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Eine Hand hält einen alten und einen neuen Führerschein vor dem Hintergrund eines Autolenkrads.
Quelle: picture alliance / K. Schmitt
Der Führerschein Klasse B – der klassische Pkw-Führerschein – wird in Deutschland am häufigsten erworben. Mit ihm darfst Du Autos bis 3,5 Tonnen bewegen.

Der Führerschein Klasse B, umgangssprachlich als Autoführerschein bezeichnet, ist der Traum vieler Heranwachsender. Mit dem „Lappen“, wie er auch liebevoll genannt wird, stehen Dir ab 17 Jahren (in Begleitung) beziehungsweise ab 18 Jahren die Autostraßen offen. Die Fahrerlaubnis berechtigt dabei nicht nur zum Fahren von Fahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen – auch manche Kleinkrafträder darfst Du mit der Fahrerlaubnis Klasse B bewegen. Hier erfährst Du alles, was Du zum Führerschein Klasse B wissen musst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gewichtsgrenze beim Führerschein Klasse B liegt derzeit bei 3,5 Tonnen.
  • Die Klassen AM (Roller) und L (landwirtschaftliche Zugmaschine) sind in Klasse B inklusive.
  • Hast Du Deinen Führerschein vor 1999 erworben, steht Dir unter Umständen sogar A1 (Motorrad) zur Verfügung.
  • Die Kosten für den Pkw-Führerschein liegen aktuell bei 2.500 bis 4.500 Euro.

Führerschein Klasse B: Was darf ich fahren?

Mit dem Führerschein Klasse B darfst Du grundsätzlich alle Kraftfahrzeuge mit bis zu acht Sitzplätzen (ohne Fahrer) und einem zulässigen Gesamtgewicht von 3.500 Kilogramm steuern. Zusätzlich erwirbst Du die Klassen AM und L, womit Dir erlaubt wird, landwirtschaftliche Zugmaschinen und Roller zu fahren. Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A – also Motorräder – sind heutzutage nicht mehr inkludiert.

Die ab dem 19. Januar 2013 bis 28. Dezember 2016 erworbene Führerscheinklasse B umfasst auch dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) – jedoch nur in Deutschland. Und: Bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW gilt das nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist. Die entsprechende Schlüsselziffer im Führerschein ist 194. Weitere Ausnahme: Wenn Du vor 1999 Deinen Führerschein gemacht hast (genannt Klasse 3), darfst Du mit dem alten „Dreier“ deutlich mehr Fahrzeugklassen bewegen als jemand, der heute die Fahrprüfung meistert. Bist Du betroffen? Dann springe direkt zu den Regeln für Dich: Klasse 3: Der Pkw-Führerschein vor 1999

Unterschiede zwischen Klasse B und Klasse 3

Klasse B (ab dem 19. Januar 2013)Klasse 3 (vor dem 1. Januar 1999)
KlassenB, AM, LA, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T (nur auf Antrag)
Insassen8 Personen + Fahrer8 Personen + Fahrer
Zulässige Gesamtmassen3,5 Tonnen (Zugfahrzeug) + 750 Kilogramm (Anhänger) bzw. Zugfahrzeug plus Anhänger zusammen bis 3,5 Tonnen7,5 Tonnen (Zugfahrzeug) + 12 Tonnen (Gespanne aus Zugfahrzeug und Anhänger)
Erlaubte FahrzeugePkw, Roller, Quads, Trikes (nur Deutschland)Pkw (3,5 t), Lkw (7,5 t), Dreiachser (12 t), Busse (< 7,5 t ohne Personen), Roller, Trikes, Quads, Motorräder bis 125 Kubikzentimeter (vor dem 1. April 1980)

Die Klassen AM (Roller) und L (landwirtschaftliche Zugmaschinen) sind in der Klasse B inklusive.


Führerschein Klasse AM

Mit dieser Klasse ist das Fahren von Fahrrädern mit Hilfsmotor, Rollern, Mopeds, Trikes und Quads mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum beziehungsweise 4 kW Nennleistung erlaubt. Quads dürfen das Leergewicht von 350 Kilogramm nicht überschreiten. Wer seinen Führerschein vor dem 19. Januar 2013 erworben hat, darf unabhängig von Leistung und Höchstgeschwindigkeit alle Trikes fahren.

