In der Umweltzone ohne Plakette – Bußgelder und Strafen
Die Rechtslage ist klar: Wer mit einem Fahrzeug ohne die entsprechende Umweltplakette in eine Umweltzone fährt, der muss 80 Euro zahlen. Wer also überall freie Fahrt haben will, muss ein Fahrzeug mit entsprechender Umweltplakette besitzen oder sich eine Plakette besorgen. Für Fahrer älterer Fahrzeuge kann dies ein Problem werden.
- Was ist eine Umweltzone?
- Wer bekommt die grüne Plakette?
- Wo bekomme ich die Umweltplakette?
- Welche Strafen drohen ohne Plakette?
- Plakette fälschen? Keine gute Idee!
- Die Umweltplakette: Pflicht auch für ausländische Fahrzeuge
- Ausnahmen
- Ohne Umweltplakette unterwegs: Strafe in der Probezeit
- Fahren ohne Umweltplakette: Besondere Lösung der Stadt Köln
- Ohne Plakette in die Umweltzone? – So sieht es das Gesetz
Ob Dieselskandal oder die Diskussion um Fahrverbote, das Vertrauen in die Hersteller ist gesunken. Viele, die ein Auto im Vertrauen darauf gekauft haben, ein sauberes, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendes Fahrzeug zu erhalten, wurden enttäuscht. Ein Austausch gegen ein neues Fahrzeug dürfte für manchen Autofahrer wirtschaftlich nicht so einfach zu verkraften sein. Denn das alte Auto ist kaum oder allenfalls mit großem Verlust zu verkaufen und muss in vielen Fällen einfach weiter gefahren werden. Mancher wird sich deshalb über Fahrverbote und Umweltzonen hinwegsetzen und einen Verstoß riskieren.
Was ist eine Umweltzone?
Umweltzonen gibt es in Deutschland seit 2008. Geschaffen wurden sie, um Stadtzentren und Ballungsräume mit besonders hoher Schadstoffbelastung mit Stickoxiden und Feinstaub zu entlasten. Mit der Umweltzone wurde auch die Umwelt- beziehungsweise Feinstaubplakette eingeführt, die je nach Farbabstufung (rot – gelb – grün) und über einen bestimmten Zeitraum gestaffelt die Einfahrt in Umweltzonen erlaubt. Knapp 60 Umweltzonen gibt es in Deutschland, lediglich noch die in Neu-Ulm darf mit einer gelben Umweltplakette befahren werden. Für alle anderen ist die grüne Plakette Pflicht. Längst sind weitere Umweltzonen geplant. Mit der vom Bundesverwaltungsgericht bestätigten Zulässigkeit von Dieselfahrverboten wird immer wieder auch über eine blaue Plakette für schadstoffarme Dieselfahrzeuge diskutiert.
Wer bekommt die grüne Plakette?
Ob ein Fahrzeug die grüne Plakette bekommt, darüber entscheidet der sogenannte Emissionsschlüssel, den man im Fahrzeugschein findet. Autos, die die Euronorm 3 erfüllen und einen Dieselpartikelfilter haben, sowie solche mit der Euronorm 4 erhalten die grüne Plakette. Fahrzeuge, die die recht neuen Euronormen 5 und 6 erfüllen, fahren ebenso grün.
Wo bekomme ich die Umweltplakette?
In Deutschland darf die Umweltplakette (im Gegensatz zu Österreich) nur von den Zulassungsbehörden sowie den zur Durchführung von Abgasuntersuchungen (AU) anerkannten Stellen ausgegeben werden. Dabei handelt es sich um technische Überwachungsvereine wie DEKRA, GTÜ, KÜS oder TÜV und die über 30.000 AU-berechtigten Werkstätten in Deutschland. Voraussetzung ist immer, dass das betroffene Auto die Anforderungen zur Erteilung der grünen Plakette erfüllt. Davon, eine grüne Plakette zu kaufen, obwohl das Fahrzeug die Anforderungen nicht erfüllt, kann allerdings nur abgeraten werden. Hier drohen drastische Strafen.
