Führerschein: Führerscheinklassen, Prüfung und Kosten im Überblick
Den Führerschein zu machen, ist ein großes Ereignis. Bis zur bestandenen Prüfung ist es aber ein weiter Weg, an dessen Anfang stets der Besuch einer Fahrschule steht. Wie Du die Theorieprüfung und die praktische Prüfung am besten meisterst, welche Führerschein-Kosten auf Dich zukommen und was Du rund um die einzelnen Führerscheinklassen beachten musst, erfährst Du hier.
Du hast Dich dazu entschlossen, den Führerschein zu machen? Dann solltest Du vorab genau wissen, was auf Dich zukommt. In Deutschland gibt es verschiedene Führerscheinklassen – es kommt ganz darauf an, was Du willst. Hier findest Du eine Übersicht über die verschiedenen Möglichkeiten und die Preise für den Besuch der Fahrschule, die theoretische Prüfung sowie die praktische Prüfung.
Führerscheinklasse B – der Pkw-Führerschein
Dieser Führerschein ist die gängigste Variante. Nach bestandener Führerscheinprüfung darfst Du damit Kraftfahrzeuge fahren – zum Beispiel einen Pkw oder Laster bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Den Führerschein der Klasse B darfst Du bereits mit 17 Jahren machen – allerdings nur unter der Bedingung, dass bis zu Deinem 18. Geburtstag eine Begleitung mit im Auto sitzt.
Voraussetzungen für den Führerschein Klasse B
- Du musst einen Sehtest machen. Der Sehtest kostet etwa 40 Euro. Das schreibt der Gesetzgeber vor. Es ist übrigens egal, welche Führerscheinklasse Du erlangen willst. Ein Sehtest ist immer Pflicht.
- Du musst einen Erste-Hilfe-Kurs machen. Der Erste-Hilfe-Kurs umfasst neun Unterrichtseinheiten und gilt für alle Führerscheinklassen.
Führerschein-Kosten Klasse B
Leider lässt sich pauschal nicht sagen, wie teuer der Pkw-Führerschein ist. Der Preis variiert stark von Bundesland zu Bundesland und auch von Fahrschule zu Fahrschule. Es gibt auch Unterschiede zwischen Großstadt und Land. Um auf der sicheren Seite zu sein, solltest Du ungefähr 2.000 Euro einplanen. Den größten Teil davon verschlingen die Fahrstunden. Musst Du die Prüfung – die theoretische oder die praktische – wiederholen, wird es noch mal teurer.
Überblick über die ungefähren Führerschein-Kosten
- Kosten für Fahrstunden: Normale Fahrstunden dauern jeweils 45 Minuten. Dazu kommen noch Sonderfahrten (insgesamt zwölf Stunden), die ebenfalls 45 Minuten dauern. Wie viel praktischen Fahrunterricht Du benötigst, ist vorab nicht zu beantworten. Plane dafür ungefähr 1.000 bis 1.500 Euro ein.
- Grundgebühr: Das sind die Kosten für die Verwaltung und den theoretischen Unterricht in der Fahrschule. Der Unterricht umfasst zwölf Doppelstunden mit jeweils 90 Minuten und zwei Doppelstunden mit ebenfalls jeweils 90 Minuten. Für den Unterricht in der Fahrschule musst Du eine Grundgebühr von etwa 200 bis 400 Euro zahlen.
- Lernmaterialien/Lehrmittel: Online-Zugänge zu Führerschein-Apps, Bücher und Zugang zu Online-Lernmedien. Neben dem Unterricht vor Ort in der Fahrschule musst Du Dich auf den theoretischen Test vorbereiten. Dafür helfen Apps und Bücher. Dafür solltest Du mit rund 50 Euro rechnen.
- Gebühr für die Theorieprüfung: Der Preis liegt bei ungefähr 20 Euro. Musst Du die Prüfung wiederholen, musst Du dafür noch mal in den Geldbeutel greifen.
- Gebühr für die praktische Prüfung: Du bist bereit, den praktischen Fahrtest abzulegen? Dafür werden etwa 90 Euro fällig. Musst Du die praktische Prüfung wiederholen, wird auch die Gebühr noch mal fällig.
- TÜV-/DEKRA-Gebühren für die theoretische Prüfung: Das kostet noch mal etwa 20 Euro.
- TÜV-/DEKRA-Gebühren für die praktische Prüfung: Hier wirst Du in etwa 80 Euro zahlen müssen.
- Preis für Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs: zwischen 40 und 60 Euro.
Welche Führerscheinklassen gibt es noch?
Führerscheinklasse AM – der Rollerführerschein
- Nach bestandener praktischer Prüfung kannst Du diese Fahrzeuge fahren:
- Führerschein-Kosten: zwischen 500 und 700 Euro
- Mindestalter: 16 Jahre
- leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B
- dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e
- leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e
Motorradführerscheine im Überblick
Führerscheinklasse A1
- Du hast die Prüfungen bestanden? Dann kannst Du diese Fahrzeuge fahren:
- Kosten: 1.000 bis 2.000 Euro
- Mindestalter: 16 Jahre
- Krafträder (auch mit Beiwagen mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimetern (cm³) und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 Kilowatt (kW)). Die Fahrzeuge dürfen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht von 0,1 kW/kg nicht übersteigen.
