Handy am Steuer: Strafe, Bußgeld, Fahrverbot
Wer am Steuer sitzt, darf sein Handy nicht in die Hand nehmen. Oder? Die Rechtslage ist kompliziert. Alle Regeln und Sanktionen erfährst Du hier.
- Handy am Steuer: Rechtsgrundlage | Was sagt das Gesetz?
- Handy als Navigationsgerät | Darf ich mein Smartphone als Navigationsgerät nutzen?
- Strafe für Handy am Steuer
- Die Bußgelder für Handy am Steuer in der Übersicht (Deutschland)
- Übersicht der Bußgelder im Ausland:
- Verstoß: Handy am Steuer in der Probezeit
- Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer | Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
- So gefährlich ist das Telefonieren am Steuer
- Niederlande setzt auf intelligente Handy-Blitzer
Das Smartphone begleitet uns überall und immer. Auch im Auto. Dort ist die Handynutzung nur in bestimmten Situationen erlaubt. In welchen sie verboten ist, wann Punkte und Bußgelder drohen und wo es Ausnahmen gibt, klärt unser Ratgeber.
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Handy am Steuer: Rechtsgrundlage | Was sagt das Gesetz?
Die Nutzung des Smartphones und anderer elektronischer Geräte am Steuer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) im Paragrafen 23. Demnach darf ein elektronisches Gerät während der Fahrt nur genutzt werden, wenn:
- es für die Nutzung nicht aufgenommen oder in der Hand gehalten werden muss
- für die Nutzung der Blick des Fahrers nur für „eine kurze Zeit“ vom Verkehrsgeschehen abgewendet wird
Was nach StVO unter einer „kurzen Zeit“ zu verstehen ist, beschreibt der Gesetzestext nicht. Die Bewertung obliegt zunächst der Polizei vor Ort und später womöglich einem Gericht.
Natürlich ist nicht nur das Handy am Steuer verboten. Die Straßenverkehrsordnung zählt zahlreiche weitere Geräte auf, die während der Fahrt nicht aktiv bedient werden dürfen: Autotelefone, Touchscreens, Laptops, Navigationsgeräte, Fernseher, DVD-Player oder gar Virtual-Reality-Brillen. Einen Anspruch auf Vollständigkeit hat diese Liste nicht, sie dient nur zur Erläuterung, was unter einem “elektronischen Gerät” zu verstehen ist. Unter das Verbot fallen sämtliche Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen.
Dazu zählt übrigens auch der eingebaute Touchscreen in der Mittelkonsole. Einen längeren Blick dürfen Autofahrer diesem nur beim Einparken zuwenden, wenn darauf das Bild der Rückfahrkamera angezeigt wird.
Ohne jegliche Einschränkungen dürfen Handy, Tablet oder Navigationsgerät nur im Stand und bei abgeschaltetem Motor verwendet werden. Als offiziell abgeschaltet gilt ein Motor in diesem Kontext nur in einer Parkposition. Die Abschaltung mittels Start-Stopp-Automatik, etwa an einer Ampel, zählt nicht dazu.
Handy als Navigationsgerät | Darf ich mein Smartphone als Navigationsgerät nutzen?
Viele Autofahrer lassen sich von ihrem Smartphone durch den Verkehr navigieren. Das ist grundsätzlich erlaubt, sofern das Handy in einer Halterung fixiert ist und das Navigationsziel im Stand bei abgeschaltetem Motor eingegeben wird. Wird das Handy während der Fahrt ausschließlich per Sprachsteuerung bedient, ist dies kein Handyverstoß.
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Strafe für Handy am Steuer
Wer während der Fahrt das Handy aktiv benutzt, zahlt 100 Euro Bußgeld und bekommt einen Punkt in Flensburg. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Fahrer mit dem Handy am Ohr telefoniert, im Internet recherchiert, eine Textnachricht tippt oder auch nur einen Blick auf die Uhr wirft.
Entsteht aus der Ablenkung eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer, erhöht sich das Bußgeld auf 150 Euro, zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot. Eine Gefährdung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Fahrer wegen des Handys am Ohr seine Spur korrigieren muss und Schlangenlinien fährt.
Geht der Verstoß mit einer Sachbeschädigung einher, bleibt es bei einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten. Die Strafe erhöht sich allerdings von 150 auf 200 Euro.
Die Bußgelder für Handy am Steuer in der Übersicht (Deutschland)
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Als Fahrer das Handy am Steuer genutzt | 100 Euro | 1 Punkt | - |
… mit Gefährdung | 150 Euro | 2 Punkte | 1 Monat Fahrverbot |
… mit Sachbeschädigung | 200 Euro | 2 Punkte | 1 Monat Fahrverbot |
Das Handyverbot gilt übrigens ebenso für Fahrradfahrer. Wer auf dem Fahrrad mit dem Handy oder dem Smartphone am Ohr erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen. Anders als bei Autofahrern, sieht die STVO (Straßenverkehrsordnung) bei Fahrradfahrern keine Punkte für Flensburg vor.
Auch im Ausland kann die Handynutzung am Steuer teuer werden. Die Bußgelder dafür unterscheiden sich jedoch deutlich. Die Höhe der Strafe ist nicht selten an die Schwere des Vergehens gekoppelt. So kann das Bußgeld im Ausland für die Handynutzung während der Fahrt höher ausfallen als etwa beim Warten vor einer roten Ampel.
