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Ein Mann zeigt Führerschein und Fahrzeugpapiere aus dem Fahrerfenster.
Quelle: dpa / Picture Alliance
So sollte es sein: Du hast Deinen Führerschein immer bei Dir. Doch was, wenn er mal verloren geht?

Gerade steckte der Führerschein doch noch im Portemonaie. Jetzt ist er weg. Ob verloren oder geklaut, spielt keine Rolle. So oder so benötigst Du einen Neuen und beides bedeutet Arbeit und Rennerei zum Amt.

Der Führerschein ist ein wichtiges Dokument und muss nach der Fahrerlaubnis-Verordnung bei jeder Fahrt dabei sein. Das gilt übrigens auch für den Mofa-Führerschein. Fehlt die Fahrerlaubnis, droht ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Doch Grund zur Panik ist der Verlust des Führerscheins nicht. Wir erklären Dir, wie Du einen neuen Führerschein beantragen kannst, wenn Du den alten Führerschein verloren hast.

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Wo musst Du melden, dass Du den Führerschein verloren hast?

Wenn Du den Führerschein verloren hast oder Dir das Portemonaie samt Fahrerlaubnis geklaut wurde, dann musst Du den Diebstahl bei der Polizei melden. Vielleicht hat ein ehrlicher Finder den Führerschein schon längst abgegeben. Dann hast Du Glück und Du brauchst keinen neuen Fahrausweis. Wenn der Führerschein nicht mehr auffindbar ist, stellt die Polizei eine Diebstahlbescheinigung aus, der Führerschein gilt als verloren und Du musst den Führerschein neu beantragen.

Ein Führerschein und ein Autoschlüssel sind in Nahaufnahme zu sehen
Quelle: dpa / Picture Alliance
Um nach einem Verlust einen neuen Führerschein zu beantragen, musst Du zur Fahrerlaubnisbehörde

Beantragung des neuen Führerscheins

Um nach einem Verlust einen neuen Führerschein zu beantragen, musst Du zum Amt – und zwar zur Fahrerlaubnisbehörde.

Wo machst Du das?

Je nach Stadt und Gemeinde kannst Du einen neuen Führerschein nach Verlust bei der Fahrerlaubnisbehörde, beim Bürgerbüro, der Führerscheinstelle oder beim Einwohnermeldeamt beantragen.

Welche Unterlagen brauchst Du dafür?

Für die Beantragung eines neuen Führerscheins nach Verlust benötigst Du bei der Fahrerlaubnisbehörde in der Regel:

  • einen gültigen Reisepass oder Personalausweis
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust Deines Führerscheins (je nach Amt)
  • eine Karteidatenabschrift, wenn der verlorene Führerschein an einem früheren Wohnort ausgestellt wurde. Das ist eine Bescheinigung über die Führerscheindaten, die bei Deiner früheren Fahrerlaubnisbehörde über Dich eingetragen sind. 
Ein BMWi3 steht auf einem Waldweg.
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Wie lange dauert das?

Nachdem Du die Fahrerlaubnis verloren hast und beim Amt warst, um eine neue zu beantragen, musst Du etwa vier bis sechs Wochen warten. Denn die Fahrerlaubnis wird in der zentralen Bundesdruckerei angefertigt, nachdem die Behörde eine Antwort auf die erforderliche Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erhalten hat. Die muss natürlich positiv ausfallen.

Es gibt vielerorts die Möglichkeit, die Arbeit mit einem Direktversand oder eine Expressherstellung zu beschleunigen. Beim Direktversand von der Bundesdruckerei beträgt die Bearbeitungsdauer bei einer Beantragung zum Beispiel in Bonn nur zwei Wochen. In Ausnahmefällen kann in Bonn ein Ersatzführerschein auch als Expresslieferung bestellt werden.

Gibt es einen vorläufigen Führerschein?

Je nach Stadt und Gemeinde bietet die zuständige Fahrerlaubnisbehörde einen Ersatzführerschein an. Meist wird der aber nur in Ausnahmefällen wie einer kurzfristigen Auslandsreise ausgestellt. Die Mitarbeiter der Behörden verlangen dann einen Nachweis über einen triftigen Grund.

Was kostet das?

Einen EU-Führerschein neu zu beantragen kostet je nach Stadt und Gemeinde zwischen 35 und 40 Euro. Eine eidesstattliche Versicherung kostet etwa 30 bis 40 Euro. Dazu kommt noch ein biometrisches Foto, im Sechserpack kosten diese zwischen 5 und 20 Euro.

Wer seine Fahrerlaubnis schneller erhalten will, zahlt zusätzlich eine Gebühr von 15 bis 35 Euro als Expressaufschlag. Dagegen ist der vorläufige Führerschein, auch Übergangsführerschein genannt, mit rund 10 Euro günstig. Damit kannst Du so lange fahren, bis die neue amtliche Fahrerlaubnis ausgestellt ist. Danach verliert der Übergangsführerschein seine Gültigkeit.

Auf dem Übergangsführerschein sind unter anderem Name, Adresse und die zugelassenen Fahrzeugklassen vermerkt. Ein Passbild fehlt darauf, daher ist der Übergangsführerschein nur mit einem amtlichen Personalausweis gültig.

Alternativ bieten einige Ämter eine Bescheinigung über die “Befreiung von der Führerscheinmitführpflicht” an. Diese kostet ebenfalls rund zehn Euro und ersetzt den Übergangsführerschein.

Was passiert, wenn Du den Verlust nicht meldest?

Vorläufig passiert nichts, wenn Du den Führerschein verloren hast - bis zur nächsten Polizeikontrolle oder einem Unfall. Wenn die Polizei dabei das Dokument sehen will und Du es nicht vorzeigen kannst, musst Du ein Verwarnungsgeld oder Bußgeld bezahlen – und danach wirst Du von der Polizei unmissverständlich aufgefordert, Dir einen neuen Führerschein zu besorgen.

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