Wo finde ich das zulässige Gesamtgewicht?

Das zulässige Gesamtgewicht (auch als Gesamtmasse bezeichnet) setzt sich aus dem Leergewicht und der maximalen Zuladung zusammen. Das maximal zulässige Gesamtgewicht Deines Autos steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter dem Buchstaben F. Die maximale Zuladung berechnest Du, indem Du von der Gesamtmasse das Fahrzeuggewicht subtrahierst.

Führerschein Klasse L

Auch land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h beziehungsweise bis 25 km/h mit oder ohne Anhänger sind mit der in Führerscheinklasse B inkludierten Klasse L erlaubt. Zusätzlich sind in der Klasse L selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Erntemaschinen inbegriffen.

Wichtige Erweiterungen für den Pkw-Führerschein

SchlüsselzahlRechtsfolge
78Die praktische Ausbildung und auch die praktische Prüfung finden komplett auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe statt.
96Diese Schlüsselzahl erlaubt eine Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 4,25 Tonnen.
196Mit dieser Schlüsselzahl dürfen Kleinkrafträder mit maximal 125 Kubikzentimeter Hubraum (Klasse A1) gefahren werden. Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 25 Jahren und dass Du im Besitz des Führerscheins Klasse B bist.
197Eine Kombination aus Automatik- und Schaltgetriebe.

Was sind Schlüsselziffern?

Schlüsselziffern beziehungsweise Schlüsselzahlen im Führerschein sind Zusatzangaben, Auflagen und Beschränkungen oder zusätzliche Berechtigungen für den Inhaber der Fahrerlaubnis. Sie werden auf der Rückseite des Führerscheins neben der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse in der Spalte 12 eingetragen und sind EU-weit standardisiert.

Wichtig zu wissen: Bei den Schlüsselzahlen handelt es sich nicht um eine Führerscheinklasse, sondern um sogenannte Schlüsselziffern, die Deine Führerscheinklasse ergänzen.

Klasse B mit Anhänger: Was ist erlaubt?

Mit dem Führerschein Klasse B darfst Du Anhänger mit einem zusätzlichen Gesamtgewicht von 750 Kilogramm ziehen oder Anhänger über 750 Kilogramm, wenn die Kombination aus Kfz und Anhänger nicht das zulässige Gesamtgewicht von 3.500 Kilogramm überschreitet.

Falls die zulässige Gesamtmasse aus Zugfahrzeug und Anhänger 3.500 Kilogramm überschreitet, aber nicht mehr als 4.250 Kilogramm beträgt, kannst Du die Erweiterung B96 erwerben. Dafür ist keine Prüfung, sondern nur eine kurze Fahrerschulung notwendig.

Anhängerführerschein: Wann ist Klasse BE nötig?

Mit der Erweiterung BE darfst Du auch schwerere Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3.500 Kilogramm ziehen, wobei das Zugfahrzeug die Gesamtmasse von 3.500 Kilogramm nicht überschreiten darf. Die Erweiterung setzt allerdings eine zusätzliche praktische Prüfung voraus.

Im Überblick:

  • Klasse B: Zugfahrzeug bis 3,5 Tonnen plus Anhänger bis 750 Kilogramm oder Gesamtmasse Kombination bis 3,5 Tonnen
  • Klasse B96: Gesamtmasse Kombination bis 4,25 Tonnen
  • Klasse BE: Pkw bis 3,5 Tonnen plus Anhänger bis 3,5 Tonnen

Führerschein Klasse B: Was ändert sich 2025?

Zum Jahreswechsel – Stichtag ist der 19. Januar 2025 – müssen wieder viele Führerscheine der Klasse B umgetauscht werden. Das gilt für die alten grauen und rosa „Lappen“, die in einen fälschungssicheren Pkw-Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht werden müssen. Betroffen sind Personen, die 1971 oder später geboren sind.

