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Ein Kurzzeitkennzeichen kannst Du bei der für Dich zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Quelle: Arne Immanuel Baensch (picture alliance / dpa Themendienst)
Ein Kurzzeitkennzeichen kannst Du bei der für Dich zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

Der Kauf ist abgeschlossen, Käufer und Verkäufer sind zufrieden mit dem Geschäft. Nun muss das frisch erworbene Auto an den Wohnort des Käufers gebracht werden. Im Fachjargon spricht man von Überführung, und hier gibt es eine Reihe von Möglichkeiten.

Mit gültiger Anmeldung: Übergabe eines angemeldeten Fahrzeugs 

Die für den Käufer bequemste Variante: Das erworbene Fahrzeug ist nach wie vor angemeldet und versichert. Einsteigen, losfahren und erst am eigenen Wohnort ummelden – mehr muss der Käufer dann nicht tun. Die wenigsten Verkäufer aber akzeptieren diese Variante. Verständlich, da sie beziehungsweise ihre Versicherung haften müssen, sollte es im Verlauf der Überführungsfahrt beziehungsweise bis zur Ummeldung zu einem Schadensfall kommen. Auch die Kfz-Steuer wird nach wie vor vom Verkäufer erhoben, solange das Fahrzeug vom neuen Besitzer nicht ab- oder umgemeldet worden ist. Der Verkäufer ist also auf die Zuverlässigkeit des Käufers angewiesen.

Gegebenenfalls lässt sich der Verkäufer aber darauf ein, das Auto angemeldet zu übergeben, wenn der Käufer schriftlich, am besten im Kaufvertrag, zusichert, das Fahrzeug unverzüglich umzumelden. Der exakte Zeitpunkt der Übergabe sollte ebenfalls im Kaufvertrag vermerkt werden. 

Bei abgemeldeten Autos: Auto überführen lassen

Ist der Gebrauchtwagen – wie in den meisten Fällen – vom Verkäufer bereits abgemeldet worden, kann der Käufer ein Kurzzeitkennzeichen beantragen oder das Fahrzeug von einer Spedition an seinen Wohnort transportieren lassen.

Die Überführung mit einem Kurzzeitkennzeichen ist eine übliche und günstige Variante, um einen Gebrauchtwagen abzuholen.
Quelle: Markus Scholz (picture alliance / dpa Themendienst)
Die Überführung mit einem Kurzzeitkennzeichen ist eine übliche und günstige Variante, um einen Gebrauchtwagen abzuholen

Gebrauchtwagenkauf: Überführung mit Kurzzeitkennzeichen

Die Überführung nach dem Kauf des Gebrauchten mit einem sogenannten Kurzzeitkennzeichen ist die üblichste und letztlich auch günstigste Variante, ein Auto von A nach B zu bringen. Das Kurzzeitkennzeichen – nicht zu verwechseln mit der „roten Nummer“, die ausschließlich Händlern vorbehalten bleibt – ist maximal fünf Tage gültig. Der Ablauftag ist auf der rechten Seite des Kennzeichens abzulesen. Hier sind auf gelbem Grund drei untereinander eingeprägte Zahlen zu sehen, die von oben nach unten gelesen den Tag, den Monat und das Jahr anzeigen. 

Kurzzeitkennzeichen: Diese Fahrten sind innerhalb der Fünf-Tage-Frist erlaubt
Probefahrt
Überführung
Vorführung zur HU


Andere Fahrten, etwa zum Einkaufszentrum, zu Freunden oder zur Arbeit, sind verboten. Beantragt werden kann das Kurzzeitkennzeichen bei der für den neuen Halter zuständigen Zulassungsbehörde.

Möchtest Du ein Kurzzeitkennzeichen beantragen, musst Du den Fahrzeugschein und/oder -brief, einen gültigen Personalausweis, einen HU-Nachweis und die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) vorlegen. Die eVB-Nummer dient als Nachweis, dass das Fahrzeug für die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens versichert ist, und wird unmittelbar nachdem sie online beantragt wurde per E-Mail oder SMS zugesendet. 

Du kannst Deinen Gebrauchtwagen auch ohne gültigen TÜV überführen.
Quelle: Robert Guenther (picture alliance / dpa Themendienst)
Du kannst Deinen Gebrauchtwagen auch ohne gültigen TÜV überführen. Dann musst Du allerdings sofort zur nächsten TÜV-Prüfstelle fahren

Kurzzeitkennzeichen ohne gültige HU

Auch ohne gültigen TÜV kannst Du ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Dann allerdings ist nur die Fahrt zur nächstgelegenen TÜV-Prüfstelle oder -Werkstatt im entsprechenden Zulassungsbezirk erlaubt. Jede andere Fahrt, also auch eine Überführungsfahrt zum Heimatort, ist verboten.

Auto überführen mit Kurzzeitkennzeichen: die Kosten

Folgende Kosten fallen an
Für die Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.rund 13 €
Für Material und Bearbeitung der Nummernschilderrund 20 €
Für die Zusendung der eVB-Nummer, je nach Versicherung.20 bis 50 €

Tipp: Soll der gekaufte Gebrauchtwagen nach der Überführung bei derselben Versicherung angemeldet werden, bei der auch die eVB-Nummer beantragt wurde, wird dieser Betrag meist mit dem folgenden Versicherungsbeitrag verrechnet.

Gebrauchtwagen-Überführung: Professioneller Transport

Scheust Du nach dem Kauf eine erneute, vielleicht umständliche Anreise zum bisherigen Standort des Gebrauchtwagens? Soll oder kann das Auto noch nicht gefahren werden? Dann kannst Du eine Spedition mit dem Transport beauftragen. Das Fahrzeug wird dann verladen und per Lkw oder Autotransporter zum Wohnort des Käufers überführt. Neben dem Reisestress sparst Du dabei auch die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens und einer (vorläufigen) eVB-Nummer. 

Auf der Webseite autotransport-zentrale.de, einer Art Suchbörse für Fahrzeugtransporte, kannst Du Preise verschiedener Speditionen, die auf derartige Transporte spezialisiert sind, erfragen. Die hier registrierten Speditionen haben die Möglichkeit, den Auftraggeber direkt zu kontaktieren und ihm ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten. So würde zum Beispiel der Transport eines Renault Mégane von Hamburg nach Wiesbaden rund 400 Euro kosten. Bis etwa 200 Kilometer werden zwischen einem und zwei Euro pro Kilometer, ab 200 bis 700 Kilometer zwischen 50 Cent und 1,50 Euro pro Kilometer berechnet.

Andere Anbieter, wie autotransfer24.de, automove24.de, inter-trans.de oder uship.com/de funktionieren nach einem ähnlichen Prinzip. Übrigens: Einige Unternehmen stellen auch Fahrer, die den Gebrauchtwagen anstelle des Käufers an dessen Wohnort chauffieren. Auf Wunsch können auch die anfallenden Formalitäten (Beschaffung der eVB-Nummer sowie des Kurzzeitkennzeichens etc.) übernommen werden.
 

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