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Ein junger Mann sitzt im Fahrersitz eines schwarzen Pkw und hält einen Autoschlüssel hoch.
Quelle: picture alliance / dpa-tmn | Christin Klose
Ein Verkehrsverstoß kann Deine Probezeit um zwei weitere Jahre verlängern.

Nach der bestandenen Führerscheinprüfung ist die Freude groß und man möchte am liebsten gar nicht mehr aus seinem Fahranfängerauto aussteigen. Doch vorerst gilt für alle Neulinge auf der Straße die sogenannte Probezeit. Vor allem junge Fahrer unter 25 erscheinen in Unfallstatistiken am häufigsten. Meist handelt es sich um Unfälle, an denen kein weiteres Fahrzeug beteiligt ist. Oft sind Fehleinschätzungen und zu hohe Geschwindigkeiten die Ursache dafür. Deshalb soll durch diese einmalige Beobachtungsfrist festgestellt werden, ob der Fahrer schon genug Sicherheit im Straßenverkehr hat.

Wie lange ist die Probezeit beim Führerschein?

Grundsätzlich startet die Beobachtungsfrist an dem Tag, an dem Du Deinen Führerschein erhältst. Diese Führerschein-Probezeit hat eine Dauer von regulär zwei Jahren – auch, wenn Du den Führerschein im Zuge des begleitenden Fahrens ab 17 gemacht hast. Das Ende hängt also davon ab, wann man die Fahrerlaubnis erhalten hat. Übrigens ist die Ausweitung der Probezeit des Führerscheins auf drei Jahre immer wieder ein Thema in den Medien. Der Grund: Die hohe Unfallrate bei den jüngsten Fahrern. Doch schon jetzt kann sie mehr als zwei Jahre betragen. Nämlich dann, wenn in der Probezeit des Führerscheins Regeln gebrochen werden.

Warum eine Probezeit-Verlängerung beim Führerschein?

Je nachdem, wie schwer das Delikt ist, kann die Probezeit auf vier Jahre verlängert werden. Doch welche Verstöße gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung führen zu einer Verlängerung der Dauer der Führerschein-Probezeit? Grundsätzlich kann eine Probezeit-Verlängerung nur dann blühen, wenn das Delikt auch mit Punkten in Flensburg geahndet wird. Wenn Du beispielsweise in der Probezeit Deines Führerscheins mit unter 21 km/h zu viel geblitzt wurdest, musst Du keine Verlängerung fürchten. Hast Du vergessen, den Führerschein mitzunehmen, wird in der Probezeit ebenso nur ein Bußgeld fällig.

Bei Verstößen, die zu einer Verlängerung der Probezeit führen können, unterscheidet man zwischen Kategorie A und B. A-Verstöße sind schwerwiegender. Hier reicht schon ein Vergehen, damit die Probezeit verlängert wird. So zählt beispielsweise Alkohol am Steuer als Delikt der Kategorie A. Übrigens: Wer sich in der Probezeit seines Führerscheins befindet oder keine 21 Jahre alt ist, für den gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Verstöße der Kategorie B sind weniger schwerwiegend. Die Probezeit wird erst verlängert, wenn man das zweite Mal so ein Delikt begeht. Im Anschluss findest Du weitere Beispiele für A- und B-Verstöße.

KategorieVerstoßFolge
AAlkohol am Steuer, Fahrerflucht, Missachtung der Höchstgeschwindigkeit um mehr als 21 km/h, Missachtung des Rotlichts, Überqueren eines Bahnübergangs trotz geschlossener SchrankeBußgeld von mindestens 60 Euro, Aufbauseminar nach dem ersten Verstoß, Ausweitung der Probezeit um zwei Jahre nach dem ersten Verstoß
BAbgefahrene Reifen, Achtmonatige Überziehung der Hauptuntersuchung, Gefährdung durch ein falsch abgesichertes, liegengebliebenes Fahrzeug, Mangelnde Ladungssicherheit, ÜberladungEin einzelner B-Verstoß wirkt sich nicht auf die Probezeit aus, nach dem zweiten Verstoß wird ein Aufbauseminar verordnet, nach dem zweiten Verstoß wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert

Ab wann ist der Führerschein weg in der Probezeit?

Wenn man die Regeln während der Führerschein-Probezeit nicht beachtet hat und bis zu drei A-Verstöße oder sechs B-Verstöße begangen hat, muss der Führerschein-Besitzer damit rechnen, dass er ihm entzogen wird. Bevor es aber dazu kommt, gibt es verschiedene Stufen, welche je nach Delikt ausgeführt werden. 

  • Stufe 1: Nach einem schweren oder zwei mittelschweren Delikten wie Alkohol am Steuer oder mangelnde Ladungssicherung, wird ein Aufbauseminar verordnet und die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Falls man nicht am Aufbauseminar teilnimmt, kann die Fahrerlaubnis schon dann eingezogen werden.
  • Stufe 2: Wer nach dem Aufbauseminar einen weiteren schweren oder zwei mittelschwere Delikte wie Missachtung des Rotlichts oder Überladung begeht, wird ein letztes Mal schriftlich verwarnt. Zusätzlich werden Verkehrspsychologie-Stunden empfohlen, an denen man innerhalb der nächsten zwei Monaten teilnehmen sollte.
  • Stufe 3: Nach einem weiteren schweren oder zwei mittelschweren Delikten, wie mit über 21 km/h zu schnell zu fahren, wird die Fahrerlaubnis beziehungsweise der Führerschein entzogen.
Blick auf eine Landstraße, an der ein Tempolimit-Schild und ein Warnschild aufgestellt sind.
Blick auf eine Landstraße, an der ein Tempolimit-Schild und ein Warnschild aufgestellt sind.
Verkehrszeichenerkennung im Auto

Um erst gar nicht zu schnell zu fahren, hilft ein Verkehrszeichenassistent, die Warntafeln richtig abzulesen. Er ist in Neuwagen Pflicht.

Wie lang ist die Probezeit je nach Führerscheinklasse?

Die Dauer der Führerschein-Probezeit beträgt regulär zwei Jahre. Dies gilt allerdings nicht für jede Führerscheinklasse. Keine Probezeit fällt bei den Klassen AM sowie L und T an. Dabei handelt es sich um Kleinkrafträder beziehungsweise um Fahrzeuge, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden, beispielsweise Traktoren. Doch Vorsicht: Auch Verstöße mit einem Fahrzeug, das in eine der genannten Klassen fällt, können Auswirkungen auf die Probezeit des B-Führerscheins haben. Selbst Delikte, die man auf dem Fahrrad begeht, können die Probezeit verlängern.

Die Probezeit für den Führerschein: Wo steht das?

Die Dauer der Führerschein-Probezeit wird grundsätzlich nicht auf den Führerschein gedruckt. Nur bei einer Verlängerung gibt es einen Vermerk auf dem Schein. Die Polizei wird jedoch im Falle einer Kontrolle in der zehnten Spalte Deines Führerscheins nachsehen, wann Du Deine Fahrerlaubnis erteilt bekommen hast. Anhand dessen kann man sich einfach den Probezeitraum ausrechnen.

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