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimetern bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Führerscheinklasse A2
- Nach bestandener Führerscheinprüfung darfst Du folgende Fahrzeuge fahren: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,2 kW/kg nicht übersteigen. Die Motorleistung darf nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sein.
- Kosten: 1.000 bis 2.000 Euro
- Mindestalter: 18 Jahre
Führerscheinklasse A
Nach Besuch der Fahrschule und bestandener theoretischer und praktischer Prüfung kannst Du mit einem Schein der Klasse A folgende Fahrzeuge fahren:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimetern oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimetern bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
- Kosten: 1.000 bis 2.000 Euro
- Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A2)
- Kosten: 1.000 bis 2.000 Euro
- Mindestalter: 21 Jahre
Anhängerführerscheine im Überblick
Führerscheinklasse B96
- Du willst ein Auto mit Anhänger fahren? Mit einem Schein der Klasse B96 kannst Du Fahrzeugkombinationen fahren, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B (zum Beispiel Auto) und einem Anhänger bestehen. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers liegt bei mehr als 750 Kilogramm und die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination bei mehr als 3.500 Kilogramm, aber nicht mehr als 4.250 Kilogramm.
- Voraussetzung: Führerschein Klasse B
- Kosten: zwischen 300 und 500 Euro
- Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz eines Führerscheins Klasse B notwendig
Führerscheinklasse BE
- Du darfst Kombinationen fahren, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 Kilogramm, jedoch maximal 3.500 Kilogramm betragen. Wer also einen Schein der Klasse BE besitzt, kann eine Fahrzeugkombination mit einem Gewicht bis zu 3,5 Tonnen fahren.
- Voraussetzungen: Führerscheinklasse B
- Kosten: zwischen 800 und 1.000 Euro
- Mindestalter: 18 Jahre
Lkw-Führerscheine im Überblick
Führerscheinklasse C1
- Mit einem Schein der Klasse C1 darfst Du Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 Kilogramm, aber nicht mehr als 7.500 Kilogramm, fahren. Auch mit Anhänger darf die zulässige Gesamtmasse von 7.500 Kilogramm nicht überschritten werden. Die Fahrzeuge dürfen zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt sein. Davon ausgenommen sind Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D.
- Du musst einige Voraussetzungen erfüllen: Du brauchst einen Führerschein der Klasse B. Außerdem musst Du eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass Du die nötigen gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllst.
- Führerschein-Kosten: 1.500 bis 2.000 Euro. Damit ist der Preis für den Besuch der Fahrschule, für die Prüfung sowie für diverse Gebühren ähnlich teuer wie beim Auto-führerschein.
- Mindestalter: 18 Jahre
Führerscheinklasse C1E – Lkw-Führerschein mit Anhänger
Du willst einen Schein der Klasse C1E machen? Dann musst Du zuvor schon eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erworben haben. Wenn Du im Besitz eines Scheins der Klasse C1E bist, darfst Du Lkw mit Anhänger fahren. Diese Fahrzeuge sind erlaubt:
- Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm bestehen. Die zulässige Masse der Fahrzeugkombination darf 12 Tonnen nicht übersteigen
- Fahrzeugkombinationen, die aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Masse von mehr als 3.500 Kilogramm bestehen. Auch hier darf die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12 Tonnen nicht übersteigen
- Kosten: circa 2.000 Euro
- Mindestalter: 18 Jahre
Führerscheinklasse C
Die Voraussetzung, wenn Du eine Fahrerlaubnis der Klasse C erlangen möchtest: Du benötigst einen Schein der Klasse C1. Außerdem musst Du mindestens 18 Jahre alt sein. Nach gemeisterter Prüfung kannst Du folgende Fahrzeuge fahren:
- Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger (zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm). Das zulässige Gewicht der Fahrzeugkombination darf nicht höher als 12.000 Kilogramm sein.
- Fahrzeugkombinationen der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger (zulässige Masse von mehr als 3.500 Kilogramm). Die zulässige Masse der Fahrzeugkombination darf 12.000 Kilogramm nicht übersteigen.
Du musst mit Kosten von 2.500 bis 3.000 Euro rechnen. Darin enthalten sind TÜV-Gebühren, Kosten der Fahrschule sowie die Gebühren für die Prüfung.
Führerscheinklasse CE
Bevor Du den Unterricht und die Prüfung für den Schein der Klasse CE absolvieren kannst, musst Du mindestens 21 Jahre alt und im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse C sein. Erfüllst Du die Bedingungen, kannst Du zum Fahrschüler werden. Die Kosten liegen ungefähr bei 1.300 bis 1.800 Euro. Und wenn Du die Führerscheinprüfung bestanden hast, darfst Du diese Fahrzeuge fahren:
- Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm.