Ändern könnte sich 2025, dass das zulässige Höchstgewicht von 3,5 Tonnen angehoben wird. In einer ersten Lesung stimmte das Europäische Parlament im Frühjahr dieses Jahres der Führerscheinänderung für Wohnmobile zu. Jeder mit einem B-Führerschein soll demnach bestimmte Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht fahren dürfen – vor allem Wohnmobile, Krankenwagen und Sonderfahrzeuge wie Feuerwehrwagen und Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb. Voraussetzung wäre allerdings, dass Du bereits seit zwei Jahren im Besitz eines Führerscheins der Klasse B bist.

Wie lange ist der Führerschein Klasse B gültig?

Ist Dein Führerschein am 19. Januar 2013 oder später ausgestellt, so ist er 15 Jahre gültig. Vor dem 19. Januar 2013 ist die Gültigkeit gestaffelt nach dem Fristenplan für den Führerschein-Umtausch

Klasse 3: Der Pkw-Führerschein vor 1999

Ein alter, rosafarbener deutscher Führerschein im Papierformat wird von einer Hand gehalten, mit einem großen „D“ und der Aufschrift „Führerschein“ in verschiedenen Sprachen darauf.
Quelle: picture alliance/dpa | Andreas Arnold
Ein Führerschein Klasse 3 wird hochgehalten. Bis 2033 müssen Millionen von Führerscheinen umgetauscht werden, damit sie fälschungssicherer sind.

Wenn Du Deinen Autoführerschein vor dem 1. Januar 1999 abgelegt hast, hast Du die sogenannte Klasse 3 erworben, mit der Du deutlich mehr Fahrzeuge fahren kannst. Alle Führerscheininhaber mit der alten Klasse 3 dürfen Fahrzeuge der neuen Führerscheinklassen B, BE, C1 und C1E, AM und L fahren. Mit dem „alten Dreier“ kannst Du Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen oder sogar Gespanne mit bis zu zwölf Tonnen steuern, wobei das Zugfahrzeug ein maximales Gewicht von 7,5 Tonnen nicht überschreiten darf.

Wurde der Führerschein der Klasse 3 noch vor dem 1. April 1980 erteilt, dürfen zusätzlich Kleinkrafträder wie Motorräder mit bis zu 125 Kubikzentimeter gefahren werden. Das entspricht der heutigen Klasse A1. Bis heute hat der Führerschein Klasse 3 seine Gültigkeit nicht verloren, auch wenn alle alten Lappen bis 2033 umgetauscht werden müssen. 

Ein Nachteil entsteht Dir durch den Umtausch übrigens nicht – Du musst durch den Umtausch weder die Fahrprüfung noch einmal ablegen, noch gehen vereinzelte Fahrzeugklassen verloren. Es gilt die sogenannte Besitzstandsregelung, die besagt, dass Dein Führerschein zwar abläuft, aber Deine Fahrerlaubnis nicht erlischt.

Folgende Zahlen würden beim Wechsel von Klasse 3 in den Kartenführerschein eingetragen werden:

ErteilungsdatumKlasse neuSchlüsselzahlen
Vor dem 1. April 1980A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, TCE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), C1 171, L 174, 175, A1 79.05, A 79.03, A 79.04, BE 79.06
Nach dem 31. März 1980 und vor dem 1. Januar 1989A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, TCE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), C1 171, L 174, 175, A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06
Nach dem 31. Dezember 1988A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, TCE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), C1 171, L 174, A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06

Die Fahrzeugklassen im Überblick

  • A, A1, AM: Motorräder und Kleinkrafträder
  • B, BE: Pkw und Pkw mit Anhänger
  • C1, C1E: leichte Lkw (bis 7,5 Tonnen) und entsprechende Kombinationen mit Anhänger
  • CE: schwerere Kombinationen (Lkw mit Anhänger)
  • L, T: landwirtschaftliche Fahrzeuge und Zugmaschinen

Schlüsselzahlen im Überblick

  • CE 79: Berechtigt zum Fahren von Kombinationen über 12.000 Kilogramm in der Klasse C1E, wobei die Anzahl der Achsen auf maximal drei beschränkt ist
  • C1 171: Ermöglicht das Fahren von Fahrzeugen der Klasse C1 (bis 7,5 Tonnen)
  • L 174 und 175: Spezielle Regelungen für landwirtschaftliche Fahrzeuge
  • A1 79.05 und A 79.03, 79.04: Übergangsregelungen für alte Motorradklassen, die bestimmte Hubraum- und Leistungsbeschränkungen festlegen
  • BE 79.06: Dient zur spezifischen Berechtigung für Gespanne der Klasse BE, die bestimmte Anhängergrößen und Kombinationen umfasst

Wie hoch sind die Kosten für den Führerschein Klasse B?

