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 Abgebildet sind mehrere Führerscheine, darunter ein ungültig gestempelter grauer Papierführerschein und ein rosafarbener Führerschein im klassischen Design.
Quelle: picture alliance / Bildagentur-online / Ohde
Bis 2033 müssen Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Ein Teil der roten und grauen Papierführerscheine verliert ihre Gültigkeit nach dem Jahreswechsel 2024/2025.

Das Wichtigste im Überblick

  • Wer den Führerschein bis wann umtauschen muss, ist in einem Stufenplan geregelt.
  • Der nächste Termin ist schon am 19. Januar 2025 für alle Jahrgänge ab 1971.
  • Für den Tausch zuständig ist in der Regel die Fahrerlaubnisbehörde.
  • Der neue Führerschein ist nach dem Umtausch 15 Jahre lang gültig.

Warum muss ich den Führerschein umtauschen?

Durch den Führerschein-Umtausch soll vor allem Einheitlichkeit geschaffen werden: Aktuell sind in den EU-Mitgliedsstaaten 110 verschiedene Dokumententypen im Umlauf. Bürgern, Ordnungskräften und Behörden fällt es daher mitunter schwer, gültige Führerscheine von ungültigen zu unterscheiden. Durch den Umtausch der grauen oder rosafarbenen Führerscheine aus Papier sowie auch schon bestimmter Dokumente im Scheckkartenformat soll EU-weit bis zum Jahr 2033 Schluss mit dem Chaos sein.

In der EU-Richtlinie 2006/126/EG ist festgehalten, dass alle aktuell verwendeten Dokumententypen EU-weit auf lediglich ein Führerscheinformat umgestellt werden sollen. Die neuen Führerscheine enthalten zudem ein Ablaufdatum. Dies soll Fälschungen erschweren, die vor allem bei den Führerscheinen aus Papier eine Gefahr darstellen.

Wer muss den Führerschein umtauschen?

Du musst Deinen Führerschein umtauschen, wenn er am 18. Januar 2013 oder früher ausgestellt wurde. Die Umtauschpflicht gilt sowohl für Führerscheine, die zum Fahren eines Pkw berechtigen, als auch für Dokumente mit vermerkten Führerscheinklassen für Motorräder.

Hast Du bereits einen Führerschein im Scheckkartenformat, den Du ab dem 19. Januar 2013 erhalten hast, musst Du den Führerschein nicht umtauschen. Du findest das Ausstellungsdatum auf der Vorderseite im Feld 4a.

Unterschied zwischen rosa und grauem Führerschein

Vor der Einführung der Führerscheine im Scheckkartenformat waren die Dokumente auf Papier gedruckt. Bis März 1986 ausgegebene Exemplare waren grau. Sie hatten eine heftähnliche Anmutung und wurden einmal in der Mitte gefaltet. Zum April 1986 wurde der rosa Führerschein eingeführt. Er ließ sich zweifach falten und hatte ein handlicheres Hochkantformat. Das Aus für den rosa Führerschein kam Ende 1998. Danach folgte die erste Scheckkartenvariante.

Wann muss ich den Führerschein umtauschen? Welche Fristen gelten?

Bei den Fristen für den Führerschein-Umtausch ist der Blick auf das Ausstellungsdatum entscheidend. Abhängig vom Ausstellungsdatum kommt es im zweiten Schritt entweder auf Deinen Jahrgang oder das Ausstellungsjahr des Dokuments an. Unterschieden werden:

  1. Führerscheine mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998
    Dies sind die alten Papierführerscheine in Rosa oder Grau oder die aus der ehemaligen DDR. Hier entscheidet Dein Geburtsjahr darüber, welche Frist für Dich gilt. Die älteren Jahrgänge machen den Anfang.
  2. Führerscheine mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999
    Bei diesen Führerscheinen handelt es sich bereits um Dokumente im Scheckkartenformat. Hier ist das Ausstellungsjahr entscheidend dafür, wann Du den Führerschein umtauschen musst.

Eine Ausnahme gibt es jedoch: Wer vor 1953 geboren ist, muss das Dokument in jedem Fall erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Das Ausstellungsjahr ist bei diesen Inhabern der Fahrerlaubnis nicht entscheidend.

Tabelle: Umtauschfristen für Führerscheine mit Ausstellungsdatum vor 1999

Führerscheine mit einem Ausstellungsdatum vor 1999 (also bis zum 31. Dezember 1998) müssen zuerst umgetauscht werden. Es handelt sich dabei um die besonders fälschungsanfälligen grauen und rosafarbenen Papierführerscheine sowie DDR-Führerscheine.

Bei diesen Dokumenten kommt es auf die Geburtsjahrgänge an. Folgende Fristen gelten:

Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersPflichtumtausch bis
vor 195319. Januar 2033
1953 bis 195819. Januar 2022
1959 bis 196419. Januar 2023
1965 bis 197019. Januar 2024
1971 oder später19. Januar 2025

Tabelle: Umtauschfristen für Führerscheine mit Ausstellungsdatum ab 1999

Bei den Führerscheindokumenten mit einem Ausstellungsdatum ab 1999 (ab dem 1. Januar 1999) handelt es sich schon um Scheckkartenführerscheine. Sie entsprechen aber noch nicht dem EU-weiten Standard. Bei ihnen richtet sich die Frist für den Tausch nach dem Ausstellungsjahr. Diese Fristen sind entscheidend:

AusstellungsjahrPflichtumtausch bis
1999 bis 200119. Januar 2026
2002 bis 200419. Januar 2027
2005 bis 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 201319. Januar 2033

 Kann ich den Führerschein auch früher umtauschen?

