitfall hilft Swiftcourt bei der Lösungsfindung.
Der vorausgefüllte digitale Kaufvertrag ist schnell, bequem und für Inserenten von mobile.de kostenlos.
Motorrad-Kaufvertrag: Checkliste Pflichtangaben
Unbedingt notwendige Angaben für den Abschluss eines Motorrad-Kaufvertrags sind: die Kaufsache (Motorrad + ggf. Zubehör), der Kaufpreis und die Vertragsparteien (Käufer + Verkäufer). Dennoch empfehlen wir Dir, mindestens die Pflichtangaben in den Kaufvertrag mit aufzunehmen, da hierdurch beide Vertragsparteien für den “Fall der Fälle” abgesichert sind.
- Name und Anschrift von Käufer und Verkäufer
- Marke und Modell des Motorrads
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer, erstmaliges Zulassungsdatum, Kilometerstand am Tag des Verkaufs
- Soweit bekannt: bisheriges amtliches Kennzeichen und die Nummer der Zulassungsbescheinigung
- Der vereinbarte Kaufpreis
- Angaben zu Ort, Datum, Uhrzeit des Verkaufs
- Unterschriften beider Vertragsparteien
Kaufvertrag Motorrad: Weitere sinnvolle Angaben
- Personalausweis-Nummer oder Pass-Nummer von Käufer und Verkäufer
- Bei Vertretung (wenn Verkäufer nicht Eigentümer ist): Vollmacht
- Datum der nächsten Hauptuntersuchung
- Bekannte Mängel und Unfallschäden
- Im Kauf eingeschlossenes Zubehör wie Motorrad-Gepäckbox, Abdeckhaube, Ersatzräder o. Ä.
- Mitverkaufte, nachträglich montierte Ausstattung, Datum der Montage, soweit vorhanden
- Bei Anzahlung: Höhe der Anzahlungssumme
Wichtig: Alles, was Käufer und Verkäufer miteinander vereinbaren, sollte im Motorradkaufvertrag schriftlich festgehalten werden. Verkäufer sollten sich genau überlegen, ob sie die Gewährleistung ausschließen wollen, da Gewährleistungsrechte (keine Garantie) dem Käufer von Gesetzes wegen zustehen. Will der Verkäufer keine „Gewährleistung geben“, muss dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart werden. Der mobile.de-Muster-Kaufvertrag sieht deshalb einen Gewährleistungsausschluss vor.
Auf mobile.de findest Du zu jeder Zeit mehrere Zehntausend Motorrad-Angebote.
Beide Seiten müssen sich jedoch genau überlegen: Können sie für das einstehen, was im Vertrag steht? Ist das Motorrad wirklich unfallfrei, ist die angegebene Laufleistung belegbar? Nach ständiger Rechtsprechung ist der Verkäufer im Rahmen der Sachmängelhaftung verpflichtet, den Käufer über ihm bekannte wesentliche Mängel unaufgefordert zu unterrichten. Vorhandene Mängel (z. B. Unfallschäden) im Vertrag festzuhalten, schafft hier für beide Seiten Rechtssicherheit.
Keine Probefahrt ohne Zulassung/Versicherung
Vorsicht bei der Probefahrt: Da Motorräder häufig nur in der Saison gefahren werden, ist es anders als beim Pkw durchaus üblich, dass das Motorrad beim Verkauf abgemeldet ist oder sich in der Ruhephase des Saisonkennzeichens befindet. Rechtlich gesehen ist es dann stillgelegt. Dann ist für eine Probefahrt des Motorrads im öffentlichen Straßenverkehr ein Kurzzeit-Kennzeichen oder Überführungskennzeichen erforderlich. Andernfalls drohen ein Punkt in Flensburg und ein Strafverfahren, da die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs eine Pflichtversicherung ist. Ein Verstoß gegen die Versicherungspflicht kann eine Geldstrafe und bei schweren Verstößen sogar eine Haftstrafe nach sich ziehen. Zudem ist das Motorrad bei einem Unfall nicht versichert.
Einfacher ist es bei Kleinkrafträdern wie Motorrollern und Mopeds der 50-ccm-Klasse (i. d. R. bis 45 km/h): Diese sind nicht zulassungspflichtig, sondern lediglich versicherungspflichtig. Das Versicherungskennzeichen gilt grundsätzlich bis zum nächsten Ablauf des Versicherungsjahres, also in der Regel bis zum 28. oder 29.2. eines Jahres. Ist es abgelaufen, besteht bei einer Probefahrt im öffentlichen Straßenverkehr keine Versicherung – auch bei Rollern und Mopeds ist das ein Straftatbestand. Ein neues Versicherungsjahr bei Mopeds und Rollern beginnt in Deutschland grundsätzlich am 1. März.