Ein gestapeltes Münzmotiv mit Buchstabenwürfeln, die das Wort „Führerschein“ bilden, symbolisiert die steigenden Kosten für den Erwerb eines Führerscheins.
Quelle: picture alliance / ZB | Sascha Steinach
Der Pkw-Führerschein wird immer teurer. Aktuell müssen Anwärter mit mindestens 2.500 Euro rechnen. Aber auch Kosten in Höhe von 4.500 Euro sind keine Seltenheit.

Die Kosten für den Führerschein Klasse B sind in den letzten Jahren explodiert. Mit 2.500 Euro musst Du immer und überall rechnen, je nach Anzahl der Fahrstunden und abhängig von der Region können teilweise auch Kosten in Höhe von 4.500 Euro entstehen. Grund für die höheren Preise sind laut ADAC vor allem die gestiegenen Sprit-, Fahrzeug- und Personalkosten.

Die Führerscheinkosten setzen sich wie folgt zusammen:

  • Grundbetrag: ca. 350–500 Euro
  • Theoretischer Unterricht inkl. Lernmaterial und Prüfung: ca. 250–300 Euro
  • Übungsfahrten: ca. 50–80 Euro (mind. 10 Stück)
  • Sonderfahrten: ca. 60–100 Euro (12 Stück)
  • Hinzu kommen Posten wie Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Passbilder und Führerscheinantrag bei der Straßenverkehrsbehörde

Je schneller Du besser und sicherer im Straßenverkehr wirst, desto weniger Übungsfahrten benötigst Du. Manche Teilnehmer brauchen für den Führerschein Klasse B zwölf Übungsfahrten à 45 Minuten, andere wiederum weit mehr als 20, um einen entsprechenden Lernfortschritt zu erzielen. Die Sonderfahrten über Landstraße (fünf Stück), bei Nacht (drei Stück) und auf Autobahnen (vier Stück) sind nicht nur verpflichtend, sondern gehen mit Kosten zwischen 60 und 100 Euro pro Unterrichtsfahrt auch ganz schön ins Portemonnaie.

Ein gebrauchter Honda Jazz in Blau steht im Innenhof.
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Sicherheit und leichte Handhabung spielen eine große Rolle beim ersten Auto

Führerschein Klasse B: Voraussetzungen und Ablauf

Neben den hohen Kosten musst Du für den Pkw-Führerschein auch viel Zeit einplanen. Bis zur bestandenen Prüfung können gut und gern drei oder sechs Monate vergehen. Dein Weg zur Fahrerlaubnis:

