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Quelle: Picture Alliance
Die aktive Nutzung des Smartphones beim Fahren wird mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft. Das Bußgeld wird erhöht, wenn aus der Ablenkung eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer entsteht. Ein Verstoß mit Sachbeschädigungist am teuersten

Das Smartphone begleitet uns überall und immer. Auch im Auto. Dort ist die Handynutzung nur in bestimmten Situationen erlaubt. In welchen sie verboten ist, wann Punkte und Bußgelder drohen und wo es Ausnahmen gibt, klärt unser Ratgeber.

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Handy am Steuer: Rechtsgrundlage | Was sagt das Gesetz? 

Die Nutzung des Smartphones und anderer elektronischer Geräte am Steuer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) im Paragrafen 23. Demnach darf ein elektronisches Gerät während der Fahrt nur genutzt werden, wenn:

  • es für die Nutzung nicht aufgenommen oder in der Hand gehalten werden muss
  • für die Nutzung der Blick des Fahrers nur für „eine kurze Zeit“ vom Verkehrsgeschehen abgewendet wird

Was nach StVO unter einer „kurzen Zeit“ zu verstehen ist, beschreibt der Gesetzestext nicht. Die Bewertung obliegt zunächst der Polizei vor Ort und später womöglich einem Gericht.

Natürlich ist nicht nur das Handy am Steuer verboten. Die Straßenverkehrsordnung zählt zahlreiche weitere Geräte auf, die während der Fahrt nicht aktiv bedient werden dürfen: Autotelefone, Touchscreens, Laptops, Navigationsgeräte, Fernseher, DVD-Player oder gar Virtual-Reality-Brillen. Einen Anspruch auf Vollständigkeit hat diese Liste nicht, sie dient nur zur Erläuterung, was unter einem “elektronischen Gerät” zu verstehen ist. Unter das Verbot fallen sämtliche Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen.

Zu sehen ist ein Smartphone in der Hand eines Autofahrers beim Fahren
Quelle: Picture-Alliance
Bei Kontrollen im Ausland kann es schnell noch teurer werden. Wird man beispielsweise im nordeuropäischen Estland bei der aktiven Nutzung des Smartphones erwischt, ist ein Bußgeld von 400 Euro fällig

Dazu zählt übrigens auch der eingebaute Touchscreen in der Mittelkonsole. Einen längeren Blick dürfen Autofahrer diesem nur beim Einparken zuwenden, wenn darauf das Bild der Rückfahrkamera angezeigt wird.

Ohne jegliche Einschränkungen dürfen Handy, Tablet oder Navigationsgerät nur im Stand und bei abgeschaltetem Motor verwendet werden. Als offiziell abgeschaltet gilt ein Motor in diesem Kontext nur in einer Parkposition. Die Abschaltung mittels Start-Stopp-Automatik, etwa an einer Ampel, zählt nicht dazu.

Handy als Navigationsgerät | Darf ich mein Smartphone als Navigationsgerät nutzen? 

Viele Autofahrer lassen sich von ihrem Smartphone durch den Verkehr navigieren. Das ist grundsätzlich erlaubt, sofern das Handy in einer Halterung fixiert ist und das Navigationsziel im Stand bei abgeschaltetem Motor eingegeben wird. Wird das Handy während der Fahrt ausschließlich per Sprachsteuerung bedient, ist dies kein Handyverstoß.

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Strafe für Handy am Steuer 

Wer während der Fahrt das Handy aktiv benutzt, zahlt 100 Euro Bußgeld und bekommt einen Punkt in Flensburg. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Fahrer mit dem Handy am Ohr telefoniert, im Internet recherchiert, eine Textnachricht tippt oder auch nur einen Blick auf die Uhr wirft. 

Zu sehen ist die Bedienung einer Smartphone Karten-App
Quelle: Picture-Alliance
Die Handynutzung im Auto ist nur in bestimmten Situationen erlaubt, welche § 23 der Straßenverkehrsordnung regelt

Entsteht aus der Ablenkung eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer, erhöht sich das Bußgeld auf 150 Euro, zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot. Eine Gefährdung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Fahrer wegen des Handys am Ohr seine Spur korrigieren muss und Schlangenlinien fährt.

Geht der Verstoß mit einer Sachbeschädigung einher, bleibt es bei einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten. Die Strafe erhöht sich allerdings von 150 auf 200 Euro.

Die Bußgelder für Handy am Steuer in der Übersicht (Deutschland) 

BeschreibungBußgeldPunkteFahrverbot
Als Fahrer das Handy am Steuer genutzt100 Euro1 Punkt-
… mit Gefährdung150 Euro2 Punkte1 Monat Fahrverbot
… mit Sachbeschädigung200 Euro2 Punkte1 Monat Fahrverbot

Das Handyverbot gilt übrigens ebenso für Fahrradfahrer. Wer auf dem Fahrrad mit dem Handy oder dem Smartphone am Ohr erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen. Anders als bei Autofahrern, sieht die STVO (Straßenverkehrsordnung) bei Fahrradfahrern keine Punkte für Flensburg vor.

Auch im Ausland kann die Handynutzung am Steuer teuer werden. Die Bußgelder dafür unterscheiden sich jedoch deutlich. Die Höhe der Strafe ist nicht selten an die Schwere des Vergehens gekoppelt. So kann das Bußgeld im Ausland für die Handynutzung während der Fahrt höher ausfallen als etwa beim Warten vor einer roten Ampel.