Ja, das ist möglich. Wenn Du beispielsweise ohnehin Behördentermine planst oder einen internationalen Führerschein beantragst, kannst Du den Führerschein-Umtausch auch schon vor der für Dich geltenden Frist erledigen.

Wo kann ich meinen Führerschein umtauschen?

Es hängt vom Bundesland ab, wo Du Deinen alten Führerschein umtauschen kannst. In der Regel ist die Fahrerlaubnisbehörde dafür zuständig. In einigen Fällen ist der Umtausch beim Bürgeramt möglich.

Denke daran, rechtzeitig einen Termin für den Umtausch zu machen. An einigen Stellen ist ein Führerschein-Umtausch nur mit Terminvereinbarung möglich. Beachte dabei, dass die Wartezeit auf freie Termine in Großstädten wie beispielsweise Berlin, München oder Hamburg mehrere Wochen oder sogar Monate betragen kann.

Muss ich für den neuen Führerschein die Prüfung noch einmal machen?

Nein, Du musst keine erneute Fahrprüfung absolvieren, um den Führerschein umtauschen zu können. Ebenso wenig musst Du nach dem Führerschein-Tausch eine erneute Probezeit überstehen. Mit dem Wechsel auf den einheitlichen Kartenführerschein ist auch keine gesundheitliche Prüfung verbunden. Du musst also beispielsweise nicht noch einmal einen Sehtest bestehen. 

Es werden auch die bisher im Führerschein vermerkten Fahrerlaubnisklassen übernommen und gegebenenfalls mithilfe von Schlüsselzahlen auf der Rückseite des Führerscheins vermerkt. So ist sichergestellt, dass alle Berechtigungen der entsprechenden Klasse des alten Scheins auch im neuen erhalten bleiben.

Welche Dokumente brauche ich für den Führerschein-Umtausch?

Für den Führerschein-Umtausch musst Du bestimmte Dokumente bereithalten. Dann ist der Umstieg auf den neuen EU-Führerschein in der Regel bei der Führerscheinstelle oder einem anderen zuständigen Amt schnell erledigt.

Diese Dokumente brauchst Du für den Führerschein-Umtausch:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passfoto
  • Aktueller Führerschein
  • In einigen Fällen: Karteikartenabschrift

Die Karteikartenabschrift benötigst Du nur dann, wenn Du noch einen Papierführerschein besitzt, also beispielsweise den rosa Führerschein umtauschen möchtest, und der nicht von einer Behörde an Deinem aktuellen Wohnsitz ausgestellt wurde.

Wurde Dein Führerschein beispielsweise in Aachen ausgestellt, Du lebst jetzt aber in Zwickau, benötigst Du für den Tausch eine Karteikartenabschrift von der Führerscheinstelle in Aachen. In vielen Fällen kannst Du diese online beantragen; alternativ ist dies auch postalisch oder telefonisch möglich.

Kosten: Wie teuer ist der Führerschein-Umtausch?

Der Umtausch des alten Führerscheins gegen einen neuen kostet etwa 25 Euro. Lässt Du ihn Dir per Direktversand von der Bundesdruckerei zuschicken, kommen noch einmal etwa fünf Euro hinzu.

Extra-Tipp: Informiere Dich, wie Du bei der Behörde zahlen kannst. Mitunter ist nur eine Kartenzahlung möglich.

Wie lange ist der neue Führerschein gültig?

Anders als die alten Führerscheine ist der EU-weit einheitliche nicht mehr unbegrenzt gültig: Er hat eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. Das Ablaufdatum findest Du auf der Vorderseite im Feld 4b. Ist das Ende der Gültigkeit erreicht, Du brauchst aber weiterhin eine gültige Fahrerlaubnis, erneuerst Du ihn so, wie Du es auch regelmäßig mit dem Personalausweis oder Reisepass machst.

Kann ich den alten Führerschein wieder mitnehmen?
Ja, wenn Du möchtest, kannst Du Deinen alten Papierführerschein oder den im Scheckkartenformat behalten. Allerdings muss er dafür von der Fahrerlaubnisbehörde ungültig gemacht werden. Dies geschieht, indem der Mitarbeiter eine Ecke des Dokuments abschneidet, es stanzt oder mit einem Stempel entwertet.

Führerschein-Umtauschfrist verpasst: Und nun?

Mit Ablauf der oben genannten Umtauschfristen verliert Dein Führerschein seine Gültigkeit. Steuerst Du dennoch ein Fahrzeug im Straßenverkehr, begehst Du eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro geahndet werden kann. Wichtig zu wissen ist jedoch: Dir fehlt lediglich das vorgeschriebene Dokument. Die Fahrerlaubnis, also die Berechtigung, Fahrzeuge bestimmter Klassen zu führen, hast Du deshalb nicht verloren. Mehr zu dem Unterschied zwischen „Fahren ohne Führerschein“ und „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ liest Du im verlinkten Artikel.

Checkliste: In 6 Schritten zum neuen Führerschein

Nutze diese Checkliste für den Führerschein-Umtausch. So hast Du alles im Blick und der Wechsel auf den EU-Führerschein verläuft reibungslos:

  1. Prüfe das Ausstellungsdatum Deines Führerscheins.
  2. Ermittle anhand Deines Jahrgangs oder des Ausstellungsjahrs die für Dich gültige Umtauschfrist.
  3. Vereinbare frühzeitig einen Termin bei der zuständigen Behörde.
  4. Beantrage gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift bei der zuständigen Behörde.
  5. Lasse gegebenenfalls ein biometrisches Passfoto erstellen.
  6. Gehe mit Deinem Ausweis, dem Passfoto, Deinem alten Führerschein, einem akzeptierten Zahlungsmittel und – falls notwendig – der Karteikartenabschrift zur Behörde und lass Deinen Führerschein umtauschen.
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