Welche Strafen drohen ohne Plakette?
Wer ohne gültige Umweltplakette in einer Umweltzone erwischt wird, muss mit 80 Euro Strafe rechnen, nicht mehr aber mit einem Punkt im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamts. Das nehmen viele fälschlicherweise zwar noch immer an. Tatsächlich ist diese Regelung seit Mai 2014 nicht mehr in Kraft. Seit April 2013 ist allerdings auch das Parken in einer Umweltzone ohne dementsprechende Plakette strafbar. Zuvor hatten Betroffene argumentiert, dass die Plakettenpflicht ausschließlich für den fließenden Verkehr gelte.
Erstaunlich ist, dass es sehr lange gedauert hat, bis sich der Gesetzgeber dazu entschieden hat, das Parken ohne Plakette zu sanktionieren. Schließlich muss ein parkendes Auto ohne die richtige Feinstaubplakette auch irgendwie in die Umweltzone bewegt worden sein.
Plakette fälschen? Keine gute Idee!
Apropos strafbar: Das Ratgeberportal Bußgeld-Info weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim Fahren ohne gültige Umweltplakette nicht um eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) handele. Vielmehr liege hier nur eine Ordnungswidrigkeit vor. Anders verhält es sich, wenn man eine Umweltplakette fälscht oder kopiert. Dann handelt es sich um Urkundenfälschung, so die Verkehrsrechtsexperten des Portals. Das ist eine Straftat, für die das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vorsieht.
Die Umweltplakette: Pflicht auch für ausländische Fahrzeuge
Ebenso bestraft wird, wer mit einer Plakette in eine Umweltzone fährt, die nicht mehr deutlich ablesbar ist, etwa weil die Sonne das Material ausgeblichen und die Schrift unkenntlich gemacht hat. Auch wer nach einer Ummeldung seines Autos mit neuem Kennzeichen unterwegs ist, während die Umweltplakette aber noch das alte Kennzeichen trägt, muss ein Bußgeld zahlen. Ebenfalls müssen ausländische Autofahrer, die ohne grüne Plakette in eine Umweltzone fahren, mit einem Bußgeld rechnen. Hier hilft nur, sich die Plakette vor der Einfahrt in die Umweltzone in einer Fachwerkstatt zu besorgen.
Ausnahmen
Folgende Fahrzeuge benötigen keine Plakette: Motorräder, Oldtimer mit H-Kennzeichen, mobile Maschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Fahrzeuge für die medizinische Betreuung, Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Militär.
Ohne Umweltplakette unterwegs: Strafe in der Probezeit
Autofahrer, die noch in der Probezeit sind, sollten das Thema Umweltplakette sehr ernst nehmen. Missachten sie die Umweltzonen, drohen ihnen höhere Strafen. Außerdem werden Autofahrer in der Probezeit bestraft, die einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begehen. Anfangs droht zunächst ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit. Missachten die Fahranfänger die Regeln mehrmals, kann es sogar zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen.
Fahren ohne Umweltplakette: Besondere Lösung der Stadt Köln
Wie viel Autofahrer im Fall des Fahrens ohne Plakette zahlen müssen, legt jede Gemeinde oder Stadt selbst fest. Eine besondere Lösung hat die Stadt Köln: Die Stadt hat 2015 ein sogenanntes Verwarngeld eingeführt; ein Bußgeld für das Befahren von Umweltzonen für Fahrzeuge, die theoretisch eine grüne Plakette bekommen würden, erhebt die Stadt nicht. Stattdessen fordert sie den Fahrer auf, sich eine solche Plakette zu besorgen. Das Verwarngeld liegt bei 30 Euro.
Ohne Plakette in die Umweltzone? – So sieht es das Gesetz
- Es handelt sich nicht um eine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit
- Bußgeld in Höhe von 80 Euro
- Kein Punkt im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamts
- Die Einfahrt mit einer gefälschten Plakette erfüllt den Straftatbestand der Urkundenfälschung; es drohen bis zu fünf Jahre Haft