Übersicht der Bußgelder im Ausland: 

  • Tschechien: ab 40 Euro 
  • Polen: ab 50 Euro  
  • Österreich: ab 50 Euro 
  • Schweiz: 90 Euro 
  • Belgien: 110 Euro 
  • Frankreich: ab 135 Euro 
  • Italien: ab 165 Euro  
  • Spanien: ab 200 Euro 
  • Großbritannien: ab 230 Euro 
  • Niederlande: 240 Euro 
  • Estland: ab 400 Euro 
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Verstoß: Handy am Steuer in der Probezeit 

Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, begeht einen sogenannten „A-Verstoß“. Der Gesetzgeber stuft diesen Verstoß als „schwerwiegendes Vergehen“ ein. Ein „B-Verstoß“ ist ein „weniger schwerwiegendes Vergehen“.

Das Telefonieren mit dem Handy am Ohr wird in der Probezeit mit 100 Euro Bußgeld, einem Punkt in Flensburg und einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre geahndet. Zudem muss der Betroffene an einem Aufbauseminar teilnehmen. Wird er zum Wiederholungstäter und verstößt erneut gegen das Handyverbot, kommen ein weiterer Punkt und zusätzlich 100 Euro Strafe auf den Fahranfänger zu. Ab diesem Zeitpunkt kann die Bußgeldstelle dem Verkehrssünder „Beharrlichkeit“ vorwerfen und zusätzlich ein Fahrverbot verhängen.

Zu sehen ist eine Statue der Justitia
Quelle: Picture Alliance
Im April 2019 entschied das Oberlandesgericht in Oldenburg, dass das Verlegen des Smartphones während der Fahrt nicht verboten ist, solange keine Funktion genutzt wird

Zeigt sich der Wiederholungstäter unverbesserlich und verstößt ein drittes Mal gegen das Handyverbot oder sammelt anderweitig einen dritten A-Verstoß, ist der Führerschein weg.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer | Einspruch gegen den Bußgeldbescheid 

Was der Gesetzestext nicht deutlich genug formuliert, müssen Gerichte klären. Im Falle des Verstoßes “Handy am Steuer” haben sich die Juristen mittlerweile mit fast allen möglichen Handyverstößen im Auto beschäftigt. Das macht die rechtliche Situation zwar unübersichtlich, erhöht aber gleichzeitig die Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid oder ein Fahrverbot.

So entschied das Oberlandesgericht Oldenburg im April 2019 bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, dass das Verlegen des Smartphones während der Fahrt nicht verboten ist. Bedingung: Währenddessen darf keine Funktion des Handys genutzt werden.

So gefährlich ist das Telefonieren am Steuer 

Genaue Zahlen zur Unfallursache “Ablenkung” gibt es nicht. Anders als bei Alkohol am Steuer wird die Ablenkung als Unfallursache vom Bundesamt für Statistik nicht erfasst. Sie kann auch nicht erfasst werden, weil die entsprechende Auswahlmöglichkeit im Formblatt der Verkehrsunfallanzeige gar nicht vorhanden ist. Laut Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer, fehle einer solchen Statistik wegen der hohen Dunkelziffer ohnehin die Aussagekraft. Denn den Polizeibeamten an der Unfallstelle ist es kaum möglich, die Unfallursache “Ablenkung” festzustellen. Gleichzeitig sind die Chancen, dass der Unfallverursacher von sich aus angibt, von seinem Handy abgelenkt gewesen zu sein, eher gering.

Trotzdem nimmt der Gesetzgeber die Unfallursache ab Januar 2021 in die Verkehrsunfallanzeige auf. Die erste Auswertung folgt 2022. Zahlen dazu, wie viele Unfälle von abgelenkten Fahrern verursacht werden, gibt es daher nur annäherungsweise. Einer repräsentativen Studie des Allianz Zentrum für Technik (AZT) zufolge ist Ablenkung in 10 Prozent aller Unfälle mit Personenschaden die Hauptunfallursache. In einer Befragung gibt etwa jeder Zweite (46 %) an, während der Fahrt das Handy zu nutzen.

Zu sehen ist ein Smartphone im Navigationsmodus
Quelle: Picutre-Alliance
Ist das Smartphone in einer Halterung fixiert, darf dieses als Navigationsgerät genutzt werden, vorausgesetzt, das Navigationsziel wird im Stand bei abgeschaltetem Motor eingegeben

Bei Tempo 50 bedeuten eine Sekunde Ablenkung bereits 14 Meter Blindfahrt. Steht Tempo 100 auf dem Tacho, werden daraus 28 Meter. Bei 130 km/h legen wir in einer Sekunde 36 Meter zurück. Das ist die Länge von drei Linienbussen.

Versicherungen schätzen das Hantieren mit dem Handy als grob fahrlässig ein. Wer mit dem Smartphone in der Hand einen Unfall baut, riskiert seinen Versicherungsschutz.

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Niederlande setzt auf intelligente Handy-Blitzer  

In den Niederlanden können Handy-Sünder künftig von „Smartphone-Blitzern“ in flagranti erwischt werden. Die intelligente Radar-Falle scannt den Verkehr nach Handys, Navigationsgeräten oder Tablets in den Händen des Fahrers. Erkennt das System ein elektronisches Gerät, schießt es ein Foto. Das Gesicht des Fahrers dokumentieren die Handy-Blitzer allerdings nicht. Zudem nimmt das Kamera-System alle Autofahrer verdachtsunabhängig ins Visier. Anschließend sichten Polizeibeamte das Fotomaterial und beurteilen, ob es sich bei dem Gegenstand tatsächlich um ein elektronisches Gerät handelt.

Auf deutschen Straßen müssen Autofahrer keine Angst vor Handy-Blitzern haben. Laut dem ADAC ist die Aufzeichnung des Fahrers ohne begründeten Anfangsverdacht nicht zulässig.

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