Übersicht der Bußgelder im Ausland:
- Tschechien: ab 40 Euro
- Polen: ab 50 Euro
- Österreich: ab 50 Euro
- Schweiz: 90 Euro
- Belgien: 110 Euro
- Frankreich: ab 135 Euro
- Italien: ab 165 Euro
- Spanien: ab 200 Euro
- Großbritannien: ab 230 Euro
- Niederlande: 240 Euro
- Estland: ab 400 Euro
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Verstoß: Handy am Steuer in der Probezeit
Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, begeht einen sogenannten „A-Verstoß“. Der Gesetzgeber stuft diesen Verstoß als „schwerwiegendes Vergehen“ ein. Ein „B-Verstoß“ ist ein „weniger schwerwiegendes Vergehen“.
Das Telefonieren mit dem Handy am Ohr wird in der Probezeit mit 100 Euro Bußgeld, einem Punkt in Flensburg und einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre geahndet. Zudem muss der Betroffene an einem Aufbauseminar teilnehmen. Wird er zum Wiederholungstäter und verstößt erneut gegen das Handyverbot, kommen ein weiterer Punkt und zusätzlich 100 Euro Strafe auf den Fahranfänger zu. Ab diesem Zeitpunkt kann die Bußgeldstelle dem Verkehrssünder „Beharrlichkeit“ vorwerfen und zusätzlich ein Fahrverbot verhängen.
Zeigt sich der Wiederholungstäter unverbesserlich und verstößt ein drittes Mal gegen das Handyverbot oder sammelt anderweitig einen dritten A-Verstoß, ist der Führerschein weg.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer | Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Was der Gesetzestext nicht deutlich genug formuliert, müssen Gerichte klären. Im Falle des Verstoßes “Handy am Steuer” haben sich die Juristen mittlerweile mit fast allen möglichen Handyverstößen im Auto beschäftigt. Das macht die rechtliche Situation zwar unübersichtlich, erhöht aber gleichzeitig die Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid oder ein Fahrverbot.
So entschied das Oberlandesgericht Oldenburg im April 2019 bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, dass das Verlegen des Smartphones während der Fahrt nicht verboten ist. Bedingung: Währenddessen darf keine Funktion des Handys genutzt werden.
So gefährlich ist das Telefonieren am Steuer
Genaue Zahlen zur Unfallursache “Ablenkung” gibt es nicht. Anders als bei Alkohol am Steuer wird die Ablenkung als Unfallursache vom Bundesamt für Statistik nicht erfasst. Sie kann auch nicht erfasst werden, weil die entsprechende Auswahlmöglichkeit im Formblatt der Verkehrsunfallanzeige gar nicht vorhanden ist. Laut Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer, fehle einer solchen Statistik wegen der hohen Dunkelziffer ohnehin die Aussagekraft. Denn den Polizeibeamten an der Unfallstelle ist es kaum möglich, die Unfallursache “Ablenkung” festzustellen. Gleichzeitig sind die Chancen, dass der Unfallverursacher von sich aus angibt, von seinem Handy abgelenkt gewesen zu sein, eher gering.
Trotzdem nimmt der Gesetzgeber die Unfallursache ab Januar 2021 in die Verkehrsunfallanzeige auf. Die erste Auswertung folgt 2022. Zahlen dazu, wie viele Unfälle von abgelenkten Fahrern verursacht werden, gibt es daher nur annäherungsweise. Einer repräsentativen Studie des Allianz Zentrum für Technik (AZT) zufolge ist Ablenkung in 10 Prozent aller Unfälle mit Personenschaden die Hauptunfallursache. In einer Befragung gibt etwa jeder Zweite (46 %) an, während der Fahrt das Handy zu nutzen.
Bei Tempo 50 bedeuten eine Sekunde Ablenkung bereits 14 Meter Blindfahrt. Steht Tempo 100 auf dem Tacho, werden daraus 28 Meter. Bei 130 km/h legen wir in einer Sekunde 36 Meter zurück. Das ist die Länge von drei Linienbussen.
Versicherungen schätzen das Hantieren mit dem Handy als grob fahrlässig ein. Wer mit dem Smartphone in der Hand einen Unfall baut, riskiert seinen Versicherungsschutz.
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Niederlande setzt auf intelligente Handy-Blitzer
In den Niederlanden können Handy-Sünder künftig von „Smartphone-Blitzern“ in flagranti erwischt werden. Die intelligente Radar-Falle scannt den Verkehr nach Handys, Navigationsgeräten oder Tablets in den Händen des Fahrers. Erkennt das System ein elektronisches Gerät, schießt es ein Foto. Das Gesicht des Fahrers dokumentieren die Handy-Blitzer allerdings nicht. Zudem nimmt das Kamera-System alle Autofahrer verdachtsunabhängig ins Visier. Anschließend sichten Polizeibeamte das Fotomaterial und beurteilen, ob es sich bei dem Gegenstand tatsächlich um ein elektronisches Gerät handelt.
Auf deutschen Straßen müssen Autofahrer keine Angst vor Handy-Blitzern haben. Laut dem ADAC ist die Aufzeichnung des Fahrers ohne begründeten Anfangsverdacht nicht zulässig.