  1. Anmeldung in der Fahrschule: Der erste Schritt zum Führerschein Klasse B ist die Anmeldung in einer Fahrschule. Hier beginnt Dein Weg zum Führerschein mit einer Kombination aus theoretischen und praktischen Unterrichtseinheiten. Du musst eine Mindestanzahl von Theorie- und Praxisstunden absolvieren, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Für die Klasse B sind das mindestens 14 Doppelstunden Theorieunterricht (je 90 Minuten) und zwölf verpflichtende Sonderfahrten.
  2. Theorieprüfung: Im Theorieunterricht wirst Du in die Verkehrsregeln, Verkehrsschilder und allgemeinen Verhaltensweisen im Straßenverkehr eingeführt. Die Theorieprüfung besteht aus Multiple-Choice-Fragen, die das erlernte Wissen über Verkehrsregeln, Gefahrensituationen und umweltbewusstes Fahren abfragen. Insgesamt musst Du 30 Fragen beantworten, wobei Du maximal zehn Fehlerpunkte haben darfst, um zu bestehen.
  3. Praxisstunden: Nachdem Du den theoretischen Teil abgeschlossen hast, beginnt die praktische Fahrausbildung für den Führerschein Klasse B. Hier übst Du das Fahren unter realen Bedingungen im Straßenverkehr. Es gibt verschiedene Arten von Praxisstunden: Grundausbildung (Anfahren, Schalten, Bremsen und Einparken) sowie Sonderfahrten (Überlandfahrten, Autobahnfahrten und Nachtfahrten). Die Anzahl richtet sich nach dem individuellen Lernfortschritt – üblich sind 15 bis 20 Fahrstunden zuzüglich zwölf Sonderfahrten.
  4. Praktische Prüfung: Die praktische Prüfung dauert etwa 45 Minuten. Ein Prüfer begleitet Dich während der Fahrt und beobachtet, wie Du mit alltäglichen Fahrsituationen umgehst. Dabei prüft er Deine Fähigkeiten im Umgang mit dem Fahrzeug, Dein Verhalten im Straßenverkehr und Dein Wissen über die Straßenverkehrsordnung. Zu den wichtigsten Bestandteilen gehören das Einparken, das Fahren auf der Autobahn und das sichere Verhalten an Kreuzungen und Ampeln. Du musst nachweisen, dass Du in der Lage bist, das Fahrzeug sicher und verantwortungsvoll zu führen.

Außerdem wichtig zu wissen:
Die Probezeit beginnt in Deutschland mit der Erteilung der Fahrerlaubnis und hält zwei Jahre lang an. In dieser Zeit besitzt man den sogenannten „Führerschein auf Probe“, für den besondere Regeln gelten, zum Beispiel ein absolutes Alkoholverbot, das bis zum 21. Geburtstag anhält.

Nahaufnahme eines Führerscheins mit verschiedenen Fahrerlaubnisklassen und den entsprechenden Erteilungsdaten.
Quelle: picture alliance / M.i.S. | Bernd Feil
Der Führerschein dokumentiert, welche Fahrzeuge der Führerscheininhaber bewegen darf. Am häufigsten wird die Klasse B erworben – zum Stand 1. Januar 2024 verfügen in Deutschland knapp elf Millionen Frauen und 11,4 Millionen Männer über einen Pkw-Führerschein.

Das Mindestalter, mit dem Du ein Auto fahren darfst, beträgt 17 Jahre. Das sogenannte „begleitete Fahren ab 17 Jahren“ ermöglicht Dir, dass Du bis zum 18. Geburtstag in Begleitung einer eingetragenen Person, die seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis ist und mindestens 30 Jahre alt ist, Auto fahren darfst.

Der internationale Führerschein – was Du wissen musst

Deutsche Führerscheine sind in allen 27 Mitgliedsstaaten der EU sowie des Europäischen Wirtschaftsraums (EU plus Norwegen, Island, Liechtenstein) nahezu uneingeschränkt anerkannt. Ob Durchreise oder dauerhafter Aufenthalt, solange Du Dich an die jeweils geltenden Verkehrsregeln hältst, stehen Dir die Straßen jener Länder offen. Im außereuropäischen Ausland solltest Du hingegen einen internationalen Führerschein mitführen. Dieses Zusatzdokument kannst Du bei Deiner Führerscheinstelle für 15 bis 20 Euro beantragen. Universelle Gültigkeit besitzt allerdings auch der internationale Führerschein nicht: Bei geplanten Autoreisen oder gar Auswanderung solltest Du Dich frühzeitig über die Gesetzeslage vor Ort informieren.

  • Der internationale Führerschein ist ein Zusatzdokument zum nationalen Führerschein. Er wird in mehr als 170 Ländern weltweit anerkannt und erleichtert das Fahren im Ausland.
  • Du kannst den internationalen Führerschein bei der Führerscheinstelle beantragen.
  • Voraussetzung ist, dass Du einen gültigen nationalen Führerschein besitzt.
  • In Deutschland ist der internationale Führerschein für drei Jahre gültig.
  • Du brauchst Deinen nationalen Führerschein, ein biometrisches Passfoto und Deinen Personalausweis oder Reisepass.
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