Busführerscheine im Überblick
Für die Erlaubnis, einen Bus zu fahren, verlangen Fahrschulen und Behörden in Deutschland viel Geld. Neben einem Alter von mindestens 21 Jahren müssen angehende Fahrschüler weitere Voraussetzungen erfüllen, darunter auch medizinische Gutachten, aus denen hervorgeht, dass sie fähig sind, Busse zu führen.
Führerscheinklasse D1
Ehe Du mit der Ausbildung für den Schein der Klasse D1 beginnen kannst, musst Du 21 Jahre alt sein und einen Pkw-Führerschein besitzen. Die Kosten liegen zwischen 4.200 und 4.500 Euro.
Mit einem Schein der Klasse D1 darfst Du Kraftfahrzeuge fahren, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Sie dürfen nicht länger als acht Meter sein (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 Kilogramm). Davon ausgenommen sind Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A.
Führerscheinklasse D1E – Bus mit Anhänger
- Voraussetzungen: Führerscheinklasse D1
- Erlaubt das Fahren mit Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm
- Mindestalter: 21 Jahre
- Kosten: zwischen 4.000 und 5.000 Euro
Führerscheinklasse D
Du bist 24 Jahre alt und hast einen Pkw-Führerschein? Dann kannst Du mit der Ausbildung für einen Busführerschein der Klasse D beginnen. Auch hier musst Du mit Kosten von 4.000 bis 5.000 Euro rechnen. Nach erfolgreicher Ausbildung und absolvierter Prüfung darfst Du ans Steuer von Kraftfahrzeugen, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 Kilogramm).
Davon ausgenommen sind Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A.
Führerscheinklasse DE
Du möchtest ein Fahrzeug der Klasse D führen, das einen Anhänger mit einem Gewicht von mehr als 750 Kilogramm hat? Dann brauchst Du eine Fahrerlaubnis der Klasse DE. Sie erlaubt das Fahren von Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm bestehen.
Dafür musst Du mindestens 24 Jahre alt sein. Ähnlich wie bei den anderen Busführerscheinen kommen Kosten in Höhe von 4.000 bis 5.000 Euro auf Dich zu.
Traktorführerscheine im Überblick
Zuletzt blicken wir auf Traktorführerscheine. Hier gibt es zwei verschiedene Klassen, die Du unterscheiden musst.
Führerscheinklasse T
Ehe Du zum Fahrschüler für eine Fahrerlaubnis der Klasse T werden kannst, musst Du Dir überlegen, wie schnell das Fahrzeug ist, das Du in Zukunft fahren willst. Fährt es mit einer Geschwindigkeit von bis zu 40 km/h, dann kannst Du schon mit 16 Jahren zum Fahrschüler werden. Fährt es bis zu 80 km/h schnell, musst Du 18 Jahre alt sein. Die Kosten liegen bei etwa 1.000 Euro.
Mit diesem Führerschein kannst Du folgende landwirtschaftliche Maschinen führen:
- Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h (ab 18 Jahre)
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h (ab 16 Jahre)
Die Fahrzeuge müssen jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und dürfen ausschließlich für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Führerscheinklasse L
Am Preis sparen kannst Du, wenn Du nur einen Führerschein der Klasse L machst. Die Kosten liegen inklusive Ausbildung und Gebühren bei rund 400 Euro. Ab 16 Jahren kannst Du zum Fahrschüler der Klasse L werden.
Diese Fahrzeuge kannst Du fahren:
- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Sie dürfen eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h nicht überschreiten. Du darfst auch eine Kombination aus Zugmaschine und Anhänger fahren, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt wird.
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- selbstfahrende Futtermischwagen
- Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
Der Internationale Führerschein
In einigen Ländern benötigst Du zusätzlich zum nationalen Führerschein einen Internationalen Führerschein, um Auto fahren zu dürfen. Das gilt meist bei Ländern außerhalb der EU. Du kannst den Internationalen Führerschein bei den Straßenverkehrsämtern (Führerscheinstelle) an Deinem Wohnort beantragen.
Führerschein verloren: Das solltest Du tun
Das Fahrerlaubnis-Dokument musst Du bei jeder Fahrt dabeihaben. Wirst Du kontrolliert und hast es nicht zur Hand, muss ein Verwarngeld von zehn Euro gezahlt werden. Hast Du den Führerschein verloren, musst Du bei der Führerscheinstelle Deines Wohnorts einen neuen beantragen. Dafür brauchst Du:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- gegebenenfalls eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust
- gegebenenfalls eine Karteidatenabschrift. Sie ist nötig, wenn der Führerschein an einem früheren Wohnort ausgestellt wurde.
Es kommen vergleichsweise hohe Kosten auf Dich zu. Der Ersatzführerschein kostet circa 72 Euro – die Kosten für das Lichtbild sind da noch nicht enthalten. Während Du auf das neue Dokument der Fahrerlaubnis wartest, kannst Du eine sogenannte Befreiung von der Führerscheinmitführpflicht bekommen. Auch dieses Dokument kostet etwas.